Erst im April 2015 haben wir einen Beförderungsstau abge baut. Bei Ihnen mussten die Beamtinnen und Beamten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte auf die Beförderung warten, und wenn sie mal befördert wurden, gab es keine Stelle, sodass sie kein höheres Entgelt bekommen haben. Wir haben diesen Besol dungsstau abgebaut. Wir haben die Steuerverwaltung und vie les andere gestärkt. Insofern haben wir sehr wohl ein sehr gu tes Verhältnis zu den Beamtinnen und Beamten und sind dank bar für die engagierte Arbeit, die sie tagtäglich leisten.
Sie wissen ganz genau, dass die sozial gestaffelte Gehalts verschiebung der Konsolidierung diente. Dieses Instrument gab es auch zu Ihren Regierungszeiten.
Wir stehen zu unseren Beamten. Die Eingangsbesoldung hat erstens mit diesem Thema gar nichts zu tun,
und zweitens können wir die Absenkung der Eingangsbesol dung nicht zurücknehmen. Einfach salopp zu sagen: „Das ist locker finanzierbar“ ist Ihre Finanzpolitik, aber nicht unsere.
Im Übrigen gab es auch eine Anhörung zu diesem Gesetz. Be rufsverbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die kommunalen Landesverbände waren grundsätzlich ein verstanden. Der einzige Punkt, den beispielsweise der Beam tenbund kritisiert hat, war die Absenkung der Eingangsbesol dung. Das stimmt. Aber dieses Thema hat mit dem vorliegen den Gesetz gar nichts zu tun. Insofern gibt es Einigkeit.
Fazit für uns ist: Ehrlich gesagt, bin ich der Landesregierung – hier dem Finanzminister Nils Schmid – sehr dankbar, dass er sehr schnell gehandelt hat, weil er und die Landesregierung ein Interesse daran haben, die Integration möglichst schnell voranzubringen, damit die Kinder keine Zeit verlieren und wir entsprechende Lehrer finden. Deshalb ist das ein guter Weg, wie man Pensionäre für eine befristete, kurzfristige Beschäf tigung zurückgewinnen kann. Anstatt dankbar zu sein und zu sagen: „Ja, die Regierung handelt, und es geht in die richtige Richtung“, mosern Sie, ohne ein eigenes Konzept zu haben, nur herum.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Ge setzentwurf hat das Ziel, in Notlagen Pensionäre und Pensio närinnen zur Unterstützung der Verwaltung zu gewinnen. Da zu soll die Hinzuverdienstgrenze in bestimmten Ausnahme fällen geöffnet werden. Das ruft natürlich Neider auf den Plan, die sagen: „Wie kann man nur Beamte, die sowieso schon ei ne gute Pension erhalten, noch unbegrenzt hinzuverdienen las sen?“ Wir haben schon in der Zeitung darüber gelesen; dort wurden Horrorzahlen von 9 000 € etc. genannt.
Bei genauerer Betrachtung wird allerdings nur eine Unge reimtheit im System der Beamtenversorgung ausgeglichen. Beamte dürfen nur begrenzt hinzuverdienen, während Rent ner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, unbegrenzt hin zuverdienen dürfen. Sie müssen ihre Beschäftigung beim Ren tenversicherungsträger auch nicht anmelden.
Die neue Regelung tritt nicht in Konkurrenz zur freiwilligen Weiterarbeit. Bei der freiwilligen Weiterarbeit bleibt der Be amte unverändert in seiner bisherigen Verwendung; er ist Be amter, er erhält sein bisheriges Beamtengehalt plus Zuschlag oder die Möglichkeit, Höchstruhegehaltssätze zu erreichen. Bei der Reaktivierung von Pensionären wird kein Beamten verhältnis begründet, sondern es wird ein Tarifvertrag abge schlossen. Der Tätigkeitsbereich kann in diesem Fall sachlich etwas ganz anderes sein und kann auch örtlich völlig verschie den sein. Es gibt eine zeitliche Befristung, die Initiative geht vom Arbeitgeber aus, es muss sich um qualifiziertes Personal handeln, und die Beschäftigung ist auf Notlagen mit akutem Mehrbedarf an Personal beschränkt. Der Beamte selbst kann hier also nicht steuern. Auf keinen Fall aber darf es eine Kon kurrenzsituation mit Berufsanfängern geben; diese haben auf jeden Fall Vorrang.
Eine Deckelung der Hinzuverdienstgrenze ist immer willkür lich und hat einen Abschreckungseffekt. Der Verwaltungsauf wand dürfte hier deutlich steigen. Für jeden Interessenten müsste im Zweifel eine individuelle Höchstgrenzenberech nung gemacht werden. Wir wollen diese Abschreckungseffek te möglichst vermeiden, damit wir die Leute bekommen.
Eine jahresbezogene Anrechnung wie beim Bund – dies war auch im Gespräch – wirkt sich nur bei Beschäftigten aus, die wenige Monate arbeiten. Die Folgen wären kurze Beschäfti gungsverhältnisse, mit denen der Sache, hier z. B. der Flücht lingsverwaltung, nicht gedient ist.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat am 3. Dezember 2015 einer Vorgriffsregelung zugestimmt. Es sind deshalb schon einige Verträge abgeschlossen worden, deren Zahl sich allerdings in engen Grenzen hält. Von 55 Arbeitsverträgen beim Innenministerium – das ist der Stand von vor etwa zehn Tagen – wurden nur zehn entsprechend der Vorgriffsregelung abgeschlossen, beim Kultusministerium sind es derzeit neun von 100 Verträgen. Man sieht also, dass von den Menschen, die daran interessiert sind, wieder in die Verwaltung zu gehen, nicht die Vollbeschäftigung, sondern vor allem zeitlich be
grenzte Beschäftigungen gewählt werden. Die Zahl der Inte ressenten insgesamt dürfte bei knapp 1 000 liegen; angesichts der verhaltenen Nachfrage müssen wir vermeiden, irgendwel che Abschreckungseffekte einzubauen.
Bei den beiden Anträgen, die von der Opposition kommen – ich nehme an, von der FDP/DVP kommt auch noch ein An trag; dieser wurde ja gestern in der Diskussion schon ange kündigt –,
handelt es sich unserer Meinung nach um ungeeignete Kopp lungsgeschäfte. Das Thema gehört hier eigentlich nicht dazu; das ist vermutlich der Wahlkampfzeit geschuldet.
Die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung steht im Wahlprogramm der SPD. Aber dort steht auch drin, dass wir Gespräche führen und dann einen Pakt mit den Verbän den der Beamten und den Gewerkschaften schließen wollen. In diesen Gesprächen bringen wir dann das Thema „Absen kung der Eingangsbesoldung“ auf den Tisch. Alles andere sind Wahlkampfmanöver der Opposition, und über dieses Stöck chen springen wir natürlich nicht.
Lassen Sie mich aber noch das Augenmerk auf die vielen eh renamtlichen Helferinnen und Helfer in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise richten. Ohne sie hätten manche schwierigen Situationen nicht gemeistert werden können. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich dafür bedanken, und ich möch te auch darum bitten, diese Menschen ins Blickfeld zu rücken.
Ebenso möchte ich an die Lehrkräfte erinnern, die zurzeit an Volkshochschulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ar beiten, in der Regel als Honorarkräfte ohne ausreichende so ziale Absicherung. Es wäre der Mühe wert, für diese Men schen annähernd so gute Arbeitsbedingungen zu schaffen wie für Pensionäre.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es ist eigentlich ein bisschen schade, dass man ein Vorhaben, das nachvollziehbar ist, das richtig und auch vernünftig begründet ist, in einer Weise durchführt, dass am Schluss dann doch praktisch nur die Hälfte des Hau ses zustimmen kann. Das liegt daran, dass der Entwurf, der Vorschlag einfach übertrieben ist. Er ist übertrieben und da her in der Folge unausgewogen, und er passt in mehrerlei Hin sicht nicht in die Landschaft. Dies hätte man eigentlich ver meiden können. Das ist, wie gesagt, ein bisschen schade. Der Vorschlag schießt weit über das Ziel hinaus.
An dieser Stelle übrigens, lieber Herr Kollege Maier – knapp vorbei ist auch daneben –: Sie sagten, außerhalb des öffentli chen Dienstes könne man unbegrenzt hinzuverdienen, und beim öffentlichen Dienst könne man dies nicht. Darum geht es nicht. Wenn Sie einen solchen Vorschlag auf den Tisch le
gen, kann man darüber reden. Aber es geht doch darum, wie viel das Land den Betroffenen zahlt, und nicht darum, wie viel sie verdienen dürfen. Es geht darum, wie viel das Land ihnen zusätzlich gibt.
Wenn ich sage, der Entwurf passt nicht in die Landschaft, dann möchte ich noch einmal an die erste Lesung erinnern, in der gesagt wurde – das ist vielleicht das Wichtigste –: Man überlegt sich spontan: Was mögen die Ehrenamtlichen den ken?
Von ihnen erwartet man, dass sie sich sozusagen „für umme“ oder jedenfalls für wenig Geld engagieren, und gleichzeitig meint man, ehemalige Beamte nur mit erheblichen Summen zurücklocken zu können. Ich glaube übrigens – dies nur am Rande –, diese täten es auch für etwas weniger. Denn bei den meisten von ihnen herrscht sicherlich nicht die Einstellung vor, dass sie so viel Geld erhalten müssten, um wieder eine Funktion zu übernehmen.
Die Frage der Harmonisierung mit einer freiwilligen Weiter arbeit wurde vom Kollegen Herrmann bereits angesprochen. Auch da stimmt die Sache nicht. Die Fälle werden sich häu fen, dass Beamte anfangen, zu taktieren – das ist nachvoll ziehbar –: „Arbeite ich freiwillig weiter, oder gehe ich lieber in Pension und versuche zu erreichen, dass ich für unverzicht bar erklärt werde?“ Auch da ist die Harmonie einfach nicht gegeben, weil die Unterschiede bei den Bedingungen zu groß sind.
Aber der für mich wichtigste Punkt ist folgender: Vergleichen wir einmal, was bei einer Beamtenlaufbahn am Anfang steht und was dann am Ende herauskommt. Da zeigt sich, dass die se Themen durchaus zusammengehören. Wenn der Vorschlag Realität wird, dann kann ein Lehrer, der nach seiner Pensio nierung zurückgeholt wird, mehr als das Doppelte dessen ver dienen, was ein Junglehrer verdient. Ich habe mich, ehrlich gesagt, über Ihren Vorschlag gewundert. So etwas kann man doch eigentlich nicht machen. Da entsteht doch eine Schief lage. Deshalb habe ich von Übertreibung gesprochen, und das ist auch der Grund dafür, dass diese Themen zusammengehö ren: die Situation am Anfang und die Situation am Ende der Berufslaufbahn.
Wir haben daher den Antrag gestellt, zumindest die Absen kung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen, und weil in letzter Zeit fleißig taktiert wird nach dem Motto „Wir würden schon“ und „Wir machen bestimmt“, möchten wir heute ge nau wissen, was jeder Einzelne hier im Saal zu diesem Vor schlag denkt, und werden daher eine namentliche Abstim mung über unseren Antrag beantragen.
Noch ein letzter Satz zur Finanzierung: Mir ist eben fast ein bisschen die Spucke weggeblieben. Ich bin zwar im Ständi gen Ausschuss und im Innenausschuss und nicht im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft. Aber wenn es dort heißt, wir hät
ten keinen Finanzierungsvorschlag gemacht, dann sage ich: Wenn eine Landesregierung einen Haushalt auf der Ausga benseite so aufbläht und dann an den Punkt kommt, zu sagen: „Jetzt wollen wir von euch einen Deckungsvorschlag“ – – Ich muss sogar noch dazusagen, dass diese Aufblähung auf der Ausgabenseite dadurch gekennzeichnet war, dass alles mit zu sätzlichen Steuereinnahmen bezahlt wurde und es keine struk turellen Einsparungen gab. Da, muss ich sagen, haben Sie das Recht verloren, von jemandem einen Deckungsvorschlag ein zufordern. Das halte ich für klar.