Protocol of the Session on February 17, 2016

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in BadenWürttemberg und zur Änderung des Landeshochschulge setzes – Drucksache 15/7844 (Geänderte Fassung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/7939

Berichterstatterin: Abg. Elke Brunnemer

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Frau Abg. Gurr-Hirsch das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir stimmen heute über ein Gesetz ab, das die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst weiter stärken und vorantreiben soll. Selbstverständlich fin det dieser Grundsatz bei uns Unterstützung. Wir sind aber da von überzeugt, dass mit dieser Novelle kein Schub für die Gleichstellungspolitik erzeugt wird, und deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

Ich möchte dafür fünf Gründe anführen:

Erster Grund: Mit dem Gesetz greift die grün-rote Landesre gierung in die Personal- und Organisationseinheit der Kom

munen ein. Die Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden ab 50 000 Einwohnern werden nach dem Gesetz verpflichtet, ei ne hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, und die Kosten hierfür übernimmt das Land nur zu 50 %. Das ist ein unzulässiger und auch ein unnützer Eingriff in die kom munale Selbstverwaltung. Denn bereits 19 von 22 betroffe nen Kommunen haben eine kommunale Gleichstellungsbe auftragte. Es ist also überhaupt nicht erforderlich, die Kom munen hier stärker in die Pflicht zu nehmen.

Frauenförderung ist bei den Kommunen längst angekommen; eingebettet ist sie in eine umfassende Personalentwicklung. Die Kommunen sind hier – so meine ich – ihrem gesellschaft lichen Auftrag nachgekommen und haben bewusst Frauenför derung vorangetrieben.

Zweiter Ablehnungsgrund: Das Gesetz legt eine einseitige und überholte Sicht an den Tag, nämlich: Die Gleichstellungspo litik ist ausschließlich Frauenförderung. Frau Ministerin, bei der ersten Vorstellung der Eckpunkte hieß dieses Gesetz tat sächlich noch Frauengleichstellungsgesetz. Es ist gut, dass Sie es noch einmal überdacht und angepasst haben. Wir, die CDU, wollen eine moderne Gleichstellungspolitik, die beide Ge schlechter in den Blick nimmt,

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Oi!)

die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Vorder grund stellt, und das kann nicht nur eine Angelegenheit der Frauen sein.

(Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch immer mehr Män ner die Betreuung und Erziehung von Kindern oder sogar die Pflege von Angehörigen übernehmen. Dafür gilt ihnen unser ganzer Respekt, und dieser Respekt ist nicht nur auf die Frau en zu verteilen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jo chen Haußmann FDP/DVP)

Der dritte Ablehnungspunkt liegt darin, dass die Gleichstel lungsthemen jetzt nur dieser Stelle zugeführt werden. Es ist eigentlich ein Abtreten der Verantwortung, und das zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Gesetz, das uns als Ent wurf vorliegt. Wir sehen darin eine Problematik, dass es nun ein Nebeneinander statt ein Miteinander in Gleichstellungs fragen gibt.

(Zuruf der Abg. Beate Böhlen GRÜNE)

Der vierte Ablehnungsgrund ist, dass wir es hier mit einer No vellierung des Chancengleichheitsgesetzes aus dem Jahr 2005 zu tun haben. Die sieht jetzt vor, dass der Chancengleichheits bericht gestrichen wird. Ebendieser Chancengleichheitsbe richt aus dem Jahr 2015 zeigt uns, dass es wesentliche Fort schritte in der Gleichstellung gegeben hat und sich der Frau enanteil an den Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungs aufgaben im Berichtszeitraum in den obersten Landesbehör den deutlich erhöht hat.

(Zuruf der Abg. Beate Böhlen GRÜNE)

Es ist heute sogar zu vernehmen, wenn man in die Medien schaut, dass der Gemeindetag berichtet, dass sich auch bei der

ersten Reihe unterhalb der Bürgermeister, nämlich den Bei geordneten, eine positive Entwicklung vollzogen hat. Dort können wir inzwischen immerhin 40 % Frauenbeteiligung ausmachen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist doch gut!)

Auch was die Besoldung und die Entgelte angeht, gibt es ei ne überaus positive Entwicklung für die Frauen. Deswegen ist es unverständlich, dass dieser Bilanzbericht hier abge schafft wird.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin GurrHirsch, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Lind lohr?

Ich möchte den fünften Punkt noch zu Ende bringen.

Den fünften und letzten Punkt halte ich für sehr wesentlich. Sie nehmen nämlich Einrichtungen des Landes, z. B. die Lan desbank, in § 3 ganz ausdrücklich von dieser Gleichstellung aus, obwohl in der Landesbank ein deutlicher Personalabbau prozess zu verzeichnen ist – das finde ich unerträglich –; eben so geschieht dies in anderen Landeseinrichtungen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

Im Großen und Ganzen möchte ich sagen: In Ihrem Koaliti onsvertrag sind Sie mit großen Schritten vorangegangen. Sie wollten alle Kommunen mit mehr als 8 000 Einwohnern be glücken. Inzwischen ist man bei 50 000 angekommen – ein Tiger also, der als Bettvorleger gelandet ist.

Das Schlimme ist, dass Sie bereits jetzt darüber nachdenken,

(Glocke des Präsidenten)

weil Sie nicht damit zufrieden sind, das Gesetz wieder zu än dern. Schauen wir in das Programm der SPD. Da hat man vor, das Gesetz zu ändern und in Zukunft den Geltungsbereich auf alle Großen Kreisstädte zu erweitern.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, kom men Sie bitte zum Ende.

Ich finde das im Hin blick auf die Kommunen unmöglich. – Ja, bitte.

Die Frage kann jetzt nicht mehr gestellt werden, weil die Redezeit zu Ende ist. So steht es in der Geschäftsordnung.

(Oh-Rufe von Abgeordneten der CDU – Abg. Fried linde Gurr-Hirsch CDU: Dann müssen wir es bilate ral regeln! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Der Präsident ist so streng!)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. SchneidewindHartnagel das Wort.

Sehr ge ehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, die noch anwesend sind! Frau Gurr-Hirsch, ich frage mich immer, warum in Baden-Württemberg in den Kom

munen nicht das möglich sein kann, was in allen anderen Bun desländern der Fall ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich finde, Sie müssen endlich einmal aufhören, immer nur in nerhalb Ihrer eng begrenzten Vorstellungen zu verweilen. Da rum bin ich eine starke Verfechterin der vorgesehenen Rege lungen und kann Ihre Haltung nach wie vor nicht verstehen. Ich frage mich auch, warum die CDU-Fraktion noch eine frau enpolitische Sprecherin benennt,

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wir haben eine gleichstellungspolitische Sprecherin, weil wir von Gleichstellungspolitik sprechen!)

wenn das doch alles nicht mehr notwendig ist.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Bärbl Mielich GRÜ NE: Richtig! – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)