Protocol of the Session on December 16, 2015

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Dezember 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich bitte er heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifen den Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Betei ligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze – Drucksache 15/7722

b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und zur Änderung anderer Vorschriften – Drucksache 15/7723

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/7795

Berichterstatter: Abg. Stefan Teufel

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Teufel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gesundheitsbereich kommen in Anbetracht des demografischen Wandels große Herausforderungen auch auf Baden-Württemberg zu. Aktuell wurde auf Bundesebene im Gesundheitsbereich einiges auf den Weg gebracht. Mit der von uns initiierten Enquetekom mission „Pflege“ haben wir in Baden-Württemberg den Be reich Pflege in den Fokus gesetzt.

Mit den heute zu beratenden Gesetzen soll nun ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Gesundheitsbe reich geleistet werden. So kann mit dem Landesgesundheits gesetz ein Grundstein zur Weiterentwicklung der Strukturen gelegt werden. Zudem soll eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Ebenen und Akteuren erreicht werden. Doppelstrukturen sind so weit wie möglich zu vermeiden.

Mit dem Landesgesundheitsgesetz soll dazu beigetragen wer den, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige medizini sche Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, und dies in Stadt und Land.

Gerade die Förderung einer sektorenübergreifenden Versor gung ist auch eine langjährige Forderung unserer Landtags fraktion. In unserem aktuellen Eckpunktepapier „Gesundheit 2.0“ haben wir diese Zielsetzung auch immer wieder betont. In Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels im Pflege bereich, des drohenden Ärztemangels insbesondere im länd lichen Raum und der wachsenden Anzahl von multimorbiden Patienten sehen wir die sektorenübergreifende Versorgung als wichtiges Instrument an.

Die auf Bundesebene angestoßenen Maßnahmen müssen auf Landesebene umfassend umgesetzt werden. Baden-Württem berg ist mit einer Vielzahl von Gremien im Gesundheitsbe reich schon gut aufgestellt. Diese Strukturen sind in den ver gangenen Jahren gewachsen und haben sich etabliert. So gibt es beispielsweise schon seit 2010 in manchen Land- und Stadtkreisen kommunale Gesundheitskonferenzen. Die Etab lierung dieser Strukturen ist erfreulicherweise auch ohne ge setzlichen Rahmen sehr gut gelungen. Vielmehr wird klarge stellt, dass von den Gremien nur Empfehlungen abgegeben werden können.

Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Ausgestaltung der kommunalen Gesundheitskonferenzen ist auch immer wieder die Frage der Finanzierung anzusprechen. Kosten entstehen hier im Wesentlichen für die Geschäftsstellen vor Ort. In die sem Zusammenhang wurde mehrfach auf das Konnexitäts prinzip hingewiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hinweis auf Einsparungen stellt keine angemessene Lösung der Finanzie rungsfrage dar. Schon im Jahr 2013 hat der Landkreistag auch

auf diesen dringenden Reformbedarf hingewiesen. Die dama lige Stellungnahme des Landkreistags belegt, dass eine Über arbeitung des Gesetzes notwendig war.

Es kann daher abschließend gesagt werden, dass wir die Ziel richtung des Gesetzes unterstützen. Allerdings besteht gerade im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen noch Hand lungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf haben wir in einem Än derungsantrag aufgegriffen. Wir fordern eine landeseinheitli che Rahmenvereinbarung als tragfähige Grundlage für gutes Verwaltungshandeln.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An dreas Glück FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Lucha.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin! Durch das geplante Gesetz über den öffentlichen Gesund heitsdienst, dessen Entwurf uns heute in erster Lesung vor liegt, nehmen wir eine grundlegende Reform der Aufgaben und der Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ÖGD vor. Dem ÖGD wurde im politischen Raum in der Vergangen heit nicht die Bedeutung zugemessen, die er aus unserer Sicht hat und die er entfalten kann und muss.

Der ÖGD ist regional eindeutig der stärkste Akteur, und er ist, sofern nicht selbst ins Versorgungsgeschehen involviert, neu tral und gemeinwohlorientiert im Sinne der kommunalen Da seinsvorsorge. Dies prädestiniert ihn aus unserer Sicht eben nicht, wie es in der Vergangenheit der Fall war, nur für indi vidualmedizinische Fragestellungen. Ganz im Gegenteil, es prädestiniert ihn vielmehr für koordinierende Aufgaben und Steuerungsaufgaben, etwa auch im Rahmen von Planungsgre mien.

Für uns gab es folgende Leitfragen in dieser Reform: Erstens: Was sind zukünftig die Aufgaben des ÖGD? Zweitens: Wie muss der ÖGD der Zukunft strukturiert sein, um diese Aufga ben erfüllen zu können? Drittens: Welches Personal benötigt der ÖGD, um diese Aufgaben erfüllen zu können?

Im Juni 2013 hatten wir gemeinsam mit den Kollegen von der SPD eine sehr schöne Anhörung unter dem etwas provozieren den Titel „Vom Tuberkulosearzt zum Gesundheitsmanager“.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Wir hatten alle Akteure des ÖGD eingebunden: Gesundheits aufseher, Amtsleiter, Ärzte, Assistenten, Zahnärzte, Hygiene inspektoren, alle waren beteiligt. Der Wunsch zur Neuausrich tung kam aus dem ÖGD selbst.

Das ist jetzt genau die Frage, die wir beantwortet haben: Was sind zukünftig die Aufgaben des ÖGD? Während die Aufga ben im alten ÖGDG auf die Bereiche Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz sowie eine Beobachtung und Bewer tung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung kon zentriert waren, werden im neuen ÖGDG neue Schwerpunk te in Richtung „Public Health“ – öffentliche Gesundheit und deren Bedeutung – und „Health in all Policies“– also in allen Bereichen des Lebens – gesetzt.

(Zuruf)

Ja, das sind Fachbegriffe; die haben sich in der Sozialmedi zin so eingebürgert. Ab und zu muss man das so nehmen.

Zudem nehmen die Themen Gesundheitsplanung und -steue rung eine viel wichtigere Rolle ein, und wir entlasten die Ge sundheitsämter ganz deutlich bei den Begutachtungen. Wir haben ja jetzt einen gemeinsamen Antrag gestellt, wie wir das organisatorisch umsetzen.

Dann kommen wir auch dazu, wie der ÖGD strukturiert ist, nämlich dass es Schwerpunktgesundheitsämter gibt, die sich fachlich konzentrieren und bestimmte Aufgaben übernehmen. Auch da sind wir neue Wege gegangen.

Dann fragten wir: Welches Personal benötigen wir? Wir brau chen auch Politikberater, wir brauchen auch interdisziplinäre Teams, die sich in die Lage versetzen, tatsächlich planerische und steuernde Kompetenzen umzusetzen. Wir sind der festen Überzeugung, dass Gesundheitspolitik, Versorgungspolitik ein wesentlicher sozialer und ökonomischer Standortfaktor gera de in den ländlichen Regionen ist. Je besser das gemeinwohl orientierte System aufgebaut ist, desto eher wissen die Men schen, dass für sie gesorgt wird. Es war die logische Konse quenz, dass wir nach und mit der Reform des ÖGD das Lan desgesundheitsgesetz im Anschluss und in Abstimmung als kommunizierende Röhre zum ÖGD verbessern. Mit diesem Gesetz – –

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Oh ja, Sie dürfen auch einmal klatschen. Ja, das sind heute so trockene Sachen. Aber das Geschäft selbst ist ziemlich spannend.

Mit dem Gesetz werden neue und bewährte Dialog- und Ar beitsformen, nämlich die Gesundheitskonferenzen auf Lan des- und Kreisebene sowie der Sektorenübergreifende Lan desausschuss, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Gesetz lich geregelt werden die Arbeitsweise, Zuständigkeit, Inter aktionen und Vernetzung dieser Beteiligungsgremien.

Uns allen ist klar – wir haben uns in diesen vier Jahren ja beim Thema Krankenhausversorgung, bei der Pflege-Enquete, im mer auch darüber verständigt und gestritten –, es geht um die Frage: Was brauchen die Leute? Wir machen Betroffene zu Beteiligten, wir demokratisieren den Planungsprozess im Ge sundheits- und Sozialwesen. Damit kommen wir der Spur nach: Nicht „Viel hilft viel“, sondern „Richtig hilft viel“. Da kommen wir auch der Spur nach: Welche Krankenhausver sorgung brauchen wir? Es muss sich einmal eine Region be kennen, nicht immer nur sagen: „Ich brauche ein Haus“, „Ich brauche ein Haus“, immer mehr vom Gleichen, sondern im mer das Richtige.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Das sind genau die Ebenen, auf denen das ausdebattiert wird, auf denen auch einmal Konsens hergestellt werden muss oder ein Dissens festgestellt werden kann. In diesem Sinn, glaube ich, sind wir ein wahnsinniges Stück weiter für ein demokra tisches und selbst organisiertes Sozial- und Gesundheitswe sen.

Danke sehr.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Hinderer.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Kollege Lucha hat mit dem ÖGD an gefangen und mit dem LGG aufgehört, ich mache es umge kehrt. Ich denke, wir können festhalten, dass es in so gut wie keinem anderen Politikbereich als dem Gesundheitssektor so viele unterschiedliche Interessenvertreter gibt. Allein bei den Leistungsträgern – von der GKV über die PKV bis zu den Un fallkassen – gibt es eine breite Palette. Hinzu kommen die un terschiedlichen Anbieter von Gesundheitsleistungen, die Krankenhäuser, die Praxen, jeweils mit ihren Verbänden und mit ihren Kammern. Natürlich gibt es nicht zuletzt auch noch die Beschäftigten, mit Gewerkschaften, Kammern, Berufsver bänden – und die Patientinnen und Patienten sowie deren An gehörige.