Protocol of the Session on December 16, 2015

Aber wir freuen uns natürlich, dass das Gesetz jetzt beschlos sen wird, auch wenn ich mir nicht verkneifen kann, noch ein mal darauf hinzuweisen, dass wir fast die gleiche Regel seit zweieinhalb Jahren hätten haben können.

(Zuruf: Was?)

Eigentlich haben wir vor zweieinhalb Jahren schon zwei Jah re auf diese Regel gewartet.

Jetzt hieß es, es habe keinen Streit zwischen den Fraktionen von Grünen und SPD gegeben. Dann glauben wir das halt. Aber dann wäre es ja vielleicht so, dass dann, wenn Sie sich nicht einigen, gar nichts kommt, und es dann, wenn Sie sich einigen, viereinhalb Jahre dauert.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)

Wie dem auch sei: Das Gesetz ist jedenfalls da. Wir freuen uns in der Tat darüber.

Ich möchte übrigens auch meinen Respekt ausdrücken, dass Sie diesen Änderungsantrag in der Form aufgegriffen haben, wie er im Ausschuss auch aus der Opposition kam. Das ist na türlich ein eindeutiges, ein erfreuliches Signal. Wir können in der Sache dem Punkt mit dem Widerspruchsverfahren ohne hin zustimmen. Aber auch die beiden anderen Punkte, die Sie mit aufgenommen haben, kommen uns sehr entgegen. Das darf man sagen.

Insofern werden wir einer einstimmigen Zustimmung zu dem Gesetz sicher nicht im Wege stehen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Innenminister Gall das Wort.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Einfüh rung der Informationsfreiheit geht das Land Baden-Württem berg, geht unser Bundesland und insbesondere die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg einen weiteren Schritt auf die Bürgerinnen und Bürger zu.

Ich will ausdrücklich auch noch einmal sagen, Herr Kollege Throm: Dieses Thema und dieses Gesetz sind für uns kein un geliebtes Kind, so wie Sie es geschildert haben, sondern ein gewolltes und ein gewünschtes, während Sie über all die Jah re Ihrer Regierungszeit hinweg im Bereich der Informations freiheit Empfängnisverhütung betrieben haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Hei terkeit – Zuruf des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist es ein Anlie gen – das haben wir auch durch Gesetze in den zurückliegen den Monaten deutlich gemacht –, dem Informationsbedürfnis und dem Bedürfnis, an politischen Entscheidungen mitwirken zu können – auch außerhalb der Wahltage –, einen rechtlichen Rahmen zu geben und, wenn Sie so wollen, schwarz auf weiß deutlich zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen über der Landesverwaltung und den Kommunen einen An spruch auf Auskünfte über amtliche Informationen haben. Dies sollten wir unisono als ein gemeinsames gutes Signal be trachten, weil wir meines und unseres Erachtens den berech tigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entgegen kommen und ihnen gerecht werden.

Es war aber auch – das gehört einfach auch dazu – in der Ers ten Beratung und dann auch im Innenausschuss bereits The ma und klar, dass mit diesem Gesetz kein grenzenloser Infor mationsanspruch gewährt wird. Wir wissen, dass manche dies gern hätten. Aber wir sind uns im Parlament ja erfreulicher weise auch einig, dass dies eben nicht grenzenlos sein kann, sondern seine Schranken und Grenzen da haben muss, wo es beispielsweise um das Thema „Öffentliche Sicherheit“ geht. Dort müssen wir einfach entsprechende Hürden und Grenzen einbauen.

Deshalb sind nicht alle Behörden in allen Belangen zur Infor mationsherausgabe verpflichtet – ich habe es gesagt –, näm lich nicht dort, wo die Sicherheit berührt ist, wo es um das Landesamt für Verfassungsschutz, um die Selbstverwaltungs organisationen der Wirtschaft und die Landesfinanzbehörden geht, beispielsweise bei Steuersachen.

Es ist auch wichtig, den Bürgern deutlich zu machen, dass, wenn Auskünfte von Dritten erwünscht werden, personenbe zogene Daten nur dann offenbart werden, wenn der Betroffe ne oder die Betroffenen einverstanden sind oder wenn das öf fentliche Interesse tatsächlich überwiegt.

Dass Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und geschütztes geis tiges Eigentum ebenfalls nicht transparent gemacht werden müssen, versteht sich meines Erachtens auch von selbst, und auch das machen wir mit diesem Gesetz deutlich.

Deshalb sind wir nicht Vorletzte, was das Ranking in diesem Bereich angeht. Wir haben immer wieder deutlich gemacht –

deshalb hat es auch ein bisschen gedauert –: Wir warten erst einmal die Evaluierung des Bundesgesetzes und die Evaluie rungen in den anderen Ländern ab,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das hätten Sie bei der Polizeireform auch machen sollen!)

weil es auch Länder gibt, die jetzt nachgesteuert haben in dem Sinn, dass sie Grenzen einbauen, die wir jetzt schon haben.

Deshalb, meine ich, ist es auch völlig normal, dass nicht alles aus dem Koalitionsvertrag, was in einem Ressort angesiedelt ist bzw. verantwortet werden muss – was das Innenressort an langt, sind dies aus dem Koalitionsvertrag immerhin rund 70 Punkte –, im ersten, im zweiten oder im dritten Jahr abgear beitet wird, sondern das eine oder andere Thema erst im letz ten Regierungsjahr. Jedenfalls verabschieden wir ein solches Gesetz.

Wir betreten in der Tat Neuland. Deshalb bin ich schon ge spannt, welche Wirkung das Gesetz haben wird, wie die Bür gerinnen und Bürger diese Möglichkeit annehmen, wie es sich dann auswirkt und ob wir dann im Rahmen einer weiteren und zukünftigen Evaluierung eventuell auch noch Veränderungen vornehmen und nachsteuern müssen.

Wir haben uns diese Aufgabe, wie gesagt, nicht leicht ge macht. Ein neues Gesetz schüttelt man nicht einfach aus dem Ärmel. Wir wollten Fehler vermeiden, die andere gemacht ha ben, und trotzdem so viel Transparenz herstellen wie nur ir gend möglich.

Wir haben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht, dass solche Auskünfte auch Geld kosten. Für das Land sagen wir: Bei einfachen Anfragen sollte es nichts kos ten. Aber auch wir haben natürlich Gebührenordnungen, wie die Kommunen im Übrigen auch. Wir gehen seitens des Lan des allerdings davon aus – so haben wir es vorgesehen –, dass sich der Verordnungsgeber auch an der Grenze des Bundes orientiert und solche Auskünfte jedenfalls nicht mehr als 500 € kosten sollten. Den Kommunen überlassen wir im Rahmen der Konnexitäts- und Subsidiaritätsregelungen natürlich selbst, wie sie dies inhaltlich ausgestalten, machen aber deutlich, dass die Antragsteller auch darauf hingewiesen werden müssen, wenn die Kosten 200 € übersteigen würden.

Wir haben als inhaltlichen Punkt beispielsweise noch das The ma Veröffentlichungspflichten aufgenommen. Es gilt also, proaktiv tätig zu werden und nicht nur zu sagen: „Wir warten einmal, was der Bürger von uns erwartet.“ Wir haben uns zu eigen gemacht, selbst proaktiv tätig zu werden, uns selbst in die Pflicht zu nehmen, wenn es um Zugänge und Informatio nen geht. Dies betrifft beispielsweise das Abstimmungsver halten – das ist für die Bürger nun wirklich nicht auf Anhieb nachvollziehbar – des Landes Baden-Württemberg im Bun desrat – um nur ein solches Beispiel zu nennen.

Eine wichtige Rolle – auch das, denke ich, sollten wir noch ansprechen – bei der Umsetzung des Gesetzes wird der Lan desbeauftragte für Informationsfreiheit haben. Wir sehen in Baden-Württemberg vor, diese Aufgabe künftig dem Landes beauftragten für den Datenschutz zu übertragen. Diese Auf gabe wird von ihm wahrgenommen werden. Er wird allen Be

teiligten bei Fragen zu den Rechten und Pflichten nach die sem Gesetz mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Was das Thema Evaluierung anlangt, habe ich bereits Ausfüh rungen gemacht.

Zum Schluss möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, für die sehr konstruktive Debatte in der Ersten Beratung wie auch im Innenausschuss danken. Es ist geradezu selbstverständlich – das sollte auch ein Stück weit Normalität sein –, dass auch ein Entwurf der Regierung im parlamentarischen Verfahren abgeändert werden kann. Das Stichwort war jetzt Wider spruchsverfahren. In dieser Frage waren wir anderer Auffas sung als das Parlament,

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

aber die Argumente sind nachvollziehbar. Deshalb haben wir überhaupt kein Problem, auch diesem Antrag unsere Zustim mung zu geben.

Deshalb würde ich mich freuen, wenn sich der Konsens, der in der ersten Lesung angedeutet wurde und sich im Innenaus schuss gezeigt hat, jetzt auch im Abstimmungsverhalten nie derschlägt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7720. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/7813. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Hierzu liegt der interfraktionelle Änderungsantrag Drucksa che 15/7881 vor. Sind Sie damit einverstanden, dass ich zu nächst diesen Änderungsantrag zur Abstimmung stelle und wir danach über die Artikel 1 bis 4 des Gesetzentwurfs ge meinsam abstimmen? – Das ist der Fall.

Ziffer 1 des Änderungsantrags betrifft das Thema Wider spruchsverfahren, Ziffer 2 eine notwendige Folgeänderung. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Änderungsantrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Wer dem interfraktionellen Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Artikel 1 bis Artikel 4

Wir kommen zur Abstimmung über die Artikel 1 bis 4 mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer den Artikeln 1 bis 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dage gen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Dezember 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Zurufe: Ja!)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g