Protocol of the Session on December 9, 2015

Abschließend betone ich noch einmal: Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat bei der Bewältigung der Aufgaben – der Landschaftspflege, der Ökologie und der CO2-Minderung – mehr zu bieten, wenn man die Berufsgruppe der Landwirte als Partner behandelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Den Bauern mit dem LLG aber wieder einmal Flexibilität zu verbieten ist der falsche Weg für eine konkurrenzfähige Zu kunft des bäuerlichen Berufsstands in Baden-Württemberg.

Aus den besagten Gründen empfehle ich für die CDU, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Hahn das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bur ger, Sie werfen uns einseitige Klientelpolitik vor.

(Zuruf von der CDU: Völlig zu Recht!)

Ich glaube, genau das verhindert dieses Gesetz. Die Gruppen, die von uns scheinbar bevorzugt werden, haben nämlich kei ne Sonderrechte. Vielmehr gilt das Grünlandumbruchverbot, das, wie Sie richtig sagen, in der EU-Agrarpolitik festgelegt ist, für alle, auch für die Teillandnutzer. Es ist uns sehr wich tig, dass der Grünlandschutz hier in Baden-Württemberg für alle gilt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Baden-Württemberg als ein Land, das mit der größte Bewirt schafter von Grünland in Deutschland ist, hat da natürlich ei ne besondere Verantwortung. Das ist doch klar und ist uns auch wichtig. Wir haben die Verantwortung für dieses Grün land, für die Verhinderung von CO2-Freisetzung. Das nehmen wir ernst. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch da, und deswegen werbe ich heute bei Ihnen dafür, ihm zuzustimmen.

Dass der Beschluss richtig war, das Dauergrünland gesetzlich zu schützen, hat sich gezeigt. Die Vergleichszahlen sind ein deutig. Wir haben mit dem Gesetz, dem LLG, in den letzten Jahren das Grünland geschützt. Schlechtestes Beispiel ist Bay ern mit 20 000 ha Verlust. Ich glaube, das spricht für sich. Das können wir nicht zulassen und wollen wir auch in Zukunft nicht zulassen. Deswegen liegt heute dieser Gesetzentwurf vor.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Wenn Sie ihn genau lesen, stellen Sie fest, dass darin die von Ihnen angesprochenen Regelungen für den Obstbau enthalten sind. Der Obstbau kann sich verändern, kann die strukturelle Veränderung mitnehmen, kann sie begleiten, kann auch Um bauten vornehmen. Das ist uns wichtig, das ist richtig. Gera de in der Bodenseeregion, wo ich herkomme, ist das ein be vorzugtes und wichtiges Thema. Deswegen tragen die Rege lungen auch der Veränderung in der Struktur des Obstbaus Rechnung. Da haben wir vorgesorgt.

(Zuruf des Abg. Klaus Burger CDU)

Ausnahmemöglichkeiten sind gegeben. Natürlich geht es auch um Verantwortung. Darum muss man das Ganze auch beglei ten. Das ist uns wichtig, und das ist auch richtig. Aber es geht in keiner Form um Gängelung oder Ähnliches, was Sie uns vorwerfen. Ich glaube, Verantwortung hat auch damit zu tun, dass man begründet, was man tut, und das haben wir getan.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich glaube, auch der FAG-Teil des Gesetzentwurfs ist wich tig und notwendig. Aber er hat – Sie wissen das – mit dem LLG an sich nichts zu tun.

Ich kann nur darum bitten, dieser Novellierung zuzustimmen. Denn wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht, das

den Erfordernissen der Betriebe Rechnung trägt und gleich zeitig das ökologische Ziel der CO2-Minimierung in unserem Land unterstützt und unsere Agrarstruktur vor unbilligen Ver änderungen schützt.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Reusch-Frey das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Unstrittig zwischen den Fraktionen sind die Ände rungen zum Finanzausgleichsgesetz. Unter dem Strich brau chen die Landkreise und Regierungspräsidien 3 Millionen € zusätzlich zur Erfüllung der EU-Aufgaben.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Ich glaube, Sie haben das falsche Thema!)

Das ist doch der erste Teil des Gesetzentwurfs: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Wir lassen die Kommunen und Regierungspräsidien nicht im Stich und stellen die notwendigen Mittel zur Verfügung. Bei allem Konsens möchte ich für die SPD kritisch anmerken, dass wegen der EU-Vorgaben Beratung, Verwaltung und Kon trolle immer mehr Geld verschlingen. Dass es so nicht wei tergehen darf, das nehmen wir uns für die Zukunft vor.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Es darf nicht sein, dass immer mehr Geld in die Verwaltung hineinfließt.

Nun zum Umbruchverbot. Es war interessant in der ganzen Beratung, dass der Wert des Umbruchverbots gar nicht infra ge gestellt wurde. Das Umbruchverbot ist wichtig für den Er halt des Landschaftsbilds, für den Naturschutz, für den Ge wässerschutz, für die Artenvielfalt, für den Bodenschutz und für den Klimaschutz. Das wurde prinzipiell nicht infrage ge stellt.

Infrage gestellt worden ist das Umbruchverbot, weil es ein Eingriff ins Eigentum sei. Liebe Opposition, bei allem Ver ständnis: Ein Verwaltungsgericht hat dem Gesetzgeber recht gegeben und gesagt, dass das Grünlandumbruchverbot recht mäßig ist. Insofern verstehe ich nicht, dass man immer wie der von einem Eingriff ins Eigentumsrecht sprechen muss.

(Zuruf von der CDU: Das ist halt so!)

Damit gewinnen wir nichts. Die Landwirtschaft und die gan zen Elemente des Natur- und Umweltschutzes sind die ge meinsamen Gewinner bei einem Umbruchverbot. Wir halten uns an diese gemeinsame Verbindung zwischen Landwirt schaft, Natur- und Umweltschutz.

Insgesamt muss man sagen, dass es bei dem unternehmeri schen Spielraum bleibt. Es ist möglich, Flächenausgleiche zu machen. Die Obstbauern und auch die Christbaumanbauer ha ben die Möglichkeit, über die Entwicklung ihrer Betriebe ent sprechende Flächen umzubrechen bzw. neu zu besetzen.

Insofern werbe ich für das Umbruchverbot. Es dient sowohl der Landwirtschaft als auch dem Naturschutz.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Bullinger das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nur, damit wir wissen, wo rüber wir reden: Mir liegt ein Gesetzentwurf vor, in dem der zweite Teil – Artikel 2 – die Änderung des FAG betrifft und Teil 1 das LLG. Zumindest darüber habe ich mich kundig ge macht – nur damit wir die Reihenfolge nicht, wie gerade ge schehen, umdrehen.

Den Ausführungen des Kollegen Burger – das war schon bei der Ersten Beratung so – ist nichts hinzuzufügen. Die prakti schen Ausführungen will ich nicht wiederholen. Sie stimmen und sind Fakt. An der Ersten Beratung sowie an der Beratung im Ausschuss konnte ich leider nicht teilnehmen. Kollege Glück und Kollege Haußmann haben unsere Bedenken ge genüber diesem Gesetz sehr ausführlich vorgetragen. Auch das möchte ich im Detail nicht wiederholen.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Artikel 2 – Ände rung des Finanzausgleichsgesetzes – ist weitgehend unstrittig und verwaltungstechnisch auch folgerichtig. Wir werden, ob wohl Sankt Bürokratius dadurch bedauerlicherweise erheb lich wächst, diesem Teil des Gesetzes zustimmen, nicht je doch dem Artikel 1 und somit dem gesamten Gesetz.

Als Vorbemerkung greife ich das auf, was in der Ersten Bera tung an dieser Stelle schon gesagt wurde: Wieder einmal hat die grün-rote Landesregierung keine Bedenken, ins Eigen tumsrecht der Menschen in Baden-Württemberg einzugreifen.

Weiterhin beträgt in Baden-Württemberg der Grünlandanteil – das wurde gerade schon gesagt – 40 %. Damit liegt BadenWürttemberg hinter dem Saarland. Um Ihnen eine Vorstellung von der Größenordnung zu vermitteln: Das Saarland hat die Größe des Landkreises Ansbach. Das heißt, Baden-Württem berg ist immerhin das Flächenland mit dem höchsten Grün landanteil, und zwar ohne gesetzliche Zwangsmaßnahmen. Das ist der Beweis dafür, dass das Misstrauen gegenüber den Bauern, das Sie in das Gesetz einbringen, völlig überflüssig ist. Das Gesetz ist ein Misstrauensvotum gegenüber den Bau ern in unserem Land.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, die EU sieht bei einem Grün landrückgang um 5 % ganz klar Maßnahmen der Mitglieds staaten zum Schutz von Grünland vor. In Baden-Württemberg wäre das überhaupt nicht notwendig. Denn seit 2003 lag der Rückgang unter 2 %. Deshalb ist Ihr Vorgehen nicht erforder lich. Wie bei vielen EU-Vorgaben setzt Grün-Rot wieder ein mal zum Nachteil der Bauern einen drauf. Draufsatteln ist Ih re Devise, Wettbewerbsschwächung ist Ihr Ziel.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir und meiner Frak tion geht es vor allem darum, noch einmal darzulegen, wel ches gestörte Verhältnis Sie zum Eigentum haben.

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Ja, ja!)

In der Regel fragen Sie immer wieder: Wie kann ich das Ei gentum einschränken? Wie kann ich dem Bürger und den Un ternehmen schaden?

(Abg. Martin Hahn GRÜNE: Oh mein Gott!)