Protocol of the Session on November 25, 2015

Wer den Artikeln 4 bis 18 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Arti keln 4 bis 18 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 19

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Heilerziehungsassistenz

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgen den Hinweis: Nach Auskunft des Integrationsministeriums muss der Artikel aufgrund der Ergänzung der Fundstellenan gabe wie folgt gefasst werden:

In § 1 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Heilerziehungsassistenz vom 29. September 2014 (GBl. S. 472), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Au gust 2015 (GBl. S. 878) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Fachwissen“ ein Komma und die Wörter „in terkulturelle Kompetenz“ eingefügt.

Wer Artikel 19 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun gen? – Artikel 19 ist einstimmig zugestimmt.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 20 bis 23 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 20 bis Artikel 23

Wer den Artikeln 20 bis 23 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 20 bis 23 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 24

Inkrafttreten

Wer Artikel 24 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 24 ist mehrheit lich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. November 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Abg. Winfried Mack CDU erhebt sich mit den Grü nen und der SPD. – Heiterkeit)

Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Punkt 12 der Tagesordnung ist erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 15/7556

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses – Drucksache 15/7740

Berichterstatter: Abg. Bernd Hitzler

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird.

Daher kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7556. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/7740. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 und 2 ge meinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 und Artikel 2

Wer den Artikeln 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Ar tikeln 1 und 2 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. November 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 13 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes – Drucksache 15/7612

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Gall.

Werte Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Wir haben im Laufe dieses Plenartags einige wichtige Gesetze verabschiedet, haben Verfassungsän derungen vorgenommen.

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Ich will aber ausdrücklich sagen: Dieses Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes liegt mir nun wirklich am Herzen, weil ich es für ein außerordentlich wichtiges Gesetz gerade für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land halte. Wir wollen mit diesem Gesetz die Weichen für einen zukunftsfä higen Rettungsdienst stellen, und wir werden die Notfallver sorgung im Land verbessern.

Es gibt zwei Faktoren, die für diese Gesetzesinitiative, für die vorgesehenen Veränderungen ausschlaggebend gewesen sind:

Erstens – diese Erfahrungen machen wir vor Ort häufig auch selbst –: Der Rettungsdienst steht heute und gerade auch in der Zukunft vor einer erheblichen Herausforderung. Der de mografische Wandel, die Entwicklung im Krankenhauswesen, insbesondere was die stationäre Krankenhausversorgung be trifft, erfordern auch Anpassungen im Rettungsdienstgesetz. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt schon derzeit bei rund 80 Jahren, und sie wird allen Prognosen zufolge bis zum Jahr 2050 auf 90 Jahre steigen. Damit steigt auch die Zahl der chronisch und mehrfach erkrankten Patientinnen und Patien ten hohen Alters.