Protocol of the Session on November 25, 2015

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7340. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschluss empfehlung Drucksache 15/7662, den Gesetzentwurf abzu lehnen. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 15/7340 im Ganzen zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 15/7662, abzustimmen, der vorschlägt, den Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP, Drucksache 15/7304, für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 – Drucksache 15/7443

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/7690

Berichterstatter: Abg. Andreas Schwarz

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Herrn Abg. Kößler das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur eines sagen: Es passt prima: Nach den Spekulationsgeschäften befassen wir uns mit dem Glücksspiel. Das hat eventuell etwas miteinan der zu tun.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Da sprechen die Experten!)

Wir haben heute mit dem Gesetz zur Änderung des Landes glücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes über die Änderung zweier Gesetze zu beraten und zu beschließen.

Die Änderungen im Landesglücksspielgesetz fußen darauf, dass der Staatsgerichtshof – der künftige Verfassungsgerichts hof – am 17. Juni 2014 ein Urteil gefällt hat. In diesem Urteil wird moniert, dass die Stichtagsregelung im Landesglücks spielgesetz unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes und des Vertrauensschutzes nicht rechtens sei.

Der Staatsgerichtshof sagt, der Stichtag sei nicht der Tag, an dem die Ministerpräsidentenkonferenz über den Glücksspiel staatsvertrag beraten habe, sondern der Tag, an dem die Re gelungen durch eine Landtagsdrucksache – am 18. Novem ber 2011 – veröffentlicht worden seien. Daraus ergibt sich für die Übergangsregelungen ein anderes Ausgangsdatum. Das Urteil des Staatsgerichtshofs macht deshalb eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes notwendig.

Darüber hinaus hat der Staatsgerichtshof die Spielersperre im Landesglücksspielgesetz moniert und gesagt: Diese Spieler sperre ist nicht rechtens. Es geht darum, dass wir im Landes glücksspielgesetz eine umfassende Spielersperre normiert ha ben. Sie ist aber weder rechtskonform noch verfassungskon form. Aus diesem Grund müssen wir eine neue Spielersperre im Land erlassen: keine umfassende, bundeseinheitliche, son dern eine betreiberbezogene Spielersperre.

Die Landesregierung hatte in ihrem Entwurf zuerst vorgese hen, eine betreiberbezogene Spielersperre dahin gehend zu er lassen, dass sich jeder Spieler bei einem Betreiber sperren las sen kann und diese Sperre dann für alle seine Spielhallen gel ten soll. Dies hätte bedeutet, dass erstens ein umfassendes On linesystem hätte installiert werden müssen und zweitens ein hohes Maß an Datenschutz für dieses System notwendig ge wesen wäre. Angesichts dessen, dass es zu Schließungen von Spielhallen und zum Streichen von Mehrfachkonzessionen kommt, wäre dieses System nur von kurzer Dauer gewesen.

Deshalb hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nach seiner Beratung mehrheitlich beschlossen, dass ein betreiber bezogenes Sperrsystem nur für die einzelne Spielhalle und für

alle Spielhallen des Einzelbetreibers am Ort erlassen werden sollte. Das ist eine Vorstufe zu einem zentralen, bundesein heitlichen, sektorenübergreifenden Sperrsystem.

Wir wollen in Zukunft ein Sperrsystem für alle Spielsektoren: etwa für die Spielbanken, für die Spielhallen, für die Wettbü ros usw. Das muss das Ziel der nächsten Änderung des Glücks spielstaatsvertrags sein. Dann haben wir ein effektives Sys tem.

Anzumerken wäre zu diesem Gesetzentwurf auch, dass die Hürde der einjährigen Sperre sehr hoch ist. Die Spielsuchtex perten sagen, die Hürde sei zu hoch.

Nichtsdestotrotz wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen; denn wir glauben, es ist ein erster Schritt. Bei Änderungen des Glücksspielstaatsver trags sollten wir noch einmal darüber beraten, ob es richtig ist, eine Einstiegssperre von einem Jahr festzulegen. Exper ten sagen: Drei Monate wären als Einstieg besser und würden zum Ziel führen.

Dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes stimmen wir zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Schwarz das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Für meine Fraktion stehen beim Lan desglücksspielgesetz die sozialpolitischen und ordnungsrecht lichen Vorgaben im Mittelpunkt. Heute nehmen wir eine No vellierung des Landesglücksspielgesetzes vor, um der Recht sprechung des Staatsgerichtshofs nachzukommen. Wir brau chen ein Glücksspielgesetz, das auf einer sicheren Rechts grundlage beruht. Deswegen haben wir im Ausschuss für Fi nanzen und Wirtschaft § 45 Absatz 1 des Landesglücksspiel gesetzes nochmals präzisiert und dort die standortbezogene Spielersperre eingeführt. Suchtgefährdete Spieler können sich somit für einzelne Spielhallen sperren lassen.

Langfristig ist es uns wichtig – wir stellen fest, dass wir in die sem Haus, Kollege Kößler, einer Meinung sind –, dass wir in Baden-Württemberg ein Konzept für eine landesweite, betrei berübergreifende Sperrdatei bekommen. Wir halten die Ein führung einer Sperrdatei für Spielhallen für notwendig.

Mit dem Entschließungsantrag, den wir im Ausschuss für Fi nanzen und Wirtschaft beschlossen haben und dem auch die CDU-Fraktion zugestimmt hat, machen wir nochmals deut lich, dass wir uns bis zum Herbst nächsten Jahres ein Konzept für eine landesweite, betreiberübergreifende Sperrdatei wün schen. Dieses soll dem Landtag vorgelegt werden.

Selbstsperren gelten unter Suchtmedizinern und Fachleuten der psychosozialen Beratungsstellen als eines der wirksams ten Mittel zum Schutz vor pathologischem oder problemati schem Glücksspiel.

Nachdem das Landesglücksspielgesetz den Spielerschutz in den Mittelpunkt stellt, ist es in unseren Augen angemessen

und erforderlich, Betreiber von Spielhallen zur Verhängung von Selbstsperren zu verpflichten. Dies ist ein wichtiger Schritt, den wir jetzt mit der Novellierung angehen. Bis zum Herbst 2016 soll dann das Konzept für eine landesweite, betreiber übergreifende Sperrdatei vorgelegt werden. Dann werden wir über eine weitere Änderung des Landesglücksspielgesetzes reden.

Meine Fraktion stimmt den jetzt vorgesehenen Änderungen zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Wahl das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! In großer Einigkeit mit CDU und Grünen wird auch die SPD dem Gesetz zur Änderung des Landes glücksspielgesetzes, das auf Maßgaben des Staatsgerichtshofs zurückgeht, zustimmen.

Für die SPD will ich noch einmal sagen, dass das Landes glücksspielgesetz ein großer, richtiger Schritt in Richtung Spielerschutz in Baden-Württemberg gewesen ist. Der Kolle ge Schwarz hat es erwähnt: Für uns sind ebenfalls die sozial politischen, die jugendpolitischen Aspekte sehr wichtig. Die se Aspekte werden durch das Gesetz gestärkt.

Vor allem wird auch die Kommunalpolitik gestärkt, und zwar durch die Regelungen zum Mindestabstand zu anderen Spiel hallen, die durch den Staatsgerichtshof bestätigt worden sind. Wir befreien viele Kommunen von den Spielhöllen, unter de nen die Kommunalpolitik und die Menschen leiden. Ich glau be, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

All diese wesentlichen Punkte sind vom Staatsgerichtshof be jaht worden. Das gilt ebenfalls für das Verbot der Mehrfach konzession. Lediglich bei Einzelregelungen gab der Staatsge richtshof den Beschwerdeführern recht.

Die Kollegen haben es dargelegt: Mit dem im Entwurf vorlie genden Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes werden nach den Maßgaben des Staatsgerichtshofs Über gangsregelungen und die Antragsfrist angepasst. Ebenso ist eine Anpassung der Regelungen zur Spielersperre vorgese hen. Mit der Beschlussempfehlung reagieren wir auch auf ei ne Anregung, die nach der Anhörungsphase einging.

Wir werden zu einer zentralen Sperrdatei kommen. Das ist un ser Ziel. Am 30. September 2016 soll das entsprechende Kon zept vorgelegt werden. Da haben wir uns nicht verhoben.

Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Goll das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der jüngsten Vergangenheit waren eigentlich alle Regelungen, die zum Glücksspiel beschlossen wurden – insbesondere angetrieben von Grün-Rot hier im Haus –, lästig für die Anbieter des gewerblichen Spiels. Es fällt aus unserer Sicht auf, dass diese Anbieter in einer gewis sen Weise geradezu verfolgt werden.

Auch die Lösung, die man hinsichtlich der Spielersperre ge funden hat, wenn sich jemand freiwillig sperren lassen will, war zunächst – das hat uns gar nicht gewundert – auch mit ei ner nicht nachvollziehbaren Belastung für die Betreiber ver bunden. So hätte man für einen Übergangszeitraum – das Gan ze geht ja nur noch bis Juli 2017 – jeden Betreiber dazu ver pflichtet, ein umfangreiches System aufzubauen, über das er garantieren kann, dass der betreffende Spieler landesweit in keiner seiner Einrichtungen auftaucht, und dies, obwohl man, was durchaus richtig ist, am Horizont ohnehin die Einführung eines landesweiten Sperrsystems beabsichtigt.