Protocol of the Session on November 18, 2015

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache über den Gesetzentwurf hat das Prä sidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Rau das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil eine Vorlage gegeben, innerhalb der zu entscheiden war. Es ist gut, dass sich die Länder darauf verständigt haben, in diesem Staatsvertrag zu regeln, dass wir keine regionalisier te Werbung in den Programmen der bundesweiten Programm anbieter haben wollen. Dies würde nämlich zu einer schwe ren Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Chancen der Regi onal- und Lokalsender, sofern sie kommerziell betrieben wer den, führen. Ausnahmen können die einzelnen Länder zulas sen. Das betrifft wohl vor allem Bayern. Bayern hat versucht, den Weg über diesen Staatsvertrag erst einmal nicht mitzuge hen, weil die ProSiebenSat.1 Group Interessen hatte, die in Bayern artikuliert worden waren. Es ist gut, dass wir mit die sem Staatsvertrag jetzt eine bundesweite Regelung haben. Deswegen werden wir dem Staatsvertrag auch zustimmen.

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der in diesem Staatsvertrag inkludiert ist, nämlich, dass wir die Debatten über Werbefreiheit in den Öffentlich-Rechtlichen beenden können, weil Werbung durch die Definition in diesem Staats vertrag Teil des Programmangebots ist. Damit ist das Thema auch über den Staatsvertrag geregelt, den wir hier beschlie ßen werden. Die CDU-Fraktion wird ihm zustimmen.

(Beifall bei der CDU – Zustimmung des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erhält Herr Abg. Salomon das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das hat die Ministerin schon ausgeführt – ist notwendig geworden, weil wir auch in Baden-Württemberg – das ist nicht akut gewesen – ungefähr vor einem Jahr, vor eineinhalb Jahren die konkrete Situation hatten – auch Herr Rau hat das kurz erwähnt –, dass die Pro SiebenSat.1 Group über SevenOne Media – das ist deren Me diengruppe für die Vermarktung des Programms – schon die Pläne hatte, für Baden-Württemberg ein Programm anzubie ten. Das erstreckte sich auch auf RTL. Die großen Player, die bundesweit ausstrahlen, wären also in den lokalen und regio nalen Markt gegangen, in dem wir bereits heute bei unseren lokalen und regionalen Fernsehsendern Refinanzierungs schwierigkeiten haben. Darüber müssen wir auch in Zukunft weiter sprechen und diskutieren.

Deswegen ist es zur Sicherstellung einer möglichst breiten und vielfältigen Meinungs- und Medienlandschaft wichtig, dass dieser Staatsvertrag jetzt relativ schnell ins Verfahren ge kommen ist und nun umgesetzt wird. Damit, dass wir nach dem Siebzehnten jetzt schnell den Achtzehnten haben und der Neunzehnte ja auch schon auf den Tagesordnungen der Ple narsitzungen des Landtags steht, können wir sicherlich leben. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Zustimmung erforderlich.

Der technische Hintergrund ist: Es gibt nach dem Rundfunk staatsvertrag sogenannte Fensterprogramme, also Möglich keiten für bundesweite Programme, ihre Programme auch re gional auszustrahlen. Diese technische Möglichkeit ist im Be reich der Werbung weiter vorangeschritten. Ich glaube, des wegen müssen wir in Zukunft weiterhin schauen – nicht nur dort, wo Lizenzen vergeben werden, sondern auch generell –,

welche Global Players – da muss man noch weiter gehen – in diesem Markt eine Rolle spielen und dort natürlich unserer Medienlandschaft nichts Gutes tun. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Meines Erachtens ist es auch rich tig, Ausnahmen zu ermöglichen. Wir müssen das Ganze na türlich in Zukunft im Hinblick auf eventuelle Möglichkeiten mit Augenmaß begutachten. Aber aus meiner Sicht ist die Ent scheidung, den Staatsvertrag so zu gestalten und ihn auch zu verabschieden, die absolut richtige.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sinn und Zweck dieses Staatsvertrags ist es, einerseits die regionalen Fernsehsender, aber andererseits auch die regionalen Medien insgesamt zu stärken und den Werbe markt zum Schaden der regionalen Fernsehsender, aber auch – das gilt es auch zu erwähnen – der regionalen Medien an sich nicht noch weiter auszuweiden. Das ist aus meiner Sicht eine richtige Regelung, für die es sehr lange Verhandlungen gebraucht hat, bis sich wirklich alle Bundesländer auf diesen Konsens einigen konnten.

Ich bin auch froh, dass im Landtag von Baden-Württemberg Einigkeit darüber besteht, dass von dieser Öffnungsklausel kein Gebrauch gemacht werden soll.

Ich möchte deshalb im zweiten Teil meiner Rede auf das ein gehen, was bisher wenig Raum in der Debatte eingenommen hat – Kollege Rau hat darauf hingewiesen –, nämlich auf die ewige Diskussion um Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aus meiner Sicht ist das ein ebenso wichtiger Teil in diesem Staatsvertrag. Wir kennen diese Debatten: Ist Wer bung im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk überhaupt not wendig? Entspricht es dem Sinn und Zweck des öffentlichrechtlichen Rundfunks, Werbung zu schalten? Mit diesem Staatsvertrag wird dies klargestellt.

Mir ist es wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass es nicht ein von oben geklärter Sachverhalt ist, sondern eine Auffassung, die sich in der Bevölkerung durchgesetzt hat. Im Frühjahr die ses Jahres wurde eine Umfrage in Auftrag gegeben. Darin ging es darum, wie die Bevölkerung Werbung im öffentlich-recht lichen Rundfunk empfindet. Diejenigen, die ihn sehen und hö ren, sehen es so, dass Werbung im Fernsehen notwendig ist, um die Sender bzw. Sendungen zu finanzieren. Das sehen 80 % derer so, die primär öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich-rechtlichen Hörfunk nutzen.

Auch eine interessante Frage ist: Wäre ich für weniger Wer bung in ARD und ZDF bereit, einen höheren Rundfunkbei trag zu zahlen? Man sieht bereits an dieser Frage und an den 25,6 %, die diese Frage mit Ja beantworten würden, dass die ses Verhältnis von Werbung und Rundfunkbeitrag zueinander verstanden wird. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender am Tag im Schnitt 20 Minuten Werbung, z. B. in ARD und ZDF, bis 20 Uhr sendet, ist das eine Relation, die sich in diesem Be reich ziemt. Deshalb ist neben dem klaren Bekenntnis zu den regionalen Fernsehsendern eben auch ein klares Bekenntnis zu Werbung in diesem von mir benannten Maß im öffentlich

rechtlichen Fernsehen in diesem Staatsvertrag vorhanden. Deshalb stimmen wir diesem Staatsvertrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Professor Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich kann es fast genauso kurz machen wie vorhin. Es ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Wir haben einen Diskussionsprozess mit den regionalen TVAnbietern hinter uns, und ich stelle fest, dass diese mit ihren guten Argumenten alle überzeugt haben, dass es, wenn wir von der Politik nicht die richtigen Entscheidungen treffen, die se Sender absehbar nicht mehr geben wird. Das kann nicht gut sein. Wir sind für Vielfalt der Anbieter.

Deswegen war die Abwägungsentscheidung zwischen dem Recht der einen Sender, ungestört zu werben, und der Medi envielfalt, die durch diese Werbung bedroht wird, zu treffen. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle eine richtige Entschei dung treffen. Wie gesagt, die Lage der regionalen Anbieter ist prekär. Das Thema wird uns demnächst noch einmal beschäf tigen. Es ist noch nicht ganz gelöst, aber es ist zum Teil damit gelöst, dass wir die regionalisierte Werbung bundesweit ver breiteter Programme nicht zulassen. Das ist richtig so.

Wir sind auch einverstanden mit der anderen Entscheidung, nämlich zu sagen, dass ein bestimmtes Maß an Werbung auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk richtig ist. Das ist nicht

nur ein Interesse der werbetreibenden Wirtschaft, die genau weiß, dass sie an bestimmte Zielgruppen nur durch den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk herankommt, sondern es ist auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ganz schlecht, wenn es Werbung gibt, auch für dessen Profil. Denn zu sehr in Richtung eines wirtschaftsfernen Fernsehens wol len wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch nicht bewe gen. Ein bestimmtes Maß an Werbung ist also in Ordnung. In sofern werden wir den Staatsvertrag ohne Zweifel unterstüt zen können.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7556 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.

Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 25. Novem ber 2015, um 10:00 Uhr statt.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 11:37 Uhr