Protocol of the Session on November 18, 2015

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem zweiten Teil des Gesetzesvorhabens ändern wir das Finanzausgleichs gesetz zur Umsetzung der von der Europäischen Kommissi on geforderten Trennung von Beratung, Verwaltungskontrol le und Vor-Ort-Kontrolle. Bei EU-Förderprogrammen ist die se Änderung erforderlich.

Seit der Verwaltungsreform werden die Ressourcen den unte ren Verwaltungsbehörden über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Infolge der durch die EU veranlassten Auf gabenkonzentration bei den Regierungspräsidien müssen wir jetzt einen Übergang von Stellen von den Landkreisen auf die Regierungspräsidien abbilden. Das wird durch die Verände rung im FAG mit der entsprechenden Veränderung der Finan zierung vorgenommen.

Unabhängig davon wissen wir, dass die Umsetzung der Ge meinsamen Agrarpolitik gerade bei den unteren Verwaltungs behörden zu einer deutlichen Mehrbelastung geführt hat und hier zu Recht personeller Mehrbedarf von den Landkreisen angemahnt wird. Unabhängig von diesem Gesetzesvorhaben haben wir uns darauf verständigt, die Zuweisungen nach dem FAG zunächst um 3 Millionen € zu erhöhen und dann über die endgültige Ausgestaltung der Zuweisung für den Mehr aufwand aufgrund der neuen Regelungen in Abstimmung mit dem Landkreistag detailliert zu verhandeln.

Insofern bitte ich um Beratung und schlussendliche Zustim mung zu diesem Gesetzesvorhaben. Sie unterstützen mit dem Gesetzentwurf den dauerhaften Schutz unseres Grünlands. Sie tragen dazu bei, dass wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas, zum Bodenschutz, zum Wasserschutz, aber auch zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten, und Sie unter stützen die notwendigen Anpassungen, damit die Umsetzung

der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf allen Ver waltungsebenen erfolgreich stattfinden kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache über den Gesetzentwurf hat das Prä sidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Burger das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagsprä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Einbringen des grün-roten Gesetzentwurfs will die Landesregierung das generelle Umwandlungsverbot bei Dauergrünland und die Ge nehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland über 2015 hinaus unbefristet verlängern. Ein weiteres Bevor mundungsgesetz soll, wie z. B. das Jagd- und Wildtierma nagementgesetz oder die Regelungen zu den Gewässerrand streifen, zementiert werden.

(Zuruf des Abg. Thomas Marwein GRÜNE)

Wieder hat die grün-rote Landesregierung keine Bedenken, tief in das Eigentumsrecht der Menschen in Baden-Württem berg einzugreifen. Wenn sie aber dann noch behauptet, es wer de eine zusätzliche Flexibilisierung erreicht, indem man per Verordnungsermächtigung weitere Ausnahmen für Dauerkul turen ermöglicht, so ist dies schlichtweg irreführend.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Denn die Ausnahmen müssen mit hohen Anforderungen von Schutzzielen vereinbar sein. Traurig ist, dass die bäuerlichen Familienbetriebe in den letzten Jahren in unserem Land kaum Schutzziele erfahren durften.

Die Begründungen für ein solch strittiges Gesetz sind dürftig. Ich frage Sie: Haben Sie nicht realisiert, dass das absolute Grünland in Deutschland zwar marginal, aber doch zugenom men hat?

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

In Baden-Württemberg ist der Grünlandanteil mit 40 % nach dem Saarland der höchste unter allen Bundesländern. Dies wurde bis zum Jahr 2011 ohne gesetzliche Zwangsmaßnah men erreicht.

(Zuruf: So ist es!)

Die EU sieht erst ab einem Rückgang um 5 % Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zum Schutz von Grünland vor. In BadenWürttemberg wäre das überhaupt nicht notwendig; denn seit 2003 lag der Rückgang bei lediglich 1,8 %

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Schlimm genug!)

und hatte seine Ursache im Wesentlichen in Infrastrukturmaß nahmen – Straßenbau oder Wohnbauflächenerschließung. In Bayern gibt es nach meinem Wissen auch den einen oder an deren Hektar Grünland, und dort kommt man gänzlich ohne ein solches Gesetz aus.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Mar kus Rösler GRÜNE: Bayern ist kein gutes Vorbild!)

Ich halte also fest: Die oft entschuldigende Ausrede, man müs se EU-Vorgaben umsetzen, ist schlichtweg unzutreffend.

(Abg. Thomas Reusch-Frey SPD: Das behauptet nie mand!)

Grün-Rot setzt wieder einmal einer EU-Vorgabe ein verschär fendes Gesetz obendrauf, wozu es von außen keinerlei Pflicht gibt.

Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in das Eigentum ist zumindest infrage zu stellen, auch wenn das Ver waltungsgericht Stuttgart zwischenzeitlich in erster Instanz die Beschränkung des Eigentums gehalten hat.

(Zuruf: Hört, hört!)

Für uns ist klar: Wir wollen eine schleichende Enteignung der Landwirte in unserem Land nicht mit vertreten.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Fakt ist erstens: In keinem Bundesland geht im Jahr 2015 der Anteil des Dauergrünlands an der Landwirtschaftsfläche ins gesamt so weit zurück, dass nach EU-rechtlichen Vorgaben ein Umwandlungsverbot ausgelöst werden müsste.

Fakt ist zweitens: Dieses Gesetz nimmt nicht nur den famili engeführten landwirtschaftlichen Betrieben in unserem Land die notwendige Flexibilität in der Bewirtschaftung und auch die Chance, auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren.

Ich erinnere hier an § 2 LLG. Dort heißt es, die Landwirtschaft diene auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit.

(Abg. Thomas Reusch-Frey SPD: Weiterlesen!)

Drittens: Die Ausnahmen zum Umbruchverbot sind oft sehr hoch angesetzt und greifen somit nicht. In allen Fällen gehen sie jedoch immer mit einem bürokratischen Moloch einher.

Abschließend halte ich fest: Aus den beschriebenen Gründen wird die CDU-Landtagsfraktion dieses Gesetz ablehnen, wenn nicht noch in der Ausschussberatung ein Wunder im Interes se der bäuerlichen Familienbetriebe in unserem Land ge schieht und man sich in den Regierungsfraktionen daran er innert, dass Politik in allererster Linie den Menschen im Land zu dienen hat. Wir raten dazu, nicht nur Natur und Umwelt als schutzwürdig anzusehen, sondern auch Eigentumsrechte zu achten und an die Menschen zu denken.

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Hahn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt dabei: Grünland ist CO2-Speicher in Baden-Württemberg. Unser Re genwald sind unser Grünland und unser Wald. Diese Schutz

güter sind hoch, und deshalb muss der Grünlandschutz fort gesetzt werden. Das ist ganz konsequent. Jeder Hektar Grün land lagert jährlich etwa 10 t CO2 ein und, wenn er umgebro chen wird, über Jahre hinweg zwischen 15 und 30 t jährlich aus. Das ist der Unterschied. Deswegen ist Grünlandschutz für uns konsequente Ökologie. Das ist in unserem Land not wendig.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Karl Rombach CDU)

Unser Gesetz aus dem Jahr 2011 hat für Stabilität gesorgt. Kollege Burger, Sie haben auf Bayern verwiesen. Das ist na türlich schon das schlechteste aller Beispiele. Denn seit 2011, als wir dieses Gesetz gemacht haben, hat Baden-Württemberg stabile Grünlandzahlen, während Bayern 20 000 ha Grünland verloren hat. Die CO2-Zahlen können Sie selbst hochrechnen. Bayern ist das negativste aller Beispiele der Bundesländer.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Gleichzeitig haben die meisten anderen Bundesländer in Deutschland zwischen 1 000 und 5 000 ha Grünland, also ei ne eher kleine Fläche, verloren. Rheinland-Pfalz – auch nicht besonders gut – hat 8 000 ha verloren. Das ist kein gutes Zei chen.

Diese Zahlen zeigen, wie richtig und notwendig dieses Ge setz war, als es in dieser Schnelligkeit und Dynamik damals eingebracht wurde. Es war notwendig. Es hat das bewirkt, was es sollte; es hat unser Grünland geschützt.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Das befristete Gesetz jetzt unbefristet zu machen ist die logi sche Konsequenz. Denn der Schutzgedanke und die Schutz notwendigkeit bleiben bestehen. Natürlich wird niemand ent eignet, Herr Kollege Burger. Jedes Grünland gehört jeman dem. Aber natürlich gehört zum Eigentum auch die Vorgabe: Eigentum verpflichtet.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ich denke, die allermeisten Betriebe unterliegen sowieso dem Grünlandschutz. Deshalb ist es nur logisch und konsequent, auch hier auf Gleichheit zu achten. Sie sagen ja immer, wir würden irgendwelche Betriebe bevorzugen. Doch gerade wir sorgen dafür, dass hinsichtlich des Grünlandschutzes alle Be triebe in Baden-Württemberg gleichbehandelt werden. Das ist total notwendig.