Protocol of the Session on September 30, 2015

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler.

Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf umfasst einen ganzen Blumenstrauß positiver Änderungen für die Be schäftigten im Land. Wir können zu Recht stolz sein: sowohl auf die Beschäftigten im Land, die gute Arbeit in Schulen und Hochschulen machen – hier geht es ja insbesondere um die Duale Hochschule –, als auch natürlich auf den Gesetzentwurf selbst.

Exemplarisch will ich zwei Bereiche herausgreifen, die auch beide schon angesprochen wurden, weil sie besonders im Fo kus stehen. Das eine ist die Erhöhung auf die A-13-Besoldung im Bereich der Ausbildung für Hauptschule, Realschule, Werk realschule und Gemeinschaftsschule. Damit werden wir die Besoldung fairer und besser gestalten. Gesagt wurde bereits, dass diese zukünftig einheitlich nach A 13 erfolgt.

Wir wissen wohl, Kollege Kößler, dass es dann Unterschiede an den Schulen gegenüber den amtierenden erfahrenen Kol legen gibt. Das Problem ist uns bekannt. Deswegen gibt es in Zukunft dieses Angebot, dass diese Kollegen im Zuge einer Fortbildung nach A 13 aufsteigen können. Sie selbst wissen auch, dass man das nicht von heute auf morgen machen kann, und Sie selbst wissen auch, dass das eine jetzt eine zehnse mestrige Ausbildung mit zwei Übergängen ist. Das waren zu erst sechs und sieben Semester, dann waren es acht Semester, jetzt sind es sechs plus vier Semester mit Bachelor und Mas ter. Da wird sich auch in der Ausbildung etwas ändern.

Im Zuge dessen, dass sich diese Ausbildung ändern wird, wer den in einem ersten Schritt auch diejenigen, die diese Ausbil dung dann zusätzlich gemacht haben, eine andere Besoldung bekommen als diejenigen, die diese Ausbildung noch nicht gemacht haben. Drei oder vier Semester Unterschied in der Ausbildung schlagen sich da entsprechend nieder.

Aber wie gesagt: Der Hinweis ist ja völlig richtig. Da besteht im Grundsatz Handlungsbedarf. Das ist uns bewusst, und des wegen werden wir das Problem auch angehen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Der zweite Bereich betrifft die W-3-Besoldung an der Dualen Hochschule, insbesondere am Center for Advanced Studies (CAS) in Heilbronn. Das wird ein großes Zentrum für das gan ze Land Baden-Württemberg werden. Der Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass dort bis zu 2 500 Studentinnen und Studenten studieren sollen und dass wir dort die Leitungsfunk

tionen fairerweise dann auch mit im Augenblick befristeten W-3-Stellen belegen. Wir wissen auch, dass es eine Diskussi on darüber gibt, ob wir das dauerhaft oder ob wir das befristet machen. Ich meine und wir von der Landtagsfraktion GRÜ NE meinen, dass diese im Augenblick befristete Besoldung im W-3-Bereich der richtige Weg ist, ohne dass wir uns des wegen für die Zukunft festlegen. Bei diesem Gesetzentwurf geht es jetzt zuerst einmal darum, die fünf Leitungsfunktio nen überhaupt mit W 3 zu belegen, was ja bisher nicht der Fall war, was aber fairerweise aufgrund der entsprechenden Ver antwortung der Personen, die diese Funktionen ausüben, von uns getätigt wird.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Gesetz insgesamt, wie es vorgelegt wurde, eine exzellente Besetzung von Leitungsfunk tionen bei der DHBW ermöglicht, genauso wie es bei den Leh rern einen deutlichen Fortschritt bewirkt.

Es sei noch erlaubt, Kollege Kößler – wir sind ja beide Mit glied im Finanz- und Wirtschaftsausschuss –, zu erwähnen: Sie mahnen die bessere Bezahlung der Grundschullehrerin nen und -lehrer an. Selbstverständlich wäre es wünschenswert – Bildung ist ein hohes Gut –, wenn auch dort A 13 bezahlt würde. Aber Sie selbst wissen auch – ich unterstelle, Sie wis sen das, Kollege –, dass das einen Finanzumfang in der Grö ßenordnung von etwa 300 Millionen € ausmachen würde. Jetzt hätte ich ganz gern den Deckungsvorschlag von Ihnen bei den nächsten Haushaltsberatungen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Den hat er nicht!)

Sie sollten diese Besoldungserhöhung nicht nur einfordern, sondern auch vorschlagen, wie wir das dann finanzieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Claus Schmiedel SPD – Zuruf des Abg. Karl Zim mermann CDU)

Es ist uns bewusst, wie gesagt, dass auch Grundschullehrerin nen und Grundschullehrer wichtige Arbeit für die Zukunft ma chen. Diese haben in diesem Fall dann eine Ausbildung von sechs plus zwei Semestern. Auch da unterscheidet sich dann die Ausbildung in Zukunft von der sechs- plus viersemestri gen Ausbildung. Daher ist uns der Unterschied bewusst. Wir werden in den nächsten Jahren sehen, wenn hoffentlich GrünRot weiter regiert,

(Beifall des Abg. Thomas Marwein GRÜNE)

wie wir das angehen.

Mit diesem Beschluss machen wir einen Schritt in die richti ge Richtung. Das Landesbesoldungsgesetz in der Form, wie es jetzt in dem Gesetzentwurf vorgelegt wird, stellt wichtige und richtige besoldungsrechtliche Weichen, um den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken. Das begrüßen wir vonseiten der Landtagsfraktion GRÜNE und werden deswegen in den Beratungen im Finanz- und Wirt schaftsausschuss diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Maier.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute eingebrach te Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesol dungsgesetzes bringt eine Reihe von Besserungen vor allem im Schwerpunkt Haupt- und Werkrealschule. Dort wird das neue Lehramt in Besoldungsstufe A 13 eingeführt. Diese Re gelung ist sinnvoll, diese Regelung ist konsequent. Sie wird dem zum Wintersemester 2011/2012 erfolgten Neuzuschnitt der Lehrämter gerecht. Dieser wurde ja noch von der alten Re gierung so beschlossen. Die gemeinsame Ausbildung von Werkreal-, Hauptschul- und Realschullehrern ist länger. Sie bringt eine höhere Qualifikation und wird auch den veränder ten Anforderungen an den betreffenden Schularten gerecht, und sie ermöglicht – auch das ist sehr gut – einen flexiblen Einsatz dieser Lehrkräfte an den verschiedenen Schularten einschließlich der Gemeinschaftsschulen.

Es ist deshalb logisch, diese gleich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer auch gleich zu bezahlen und sie in Besoldungs gruppe A 13 einzustufen. Das Lehramt Grundschule bleibt aber nach diesem Entwurf wie bisher in A 12. Ein Lehramt für die Grundschule, also Primarstufe, ist natürlich etwas ande res als ein Lehramt für Sekundarstufe I. Da gibt es Unterschie de, und deswegen ist diese unterschiedliche Einstufung noch gerechtfertigt.

Die Folgekosten dieser Entscheidung steigen langsam an, wer den aber ganz erheblich. 2016 sind sie kaum bemerkbar. 2017 geht es dann mit dem ersten Jahrgang mit 2,9 Millionen € los. Das Volumen steigt über den Finanzplanungszeitraum bis zu dessen Ende auf 18,3 Millionen € und dann bis auf 85 Milli onen € im letzten Jahr, dem Jahr 2060, an. Ich sage das so deutlich, denn wer fordert, alle nach A 13 zu bezahlen,

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Bedenke das En de!)

der muss im Jahr 2017 schon einen Betrag von 85 Millionen € aufbringen. Und wer sagt, man solle auch die Grundschulleh rer nach A 13 besolden, der hat mit einer Vervielfachung die ses Betrags zu rechnen. Das ist also eine Riesensumme, über die wir reden, die sich jetzt auf viele Jahrzehnte verteilt. Aber die Forderungen, die von der CDU angedeutet worden sind, würden natürlich jetzt gleich eine Riesenbelastung für den Fi nanzplanungszeitraum bedeuten. Da sind wir einmal gespannt, wie das dann finanziert werden soll.

Folge dieser Entscheidung ist natürlich, dass man die Funkti onsämter anpassen muss. Das hat zwei Vorteile: Zum einen ist es eine Frage der Gerechtigkeit, und zum Zweiten kom men, wenn die Funktionsämter angepasst werden, vielleicht auch mehr und geeignete Bewerbungen für diese Ämter.

Der Gesetzentwurf befasst sich auch mit funktionsgebunde nen Ämtern der Besoldungsgruppe W 3, vor allem an der Du alen Hochschule in Heilbronn. Das ist okay. Ich glaube, dem können wir mit breiter Mehrheit zustimmen.

Ich begrüße auch, dass Anwärtern und Auszubildenden die Möglichkeit gegeben wird, am Jobticket, das ja demnächst kommen soll, teilzunehmen. Diese Änderung im Landesbe soldungsgesetz ist sicherlich sehr zielführend.

Eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsver ordnung für die Gewährung eines Vorschusses bei Pflegezei

ten ist ebenfalls vorgesehen. Dies ist auch eine moderne Form der Personalpolitik.

Die Gewerkschaften – das haben wir gerade gehört – fordern naturgemäß fast immer etwas mehr. Die Forderungen und Re gelungsvorschläge sind vielfach über die Bestimmungen des Gesetzentwurfs hinausgegangen. Darauf brauchen wir nicht weiter einzugehen; wir beschränken uns auf den vorliegenden Gesetzentwurf.

Die Forderung, alle Grund- und Hauptschullehrer, also auch diejenigen mit einer Ausbildung nach alten Bestimmungen, in A 13 einzustufen, muss man einfach mit Blick auf die Fi nanzierbarkeit anschauen und dann entsprechend bewerten. Aber ich glaube, wir haben mit dem Gesetzentwurf auch Mög lichkeiten geschaffen, zusätzliche Leistungen zu belohnen. Man sollte den Lehrerinnen und Lehrern die Chance geben, an Weiterqualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen; entspre chende Angebote will das Kultusministerium ja organisieren. Wer sich dort qualifiziert und im Wege der Weiterbildung neue Lehrinhalte vermittelt bekommt, der soll auch die Chance ha ben, in A 13 zu kommen.

Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf, und wir freuen uns bei den Beratungen im Finanzausschuss auf die Deckungsvorschläge der CDU, sofern sie bei ihren Anträgen bleiben will.

(Zuruf von der SPD: Genau!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Haupt- bzw. Werkrealschulen ver mitteln mit ihrem berufspraktischen Profil ein solides Bil dungsfundament. Die individuelle Förderung in allen Klas senstufen eröffnet den Schülerinnen und Schülern gute Le bens- und Berufsperspektiven. Grün-Rot aber hat diese be währten Schulen ganz bewusst und zielgerichtet mit einer gan zen Reihe von Beschlüssen in existenzielle Sorgen und Nöte gestoßen.

(Zurufe von der SPD – Unruhe)

Ich erinnere an die überstürzte und unvorbereitete Abschaf fung der verbindlichen Grundschulempfehlung, an die Kap pung des berufspraktischen Profils der Werkrealschulen, an die finanzielle Privilegierung der Gemeinschaftsschulen und an die regionale Schulentwicklung,

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Immer die alte Leier! Die wird nicht besser! – Abg. Claus Schmie del SPD: Das ist derselbe Sprechzettel für jede De batte, gell?)

die kleineren Schulstandorten auch bei größeren Distanzen im ländlichen Raum keine Chance lässt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Vor diesem doch eher düsteren Hintergrund begrüßen wir Frei en Demokraten den Gesetzentwurf zur Änderung des Landes besoldungsgesetzes grundsätzlich, durch den dem von der christlich-liberalen Koalition bereits im Jahr 2010 auf den Weg gebrachten Neuzuschnitt der Lehrämter

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Bloß nicht finan ziert!)

Rechnung getragen wird. Die Einstufung des neuen Lehramts Werkreal-, Haupt- und Realschule in die Besoldungsgruppe A 13 ist eine logische Folge aus der gemeinsamen Ausbildung und rechtfertigt sich auch durch die Leistungsanforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer in den entsprechenden Schul arten.

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Da sieht man mal, wie die Sachen zusammenhängen!)

Aber auch wenn wir diesen Regelungen des Gesetzentwurfs zustimmen, ist dennoch unverkennbar, dass die Landesregie rung durch die Privilegierung der Gemeinschaftsschule das Besoldungsgefüge in der Schullandschaft insgesamt kräftig durcheinandergebracht hat.