Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 9 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs bezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
(Abg. Winfried Mack CDU erhebt sich kurz und nimmt sofort wieder Platz. – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nicht so schnell! – Heiterkeit bei der CDU)
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU: Da klatschen die auch noch, wenn es gegen die Beamten geht!)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) – Drucksache 15/6729
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung, fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Die Jagd steuer ist eine Bestrafung ehrenamtlicher Arbeit für Mensch und Natur.
Die Freien Demokraten fordern die endgültige Abschaffung der in den meisten Kreisen sinnvollerweise bereits ausgesetz ten Bagatellsteuer.
Zur Historie: Die Jagdsteuer hat ihren Ursprung in den im 18. Jahrhundert aufkommenden Wildbretsteuern. Im 19. Jahr hundert überließen die Länder – z. B. Preußen durch Aller höchsten Erlass vom 24. April 1848, erneuert durch § 14 des Kommunalabgabengesetzes von 1893, in Geltung bis 1910 – den Gemeinden vielfach das Recht zur Erhebung einer Wild bretsteuer.
Mit der Neuordnung des Kommunalabgabenrechts nach dem Ersten Weltkrieg wurde die heutige Form der Jagdsteuer be gründet. Für Preußen wurde 1922, für das ganze Reichsgebiet 1937 eine einheitliche Mustersteuerordnung dazu erstellt.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Hand erwartet wie selbstverständlich, dass die Jägerinnen und Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten anrücken, um Unfallwild von den Straßen zu beseitigen, obwohl sie dies gar nicht tun müssten.
Die Jäger erbringen vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und die Natur: Hege und Pflege, Anlegen von Biotopen, Ar tenschutz. Ich darf nur an das erfolgreiche Bodenbrüterpro gramm erinnern.
Es kann nicht sein, meine Damen und Herren, dass man die se ehrenamtlichen Leistungen auch noch durch eine überleb te, ungerechte Steuer bestraft.
Die Jäger sind die einzigen anerkannten Naturschützer, die für ihren Einsatz bei Hege und Pflege, für ihr ehrenamtliches En gagement auch noch besteuert werden.
§ 10 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg er mächtigt die Landkreise dazu, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben.
Mit Rücksicht auf die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen der Jäger haben inzwischen die meisten Stadt- und Landkrei se klugerweise die Jagdsteuer ausgesetzt.
Aktuell bitten nur noch der Alb-Donau-Kreis sowie die Land kreise Emmendingen, Freudenstadt, Hohenlohe und Waldshut die Jäger zur Kasse, zum Teil häufig mit nicht einmal einem Drittel früherer Beträge. Aufwand und Bürokratismus dürften höher sein als die Summe, die reinkommt.
Wenn das nicht ganz stimmt, schicken Sie doch einmal Ih re gelbgekleideten Straßenbauleute nachts um drei raus, und rechnen Sie das einmal spitz ab. Sie werden sehen, es ist ein Vielfaches von dem, was Sie an Jagdsteuer einnehmen.
Aus der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem An trag Drucksache 15/6515 geht hervor, dass das Aufkommen der Jagdsteuer im Jahr 2013 landesweit noch bei 615 000 € lag. Zwischenzeitlich haben, wie gesagt – im Jahr 2014 –, wei tere Kreise die Steuer ausgesetzt oder gesenkt. Schreibt man die Werte fort, liegt man unter 300 000 €.
Am meisten hatte im Jahr 2013 noch der Kreis Waldshut ein genommen. Hier betrug das Aufkommen der Jagdsteuer vor zwei Jahren noch 105 000 €. Jedoch dürfte diese Summe im Zuge der Absenkung des Jagdsteuersatzes auf 4,5 % durch den Kreis Waldshut im Jahr 2014 nochmals erheblich niedri ger sein.
Ich verweise auch auf die Position des Bundes der Steuerzah ler, wonach die Jagdsteuer eine Bagatellsteuer ist, bei der das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stehen.
Wie schon eingangs beschrieben, ist die Jagdsteuer ein über kommenes Relikt aus dem 18. Jahrhundert, als die deutschen Staaten Wildbretsteuern einführten. Ein solches Relikt aus den vergangenen Zeiten gehört ins Geschichtsbuch, meine Damen und Herren.
Ein Blick in die Republik: Auf die Frage, inwiefern der Lan desregierung bekannt sei, welche deutschen Länder die Jagd steuer bereits abgeschafft haben, schreibt die Landesregie rung, das Finanzministerium:
Die Jagdsteuer wurde in folgenden Flächenländern ab geschafft: Bayern (1. Januar 1980), Brandenburg (1. Ap ril 2005), Mecklenburg-Vorpommern (1. April 2005), Nordrhein-Westfalen (1. Januar 2013) und Sachsen-An halt (1. April 2004).
Vielleicht noch ein Hinweis: Die jetzige rot-grüne Landesre gierung in Nordrhein-Westfalen, die ja derzeit auch das Jagd gesetz gegen die Jäger durchzudrücken versucht, beabsich
tigt, diese Steuer eventuell wieder einzuführen, nach dem Prinzip – wie die Aussage des dortigen jagdpolitischen Refe renten war –: Man muss den Jägern das vergällen. Dieses Zi tat kann man ja nachlesen.