Wir haben in Baden-Württemberg eine Konzentration auf den Bau von passiver Breitbandinfrastruktur durch die öffentliche Hand mit der nachfolgenden Vermietung an Breitbanddienst leister. Das ist das Modell, das auch der Deutsche Landkreis tag favorisiert, weil darin die Chance einer Refinanzierung der
Das führt bei uns aber natürlich dazu, dass Gemeinden mit ei ner im Vergleich höheren Finanzstärke die Akteure sind; hier zeigt sich ein Unterschied beispielsweise auch zu Kommunen in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz. Die hohen Ra tings unserer Gemeinden führen dazu, dass Kommunen bei uns im Land mit zinsgünstigen Krediten in einer Größenord nung von 0,2 bis 1,2 % – das ist im Moment die Spanne – sol che Maßnahmen selbst finanzieren können.
Das heißt, selbst wenn die EU den Kommunen die Möglich keit der EFSI-Förderung eröffnen würde, können wir uns im Moment schwer vorstellen, dass man sich hier für den euro päischen Zinssatz, der in der Regel nicht unter dem Zinssatz liegen würde, den die Kommunen heute zahlen, zusätzlich auch noch die europäischen Regeln mit an Land ziehen wird.
Uns sind im Land bisher keine Wünsche und Überlegungen vonseiten der Städte und Gemeinden oder der Kreise bekannt, die auf dieses Instrumentarium setzen würden. Auch unabhän gige Untersuchungen der Ramboll Management GmbH, die Auswirkungen von Finanzinstrumenten wie Fonds für kom munale Investitionen geprüft haben, legen nahe, dass das bis lang zu verzeichnende Fehlen solcher Rückmeldungen einen systematischen Grund hierin hat.
Auch von der Möglichkeit einer Risikoabdeckung über den europäischen Mechanismus wird – zum Glück – angesichts der Situation der baden-württembergischen Kommunen bis her kein Gebrauch gemacht.
Vor diesem Hintergrund liegen uns bisher keine Erkenntnisse über Interessen vor. Gleichwohl ist es so: Wenn es privatwirt schaftliche Interessen gäbe, müssten diese auch gar nicht über das Land angemeldet werden, da ja die eigentliche Liste tat sächlich vom Bund geführt wird. Aber auch Rückmeldungen vonseiten der Privatwirtschaft über entsprechende Interessen liegen uns bislang nicht vor.
Was also Ihre zweite Frage betrifft, bis wann mit einer An tragstellung gerechnet werden kann, muss ich erneut darauf hinweisen: Der EFSI befindet sich derzeit noch im EU-Recht setzungsverfahren; die endgültige Ausgestaltung ist bislang offen. Auch die Bundesregierung wagt in der bereits genann ten Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 18/5444 noch keine Einschätzung.
Wir werden daher die weitere Ausgestaltung der Investitions initiative aufmerksam verfolgen, und wir werden weiter prü fen, ob sich Anwendungsmöglichkeiten ergeben. Gleichwohl sehen wir sie im Moment nicht, sondern gehen davon aus, dass wir den Breitbandausbau kraftvoll mit den zur Verfügung ste henden Mitteln des Landes, aber auch mit den Mitteln aus dem Bundespaket für finanzschwache Kommunen sowie den Mit teln aus den Frequenzversteigerungen finanziell unterlegen werden. Wenn sich bei Kommunen und bei privaten Anbie tern wider Erwarten ein Interesse an den europäischen För dermöglichkeiten ergeben sollte, stehen wir dem nicht im Weg, sondern werden versuchen, dieses Interesse zur Geltung zu bringen.
Vielen Dank. – Gibt es Zusatz fragen? – Wenn nicht, ist die Behandlung der Mündlichen An frage unter Ziffer 4 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. N i c o l e R a z a v i C D U – E U - I n v e s t i t i o n s o f f e n s i v e – B e r e i c h V e r k e h r s i n f r a s t r u k t u r
struktur hat die Landesregierung für die EU-Investitions offensive angemeldet bzw. wird sie anmelden?
Für die Landesregierung darf ich zur Beantwortung Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abg. Razavi, ich beantworte die beiden Fragen namens der Landesregierung wie folgt – ich schicke dabei auch eini ge Ausführungen zur EU-Investitionsoffensive voraus, ob wohl wir bei den vorangegangenen Fragen schon etwas dazu gehört haben –: Sie wissen, dass die Mittel für Investitionen, die über den EFSI ermöglicht werden sollen, im Wesentlichen von der Europäischen Investitionsbank, dem Europäischen In vestitionsfonds und privaten Investoren bereitgestellt werden.
Die Garantiemittel der EU und der EIB bilden hierfür eine Ausfallbürgschaft, die auf einen prozentualen Anteil der wei teren Mittel privater Investoren begrenzt bleibt. Es handelt sich hierbei also nicht um eine EU-Förderung im engeren Sinn in Form verlorener Zuschüsse wie beispielsweise bei den För dermitteln der Transeuropäischen Netze, sondern um eine Ba sis für Kredite der EIB, des EIF und privater Investoren.
Durch die EU-Garantie sollen ungünstige Investitionsbedin gungen ausgeglichen werden, wenn beispielsweise Banken keine oder weniger Kredite an kleine und mittlere Unterneh men vergeben. Durch die Kreditmittel der EIB und des EIF mit deren hoher Bonität werden somit Kredite z. B. für klei ne und mittlere Unternehmen ermöglicht, die sonst keine Aus sicht darauf hätten oder diese nur zu ungünstigeren Konditi onen erhalten würden.
Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Würt temberg unterliegen auch aufgrund der hohen Bonität der Lan desregierung und der Landesbank Baden-Württemberg kei nen ungünstigen Markt- und Investitionsbedingungen. Die Landesregierung und die Landesbank können zu ebenso güns tigen Bedingungen Kredite für Infrastrukturvorhaben aufneh men bzw. an private Investoren vergeben wie die EIB. Durch die Bereitstellung von EIB-Krediten über den EFSI wird so mit kein zusätzlicher Nutzen geschaffen.
In Einzelfällen wie beispielsweise bei der Errichtung von Ter minals für kombinierte Verkehre ist dennoch die Nutzung des EFSI zu überlegen. Die entsprechenden Anträge privater In vestoren können nach unserem Kenntnisstand bei der Landes bank eingereicht werden, die diese gebündelt bei der EIB ein
Wir hatten in Bezug auf diese Thematik im Übrigen schon im Februar zu einem Antrag Stellung genommen, der am 18. März dieses Jahres im Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur dis kutiert worden ist. Schon damals war klar, dass die im Dezem ber bekannt gewordene Projektliste des Bundes relativ bedeu tungslos ist und nach Auskunft der Bundesregierung auch nicht weitergeführt werden sollte. Nichtsdestotrotz hatten wir uns im MVI Gedanken gemacht und eine Arbeitsliste mit zwölf Projekten erstellt. Herr Minister Hermann hatte im Aus schuss Ausführungen dazu gemacht, die Sie in der Sammel drucksache 15/6921 nachlesen können.
Grundsätzlich gilt, dass Investoren, die über den Garantie fonds der EU Kredite der EIB aus dem EFSI erhalten möch ten, an die in der EFSI-Verordnung genannten Kriterien ge bunden sind. Kriterien sind die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die Vereinbarkeit mit der Unionspolitik, die Zusätzlichkeit, so weit wie möglich die Maximierung der Mobilisierung von pri vatem Kapital und die technische Durchführbarkeit.
Wenn wir jetzt schon so schön über EU-Mittel und Verkehrs projekte sprechen, möchte ich an dieser Stelle auf die Förde rung von TEN-V-Projekten hinweisen. Die EU-Kommission hat am 29. Juni 2015 die Liste der Projekte veröffentlicht, die über das erste Mehrjahresaktionsprogramm der Connecting Europe Facility gefördert werden sollen. Wir haben sehr er freut zur Kenntnis genommen, dass von EU-weit rund 7 Mil liarden € Fördermittel in Höhe von 1,437 Milliarden € in Pro jekte in Baden-Württemberg fließen sollen. Das entspricht 85 % der für ganz Deutschland zugesagten Fördermittel. Wir werten dies als großen Erfolg auch unserer Bemühungen. Die Mittel fließen zwar leider nicht in den Landeshaushalt,
sie werden aber beispielsweise bei der Neubaustrecke Wend lingen–Ulm dazu führen, dass Landeszuschüsse erst später eingesetzt werden müssen. Sie entlasten den Landeshaushalt also in zeitlicher Hinsicht. Daran können Sie sehen, dass wir die EU-Förder- und -Investitionsmittel immer im Blick haben und auf dieser Ebene sehr erfolgreich agieren.
Zu den von Ihnen gerade erwähn ten TEN-Mitteln, die der Minister gestern sehr intensiv beju belt hat: Sind Sie sich denn darüber im Klaren, dass es gera de die Grünen waren – es war wohl 2007 –, die den Antrag auf TEN-Mittel abgelehnt und die damalige Landesregierung stark dafür kritisiert hatten, und dass die EU trotzdem – weil die Mehrheiten andere waren und der Antrag gestellt wurde – die TEN-Mittel damals schon längst eingestellt hatte? Das heißt, dass Sie, der Minister und die Landesregierung sich ge rade mit falschen Lorbeeren schmücken.
Wir sind seit vier Jahren an der Regierung, und seitdem bemühen wir uns darum, dass Projekte aus Baden-Württemberg gut platziert werden, und wir sehen, dass wir das mit Erfolg getan haben. Ich weiß nicht genau, von welchen TEN-V-Mitteln Sie reden. Ich nehme an, es geht bei Ihnen um ein konkretes Projekt. Gefördert werden mit den 1,437 Milliarden € mehrere Projekte in Baden-Würt temberg. Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass entsprechen de Mittel der EU nach Baden-Württemberg fließen.
Es gibt noch andere. So sind z. B. auch die Rheintalbahn, Maßnahmen im Rahmen von ERTMS und Projekte privater Träger dabei. Insoweit sollten Sie vielleicht Ihren Blick über das Projekt in Stuttgart hinaus weiten.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das Projekt heißt Stuttgart 21! – Zu ruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Gibt es weitere Zwischenfragen? – Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Ich habe Sie gerade ver sehentlich als Ministerin bezeichnet, aber ich denke, das se hen Sie mir nach.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – U m s e t z u n g d e s K M U C h e c k s u n d K M U - A l a r m s
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein kleiner Vorspann zu meinen beiden Fragen: Im Frühjahr hatten wir im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sehr intensiv über die Situation der Handwerksbetriebe in unserem Land diskutiert und dabei nachgefragt, wie sich insbesondere die Bürokratiebelastung allgemein beim Handwerk und speziell bei Bäckereien und beim Fleischerhandwerk auswirkt.
Damals wurde uns von der Regierung zugesagt, dass man zu künftig bei Gesetzen oder bei Rechtsverordnungen stärker da rauf achten möchte, in einem Bürokratiecheck und einem Bü rokratiealarm die Alarmglocken klingeln zu lassen, wenn es zu viel wird, und zwar unter dem Stichwort „Kleine und mitt lere Unternehmen“: KMU-Check und KMU-Alarm.