Protocol of the Session on June 17, 2015

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger?

Sehr gern.

Herr Minister, ich möchte noch einmal kurz auf das Thema Gentechnik zu spre chen kommen. Im Ausschuss haben wir dieses Thema, wie ich meine, sehr sachlich, fachlich und in den Aussagen weit gehend übereinstimmend behandelt. Die Frage lautet nun: Können Sie hier klar und deutlich bestätigen, dass Wissen schaft und Forschung nicht davon berührt sind?

Der zweite Punkt: Bei der Diskussion über die Schutzzone bei gentechnisch veränderten Pflanzen war früher die Rede von 200 m, dann von 500 m bzw. 300 m. Nun sind wir bei 3 000 m. Trifft es zu, dass diese 3 000 m tatsächlich reichen, oder gibt es nicht auch schon Befürchtungen, dass nicht mehr gewähr leistet werden kann, dass nichts übertragen wird, wenn Bie nen beispielsweise bei einer Hungersnot über diese 3 000 m hinaus fliegen müssen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, meine Position ist bekannt. Ich bin für ein grundsätzliches Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen, da ich der Auffassung bin, dass ein Anbau in natürlicher Lage immer das Risiko von Auskreuzungen und Ähnlichem birgt, und auch in ternational in vielen Ländern der Welt die Erfahrung gemacht worden ist, dass eine Technologie nicht mehr rückholbar ist, wenn sie erst einmal in der Fläche vorhanden ist.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Nun liegt die Entscheidungskompetenz über die grundsätzliche Zulassung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen aber nicht beim Land Baden-Württemberg, sondern auf der euro päischen Ebene. Gleichwohl haben wir die Möglichkeit und die Verpflichtung, hier über im Interesse des Naturschutzes notwendige Vorkehrungen zum Schutz der besonders schüt zenswerten Natur, also unserer Naturschutzgebiete, Kernzo nen, Biosphären, den Nationalpark und vieles mehr, zu ent

scheiden. Deshalb wählen wir auch jetzt diesen Weg, hier über das Gesetz Schutz zu gewährleisten.

Seit Langem wird darüber diskutiert, was geeignete Schutz abstände sind. Andere Länder – sehr wenige haben bisher eine solche Regelung getroffen – sprechen sich für viel geringere Abstände aus. Wir haben hier einen rechtssicheren Abstand gesucht. Die 3 km beziehen sich tatsächlich auf die normale Flugdistanz, die eine Honigbiene zurücklegen kann. Gleich wohl muss hier immer auch eine Abwägung getroffen wer den, um eine rechtssichere Position beziehen zu können. Wir halten uns hier mit den 3 km, die wir anhand der Flugdistanz der Bienen wissenschaftlich ableiten können, auf rechtlich sauberem Terrain auf.

Ich gebe Ihnen aber völlig recht: Eine völlige Sicherheit er hielten wir erst dann, wenn die dafür zuständige Ebene, näm lich die europäische Ebene, das umsetzte, was 80 % bis 90 % unserer Bevölkerung – je nachdem, welcher Umfrage Sie glauben – wünschen, nämlich sicherzustellen, dass überhaupt keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut werden können. Das liegt aber nicht in unserer Entscheidungsfreiheit. Wir haben aber wohl die Entscheidungsfreiheit, hier über den Naturschutz zumindest große Teile unseres Landes gegen ei nen Anbau abzusichern. Das tun wir mit diesem Gesetz.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Forschung?)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rapp.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bonde, wir haben das Gesetz nicht wegen des Einbringungsverfahrens kritisiert; da haben wir Sie kritisiert. Vielmehr haben wir, wie auch der Kol lege Bullinger ausgeführt hat, dieses Gesetz deswegen kriti siert, weil es an manchen Stellen über das gute, das gesunde Maß hinausgeht und dem Naturschutz möglicherweise da durch keinen guten Dienst erweist, also keinen Gefallen tut.

Herr Bonde, wir haben auch klargestellt, dass dieses Gesetz mit Blick auf die fachliche Seite des Naturschutzes von uns als gut bewertet wird. Dies trifft auch auf den Moorschutz, die LEVs, den Biotop- und Artenschutz zu.

Wir sind aber der Auffassung, dass Naturschutz aus Überzeu gung erfolgen soll und nicht aus Zwang.

(Lachen der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Ein Gesetz – das haben Sie eigentlich auch gesagt – soll hier für den Rahmen schaffen. Wir sagen: Es darf aber nicht ins Eigentum eingreifen, sondern sollte den Ausbau und die För derung von Naturschutzarbeit, aber auch von Naturschutzpro jekten viel stärker in den Mittelpunkt stellen. Das wäre der richtige Weg. Mit den Landschaftserhaltungsverbänden be schreiten Sie diesen Weg. Falsch daran ist jedoch der Zwang.

Wer den Naturschutz ernst nimmt, der darf ihn in einem Ge setz nicht als Verhinderungsgrund für vieles andere verankern, sondern der muss Naturschutz zur Normalität werden lassen.

Herr Bonde, Ihre Ausführungen in diesem Bereich und ihre Kritik an der CDU sind wieder der üblichen Rubrik entnom

men und geschuldet: lieber einmal ein paar deftige Behaup tungen als ein gutes Argument. Im Hinblick auf Ihre Ausfüh rungen und Festlegungen bezüglich dieses Gesetzes, des Jagd gesetzes, des Baurechts, des Gewässerschutzes und des Um bruchverbots sowie weiterer Gesetzesvorhaben, aber auch Re formen muss man sagen: Auch dauerhaft schlechte Leistung ist eine Form von Verlässlichkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ NE: Er widerspricht sich selbst!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6886 (Er gänzte Fassung). Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Ver braucherschutz, Drucksache 15/6959. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 und Artikel 15 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutz

gesetz – NatSchG)

Artikel 1 besteht aus elf Teilen und insgesamt 71 Paragrafen sowie zwei Anlagen. Ich schlage Ihnen vor, zunächst über Teil 1 – Allgemeine Vorschriften – mit den §§ 1 bis 9 und Teil 2 – Landschaftsplanung – mit den §§ 10 bis 13 abzustim men. – Sie sind damit einverstanden.

§ 1 bis § 13

Wer Teil 1 und Teil 2 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit mehr heitlich zugestimmt.

Es ist gewünscht worden, Teil 3 und Teil 4 jeweils separat zur Abstimmung zu stellen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über Teil 3 – Allgemei ner Schutz von Natur und Landschaft – mit den §§ 14 bis 21 und der Anlage 1.

§ 14 bis § 21

Wer Teil 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit einstimmig zuge stimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über Teil 4 – Schutz bestimm ter Teile von Natur und Landschaft – mit den §§ 22 bis 38 und der Anlage 2.

§ 22 bis § 38

Wer Teil 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Teil 4 mehrheit lich zugestimmt.

Ich schlage vor, Teil 5 – Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten – mit den §§ 39 bis 42 und Teil 6 – Erholung in Natur und Landschaft – mit den §§ 43 bis 48 gemeinsam zur Abstimmung zu stellen. – Sie sind damit einverstanden.

§ 39 bis § 48

Wer Teil 5 und Teil 6, letzterer in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses, Drucksache 15/6959, zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ein stimmig zugestimmt.

Nun schlage ich Ihnen vor, Teil 7 – Anerkennung und Mitwir kung von Naturschutzvereinigungen – mit den §§ 49 bis 51 und Teil 8 – Vorkaufsrecht, Eigentumsbindung, Befreiungen – mit den §§ 52 bis 56 gemeinsam zur Abstimmung zu stel len. – Sie sind damit einverstanden.

§ 49 bis § 56

Wer Teil 7 und Teil 8 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist den Teilen 7 und 8 mehrheitlich zugestimmt.

Mir wurde mitgeteilt, dass auch die letzten drei Teile von Ar tikel 1, die Teile 9 bis 11, bei der Abstimmung zusammenge fasst werden können. – Sie sind damit einverstanden.

Für die Teile 10 und 11 gebe ich vor der Abstimmung noch folgende Hinweise: In § 69 – Bußgeldvorschriften – Absatz 1 Nummer 1 fehlt bislang noch die Angabe des Tages vor dem Inkrafttreten der Neuregelung. In § 71 – Übergangs- und Durchführungsvorschriften – Absatz 3 ist bisher die Angabe des Tages vor dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes of fen geblieben. Ich bitte daher, dass Sie damit einverstanden sind, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermäch tigt wird, die bislang fehlenden Daten vor der Verkündung des Gesetzes einzutragen. – Dem ist so.

Wir kommen nun also zur Abstimmung über Teil 9 – Organi sation und Zuständigkeit – mit den §§ 57 bis 68, Teil 10 – Ord nungswidrigkeiten – mit den §§ 69 und 70 und Teil 11 – Über gangs- und Durchführungsvorschriften – mit § 71.

§ 57 bis § 71

Wer den Teilen 9 bis 11 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ein stimmig zugestimmt.