Protocol of the Session on June 10, 2015

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Ent wurf des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts des Naturschut zes und der Landschaftspflege umfasst 125 Seiten. 15 Geset ze sind von diesem Artikelgesetz berührt. 201 Stellen – 150 Verbände und Berufsorganisationen und 51 Behörden – ha ben den Gesetzentwurf zur Anhörung zugesandt bekommen. Es wurden 66 Stellungnahmen abgegeben.

Dabei muss ich noch einmal darauf hinweisen: Ein solch wichtiges Gesetz verdient es, dass man nicht nur eine gründ liche Vorbereitung trifft – da ist die Arbeit gut gewesen –, son dern auch einen ausreichenden Zeitraum gewährt, um die In halte durchzuarbeiten und zu würdigen. Das ist in dieser Sa che nicht geschehen. Es ist für das parlamentarische Verfah ren nicht gut, wenn zunächst vormittags ungefähr von 11 Uhr bis 11:30 Uhr die erste Lesung im Plenum stattfindet – bei der kurzen Redezeit von fünf Minuten kann man kaum etwas da zu sagen –, dann gleich etwa zwei Stunden später die Bera tung des Gesetzentwurfs im Ausschuss stattfindet und in der folgenden Woche der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung geschwind durchgehauen wird. Das ist für einen ordentlichen parlamentarischen Ablauf der Behandlung einer solch wich tigen Angelegenheit nicht gut.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut! – Abg. Paul Locherer CDU: Wo er recht hat, hat er recht! – Zurufe der Abg. Dr. Markus Rösler und An drea Lindlohr GRÜNE)

Zweite Anmerkung: Lieber Kollege Rösler, ich würde mir wünschen, dass bei einem solchen Thema nicht nur acht oder neun von 36 Abgeordneten der Grünen hier im Saal sind. Es sind nicht einmal 25 % Ihrer Fraktion, die diesem Thema ih re Aufmerksamkeit widmen.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das sind schon zu viel!)

Nehmen Sie sich ein Beispiel an der Fraktion der FDP/DVP, die zu 80 % hier anwesend ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Es gab viel Eigenlob des Ministers. Das ist natürlich verdäch tig. Bevor ich allerdings die Kritik übe, die zu diesem Gesetz

entwurf erforderlich ist, will ich ganz klar sagen: Ich finde es hervorragend – das habe ich auch bei den Haushaltsberatun gen gesagt –, dass man die Landschaftserhaltungsverbände in dieses Konzept – das ein Konzept der alten Regierung ist, wel ches allerdings jetzt vor allem auch durch diese personelle Un terstützung in den Landkreisen wirklich einen Push bekom men hat – einbezieht. Das ist positiv zu bewerten.

Genauso freue ich mich, dass unsere Anregung – wir haben letztes Jahr schon einmal darauf hingewiesen –, 100 Alleen beispielhaft zu erhalten, letztlich von Ihnen aufgegriffen wur de. Das ist, glaube ich, ein sehr positives Zeichen. So viel vor weg, meine Damen und Herren.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich habe mein Wahl kreisbüro in der Alleenstraße! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Zu den Landschaftserhaltungsver bänden einmal mit dem Kreisverband Ludwigsburg der FDP sprechen!)

Meine Damen und Herren, im Rahmen dieser ersten Lesung will ich darauf hinweisen, dass das Vorhaben nicht auf Frei willigkeit beruht, sondern dass seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 klar war, dass man hier etwas tun muss. 2011, vor vier Jahren, hätte man das schon entsprechend angehen können. Das wurde nicht gemacht.

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir haben erst die Strategie gemacht!)

Meine Damen und Herren, der nun vorliegende Entwurf hat mit dem Anhörungsentwurf dankenswerterweise nicht mehr allzu viel zu tun. Bei dem einen oder anderen Unfug – ich nen ne etwa das, was ursprünglich zum Biotopverbund vorgese hen war – hat die grün-rote Landesregierung erfreulicherwei se Änderungen vorgenommen. Der Aufschrei von BUND und NABU ist ein gutes Zeichen, meine Damen und Herren.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut!)

Ich will ein paar Punkte herausgreifen, weil es gar nicht mög lich ist, den ganzen Wust hier noch einmal anzusprechen.

Die Regelung in § 2 – Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur – läuft auf eine zusätzliche Ökologisie rung bei Pachtverträgen der öffentlichen Hand auf Kosten der Landwirte hinaus. Es ist zu befürchten – wie im Zusammen hang mit vielen Gesetzen, die Sie gemacht haben; ich erwäh ne die Durchführungsverordnung zum Jagdrecht –, dass bei der Umsetzung die jetzt zwischen den Zeilen noch nicht ab sehbaren Daumenschrauben in Form von Richtlinien, Durch führungsverordnungen und anderen Vorschriften angezogen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Im Zusammenhang mit § 2 Absatz 2, der die Gewässerrand streifen betrifft, erwarte ich eher mehr Bürokratie als weniger und mehr Nutzungseinschränkungen.

Ich komme zu § 3: Naturschutz als Aufgabe für Erziehung, Bildung und Forschung. Richtig ist, dass die Landesregierung hier Naturschutzpädagogik in Lehr- und Bildungspläne bringt. Allerdings frage ich mich schon, warum Grün-Rot Biologie

nicht mehr als eigenständiges Fach in den Gymnasialklassen 5 und 6, in denen dies ganz wichtig wäre, vorsieht.

Ein Naturschutzgütesiegel ist preiswert und für PR immer gut. Das ist ein Steckenpferd von Ihnen. Das ist aber, glaube ich, hier nicht zielführend, meine Damen und Herren. Es wäre wichtiger und schlüssiger, hierzu ein Gesamtkonzept vorzu legen.

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sind Sie gegen das Naturschutzsiegel?)

Die Inhalte der Landschaftsplanung wären an dieser Stelle ebenfalls noch einmal anzusprechen. Ich glaube, ein zusätzli cher Fachbeitrag der Land- und Forstwirtschaft wäre wün schenswert gewesen; denn die agrarstrukturelle Entwicklungs planung hat eine ganz große Bedeutung für die Landschafts planung.

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

Meine Damen und Herren, auch im Bereich des Biotopver bunds laufen einige Dinge nicht richtig, und zwar deshalb, weil man den bisherigen Grundsatz verlässt und eine Verschie bung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Na turschutz vornimmt.

Man könnte noch eine ganze Reihe weiterer Punkte anspre chen. Der Präsident drängt darauf, dass ich jetzt meinen Bei trag beende. Aber auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, und zwar auf den Datenschutz. Ich habe größte Bedenken, dass die personenbezogenen Daten zu den Landschaftserhal tungsverbänden weitergegeben werden.

Meine Damen und Herren, so, wie der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, können wir ihm – auch wenn gute Regelungen dar in enthalten sind – aufgrund der von mir angesprochenen Kri tikpunkte nicht zustimmen.

(Oh-Rufe von den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So viele gute Sachen drin!)

Er wird zu mehr Bürokratie führen, auch wenn Sie das Ge genteil behaupten. Es wird stärker in das Eigentum eingegrif fen. Es wird von der Freiwilligkeit abgerückt, es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitli cher Naturschutz. Das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Baden-Württemberg erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Dagegen- Partei“!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aus sprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6886 (Er gänzte Fassung) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Musikland Baden-Württemberg – Drucksache 15/4981

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Frakti on eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt.

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Kurtz.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Nomen est omen! Die Rede wird kurz!)

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Kirchentag in der vergangenen Woche hier in Stuttgart ist uns wieder eindrücklich vor Augen oder, bes ser gesagt, zu Ohren geführt worden, welche Bedeutung Mu sik hat: Musik verbindet, Musik erhebt, Musik eröffnet neue Dimensionen.

Baden-Württemberg ist ein Land mit einer besonders reichen Musiktradition. In allen Landesteilen, in allen Städten und Ge meinden kann man Musik machen, Musik erleben, ein Inst rument erlernen, in einem Chor singen, in einer Band oder in einem Orchester mitspielen.

Diese regionale Vielfalt und diese Vielfalt der verschiedenen Musikrichtungen sind eine echte Stärke unseres Bundeslands. Für die CDU kann ich sagen, dass uns diese Vielfalt beson ders wichtig ist und dass wir einen ganz großen Wert darauf legen. Wir wollen nicht nur Leuchttürme in den Städten und in den Ballungszentren haben, wir wollen nicht nur Exzellenz und professionelle Musik fördern. Die CDU will Musik im ganzen Land und in der ganzen gesellschaftlichen Breite ver ankert wissen. Deswegen ist uns auch der Amateurbereich so wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Nach der Regierungsbildung von Rot-Grün gab es etliche Startschwierigkeiten, gerade auch im Bereich der Kulturpoli tik. Es ist ja bekannt, dass die Grünen in der Vergangenheit keinen allzu großen Sinn für kulturpolitische Themenstellun gen hatten. Ihr kulturpolitischer Sprecher kann davon im wahrsten Sinn des Wortes ein Lied singen, aber man hört es auch immer wieder einmal in Gesprächen. Der Staatssekretär hat in den soziokulturellen Zentren sein Steckenpferd gefun den oder im Jazz und in der Weltmusik seine Lieblingskinder. Aber bei allem anderen ist kein Herzblut dabei und auch we nig Verständnis. Ehrlich gesagt, Herr Staatssekretär, lässt sich das auch mit der Scheckbuchdiplomatie, mit der Sie derzeit durchs Land ziehen, nicht kaschieren.

(Beifall bei der CDU)

Es fing damit an, dass Sie die Zuständigkeit für die Amateur musik vom Kultusministerium ins Wissenschaftsministerium verpflanzt haben. Man muss feststellen: In der Hausspitze hat man wenig Sinn und Verständnis für die Amateurkunst insge samt und damit auch für die Amateurmusik.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Schade!)

Außerdem müssen sich jetzt die beiden Häuser, das grüne Kunstministerium und das SPD-geführte Kultusministerium, miteinander absprechen. Denn viele Zuständigkeiten sind im Kultusministerium verblieben, z. B. für die Zusammenarbeit von Schule und Verein, die Jugendmusikschulen oder auch die Ausbildung für die Musikmentorenprogramme. Insofern gibt es da einiges zu besprechen, und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern scheint nicht gut zu funktionie ren. Da weiß die eine Hand zum Teil nicht, was die andere macht.

Die Grundlage für Musik wird bei den Kindern und Jugend lichen gelegt. Das fängt in den Vereinen, in den Jugendmu sikschulen und natürlich auch in der Schule an. Aber ausge rechnet in dem Ergänzungsbereich in den Schulen hat das Kul tusministerium massiv die Stunden gestrichen. Damit stehen die AGs wie etwa die Trommel-AG, die Big Band, der Chor auf der Kippe, und ist es gar nicht mehr selbstverständlich, dass das für alle Kinder in den Schulen angeboten werden kann. Das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von kultureller Bildung, die wir doch eigentlich gemeinsam so hochhalten.