Protocol of the Session on May 6, 2015

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die Mehrheiten sind da!)

Ich kann nur nochmals sagen: Wir haben seitens des Landes ein attraktives Angebot unterbreitet, um das Instrumentarium des kooperativen Naturschutzes in der Fläche umzusetzen. Das ist eine Ergänzung der bisherigen Aktivitäten; es gibt ei ne Vernetzungsmöglichkeit für Akteure.

Ich sehe nicht, dass dadurch kommunales Engagement einge schränkt würde; im Gegenteil: Wir sind natürlich froh über je den Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft. In Baden-Würt temberg haben wir viele unterschiedliche Kulturlandschaften, die aber alle unseres Engagements bedürfen und für die wir Verantwortung übernehmen müssen, um sie erhalten zu kön nen. Da haben die Kommunen ebenso ihre Möglichkeiten, wie auch wir, das Land, sie haben. Wir glauben, dass auf Kreis ebene Landschaftserhaltungsverbände einen wichtigen zusätz lichen Beitrag leisten können.

Herr Abg. Herrmann hat noch eine Frage. – Bitte.

Herr Minister, im Land gibt es neben den 35 Landkreisen auch neun Stadtkreise. Wie wird denn die Kulturlandschaft dort erhalten und gepflegt? In den Stadtkreisen gibt es diese Landschaftserhaltungsverbände ja nicht.

Bitte, Herr Minister.

Das Wesen von Stadtkreisen ist, dass sie keine Landkreise sind.

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall)

Die gängige Unterscheidung an dieser Stelle geht jeweils von der Frage aus: Über welche Art von Fläche reden wir? Wie steht es mit der Bebauungsintensität, und um welche Land schaftsteile geht es? Stuttgart beispielsweise ist eine waldrei che Stadt und zudem vom Weinbau geprägt; dennoch reden wir hier über völlig andere Fragestellungen in Bezug auf den Landschaftserhalt, als dies beispielsweise bei Ihnen, im Nach barkreis Ludwigsburg, oder im Schwarzwald oder anderswo der Fall ist.

Insofern stellt sich die originäre Frage des Landschaftserhalts gerade den Landkreisen. Ich glaube, es ist aber relativ nach vollziehbar, warum hier ein Unterschied gemacht wird.

Herr Dr. Rösler, eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, ein Be standteil der Landschaftserhaltungsverbände, die vom Land ja mit Mitteln aus dem Naturschutz unterstützt werden, sind die Natura-2000-Beauftragten in den Kreisen, die ein weite res Bindeglied darstellen, indem sie auf der einen Seite EUPflichtaufgaben umsetzen und auf der anderen Seite mit den

Landschaftserhaltungsverbänden kooperieren. Wie stellen sich denn die Aufgabenfelder genau dar, und wie ist die Arbeit die ser Natura-2000-Beauftragten in den Landkreisen einzuschät zen, die vom Land mit Naturschutzmitteln – Herr Hollenbach – finanziert werden?

Bitte, Herr Minister.

Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. Das Verfahren ist so, dass wir nach der Gründung ei nes Landschaftserhaltungsverbands bzw. dann, wenn dieser besetzt ist und wenn ein erster Natura-2000-Managementplan im Landkreis erstellt ist, mit sogenannten Natura-2000-Be auftragtenstellen bei den unteren Naturschutzbehörden, ein gerichtet über das Land und finanziert über Personal- und Sachkostenmittel, eine zusätzliche Kapazität schaffen. Die entsprechende Stelle soll insbesondere für die Abwicklung der Fördermaßnahmen eingesetzt werden, für die dem Land schaftserhaltungsverband ein Mehraufwand entsteht.

Insofern nimmt diese zuständige Stelle insbesondere Aufga ben in Verbindung mit der Zahlstellenfunktion, gerade auch, was die Abwicklung von EU-Zahlungen angeht, aber auch im Bereich des Unterschreibens von Verträgen und der Durch führung der naturschutzfachlichen Aufgaben, die in der Zu ständigkeit der unteren Naturschutzbehörden liegen und zu sätzlichen Aufwand verursachen, wahr.

Man kann also sagen: Die Natura-2000-Stelle ist zuständig für die verwaltungsmäßige Abwicklung der behördenseitigen Mehraufwände, die durch das Mehr an Maßnahmen und das Mehr an Aktivitäten durch den Landschaftserhaltungsverband entstehen. Das ist die Aufgabenstellung, und das ist der Grund, weshalb wir hier den unteren Behörden eine zusätzliche Ver stärkung zukommen lassen, wenn ein Landschaftserhaltungs verband im Kreis arbeitet.

Vielen Dank, Herr Mi nister.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die für dieses Thema vorgesehenen 30 Minuten sind inzwischen auch abgelaufen. – Vielen Dank.

Da die Fraktionen von SPD und FDP/DVP keine Themen ge nannt haben, ist Punkt 6 der Tagesordnung nun beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandskla gerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (Tier SchMVG) – Drucksache 15/6593

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 15/6819

Berichterstatter: Abg. Paul Locherer

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Bur ger.

Sehr geehrter Herr Landtagsprä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten über das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Was ist bisher geschehen, und wo stehen wir?

Es gab die Anhörung der Verbände, der Landestierschutzbei rat hat darüber befunden, der Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst hat sich mit diesem Thema befasst. Ich er innere auch an die erste Lesung hier im Plenum. Es liegt ein Gutachten von Professor Dr. Wolfgang Löwer vor, in dem er ausführt, dass er die Verbandsklage als eine unzulässige Ver schärfung des Schutzstandards infrage stellt. Letzte Woche hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz darüber beraten und – man höre und staune – eine Ab lehnung des Gesetzes empfohlen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Nach wie vor sind noch viele Fragen offen. Unsere Bedenken konnten nicht ansatzweise ausgeräumt werden. Bevor ich aber zu den Kritikpunkten komme, erkläre ich: Die CDU-Land tagsfraktion bekennt sich klar und uneingeschränkt

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

zum Tierschutz und zur Einhaltung hoher Tierschutzstandards. Ebenso ist für uns in der Wissenschaft das 3R-Prinzip wich tig. Das heißt, wir wollen erstens Tierversuche reduzieren. So weit sie weiterhin noch notwendig sind, wollen wir zweitens die Abläufe für die Tiere verbessern und drittens die For schung für Alternativmethoden weiter voranbringen.

(Beifall der Abg. Jutta Schiller CDU)

Ich weigere mich aber, so zu tun, als ob dieses verunglückte Gesetz gebraucht wird, um das Tierwohl zu verbessern. Auch ohne dieses Gesetz hat sich in den letzten zehn Jahren vieles zum Guten verändert. So konnten z. B. die Tierversuche bei Kaninchen um 93 % reduziert werden.

(Beifall der Abg. Paul Nemeth und Dr. Reinhard Löff ler CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

94 % der Versuche beschränken sich mittlerweile auf Fische, Ratten und Mäuse.

Ganz besonders verweise ich aber auf den hohen Tierkomfort bei den heutigen modernen, neuen Ställen. Mehr Platz, mehr Bewegungsfreiheit, verbesserte Luft-, verbesserte Lichtver hältnisse, mehr Beschäftigungsmaterial werden in den Stäl len geboten, um nur wenige Eckpunkte zu nennen. Ganz be sonders lobe ich die Zoos, die wissenschaftlichen Einrichtun gen und unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die für das Wohl ihrer Tiere einen hohen finanziellen Aufwand be treiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: Jawohl!)

Weiter lobe ich ihren verantwortlichen Umgang mit den Tie ren, den sie täglich unter Beweis stellen. Ich denke aber auch an unsere Entscheidungsträger in den Veterinärämtern, Ethik kommissionen, Aufsichtsbehörden, die mit dem Verbandskla

gerecht unter Generalverdacht gestellt werden, als würden sie ihre Tätigkeiten nicht wirklich wahrnehmen

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

und müssten gewissermaßen von außen unter Aufsicht gestellt werden.

Der bisherige Gesetzentwurf lässt vieles im Unklaren.

Erstens: Welche Tierschutzorganisationen sollen, bitte schön, Rechte erhalten?

(Zuruf von der CDU: Genau! – Glocke des Präsiden ten)

Herr Abgeordneter, ge statten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hahn?

Bitte, Herr Abgeordne ter.

Herr Abg. Burger, Sie wissen schon, dass das Verbandsklagerecht nicht gegen die Landwir te ausgeübt werden kann, sondern nur

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Mit den Landwirten!)

mit den Landwirten, die Behörden unterstützend? Niemand kann gegen die Landwirte klagen.