Protocol of the Session on May 6, 2015

Ich sage hier ausdrücklich Dank auch den kommunalen Lan desverbänden, die sehr konstruktiv daran mitgearbeitet haben. Wir bemühen uns nun intensiv, die Gemeinden, die noch nicht am Meldeportal angeschlossen sind – es sind noch neun von ursprünglich 44, die nicht mitgemacht haben –, mit einzubin den. Wir sind zuversichtlich, dass wir dies auch noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November dieses Jahres er reichen können.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die konstruktive Mitar beit, auch der Fraktionen, und für die zustimmenden Voten in den Ausschüssen und hier im Plenum. Ich glaube, ich muss Sie gar nicht um Ihre Zustimmung bitten. Sie haben diese be reits signalisiert.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Allgemeinen Aussprache liegen keine wei teren Wortmeldungen vor.

Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregie rung, Drucksache 15/6594. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Innenausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 8 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 bis Artikel 8

Wer den Artikeln 1 bis 8 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6594 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zuge stimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Mai 2015 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Über schrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? –

(Abg. Claus Paal CDU unterhält sich im Stehen mit anderen Abgeordneten.)

Das ist jetzt keine Gegenstimme?

(Zuruf: Nein!)

Herr Kollege Paal, stimmen Sie jetzt gegen dieses Gesetz?

(Zuruf des Abg. Claus Paal CDU)

Stimmen Sie dagegen oder nicht?

(Zuruf des Abg. Claus Paal CDU)

Sie stehen. Wenn ich die Frage stelle, dann muss ich Sie ja zählen.

Enthaltungen?

(Abg. Claus Schmiedel SPD unterhält sich im Stehen mit Minister Stoch.)

Herrn Abg. Schmiedel trifft genau das Gleiche. –

(Heiterkeit)

Keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz einstimmig ange nommen worden.

(Vereinzelt Beifall)

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrens gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 15/6618

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/6771

Berichterstatter: Abg. Manfred Hollenbach

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.

Wir kommen deshalb gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6618. Abstimmungsgrund lage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 bis Artikel 3

Wer den Artikeln 1 bis 3 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6618 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetzent wurf einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Mai 2015 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfah rensgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Über schrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Ge setzentwurf ist einstimmig zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Ba den-Württemberg und Änderung anderer Vorschriften – Drucksache 15/6654

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/6772

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll