Ich sage hier ausdrücklich Dank auch den kommunalen Lan desverbänden, die sehr konstruktiv daran mitgearbeitet haben. Wir bemühen uns nun intensiv, die Gemeinden, die noch nicht am Meldeportal angeschlossen sind – es sind noch neun von ursprünglich 44, die nicht mitgemacht haben –, mit einzubin den. Wir sind zuversichtlich, dass wir dies auch noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November dieses Jahres er reichen können.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die konstruktive Mitar beit, auch der Fraktionen, und für die zustimmenden Voten in den Ausschüssen und hier im Plenum. Ich glaube, ich muss Sie gar nicht um Ihre Zustimmung bitten. Sie haben diese be reits signalisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Allgemeinen Aussprache liegen keine wei teren Wortmeldungen vor.
Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregie rung, Drucksache 15/6594. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Innenausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 8 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 bis 8 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6594 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zuge stimmt.
lautet: „Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Über schrift zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrens gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 15/6618
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen deshalb gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6618. Abstimmungsgrund lage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 bis 3 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6618 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetzent wurf einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfah rensgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Über schrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Ge setzentwurf ist einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Ba den-Württemberg und Änderung anderer Vorschriften – Drucksache 15/6654