Protocol of the Session on May 6, 2015

(Glocke des Präsidenten)

Es ist mehr als flüssig, dieses Gesetz, nämlich überflüssig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Das war aber ein schlauer Spruch!)

Das Wort für die Lan desregierung erteile ich Herrn Landwirtschaftsminister Bon de.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Da men und Herren! Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir, die Landesregierung und die die Regierung tragenden Fraktionen von Grün und Rot, sehr ernst nehmen. Wir sind uns einig: Wir tragen eine hohe Verantwortung für die Tiere als Mitgeschöpfe, und wir wollen dieser Verantwor tung, die uns das Grundgesetz und auch die Landesverfassung mitgeben, gerecht werden.

Mit dem Gesetz, das wir heute beraten, das Sie heute zur Be schlussfassung vorliegen haben, gehen wir einen wichtigen Schritt. Das Gesetz über die Mitwirkungsrechte und das Ver bandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ist ein wichti ger Baustein zur Stärkung des Tierschutzes in Baden-Würt temberg. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes gehen wir einen weiteren Schritt, das Staatsziel Tierschutz konkret um zusetzen.

Wir setzen hier auf ein Instrumentarium, das kein neues Tier schutzrecht schafft, sondern wir folgen damit dem Weg, den mittlerweile sieben weitere Bundesländer eingeschlagen ha ben, um hier wichtige Verbesserungen vorzunehmen.

Mit dem Gesetz sind im Wesentlichen drei Zielsetzungen ver bunden: Stärkung des Tierschutzes durch Einbeziehung der anerkannten rechtsstaatlich agierenden Tierschutzorganisati onen, Verbesserung des präventiven Verwaltungshandelns und Schaffung von Transparenz. Das Gesetz soll es den anerkann ten Tierschutzorganisationen ermöglichen, behördliche Ver fahren im Tierschutz schon früh zu begleiten, Entscheidungen nachzuvollziehen und konstruktiv mitzuwirken.

Anerkannte Tierschutzorganisationen sollen sich im behörd lichen Verfahren als Sachwalter der Interessen der Tiere be teiligen können. Gerade das ist ein wichtiger Punkt, um in rechtsstaatlichen Verfahren allen Interessen gerecht zu wer den. Wir sind auch überzeugt davon, dass gerade im Nach gang aufwendige und zeitintensive Verfahren zwischen Be

hörden und Tierschutzorganisationen durch die Einbeziehung vermieden werden können.

Natürlich können auch im Einzelfall Grundsatzfragen im In teresse der Tiere einer gerichtlichen Klärung zugeführt wer den. Das heißt, hier kann überprüft werden, ob das geltende Tierschutzrecht auch tatsächlich von den Behörden eingehal ten wurde.

Der entscheidende Punkt ist aber: Durch das Einbinden der Tierschutzseite kann deren Sichtweise frühzeitig in die Ent scheidungen eingebracht werden. So können eben auch Aus einandersetzungen, wie wir sie in einem hoch emotionalen Thema wie dem Tierschutz oft erleben, vermieden werden.

Die anerkannten Organisationen werden bereits in einem frü hen Verfahrensstadium mit in die Verantwortung genommen. Ich glaube, gerade die hoch emotionalen Debatten machen deutlich, dass es Sinn macht, den Tierschutzvollzug auch transparent aufzustellen.

Zentrale Ansatzpunkte dieses Gesetzentwurfs sind deshalb die Einbeziehung, die Transparenz und die Kooperation. Das Han deln der Behörden im Tierschutz soll durch die definierten Be teiligungswege nachvollziehbar und verständlich sein, und schließlich sollen die weitgehenden Mitwirkungsrechte zu präventiv ausgerichtetem Verwaltungshandeln führen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Deshalb schaffen wir hier keine Investitionshemmnisse, -er schwernisse und Ähnliches, sondern wir stellen sicher, dass im rechtsstaatlichen Verfahren das Interesse, die Stimme der Tiere wie alle anderen rechtlichen Interessen abgewogen und einbezogen werden. Das behindert keinen Markt. Ich muss schon sagen: Wer glaubt, dass der Wettbewerb in der Land wirtschaft unter dem Tierschutz leidet, der hat die verbrau cherpolitischen Debatten der letzten zehn Jahre nicht gehört oder nicht verstanden.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Deshalb sind wir davon überzeugt: Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz in Baden-Württemberg. Wir sind überzeugt, dass die anerkannten Tierschutzschutzorganisationen, auf die die Mitwirkungsrechte zielen – wie wir es im Naturschutz se hen, wie wir es in anderen Bundesländern sehen –, mit den hier gegebenen Möglichkeiten verantwortungsbewusst umge hen werden. Wir sind der Auffassung, es ist ein angemesse nes Gesetz, das den Tierschutz voranbringt, das uns hilft, hier auch unterschiedliche Interessen in einen ehrlichen, konstruk tiven und friedlichen Dialog zu bringen, und das Verwaltungs entscheidungen verbessert. Befürchtungen einer Prozessflut sehen wir als nicht gerechtfertigt an. Das war weder bei den Natur- und Umweltverbänden, als man für sie das Klagerecht geschaffen hat, der Fall, noch sieht man es in den anderen Ländern. Im Gegenteil, wir glauben an die befriedigende Wir kung

(Abg. Volker Schebesta CDU: Befriedende, meint er!)

von Einbindung und hoffen, dass wir hier im Tierschutz mit der Kooperations-, Informations- und Beteiligungsmöglich keit, die das Gesetz bietet, einen wichtigen Schritt vorange hen.

Ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Es ist ein wichtiger Schritt im Tierschutz, ein wichtiger Schritt, mit dem wir unserer Verantwortung gerecht werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.

(Abg. Winfried Mack CDU: Doch! Kollege Burger!)

Ja, Herr Burger.

Lieber Kollege Pix, Sie haben vor hin das Abstimmungsverhalten, die Abstimmungsniederlage, die Sie im Ausschuss erlitten haben, und die Hintergründe an gesprochen. Es mag schon sein, dass man die genauen Um stände aus Ihrer Sicht differenziert sehen kann.

(Lachen bei den Grünen)

Aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass es in der Aus schusssitzung nur einen Tagesordnungspunkt gab, zu dem ein Beschluss gefasst werden musste. Nach einer Stunde Diskus sion konnte man davon ausgehen, dass die Abstimmung kurz bevorstand.

(Lachen bei den Grünen – Unruhe – Glocke des Prä sidenten)

Jetzt möchte ich schon darauf hinweisen: Ein Abgeordneter kann auch einmal einen Fehler machen. Das kann jedem Ab geordneten passieren. Aber jetzt zu versuchen, diesen Fehler anderen in die Schuhe zu schieben, das ist unredlich, und das machen wir nicht mit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Scheinheilig!)

Für die Landesregie rung erteile ich das Wort Herrn Landwirtschaftsminister Bon de.

Sehr geehrter Herr Abg. Burger, wenn das stärkste Argument, das Sie gegen diesen Gesetzentwurf ha ben, die Pinkelpause eines Regierungsabgeordneten ist, dann muss dies ein ziemlich gutes Gesetz sein.

Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sind Sie Abge ordneter, Herr Minister? – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Warum war denn der Minister zur Beratung nicht im Ausschuss? – Weitere Zurufe)

Um es einmal deutlich zu sagen: Sie haben kein Rederecht. Sie können lediglich zur Geschäftsordnung etwas sagen. Ansonsten geht das nicht.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wenn es der Minister nicht einmal nötig hat, bei einem wichtigen Gesetz da zu sein! – Weitere Zurufe)

Entschuldigung, was der Minister nötig hat oder nicht nö tig hat, ist egal. Nach der Geschäftsordnung hat die Regierung hier auf jeden Fall das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Aber nicht zu die ser Aussage!)

Das hat der Minister auch gemacht.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Aber nicht zu dem Vorgang!)

Man kann sich darüber aufregen. Nach der Geschäftsordnung ist das aber ordnungsgemäß gelaufen.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Hier meldet er sich, im Ausschuss fehlt er!)

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wort meldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6593. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Druck sache 15/6819.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzuleh nen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Volker Schebesta CDU: Sehr gut! Bravo! Machen wir!)

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die §§ 1 bis 8 des Ge setzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

§ 1 bis § 8

Wer § 1 bis § 8 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6593 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war deutlich die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.