Protocol of the Session on May 6, 2015

mit den Landwirten, die Behörden unterstützend? Niemand kann gegen die Landwirte klagen.

Ich denke, im Genehmigungsver fahren bei Landwirten kann es sehr wohl zu Behinderungen, zu Verschleppungen kommen, die zur Folge haben, dass die Genehmigung später oder überhaupt nicht erteilt wird.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! – Zuruf der Abg. Beate Böhlen GRÜNE)

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(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Freie Rede!)

Bisher ist nur klar, dass die einzubeziehenden Tierschutzver bände in Baden-Württemberg ansässig sein und fünf Jahre lang vorwiegend das Ziel des Tierschutzes im Konzept haben müssen. Ich frage aber: Was ist mit Organisationen, welche Tierhaltung überhaupt nicht mehr wünschen? Werden die auch zugelassen?

Zweitens: Ein von Grün-Rot zwangsweise vorgeschriebenes gemeinsames Büro der Tierschutzorganisationen wird die Ab läufe langsamer, teurer, schwerfälliger machen. Um es klar zu sagen: Wir brauchen und wir wollen keine faktischen Neben verwaltungen mit weitreichenden Zugriffs- und Beteiligungs rechten im Verfahren.

Drittens: Diese Landesregierung, die sonst immer höchste An sprüche in Bezug auf Datensicherheit einfordert, kommt die sen Ansprüchen beim eigenen Gesetz nicht nach. Im Gegen teil, alle betreffenden Organisationen erhalten künftig Einsicht in sensible Antrags- und Genehmigungsunterlagen.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Abschließend: Das Verbandsklagerecht verbessert nicht zwangs läufig den Tierschutz, trägt aber dazu bei, dass in unserer Ge sellschaft ein Misstrauen gegen Tierhalter entsteht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Genau! So ist es!)

Auch deswegen lehnen wir das Gesetz ab.

Ich fordere Sie auf: Folgen Sie der Ablehnungsempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Lieber Klaus, weißt du, was Ammenmärchen sind? – Gegenruf des Abg. Nikolaus Tschenk GRÜNE: Wir haben gerade eines gehört!)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Pix das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorredner hat bewiesen, dass er eigentlich überhaupt noch nicht kapiert hat, um was es hier geht.

(Beifall bei den Grünen – Oh-Rufe von der CDU – Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU)

Schon in der Einleitung hat er auf ein Gutachten eines Herrn Professor Dr. Löwer verwiesen, der ähnliche oder gleiche Gut achten schon bei anderen Landesregierungen zum gleichen Thema vorgestellt hat, in denen er vor allem die mangelnde Verfassungskonformität beschreibt, aber mit allem abgeblitzt ist. Das heißt, zu dem, was in sieben anderen Bundesländern inzwischen Usus ist, in die Rechtsprechung Eingang gefun den hat und praktiziert wird, ging das Gutachten in fast allen Punkten fehl. Das wird ausgerechnet in einen Sinnzusammen hang mit der letzten Sitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gebracht, zu der mein Vorred ner bestimmte Umstände beschrieb. Wenn man einen solchen Sinnzusammenhang herstellt, zeigt dies, dass überhaupt noch nichts verstanden worden ist.

Herr Burger, niemand will Ihnen Ihre Nutztierhaltung neh men. Niemand will den Veterinärämtern an den Kragen. Mit Ihrer Rede haben Sie bewiesen, dass die Tiernutzer, egal, ob im Wissenschafts- oder Landwirtschaftsbereich, vollumfäng lich und bestens mit Rechten ausgestattet sind.

(Glocke des Präsidenten)

Kollege Pix, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Burger?

Nein, ich möchte meine Rede gern zu Ende führen.

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Helmut Walter Rüeck: Oh! Das ist aber schwach!)

Zum Schluss können wir gern noch einmal darüber reden.

Jedenfalls ist die Tiernutzerseite mit allen Rechten und Mög lichkeiten ausgestattet. Aber auf der Tierschutzseite gibt es außer verfassungsgemäßen Rechten sowohl auf Bundesebe ne als auch auf Landesebene, obwohl man dem Tierschutz Verfassungsrang eingeräumt hat, keine konkrete Rechtsaus stattung für Tierschutzverbände, die sich die Wahrung der Rechte unserer Mitgeschöpfe, der Tiere, zur Aufgabe gemacht haben. Dass ausgerechnet aus Ihrer Fraktion, aus Ihrer Partei, aus der christlichen Partei die Rechte der Mitgeschöpfe des Menschen nicht beachtet werden, verstehe ich nicht. Das ist mein Ansatzpunkt der Kritik.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Reusch- Frey SPD – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Ich möchte ganz bewusst die aktuelle Situation in Tübingen bei der Primatenforschung aufgreifen. Das habe ich eigent lich von Ihnen erwartet. Dass Sie das nicht bringen, finde ich bedauerlich.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das kommt bei mir!)

Wenn wir das Verbandsklagerecht bereits hätten, müsste der Oberbürgermeister von Tübingen weniger oft sein Facebook einsetzen,

(Beifall bei den Grünen)

und die Staatsanwaltschaft müsste sich nicht so bemühen, die dortige Situation zu überprüfen.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Wenn man die Verbände rechtzeitig mitwirken ließe, gäbe es auch diese Klagen, die Sie jetzt befürchten, nicht.

Wir sind also auf einem sehr guten Weg, ein Vakuum auszu füllen, wie es uns andere Bundesländer bereits vorgemacht haben. Wir betreten somit kein Neuland, wie Sie es darstel len, sondern führen zu einer Balance der Interessen der Tier nutzung und des Tierschutzes. Genau das haben wir in unse rem Koalitionsvertrag geregelt, und deswegen bitte ich Sie, sich noch einmal genau zu überlegen, wie Sie sich in der Ab stimmung verhalten werden.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Ich glaube, wir haben hier ein sehr gutes Gesetz vorgelegt. Es wurde sehr gut vorbereitet,

(Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Die Vorbereitung hat wunderbar geklappt! Optimal!)

und zwar in Zusammenarbeit mit dem federführenden Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in Zu sammenarbeit mit dem Justizministerium, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meinen Dank ausspre chen, vor allem was die Anhörung angeht, an der alle maß geblichen Verbände beteiligt waren.

Das ist ein sehr gut und gründlich vorbereitetes Gesetz, und ich bin froh, dass wir jetzt heute, am 6. Mai, am Geburtstag meiner Frau, darüber abstimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Liebe Grüße an die Frau! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was hat der Geburtstag mit dem Tierschutz zu tun?)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Rolland das Wort.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das die Mitwir kung am Verwaltungsverfahren für Tierschutzorganisationen wie auch die richterliche Überprüfung von Genehmigungen ermöglichen soll.

Wir halten dieses Gesetz für erforderlich, für geeignet und auch für angemessen. Erforderlich ist es deshalb, weil dadurch das Verfassungsziel Tierschutz, aber auch das Tierschutzge setz in praktisches Handeln umgesetzt werden, und vor allem deshalb, weil dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz insbe sondere für große Tierhaltungen, für das Kupieren von Schnä beln

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

oder von Ferkelschwänzen oder auch für Tierversuche erheb lich gestärkt werden wird.

Dieses Gesetz ist geeignet, weil es zwischen Staat und bei spielsweise antragstellendem Tierhalter oder Wissenschaftler, aber auch den Interessenvertretungen für die Tiere eine glei che Augenhöhe schaffen wird und weil Beteiligung das beste Mittel dafür ist, die Tierschutzverbände in ihrer Verantwor tung in das Regelwerk einzubeziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Ein weiterer Grund ist, dass das Gesetz dazu führt, dass die Rechtssicherheit in Baden-Württemberg noch etwas besser wird. Nein, Herr Burger, es geht nicht um den Untergang des verwaltungsrechtlichen Handelns in Baden-Württemberg, son dern es geht darum, dass der Rechtsstaat ein Stück besser wird. Wenn wir Ihnen folgen würden, müssten wir die Ver waltungsgerichtsordnung abschaffen. Denn dann dürfte kein einziger Bürger, dürfte keine einzige Bürgerin gegen eine Bau genehmigung und dürfte keine Firma gegen den Entscheid ei ner Behörde zur Nassauskiesung klagen.

(Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist eine andere Bau stelle!)