Diese Debatte hat übrigens mit der Durchführungsverordnung nichts zu tun. Sie ist abschließend durch Sie, durch den Land tag von Baden-Württemberg, im Gesetz geregelt worden, ebenso wie das Verbot von tierschutzwidrigen Totfangfallen und viele andere Regelungen des Gesetzes.
Was ich in den Aufrufen und Plakaten, mit denen zur Demons tration mobilisiert wurde, nicht finde, sind solche Dinge wie die Frage: Welche Auswirkung hat es auf die Rostgans, dass sie ihren Status als Neozoon nach neuen DNA-Untersuchun gen verloren hat? Das ist aber genau die Detailtiefe, über die wir eigentlich bei der Durchführungsverordnung sprechen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn von der Opposition oder vom Verband behauptet wird, im Wege der Rechtsverordnung würden hier wesentliche Ent scheidungen am Landtag vorbei getroffen, ist das schlichtweg falsch, Jägerlatein, glatt unwahr.
Die Durchführungsverordnung führt die im Gesetz veranker ten Grundsätze konsequent weiter, konkretisiert sie. Wenn man sich die Regelungen der Durchführungsverordnung ge nau anschaut, dann sieht man schnell: Die Regelungsthemen wurden auch in der alten Durchführungsverordnung zum Lan desjagdgesetz behandelt; auch die bisher geltenden Jagdge setze enthielten diese Ermächtigungsgrundlagen, um Rege lungen zu Fütterung, Kirrung, Jagdzeiten, Fallenjagd, Jagd genossenschaften, Hegegemeinschaften und Wildschadensre gelungen in Details weiter auszuführen.
Diese Ermächtigungsgrundlagen aus dem alten Gesetz der CDU-FDP/DVP-Landesregierung wurden weitgehend inhalts gleich in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz übernom men. Analog wurden viele dieser bewährten Bestimmungen aus der alten Durchführungsverordnung in die neue übernom men. Allerdings wurden dort, wo das neue Gesetz einen neu en Rahmen gibt, Detailregelungen entsprechend angepasst.
Der Vorwurf, hier werde am Parlament vorbei agiert, geht völ lig ins Leere. Die Regelungen, gegen die draußen demonst riert wird, stehen eindeutig im Gesetz: Verbot der Katzenjagd – im Gesetz; Fütterungsverbot mit Einschränkungen – im Ge setz; Verbot der Fallenjagd – im Gesetz. Insofern ist es ein gu
tes Recht, zu demonstrieren, aber man muss sich schon fra gen, weshalb man das auf dem Höhepunkt der Jagddebatte in Nordrhein-Westfalen tut und weshalb man dafür zu diesem Zeitpunkt aufruft und als Begründung die Durchführungsver ordnung heranzieht, zu der noch nicht einmal das Gespräch mit dem Ministerium stattgefunden hat. Das sind Fragen, die sich jeder Verband stellen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Kollege Reuther, Sie haben hier angeführt, was alles angeb lich hintenherum gegen das Gesetz verstoßen würde. Sie ha ben offenkundig gar nicht den aktuellen Stand, an dem wir bei der Durchführungsverordnung stehen. Ich will Ihnen noch mals sagen: Bei allen Arten, die im Jagdgesetz in den Nut zungs- und Entwicklungsschalen aufgeführt sind, sind Jagd zeiten vorgesehen. Es gibt exakt eine einzige Ausnahme. Die will ich einmal ausführen, weil es deutlich macht, um was es bei einer Durchführungsverordnung geht. Die Rostgans ist als Neozoon, also als eingewanderte Art, im Gesetz von uns ge meinsam dem Entwicklungsmanagement unterstellt worden. Die Expertenmeinungen reichten zum damaligen Zeitpunkt von der Forderung nach Ausrottung der Rostgans – das war bis vor Kurzem die Verordnungssituation in der Schweiz – bis zum vollständigen Schutz dieser Art.
Ende letzten Jahres haben nach der Verabschiedung unseres Gesetzes neue genetische Untersuchungen der Vogelschutz warten in Radolfzell und Sempach geklärt, dass es auch einen angestammten europäischen Brutvogelstamm der Rostgans gibt. Die hohe genetische Diversität der Rostgänse aus dem deutsch-schweizerischen Gebiet muss jetzt zu der Schlussfol gerung führen, dass zu einem gewissen Bestandteil einfliegen de Rostgänse rekrutiert und der natürlichen Population hinzu fügt werden.
Das bedeutet in der Konsequenz, dass dies keiner Regelung des Landes Baden-Württemberg unterliegt, sondern dass die se Art damit unter die strengen Schutzbestimmungen der eu ropäischen Vogelschutzrichtlinie fällt und wir in Baden-Würt temberg deshalb jetzt nach den neuen Erkenntnissen rechtlich in der Situation sind, dass wir der Rostgans keine Jagdzeit zu ordnen können. Das ist übrigens ein Argument, dem sich der Landesjagdverband – im gesamten Präsidium haben wir letz ten Mittwoch die Regelungen alle noch einmal im Haus, in der Fachebene besprochen – überhaupt nicht widersetzt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Detail tiefe, um die es bei dieser Durchführungsverordnung geht; es geht dabei nicht um die Fragen, die hier thematisiert wurden. Das sind alles Nachhutgefechte zu einem Gesetz, das letztes Jahr verabschiedet worden ist.
Ich nenne das Beispiel der Rostgans auch deshalb, weil hier deutlich wird, dass auch in Bezug auf die anderen Arten von den Fachbeamten des Hauses – nicht von der politischen Füh rung, sondern von den Fachbeamten, die übrigens schon in Ihrer Regierungszeit als Fachbeamte ihren guten Dienst in der Landesverwaltung getätigt haben – die fachlichen Fragen gründlich aufgearbeitet und fundiert, wissensbasiert und an
Auch für die Krickente und für die Tafelente, die hier eben falls als Begründung herangezogen werden, werden Jagdzei ten im europarechtskonformen Rahmen festgelegt. Das ist dem Jagdverband bekannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht geplant, hier etwas durch die Hintertür einzuführen. Die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind politisch. Sie versuchen hier noch ein mal ein Süppchen zu kochen; das wird ihnen aber nicht gelin gen.
Ich will an dieser Stelle sagen: Ich finde, auch die Oppositi on und die Verbände stehen hier in der Verantwortung, ihren Mitgliedern zu sagen, welche Auswirkungen Bundesrecht und europäisches Recht auf die Jagd haben. Tierschutz und Natur schutz im europäischen Recht, im Bundesrecht gilt für alle, auch für Jägerinnen und Jäger, genauso wie für alle Nicht jägerinnen und -jäger. Ich würde mich schon freuen, wenn Sie hier in der Opposition auch zu dieser Verantwortung stehen.
Ich weiß, dass schon Kolleginnen und Kollegen draußen wa ren und bereits verkündet haben, was alles passieren würde, wenn denn die Landtagswahl die CDU an die Regierung bräch te. Ich will Sie davor warnen, hier wieder Versprechungen zu machen, die Sie nicht halten werden. Es ist übrigens auch nichts Neues, dass Sie dann die Änderungen, die hier an die ser Stelle erwartet werden, nicht liefern können, weil Bundes recht – an dem Sie maßgeblich beteiligt sind –, weil europäi sches Recht – an dem Sie maßgeblich beteiligt sind – das nicht zulassen werden.
Ich habe einmal in die Akten geschaut und festgestellt: Die letzten größeren Veränderungen der Durchführungsverord nung gab es im Jahr 2001; zuständiger Minister damals war Willi Stächele. Es ist schon interessant, wenn man sieht, was damals an Briefen aus der Jägerschaft so kam. Ich habe hier ein Schreiben eines Jägers aus Philippsburg. Er beschwert sich bei Minister Stächele – ich zitiere –:
Als im Jahr 1996 die heute bestehende Jagddurchfüh rungsverordnung unter den regierenden Parteien CDU und SPD verabschiedet wurde, ging man davon aus, dass, wenn die CDU ohne die SPD die Regierung stellt, die da mals verabschiedete Durchführungsverordnung in ver schiedenen Punkten zugunsten der Jäger wieder teilwei se abgeändert wird.
Dann beschwert er sich darüber, dass das trotz Ausscheidens der SPD aus der Regierung nicht erfolgt ist. Meine sehr ver ehrten Damen und Herren, so viel waren Ihre Versprechungen an die Jäger damals wert, und so viel sind sie heute wert. Ich finde, Sie von der Opposition wären besser beraten, draußen die Wahrheit über die Rechtslage im Tier- und Naturschutz auch den Jägerinnen und Jägern zu vermitteln, statt so zu tun, als wäre es Willkür.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abg. Hauk hat damals die Tonlage zur Diskussion über die Durchführungs verordnung vorgegeben. Er hat in der „Rhein-Neckar-Zei tung“ am 28. Januar 2002 gesagt:
Wenn man den Entwurf der Jagd-DVO lese, müsse man allerdings davon ausgehen, dass den Jägern zunächst ein mal misstraut würde. Das ist die Umkehrung unseres rechtsstaatlichen Prinzips.
Er kritisiert dann, mit der Durchführungsverordnung werde die Bejagung erschwert und unzulässige Bürokratie aufge baut. Er hat eine Anhörung der CDU-Landtagsfraktion ange kündigt, und die Durchführungsverordnung wurde dann ge nau wie geplant durchgeführt.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Ge schichte wiederholt sich. In der CDU gibt es Debatten, die mit den Rechtslagen, die mit unserer Verantwortung für Tier- und Naturschutz nichts zu tun haben. Es ist gemütlich in der Op position, aber wahrhaftig ist es nicht, und in die Regierung kommt man damit auch nicht.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg – Drucksache 15/6098
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es folgt der dritte Teil der Diskussion zu dem Thema „Grün-Rot ist Meister aller Klassen“.
Ich darf mit dem Zitat einer Aussage von Minister Nils Schmid beginnen. Er hat vor Kurzem an dieser Stelle gesagt, das Ta riftreue- und Mindestlohngesetz sei ein schlankes Gesetz „oh
ne viel bürokratischen Aufwand“. Äußerungen von Ihnen, lie be Kolleginnen und Kollegen von Grün-Rot, zeigen, dass Sie ihm entweder nachplappern oder ihm das sogar glauben. Was schlimmer ist, weiß ich nicht. Es zeigt auf jeden Fall, wie weit Sie von der Praxis in den Unternehmen entfernt sind.
Ja, es ist nur eine zweiseitige Verpflichtungserklärung für öf fentliche Aufträge, die man unterschreiben muss. Aber wie naiv muss man denn sein, um zu glauben, dass es damit auch getan ist? Gehen wir einmal den Aufwand durch, der damit verbunden ist.
Erstens: Was man unterschreibt – da sind wir, glaube ich, al le einer Meinung –, sollte man vorher lesen.
Zweitens: Das Formular muss der Lieferant allen beteiligten Zulieferern und Partnerunternehmen vorlegen, sie es lesen und dann auch unterschreiben lassen.
Drittens: Der Lieferant muss sicherstellen, dass alle Unterlie feranten diese Verpflichtungen einhalten. Warme Worte wer den hier ganz sicher nicht genügen.
Viertens: Der Lieferant muss sodann jederzeit nachweisen, dass alle Verpflichtungen eingehalten werden.