lautet: „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsver trag – Drucksache 15/6046
Nach einer Absprache zwischen den Fraktionen und der Re gierung entfällt die Begründung durch die Landesregierung. Die Fraktionen haben überdies vereinbart, dass zu diesem Ge setzentwurf in der Ersten Beratung nicht gesprochen werden soll, sodass ich nun vorschlage, den Gesetzentwurf Drucksa che 15/6046 zur weiteren Beratung an den Ständigen Aus schuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses zu dem Antrag der Abg. Anneke Graner SPD, der Abg. Charlotte Schneidewind-Hartnagel GRÜNE, des Abg. Vol ker Schebesta CDU, des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP, des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE und des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD – Vereinbarkeit von Familie und Landtagsmandat in Baden-Württemberg – Drucksachen 15/5500, 15/5505
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion fest gelegt.
Herr Präsident, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Es freut mich außerordentlich, dass ich heute vor Ihnen stehe und diese Rede halten kann. Wir disku tieren heute über eine Änderung der Geschäftsordnung des Land tags von Baden-Württemberg. Was banal klingt, beschreibt die „Süddeutsche Zeitung“ von diesem Montag als „familien politische Avantgarde in Deutschland“.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr- Hirsch CDU)
Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Wirtschaft gibt es für Abgeordnete in der Politik bisher keine Möglichkeit, sich nach der Geburt eines Kindes für ei nen begrenzten Zeitraum intensiver um ihr Kind zu kümmern, ohne auf ihr Mandat zu verzichten. Mandat und Familie un ter einen Hut zu bringen funktioniert bisher nur mit großem Improvisationstalent.
Als ich in den Landtag gekommen bin, hat mein Mann erst einmal ein Jahr lang Elternzeit genommen und ist während der stundenlangen Plenarsitzungen immer um den Landtag herumgeschwirrt,
sodass ich immer schnell hinauskonnte, wenn Bedarf war. So amüsant das im Rückblick auch sein mag, die beste Lösung ist das nicht.
Natürlich hätte ich theoretisch auch einfach nicht zu den Sit zungen gehen können. In der Politik gibt es schließlich das freie Mandat. Was heißt das genau? Das heißt nach einem Ur teil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007, dass der oder die Abgeordnete nicht über das Ob, sondern nur über das Wie der Mandatsausübung entscheiden kann.
Mir kann also schon nach geltendem Recht niemand vor schreiben, an welchen Sitzungen ich teilnehme und wie inten siv ich Wahlkreisarbeit betreibe. Juristisch betrachtet brau chen wir keine Elternzeit für Abgeordnete. Wir alle, wie wir hier sitzen, wissen aber ganz genau, dass die entscheidende Ebene die politische Ebene ist.
Ich kann mich auf das freie Mandat berufen und meine Frak tion dadurch im Zweifel eine Abstimmung verlieren lassen. Die vorgesehene Änderung der Landtagsgeschäftsordnung in § 75 flankieren wir mit einem neuen Grund für Pairing. Das ist das Entscheidende. Wir erkennen Mutterschutz und Kin derbetreuungszeiten als gerechtfertigtes Fernbleiben von Sit zungen an, ohne dass sich dadurch die Mehrheitsverhältnisse verändern.
Wir senden damit ein Signal an junge Abgeordnete und vor allem an diejenigen, die es werden wollen. Wir sagen heute: Ja, wir wollen mehr Frauen im Landtag von Baden-Württem berg, für die bisher Mandat und Familie unvereinbar erschie nen. Wir wollen auch jungen Vätern die Möglichkeit geben, sich direkt nach der Geburt um ihre Kinder zu kümmern.
Damit helfen wir einerseits jungen Frauen und Männern in der Politik, sich für Kinder zu entscheiden. Andererseits hel fen wir jungen Frauen und Männern, die eine Zukunft in der Politik in Erwägung ziehen, sich für die Politik zu entschei den. Das ist das, was wir brauchen: engagierte junge Frauen und Männer, die politisch etwas bewegen wollen, ohne dabei auf eine Familie verzichten zu müssen.
Wir senden aber auch ein Signal an die kommunale Politik, in der es, so wie in unserem Landtag, ebenfalls an Frauen mangelt. Wenn alle vier Fraktionen des Landtags es schaffen, sich gemeinsam auf eine Regelung zur Vereinbarkeit von Fa milie und Mandat zu einigen, dann ist dies auch für Kommu nalparlamente möglich.
Mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die wir in der in terfraktionellen Arbeitsgruppe herausgearbeitet haben, hat sich schnell herausgestellt, dass eine Elternzeit für Abgeord nete eine Regelung sui generis, also eine eigenständige Rege lung, werden muss. Denn der Status eines Abgeordneten ist eben nicht vergleichbar mit dem eines Arbeitnehmers oder ei ner Arbeitnehmerin.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen herzlich für die Unterstützung und die konstruktive Zusammenarbeit in dieser wichtigen Sache, die die Parlamentsstruktur hoffent lich nachhaltig prägen und verändern wird. Mein ganz beson derer Dank an dieser Stelle gilt aber meinen Kollegen aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja wohl, so ist es recht!)
Mit der Änderung der Geschäftsordnung, wonach Abgeord nete während des Mutterschutzes und längstens sechs Mona te nach der Geburt ihres Kindes von der Anwesenheit bei Ple nar- und Ausschusssitzungen befreit werden können, ermög lichen wir die Vereinbarkeit von Familie und Mandat.
Dabei beachten wir die rechtlichen Leitplanken. Denn Abge ordnete, die die neue Regelung in Anspruch nehmen, bleiben im Amt. Sie sind weiterhin verpflichtet, ihre Aufgaben zu er
füllen – im Wahlkreis, gegenüber der Fraktion und in der Par tei. Wie intensiv sie dies tun, das stand ihnen bisher auch schon frei.
Kein anderes Landesparlament in Deutschland und auch nicht der Bundestag sehen eine ähnliche Regelung vor. Liebe Kol leginnen und Kollegen, wir setzen als Erste in Deutschland ein klares Zeichen: Wir wollen junge Frauen und Männer im Landtag, und wir schaffen die Strukturen dafür, dass Familie und Mandat besser vereinbart werden können. Der badenwürttembergische Landtag betritt mit dieser Änderung der Ge schäftsordnung und der Pairing-Vereinbarung Neuland und besetzt eine Vorreiterrolle. Darauf können wir stolz sein.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: Jawohl! Möge der Fall eintreten! – Gegenruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Genau!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier im Parlament und in der Politik oft über die Frage der Verein barkeit von Familie und Beruf – dies jedoch nicht für den Be ruf des Abgeordneten.
Wir selbst haben aber natürlich auch ein Interesse daran, dass die Vereinbarkeit von Familie und der Ausübung eines politi schen Mandats gut funktioniert und dass die Politik auf diese Weise auch für junge Abgeordnete attraktiv bleibt, damit ein Querschnitt der Gesellschaft in den Parlamenten vertreten ist.
Wir Abgeordneten sind in der Ausübung des Mandats frei, und so muss es auch bleiben. Jeder Abgeordnete bzw. jede Abge ordnete muss sich gegenüber den Wählerinnen und Wählern, der Partei, der Fraktion verantworten. Aber wir wollen mit dieser Änderung der Geschäftsordnung ein Signal setzen, dass wir, der Landtag, bei der besonderen zeitlichen Beanspru chung der politischen Tätigkeit Verständnis für die Situation mit kleinen Kindern haben und selbstverständlich für die Si tuation in der Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Die ses Signal gibt die beantragte Änderung der Geschäftsord nung, die wir als erstes Parlament in Deutschland beschließen werden.
Damit wollen wir auch Vorbild für kommunale Gremien sein, sich verstärkt auch dort um die Frage zu kümmern, wie die Räte attraktiv für junge Menschen bleiben, und dafür zu sor gen, dass auch die Vereinbarkeit von Familie und Ausübung einer kommunalen Gremienmitgliedschaft gut möglich ist.