Protocol of the Session on November 13, 2014

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 beendet.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. R e i n h a r d L ö f f l e r C D U – U m w e l t - u n d S i c h e r h e i t s s t a t u s b e i d e r B e d i e n u n g d e r D i e n s t f a h r z e u g e d e r L a n d e s m i n i s t e r

Ist das Fahrpersonal der Landesregierung beim Umgang mit den Dienstwagen in besonderer Weise mit den Umwelt- und Sicherheitsstatusanforderungen für die Bedienung der Fahr zeuge der Landesministerinnen und -minister geschult?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft

Berufskraftfahrer sind in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts mittel zur Teilnahme an Fahrtrainings zum sicheren, wirt schaftlichen und ökologischen Kraftfahrzeugbetrieb – insbe sondere energiesparendes Fahren – verpflichtet (Beschluss des Ministerrats vom 26. Juli 2011). Die Kosten hierfür trägt das Land.

Im Übrigen sind die Pflichten für sämtliche Fahrzeugführer von Dienstkraftfahrzeugen in Nummer 15 VwVKfz geregelt (u. a. die vorbildliche Beachtung verkehrsrechtlicher Vor schriften nach StVO). Die Fahrer von Ministerpräsident und Innenminister (höhere Gefährdungseinschätzung) können da rüber hinaus von Sonder- und Wegerechten (§§ 35 und 38 StVO) Gebrauch machen, wenn es der Anlass erfordert.

Im Staats- und im Innenministerium absolvieren die Fahrer der sondergeschützten Personen (Ministerpräsident und In nenminister) ein spezielles Sicherheitsfahrtraining zur Koor dination mit dem Personenschutz. Der eigentliche Personen schutz wird von speziell geschulten Einsatzkräften der Poli zei und mit separaten Begleitfahrzeugen wahrgenommen.

In ökologischer Hinsicht regelt Nummer 3.3 VwVKfz, dass nur Dienstkraftfahrzeuge beschafft werden dürfen, die hin sichtlich ihrer Geräusch- und Schadstoffemissionen unter Be rücksichtigung des geplanten Einsatzzwecks das nach dem aktuellen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht über steigen. Dienstkraftfahrzeuge, die ausschließlich der Perso nenbeförderung dienen, sind – gegebenenfalls stufenweise – so zu beschaffen, dass eine kombinierte Emissionsobergren ze von 130 g CO2 pro Kilometer im Flottenmix nicht über schritten wird (Beschluss des Ministerrats vom 26. Juli 2011).

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. T i m m K e r n C D U – A k t u e l l e r S t a n d b e i d e r N e u a u s r i c h t u n g d e s g r ü n e n B i l d u n g s z e n t r u m s H o h e n h e i m ( L a n d w i r t s c h a f t l i c h e S c h u l e H o h e n h e i m u n d S t a a t s s c h u l e f ü r G a r t e n b a u u n d L a n d w i r t s c h a f t S t u t t g a r t - H o h e n h e i m )

a) Treffen aktuelle Hinweise zu, wonach die Stadt Stuttgart

beabsichtigt, das grüne Bildungszentrum in Hohenheim zu zerschlagen und die städtische Landwirtschaftliche Schu le in die Innenstadt (Gewerbliche Schule im Hoppenlau) zu verlagern?

b) Wie bewertet die Landesregierung die Pläne vor dem Hin

tergrund ihrer Zukunftspläne für die Staatsschule für Gar tenbau und Landwirtschaft?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zu a: In Hohenheim befinden sich verschiedene Bildungsein richtungen unterschiedlicher Träger, bei denen der jeweilige Träger in eigener Verantwortung entscheidet. Für die Frage a wäre eigentlich die Stadt Stuttgart der richtige Ansprechpart ner und nicht das Wissenschaftsministerium. Eine Nachfrage bei der Stadt hat ergeben, dass sich die dortigen Gremien der zeit mit verschiedenen Optionen für die Landwirtschaftliche Schule befassen. Eine Entscheidung wird bei der Stadt wohl nicht vor März 2015 fallen.

Zu b: In die Zuständigkeit des Landes fallen in Hohenheim die Universität Hohenheim und die Staatsschule für Garten bau und Landwirtschaft nebst Versuchsbetrieb. Unsere Neu ordnungsüberlegungen beziehen sich auf diese beiden Ein richtungen. Die Landesregierung ist dabei bestrebt, sowohl der Universität Hohenheim als auch der Staatsschule für Gar tenbau und Landwirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten zu si chern.

Eine Zusammenarbeit über mehrere Einrichtungen hinaus wirkt bei gemeinsamen Themenstellungen gegenseitig be fruchtend. Dies gilt im Verhältnis zwischen der Staatsschule und der städtischen Schule genauso wie im Verhältnis zwi schen der Staatsschule und der Universität. Wenn eine ge meinsame Unterbringung aber von den räumlichen Unterbrin gungsmöglichkeiten her und auch unter Berücksichtigung not wendiger Investitionen und Entwicklungsmöglichkeiten nicht mehr sinnvoll darstellbar ist, fällt es in die Verantwortung der jeweiligen Schulträger, neue Lösungen zu finden.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophenschutzge setzes – Drucksache 15/5791

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/5938

Berichterstatter: Abg. Dieter Hillebrand

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Hillebrand das Wort erteilen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Jawohl!)

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Lan deskatastrophenschutzgesetzes dient der Umsetzung des Ar tikels 12 der EU-Richtlinie 2012/18. Bei der umzusetzenden Richtlinie geht es um die Beherrschung der Gefahren schwe rer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Dies erfordert im We sentlichen eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Störfallverordnung vom 8. Juni 2005. Die bisher bestehende Richtlinie wird außer Kraft gesetzt, und die Sicherheit für al le Betroffenen wird durch die Umsetzung der EU-Vorgabe auf allen föderalen Organisationsebenen deutlich erhöht.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, gelegentlich mag man über EU-Vorgaben schmunzeln, doch in diesem Fall kann es keine zwei Meinungen geben. Überall dort, wo Menschen un ter schwierigen und gefährlichen Bedingungen arbeiten, kön nen die Sicherheitsanforderungen gar nicht hoch genug sein.

Um sicherzustellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch praxistauglich ist, ist er den betroffenen Organisationen und Verbänden bereits im Sommer zugeleitet worden. Im Zuge der Anhörung wurden keine Einwände gegen den Gesetzentwurf geäußert. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Sicherheit der Betroffenen und der Bevölkerung stets im Vordergrund stehen muss.

Die sogenannten Seveso-Richtlinien legen aus diesem Grund für industrielle Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Stof fen die Management- und Berichtspflichten für die Betreiber der entsprechenden Anlagen fest. Im Zuge der angestrebten

und notwendigen Gesetzesänderung wird die Seveso-IIIRichtlinie die bisher gültige Seveso-II-Richtlinie ersetzen. Die geänderten Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne erhöhen das Schutzniveau der betroffe nen Betriebe und erweitern die Gefahrenliste für die mensch liche Gesundheit und die Umwelt um bisher nicht berücksich tigte Elemente.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch wenn es zum politi schen Tagesgeschäft gehört, oftmals um die vermeintlich rich tige Politik zu streiten, ist es doch umso angenehmer – das kommt, meine Damen und Herren Zuhörerinnen und Zuhö rer, häufiger vor, als Außenstehende denken –, wenn sich die Fraktionen in diesem Hohen Haus einig sind. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn es wie in diesem Fall um wesentli che Maßnahmen im Interesse der Gesundheit und der Sicher heit von Menschen in einem gefährlichen Arbeitsumfeld geht.

Die CDU-Fraktion wird daher dem vorliegenden Gesetzent wurf zustimmen.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der SPD – Abg. Walter Heiler SPD: Gute Re de! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Er hätte noch et was reden können!)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Filius das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Stof fen ist ein Anliegen –

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

das wurde gerade auch von Herrn Kollegen Hillebrand er wähnt – aller Fraktionen in diesem Hohen Haus. Das Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes strebt eine Verbesserung des Schutzes in der Industrie an. Ich darf einfach noch einmal zurückblicken: Die sogenannte SevesoRichtlinie geht zurück auf das Seveso-Unglück. Dieses Un glück aus dem Jahr 1976 hat uns verdeutlicht, wie wichtig ein hohes Schutzniveau in der Industrie für die Gesundheit der Bürger ist. Die damalige Explosion in Italien am 10. Juli 1976 zeigte uns, wie abhängig wir von einem zuverlässigen und ge wissenhaften Katastrophenschutz sind. Viele Menschen tru gen schwerwiegende Vergiftungen davon. Es hat sich mehr als deutlich gezeigt, dass die Industrie umfassende Richtlini en haben muss, damit Bürgerinnen und Bürger vor Vergiftun gen geschützt werden können.

Deshalb wurde im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie erlassen, um ein weiteres Unglück wie das in Seveso zukünftig zu ver hindern. Im Laufe der Jahrzehnte wurde diese Richtlinie ste tig überarbeitet, und auch heute wollen wir dafür Sorge tra gen, dass die gesetzlichen Bestimmungen ein hohes Schutz niveau von der Industrie einfordern und dass die Notfallplä ne in den betroffenen Betrieben verbessert werden, damit Do minoeffekte, also das Übergreifen auf andere Bereiche, ande re Anlagen, nicht eintreten können. Dies dient dem Ziel, die Menschen und die Umwelt auch in Zukunft vor Katastrophen zu schützen.

Die Seveso-Richtlinien auferlegen für industrielle Tätigkei ten mit besonders gefährlichen Stoffen den Betreibern der An lagen Management- und Berichtspflichten. Die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist somit im Interesse al ler. Dies hat sich im Zuge der Anhörung gezeigt. Auch darauf wurde bereits hingewiesen. Es wurden keine Einwände erho ben, und es wurden auch keine Änderungsvorschläge unter breitet.

Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, und ich hoffe auf die Unterstützung des ganzen Hauses.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Karl Zimmer mann CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Funk das Wort.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Gibt es eigentlich auch ein Plenardebattenschutzgesetz?)

Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Das Inhaltliche zum Gesetzentwurf ist be reits gesagt worden. Wir beraten ihn heute abschließend und wollen damit das Landeskatastrophenschutzgesetz ändern. Auf die Inhalte ist eingegangen worden,

(Zuruf von der SPD: Aber nicht von jedem!)

und zwar parteiübergreifend, was sicherlich daran liegt, dass wir es auch im Innenausschuss behandelt haben, wo bekann termaßen überwiegend vernünftige Leute sitzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)

Deswegen können wir das heute einvernehmlich beschließen. Alle wollen es: die Verbände, die Politik. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Walter Heiler SPD: Sehr gute Rede!)

Für die Fraktion der FDP/DVP darf ich das Wort Herrn Abg. Professor Dr. Goll er teilen.