und Sie haben dauernd angekündigt, ein umfassendes Infor mationsfreiheitsgesetz liefern zu wollen. Jetzt kommen Sie mit dieser abgespeckten Ökovariante daher. Das lässt doch vermuten, dass Sie die große Lösung, nämlich ein umfassen des Informationsfreiheitsgesetz, gar nicht mehr bringen wol len. In jedem Fall müssen Sie sich heute erklären: Wollen Sie noch ein Informationsfreiheitsgesetz bringen? Dann erklären Sie das bitte heute.
Ich möchte Sie wirklich auffordern: Bekennen Sie heute Far be. Wenn Sie Farbe bekennen und dann doch ein umfassen des Informationsfreiheitsgesetz bringen, dann werden wir das wohlwollend prüfen. Beim vorherigen Tagesordnungspunkt konnten Sie es schön sehen: Wenn Sie einen gescheiten Ge setzentwurf vorlegen, werden wir ihn wohlwollend prüfen
und eventuell auch mit Ihnen stimmen; denn wir sind keine Fundamentalopposition. Das Problem ist meist, dass Sie eine Fundamentalregierung sind.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Mit der heutigen zweiten Lesung des Um weltverwaltungsgesetzes endet ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem die gesellschaftlichen Gruppierungen, wie ich finde, in bemerkenswerter Weise frühzeitig in den Meinungsbil dungsprozess einbezogen wurden.
So gesehen, Herr Kollege Glück, haben Sie recht: Seit der ers ten Lesung hat sich nicht mehr viel geändert, aber vor der ers ten Lesung hat sich durch die Einbeziehung dieser unter schiedlichen gesellschaftlichen Gruppen einiges geändert. Ich danke deswegen allen, die sich beteiligt haben, und ausdrück lich auch denjenigen, die im Rahmen dieses Prozesses auch kritische Anmerkungen gemacht haben. Auch dies hat uns weitergebracht und zum Gelingen dieses Gesetzentwurfs bei getragen.
Meine Damen und Herren, mit dem Umweltverwaltungsge setz setzen wir in dieser Legislaturperiode neben dem Klima schutzgesetz und dem Wassergesetz einen weiteren Meilen stein in der Umweltpolitik. Das ist das dritte große Gesetzes vorhaben aus meinem Haus, und es wird nicht das letzte sein, das ich hier in dieses Hohe Haus einbringe.
Um es gleich vorwegzunehmen: Das Umweltverwaltungsge setz, Herr Lusche, ist kein grünes Prestigeobjekt. Dieser Be griff ist bei den Beratungen im Umweltausschuss gefallen. Je der – das will ich auch einmal sagen –, der sich unvoreinge nommen mit den Inhalten des Gesetzes beschäftigt, wird dies auch erkennen.
(Abg. Volker Schebesta CDU zu Abg. Ulrich Lusche CDU: Erste Lesung? Uli, das ist doch die zweite, oder? – Abg. Ulrich Lusche CDU nickt.)
Eines unserer wichtigsten Anliegen war – ich möchte es als Überschrift so nennen – „mehr Umweltschutz durch verständ lichere, bessere und einfachere Gesetze“. Das Scheitern des Umweltgesetzbuchs auf Bundesebene war bedauerlich, aber dies auf Dauer hinzunehmen, ist aus meiner Sicht nicht ak zeptabel. Sicherlich können wir auf Landesebene nur eine ab gespeckte Version des Umweltgesetzbuchs auf Bundesebene realisieren. Aber der erste Schritt ist gemacht, und damit set zen wir durchaus – das will ich auch einmal betonen – bun desweit ein Zeichen, Herr Kollege Lusche.
Das Umweltrecht muss zusammengefasst werden und vor al lem einfacher und verständlicher werden. So weit waren wir uns, wenn wir uns einmal ehrlich in die Augen schauen, auch bei den Beratungen im Umweltausschuss einig, was die Ver einfachung des Gesetzes und auch die Verständlichkeit in die sem Gesetz betrifft.
Bei den beiden anderen Säulen waren wir uns – das bedaure ich ausdrücklich – nicht einig. Das gilt vor allem für unser zweites zentrales Thema in diesem Gesetzentwurf. „Mehr Umweltschutz durch mehr Öffentlichkeitsbeteiligung“ würde ich hier einmal als Überschrift wählen. Mehr Bürgerbeteili gung zu fordern – so, wie Sie das auch gemacht haben, Herr Kollege Lusche – ist das eine. Aber konkret etwas zu tun, das ist nun einmal etwas anderes. Offensichtlich bleiben Sie bei dem ersten Punkt stehen, nämlich mehr Bürgerbeteiligung zu fordern. Aber ich finde, dass wir mit diesem Gesetzentwurf hier ein mustergültiges Beispiel geliefert haben, wie wir uns das dann auch in der Praxis vorstellen.
Mein Engagement in dieser Sache hat mir auch Kritik und Wi derstände eingebracht. Aber es erfüllt mich deshalb durchaus mit ein wenig Stolz, dass es mit diesem Gesetz gelingen wird, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltrecht des Lan des fest zu verankern.
Unsere verpflichtende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist – ich denke, das brauche ich Ihnen als Jurist nicht zu sagen – nun wirklich zweifellos wirksamer als die blutleere bundes rechtliche Hinwirkungspflicht, wie wir sie in § 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf Bundesebene nun ein mal haben.
Ich mache nicht den Fehler, zu glauben, dass jetzt bereits al les erreicht wäre und dass wir die Hände jetzt in den Schoß legen könnten. Erst die praktische Umsetzung macht letztend lich den eigentlichen Erfolg aus.
Kollegin Gabi Rolland hat darauf hingewiesen. Wir haben in diesem Gesetzentwurf auch eine Überprüfungspflicht nach fünf Jahren vorgesehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in fünf Jahren sehen werden, dass es ein richtiger Weg war, den wir heute hier gehen wollen.
Bereits am Anfang, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werden wir deshalb zwei Kongresse unter dem Titel „Das neue Um weltverwaltungsgesetz – Chance für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz“ veranstalten. Ich bin mir sicher, dass wir dann auch die Mär, die hier zeitweise umgeht, von einem über großen Aufwand für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung end gültig in das Reich der Fabeln verweisen können.
Lassen Sie mich kurz noch ein paar Bemerkungen zu der drit ten Säule machen, die das Gesetz enthält. Ich würde sie ein mal mit „Mehr Umweltschutz durch mehr Transparenz“ über schreiben. Gerade diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich im Umweltschutz engagieren, wollen und müssen wir, glaube ich, unterstützen.
Deshalb werden wir die Beteiligung der Umweltverbände mit diesem Gesetz verbessern. Zur Bewältigung umweltpoliti scher Herausforderungen brauchen wir den Information su chenden Bürger und die Information suchende Bürgerin.
hilft uns hier meines Erachtens nun wirklich nicht weiter. Der freie Zugang zu Umweltinformationen ist ein Bürgerrecht, und nur der interessierte und informierte Bürger – das gilt selbstverständlich auch für die Bürgerin – kann die politischen Entscheidungen nachvollziehen. Er wird so zum Anwalt der Umwelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der erfolgreiche Ab schluss dieses Gesetzgebungsvorhabens ist gleichzeitig der
Beginn neuer Aktivitäten. Wir werden die Zielsetzungen des Umweltverwaltungsgesetzes mit Leben erfüllen und seine Umsetzung vorantreiben. Das gilt ganz besonders für die Kernthemen, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und auch die Verbesserung der Umweltinformationsrechte.
In einem bin ich mir aber bereits heute sicher: Das Umwelt verwaltungsgesetz bringt den Wirtschaftsstandort BadenWürttemberg voran. Es verbindet Umweltpolitik mit Bürger beteiligung und Wirtschaftsinteressen, und es dient damit letztendlich allen.
Ich bin persönlich der festen Überzeugung, dass wir in eini gen Jahren das Umweltverwaltungsgesetz als ein selbstver ständliches Element wirksamer Umweltpolitik und praktischer Umweltarbeit wahrnehmen werden. Wir haben nicht nur für unser Land ein gutes Ergebnis erzielt. Vielmehr senden wir mit diesem Gesetz letztendlich auch ein bundesweites Signal aus.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nur weil Sie gerade gesagt haben, die CDU fordere die Verdopp lung der Gebühren für Auskunftsbegehren: Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir für Vorgänge, bei denen der Auf wand bei weniger als drei Stunden liegt, die Beibehaltung der bisherigen Gebühren beantragt haben und dass wir erst bei Vorgängen mit einem Aufwand von über acht Stunden für ei ne Erhöhung plädiert haben,...
... während Sie das für Vorgänge mit einem Aufwand von weniger als drei Stunden nicht für er heblich ansehen?
Ich nehme das zur Kenntnis, Herr Kollege Lu sche. Aber noch einmal: Ich habe deutlich gemacht, dass es uns gerade ein Anliegen war, für diesen Bereich mit einem Aufwand von bis zu drei Stunden keine Gebühren zu verlan gen, weil wir finden, dass das wirklich eine Hürde ist, die nicht angebracht ist.