Protocol of the Session on November 13, 2014

Zu dem Gesetzentwurf liegen der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/6111-1, und der Ent schließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/6111-2, vor. Beide Entschließungsanträge werde ich nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf zur Abstim mung stellen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Privatschulgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 13. November 2014 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt worden.

Wir haben nun zunächst noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/6111-1, abzustim men. Sind Sie damit einverstanden, dass ich über die beiden Abschnitte I und II dieses Entschließungsantrags gemeinsam abstimmen lasse? – Das ist der Fall.

Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der CDU-Frak tion, Drucksache 15/6111-2. Sind Sie auch hier damit einver standen, dass ich die Abschnitte I und II gemeinsam zur Ab stimmung stelle? – Das ist der Fall.

Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 15/6111-2 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Entschließungs antrag mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Punkt 8 ist auch erle digt! Wir sind dagegen!)

Auch erledigt?

(Zurufe: Nein! – Unruhe)

Das hätte ich dankbar angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungs rechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeits beteiligung im Umweltbereich – Drucksache 15/5487

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 15/5822

Berichterstatter: Abg. Andreas Glück

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lusche das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltminister ist im Un terschied zum Kultusminister vorbildlich, was seine Pünkt lichkeit zur Beratung anbelangt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Das war es jetzt aber auch schon mit dem Lob, Herr Unter steller.

(Zuruf von den Grünen: Was? – Abg. Volker Schebes ta CDU: Mal schauen, wie es mit der Redezeit ist! – Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute zum zweiten Mal das Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwal tungsrechts, eine Materie – ich habe es an dieser Stelle schon gesagt –, die trocken daherkommt, die aber tatsächlich eine erhebliche Bedeutung hat. Hier gibt es viele technische Fra gen zu diskutieren. Das haben wir im Ausschuss getan.

Ich will Ihnen deswegen an einigen wenigen Punkten erläu tern, warum wir diesen Gesetzentwurf aus politischen Grün den ablehnen werden.

Erstens: Die CDU möchte Landesgesetzgebung aus einem Guss. Die ist hier nicht gegeben. Warum? Diesen Hinweis kann ich Ihnen, Herr Minister, erneut nicht ersparen. Im Ko alitionsvertrag ist vorgesehen, dass es ein allgemeines Infor mationsfreiheitsgesetz geben soll. Der Innenminister hat ein solches Gesetz hier wiederholt angekündigt. Bis heute liegt nichts vor.

Sie haben bis heute nicht erklärt, warum Sie für Ihren Zustän digkeitsbereich sektoral ein eigenes Gesetz auf den Weg brin gen, während zu dem, was alle anderen Landesbehörden be trifft, nichts kommt.

Jetzt bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt diesbe züglich keine Meinungsunterschiede, oder es gibt Meinungs unterschiede. Wenn es keine Meinungsunterschiede gibt, müs sen wir fragen: Warum wird das nicht gemeinsam vorgelegt? Wenn es aber Meinungsunterschiede gibt, dann sind wir na türlich überhaupt nicht damit einverstanden, dass der eine Grüne das eine und der andere Rote das andere macht und die Landesverwaltung dann damit klarkommen muss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Zweitens: Wir sind der Meinung – die vertreten wir offenbar nicht ganz allein; ich denke an die Haltung der kommunalen Verbände, der Wirtschaft und anderer –, dass wir in BadenWürttemberg nicht zu wenige, sondern eher zu viele Gesetze haben.

Der Titel Ihres Gesetzentwurfs beinhaltet den Begriff „Ver einheitlichung“. Man könnte also meinen, Sie wollen verein fachen, verschlanken. Aber mit Neffen und -nichten: Was ma

chen Sie? Mit Punkten wie einer frühen Öffentlichkeitsbetei ligung, einem obligatorischen Scopingtermin und anderen Verfahrensschritten setzen Sie noch einen drauf. Letztlich müssen wir sagen: Das steht dann unter einem besonderen Rechtfertigungsbedürfnis – und das ist hier nicht gegeben.

Deswegen sagen wir: Vorschriften, die mehr an Vorschrift, aber nicht mehr an Ertrag bringen, können wir ebenfalls nicht mittragen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Um bei diesem Punkt zu bleiben: Was die CDU auszeichnet, ist auch, dass wir nicht alles besser wissen als die Betroffe nen. Herr Präsident, ich darf aus der Stellungnahme zu mei nem Antrag Drucksache 15/5587 zitieren. Darin wird vom Mi nisterium u. a. ausgeführt:

Gerade für private Vorhabenträger liegt ein möglicher Mehraufwand... im wohlverstandenen Interesse des Vor habenträgers,...

Kolleginnen und Kollegen, wir meinen eben nicht, dass wir besser wissen, was im wohlverstandenen Interesse des Vorha benträgers liegt. Wir trauen den baden-württembergischen Un ternehmen zu, dass sie so klug und so fähig sind, solche Ver fahren unter der geltenden Rechtslage so anzugehen, dass sich ihr wohlverstandenes Interesse darin auch wiederfindet. Da zu bedarf es keiner Vorgabe von Minister Franz Untersteller.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Abschließend: Wir betrachten bei Gesetzesvorhaben alle Be troffenen. Wir sind völlig d’accord, dass Information, Betei ligung von Bürgern ein ganz wesentliches Element eines mo dernen Verwaltungsverfahrens darstellen muss. Es gibt aber nicht nur dieses, und es gibt nicht unendlich viele Verwal tungskapazitäten, Herr Minister. Deswegen ist überhaupt nicht einzusehen, dass Sie in Ihrer Gesetzesbegründung Informati onsbegehren, die die Verwaltung bis zu drei Stunden beschäf tigen, als nicht mit einem erheblichen Aufwand verbunden be zeichnen und sagen: Dafür müssen keine Gebühren entrich tet werden.