Wer Abschnitt 1 mit der soeben beschlossenen Ergänzung in § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist da gegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt 1 einstim mig zugestimmt worden.
und hierzu die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschus ses, Drucksache 15/6083, der Ihnen eine Neufassung von § 5
Absatz 2 Satz 2 vorschlägt. Wer Abschnitt 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt 2 einstimmig zugestimmt worden.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abschnitte 3 bis 11 – das sind die §§ 10 bis 39 – bei der Abstimmung zusammen fasse? – Das ist der Fall.
Wer den Abschnitten 3 bis 11 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesen Abschnitten einstimmig zugestimmt worden.
lautet: „Gesetz über die Gestaltung und Durchführung des Ju gendarrestes in Baden-Württemberg (Jugendarrestgesetz – JArrG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – So mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 15/5839
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Können wir ihn vielleicht kurz anrufen? Es kann natürlich sein, dass die Regierung nun hinsichtlich des Zeitablaufs völ lig überrascht darüber ist, dass das Parlament bereits bei die sem Tagesordnungspunkt angelangt ist.
Wir rufen kurz an. Es ist bei einem Gesetzentwurf selbstver ständlich wichtig, dass der zuständige Minister an der Debat te teilnimmt. Das ist klar. Das ist richtig. Können wir kurz ab warten, bis wir angerufen haben?
(Heiterkeit – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Den übersieht man auch leicht! – Gegenruf des Abg. Ale xander Salomon GRÜNE: Manchen überhört man auch leicht!)
In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Herrn Abg. Wald das Wort. – Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stimmen wir in zweiter Le sung über die Änderung des Privatschulgesetzes ab – ein Ge setzentwurf, der nicht nur im Bildungsausschuss intensiv dis kutiert worden ist, sondern auch bei den Schulen in freier Trä gerschaft für Unmut und Irritationen sorgt; ein Gesetzentwurf mit Licht, aber auch Schatten.
Nach der ersten Lesung erreichten uns viele persönliche Brie fe der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, einiger Privatschu len, von Lehrern, welche die Kritik am Gesetzentwurf unter mauert haben. Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich aus dem Brief vom 7. November 2013 der AGFS an uns Landtagsab geordnete zitieren. Darin heißt es:
Die Erhöhung der Kopfsätze ist zwar ein positives Signal, aber im Kontext der Versorgungsabgabe und auch der vielen nach wie vor ungelösten Finanzierungsthemen zwi schen Landesregierung und freien Schulen (z. B. Ganz tagsschulen, Schulsozialarbeit etc.) und vieler anderer grundsätzlicher Fragestellungen schafft sie keine bzw. nur kurzfristige Entlastung einer insgesamt sehr schwierig gewordenen Situation.
Wir haben eher den Eindruck, dass es für die freien Schu len schlechtere Perspektiven als jemals zuvor im Land gibt, und haben dafür auch eine Menge an Themen, an denen wir dies darlegen können.
Halten wir fest: Dialogbereitschaft – Fehlanzeige. Leider ha ben die grün-roten Regierungsfraktionen im Schulausschuss die Änderungsanträge von CDU und FDP/DVP, die genau die se Problemanzeige ansprechen, abgelehnt.
Lassen Sie mich nochmals auf einige Kritikpunkte detaillier ter eingehen. Damit die Privatschulen in Baden-Württemberg einen soliden Unterricht anbieten können, benötigen sie eine verlässliche finanzielle Basis, klare Rahmenbedingungen, fai ren Wettbewerb und Transparenz. Dass die derzeitige Landes regierung die Zuschüsse im Sinne des Bruttokostenmodells anheben will, wird von uns, der CDU, grundsätzlich begrüßt. Anstatt aber einen fairen und kalkulierbaren Stufenplan zur Erhöhung vorzulegen, wurden die Schulen zu einem faulen Kompromiss gezwungen.
So müssen sich alle Schulen ab diesem Schuljahr an der Ver sorgung für verbeamtete beurlaubte Lehrkräfte beteiligen. Dies bedeutet eine jährliche Mehrbelastung von 12 000 € pro Lehrkraft, die in diesem Schuljahr an einer Privatschule neu beginnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Rot, berücksich tigen Sie auch, dass die Versorgungsabgabe die Neugründun gen von Schulen in freier Trägerschaft zukünftig wesentlich erschweren wird. Sie setzen damit die Privatschulen unter ei nen massiven Kostendruck, welcher weitergegeben werden muss. Das schränkt die vielfältige Bildungslandschaft in Ba den-Württemberg ein.
Aber nicht nur die Vorsorgeaufwendungen belasten den Geld beutel. Vielmehr wird es auch an die Eltern weitergegeben, wenn Zuschüsse gestrichen werden. Wir meinen daher, dass Sie aufgrund der Versorgungsabgabe und der Streichung der Zuschüsse niemals auf die 78,7 % kommen, die Sie so hoch preisen. Sie liegen vielmehr wesentlich darunter.
Meine Damen und Herren, die Einführung einer Versorgungs abgabe wäre, wenn es nach der CDU gegangen wäre, anders gelaufen. Weil Sie das Thema im Ausschuss angesprochen hatten, möchte ich hier vor einer Geschichtsklitterung war nen.
Im Jahr 2005 gab es einen Ministerratsbeschluss zur Einfüh rung einer Versorgungsabgabe, die aber niemals eingeführt wurde. Warum? Weil wir damals im engen Dialog mit den Pri vatschulverbänden das Bruttokostenmodell eingeführt haben. Für uns, die CDU-Fraktion, wäre die Einführung einer Ver sorgungsabgabe erst infrage gekommen, wenn der Kostende ckungsgrad von 80 % nachhaltig erreicht worden wäre.