Im Januar 2014 gab der Wissenschaftsrat eine Stellungnahme ab. Die Entwicklung des Klinikums Mannheim lobt das Gre mium als positiv. Allerdings müssten Forschung und Lehre in den Leitungsstrukturen gestärkt werden. Ich glaube, auch da bei sind wir uns weitgehend einig.
Die SPD – der Kollege Stober soeben wieder – äußerte sich zu Vorschlägen, die der Rechnungshof vielleicht sehr zuge spitzt und alternativlos vorgebracht hat. Meine Damen und Herren, es ist Aufgabe des Rechnungshofs, auch unangeneh me Dinge anzusprechen.
Ich habe es als Leiter einer Behörde auch als richtig empfun den, dass ich kritisiert werde. Bei kritischen Äußerungen darf man nicht sofort empfindlich sein.
Ich halte es übrigens auch für richtig, Ministerien zu überprü fen, auch wenn gleich wieder gesagt wird, dass eine solche Prüfung nur politisch vorgenommen würde. Deswegen ist das, was diesbezüglich in der „Südwest Presse“ zu lesen war, auch richtig. Frau Ministerin Öney hat jedoch sofort gesagt, dass
es nicht in Ordnung sei, dass man ihr Ministerium wie auch das Finanz- und Wirtschaftsministerium überprüft. Meines Er achtens hat der Rechnungshof diese Freiheit und sollte auch konstruktive Vorschläge machen, meine Damen und Herren.
Der Rechnungshof ist in diesem Zusammenhang ausdrück lich zu loben. Er hat die überhöhten Kostenerstattungen der Medizinischen Fakultät an das Mannheimer Klinikum aufge deckt, kritisch durchleuchtet und Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Sein Bericht bildet die Grundlage für die Verhand lungen, die die Wissenschaftsministerin geführt hat bzw. führt mit dem Ziel, eine tragfähige und korrekte Kostenverrech nungsvereinbarung zwischen Klinikum und Medizinischer Fa kultät abzuschließen. Dies ist notwendig für die Sicherung der Zukunft des Universitätsklinikums Mannheim mit seiner be sonderen Konstruktion.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten das Ziel der FDP/DVP-Fraktion wie offenbar auch aller anderen im Land tag vertretenen Fraktionen, Mannheim als fünftes Universi tätsklinikum ohne Wenn und Aber zu erhalten. Das heißt ja nicht, dass man nicht kooperieren und dass man sich nicht um mehr Effizienz bei der Kooperation mit Heidelberg bemühen würde. Wie gesagt, dazu stehen wir.
Die grüne Wissenschaftsministerin und der Herr Staatssekre tär wissen, dass wir es den Landesuniversitätskliniken nicht verweigern können, die auf Fakultät und Klinikum verteilten Leistungen und Aufgaben in einer Hand zusammenzuführen. Das wäre aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion eine wichtige Vo raussetzung, um ihre Handlungsfähigkeit insgesamt und da mit auch ihre Eigenständigkeit zu stärken.
Von der angekündigten Reform der Universitätsmedizin hat man in letzter Zeit auffällig wenig gehört – dies sicherlich des halb, weil Verhandlungen laufen. Es wäre hilfreich, von Herrn Staatssekretär Walter eine Aussage dazu zu erhalten, ob noch in dieser Legislaturperiode mit dieser Reform zu rechnen ist und bis wann der Abschluss geplant ist.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Medizinische Fakultät Mannheim einen Sonderstatus genießt. Sie gehört als zweite Medizinische Fakultät zur Universität Heidelberg. An ders als in Heidelberg selbst und an den anderen Standorten in Baden-Württemberg arbeitet die Fakultät in Mannheim aber nicht mit einem Klinikum des Landes bzw. mit einer Univer sität zusammen, sondern mit dem Klinikum der Stadt Mann heim, das ebenfalls die Bezeichnung „Universitätsklinikum“ führt. Dies als Vorbemerkung.
Die Trennung zwischen den Kosten der Wissenschaft und den Kosten der Krankenversorgung ist daher in Mannheim unmit telbar eine Frage der Finanzierung durch das Land oder die Stadt bzw. das Klinikum der Stadt.
Medizinische Forschung und Lehre sind ohne eine enge Zu sammenarbeit mit einem leistungsstarken Klinikum nicht möglich, weil nur dort die praktische Anwendung erlernt und weiterentwickelt werden kann. Bei Forschung und Lehre geht es um die Patientinnen und Patienten. Patientinnen und Pati enten profitieren von der Innovationskraft der Wissenschaft vor Ort.
Dass in dieser sehr engen Kooperation gegenseitig Leistun gen erbracht werden und diese auch vergütet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Leistungen und Gegenleistun gen müssen unter dem Strich aber natürlich ausgeglichen sein.
In der Denkschrift 2012 hat der Rechnungshof kritisiert, dass die von der Medizinischen Fakultät Mannheim an das Klini kum gezahlte Kostenerstattung um jährlich 4,8 Millionen € zu hoch sei. Daraufhin wurde die geltende Vereinbarung über die Kostenerstattung, die zum 30. Juni 2012 auslief, nicht ver längert. Der Leistungsaustausch wurde aber fortgesetzt. Die Fakultät behielt einen Abschlag ihrer Zahlungen ein.
Da auf einem anderen Weg keine Einigung erzielt werden konnte, verständigte sich Frau Ministerin Bauer mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mannheim und dem Rektor der Universität vor einem Jahr auf Eckpunkte für eine neue Kos tenregelung.
Wie bereits im Sommer im Finanzausschuss berichtet wurde, verhinderten aber zahlreiche streitige Detailfragen eine Eini gung zwischen Fakultät und Klinikum. Am 27. Juni dieses Jahres konnten bei einem erneuten Treffen mit OB und Rek tor weitere Konkretisierungen abgesprochen werden. Ich hof fe, dass Klinikum und Fakultät damit in die Lage versetzt wer den, eine neue Kostenerstattungsvereinbarung zu schließen.
Mit dieser werden nach der Einigung in der sogenannten Schiedsstelle wesentliche Forderungen des Rechnungshofs umgesetzt. Ich glaube, dabei waren sich hier alle Rednerin nen und Redner einig. Einige Kostenpunkte konnten stufen weise so reduziert werden, dass bis 2016 mit der Umsetzung der Eckpunkte und einer neuen Vereinbarung eine Reduktion in Höhe von ca. 3 Millionen € erreicht wird.
Zugleich sollen die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Fakultät insbesondere im Hinblick auf die Drittmittelver waltung verbessert werden. Dass die Fakultät Transparenz über aktuelle Finanzbewegungen benötigt, liegt auf der Hand. Dies lässt sich mit der Software des Klinikums derzeit wohl nicht entsprechend umsetzen.
Der Finanzausschuss hat beschlossen, sich Mitte nächsten Jah res zu diesem Thema erneut berichten zu lassen. Dies ist Ih nen auch bekannt.
Neben der Kostenerstattung stellt sich auch die Frage – auch darauf wurde schon eingegangen –, ob bzw. in welchem Um fang die Struktur der Zusammenarbeit zwischen der Medizi nischen Fakultät und dem Klinikum einer Überarbeitung be darf.
Im Januar hat der Wissenschaftsrat eine umfassende Stellung nahme zur Universitätsmedizin in Mannheim abgegeben. Wir sind stolz darauf, dass diese Einrichtung des Landes in den wenigen Jahren seit ihrem Ausbau zur Vollfakultät eine so gu te Entwicklung genommen hat und vor allem einen modernen Medizinstudiengang anbieten kann.
Trotzdem hat der Wissenschaftsrat – der Kollege Wacker hat bereits darauf hingewiesen – klaren Handlungsbedarf benannt, der vor allem in der Leitungsstruktur des Klinikums umzuset zen ist. Ich denke, auch dabei sind wir uns alle einig. Auch wenn die Stadt alleinige Gesellschafterin des Klinikums ist, müssen Forschung und Lehre klare Ziele eines Universitäts klinikums sein. Die Bedeutung der Wissenschaft muss sich in den Strukturen wiederfinden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Struktur der Geschäftsführung und die zu geringe Be deutung der Wissenschaft im Aufsichtsrat des Klinikums.
Derzeit ist in der Geschäftsführung kein medizinisch-wissen schaftlicher Sachverstand vertreten. Im Aufsichtsrat geben vor allem Gemeinderatsmitglieder und Stadtverwaltung den Ton an. Mit einem Vertreter aus dem Wissenschaftsministerium und dem Rektor der Universität sind nur zwei der 18 Vertre ter unmittelbar den Interessen der Wissenschaft verpflichtet.
Der Rechnungshof hat im November 2013 eine vertrauliche Prüfungsmitteilung übersandt. Diese ging an das Wissen schaftsministerium, an das Finanzministerium, an die Univer sität und an die Medizinische Fakultät. Darin kritisiert der Rechnungshof neben den Strukturen vor allem, dass die Aus bildung für Medizinerinnen und Mediziner in Mannheim teu rer sei als an anderen Standorten. Darüber hat die Presse in den vergangenen Wochen ausführlich berichtet. Darüber sind alle informiert.
Dass der Rechnungshof darüber hinaus Verfehlungen von Ein zelpersonen angesprochen und auch bei der Staatsanwaltschaft Mannheim zur Anzeige gebracht hat, steht in keinem unmit telbaren Zusammenhang mit diesen strukturellen Fragen. Den noch ist es natürlich wichtig, dass auch diesen Einzelfällen konsequent nachgegangen wird. Nach den vom Rechnungs hof erstatteten Strafanzeigen sowie den nun erfolgten Durch suchungen bleibt zunächst allerdings abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden kom men werden.
Das Wissenschaftsministerium und die Medizinische Fakul tät Mannheim haben zu den strukturellen Ergebnissen der Prü fungsmitteilung des Rechnungshofs Stellung genommen. Wie der Rechnungshof nun diese Stellungnahme berücksichtigt und welche Empfehlungen er gegenüber dem Landtag tatsäch lich konkret geben wird, bleibt allerdings dem Rechnungshof im Rahmen seiner Unabhängigkeit überlassen. Nach meinen Informationen plant der Rechnungshof eine Beratende Äuße rung gegenüber dem Landtag, die wir dann hier an dieser Stel le und auch im Ausschuss ausführlich werden beraten müs sen.
Auf der Grundlage der Empfehlung des Wissenschaftsrats wurden und werden jedenfalls Gespräche mit der Stadt Mann heim geführt. Diese Gespräche sind aber bisher noch nicht zum Abschluss gekommen. Ich hoffe aber sehr, dass wir auch
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/5440. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft schlägt Ihnen in Ziffer 1 vor, von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu.
Ziffer 2 der Beschlussempfehlung beinhaltet ein Handlungs ersuchen an die Landesregierung. Wer Ziffer 2 dieser Be schlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ein stimmig zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, Az.: 1 BvL 5/13, 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 und 1 BvL 5/14 – Normenkontrollverfahren gegen die §§ 31, 32 des Hochschulrahmengesetzes und die einschlä gigen landesrechtlichen Vorschriften über die zentrale Ver gabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren – Druck sache 15/5847
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2014, Az.: 1 BvR 1782/09, 1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10 – Verfassungsbeschwerden gegen landes rechtliche Vorschriften zur Erfassung und zum Abgleich von Kfz-Kennzeichen (Art. 33 und 38 BayPAG, § 22 a PolG BW, §§ 14 a, 22 HSOG) – Drucksache 15/5848
Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zu stimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Stän digen Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.