Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält sehr viele Elemente, denen man ohne Weiteres zustimmen kann. Ich würde an erster Stelle den Zuschlag ab der dritten Amtszeit nennen, den wir schon viel früher gern im Gesetz gehabt hät ten, weil es sicher sinnvoll ist, die dritte Amtszeit etwas at traktiver zu machen. Umgekehrt muss man sagen: Man ver steht eigentlich jeden Bürgermeister oder Oberbürgermeister,
für den nach 16 Jahren die verführerische Situation entsteht, bei der Bausparkasse weiterzuarbeiten. Dort würde er sich besserstellen, als wenn er zu einer dritten Amtszeit antreten würde. Die dritte Amtszeit etwas attraktiver zu machen ist ganz sicher richtig.
Wir haben letzten Endes auch mit der vorgesehenen Erhöhung der Besoldung bei den Bürgermeistern kein Problem. Es ist zwar ein wenig originell, dass wir in der letzten oder der vor letzten Legislaturperiode die Besoldung der Bürgermeister in Städten unter 30 000 Einwohnern angehoben haben mit dem Argument, dass sie von der Bezahlung her zu sehr von denen, die besoldungsmäßig über ihnen angesiedelt sind, abgehängt seien. Jetzt wird der alte Abstand wieder hergestellt.
Aber wir können in der nächsten Legislaturperiode die Besol dung der Bürgermeister in Städten unter 30 000 Einwohnern vielleicht auch wieder anheben.
Es war davon die Rede, dass die Landesregierung – ich sage es in meinen Worten – etwas für ihr Verhältnis zu den Bürger meistern tun wolle. Das scheint mir aber auch angesagt zu sein. Denn wer Versammlungen etwa des Städte- und des Ge meindetags besucht hat, weiß, dass die Landesregierung bei den Bürgermeistern bisher noch nicht so richtig angekommen ist.
Vielleicht wollen Sie jetzt etwas für dieses Verhältnis tun. Aber das ernsthafte Argument, dass das Amt für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden muss, teilen wir auch. Deshalb haben wir an dieser Stelle kein Problem, die Sache mitzutragen.
Aber wir haben Mühe, das Projekt zu verstehen, wenn es bei den Landräten weitergeht. Wir sehen weniger ein Problem da rin, dass sie damit den Regierungspräsidenten direkt auf den Fersen sind. Das könnte man noch mit zusätzlichen Kompe tenzen begründen. Nein, es geht um etwas anderes. Sie behan deln die Landräte analog den Oberbürgermeistern, lassen aber gleichzeitig das Projekt weiter in der Schublade, das an die ser Stelle logisch zwingend auf den Tisch gehört und sogar in Ihrem Koalitionsvertrag steht: die Direktwahl der Landräte. Sie würde zwingend dazugehören.
Umgekehrt ausgedrückt: Wir hätten kein Problem, wenn Sie sagen würden: Direktwahl und Angleichung an die Regelung zu den Oberbürgermeistern. Aber so ist das Gesamtkonzept nicht stimmig. Die Regelung zu den Landräten steht etwas un motiviert im Raum. Deswegen können wir vor der Ausschuss befassung zwar Zustimmung zu erheblichen Teilen, aber nicht zu dem Gesamtpaket in Aussicht stellen, weil das Gesamtpa ket nicht schlüssig ist.
Wünscht die Landesregierung das Wort? – Für die Landesregierung spricht der Herr Innenmi nister. Bitte schön.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Eigentlich ging ich heute früh noch davon aus, es sei nicht erforderlich, dass der Innenminister zu dem Gesetzentwurf etwas sagt, weil es ein guter Gesetzent wurf ist, der von den Regierungsfraktionen eingebracht wur de.
Es war jedoch spürbar: Sie haben sich alle erdenkliche Mühe gegeben, doch ein Haar in der Suppe zu finden. Sie haben nach meinem Dafürhalten keines gefunden, wollten aber trotzdem ein bisschen Kritik anbringen, Herr Hollenbach. Ich finde es schon ein bisschen komisch, dass ein Parlamentarier kritisiert, dass Fraktionen einen Gesetzentwurf einbringen. Sie wissen doch ganz genau, was damit beabsichtigt war.
Das haben wir ausdrücklich auf Wunsch der kommunalen Landesverbände getan, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Ich habe jedenfalls noch nicht gehört, dass sich die kommunale Seite über das Vorgehen beschwert hätte. Wenn Sie es gern anders gehabt hätten, sollten Sie das auch der kommunalen Seite sagen. Dann hätte es noch ein bisschen gedauert.
Das Ergebnis wäre dasselbe gewesen. Die Inhalte und die Gründe der beabsichtigten Gesetzesänderung haben die Red ner ausführlich zum Ausdruck gebracht. Wir holen etwas nach, was Sie bei den Veränderungen in den Jahren 2000 und 2010 versäumt haben, indem Sie eine Gruppe außen vor gelassen und nicht berücksichtigt haben.
Das holen wir jetzt nach, aber nicht aus dem Aspekt heraus, Herr Professor Goll, den Sie genannt haben. Vielmehr wissen wir doch alle – wer wollte dies tatsächlich bestreiten? –, dass sich gerade bei Bürgermeistern in Städten von der Größen ordnung, die der Gesetzentwurf anspricht und erfasst, in den zurückliegenden Jahrzehnten einiges verändert hat – jeden falls seit den letzten Änderungen. Die Herausforderungen sind größer geworden. Auch der Bürgermeister hat heute einen an deren Stellenwert in der Gesellschaft, als das zu Ihrer aktiven Zeit der Fall war. Deshalb ist die vorgesehene Änderung sach lich allemal gerechtfertigt, und von der Kritik, die Sie irgend wie geäußert haben, habe ich bisher überhaupt nichts gehört.
Herr Goll, das, was Sie zu den Landräten gesagt haben, ist völlig daneben. Hätten Sie einmal durchdacht, was man Ih nen offensichtlich aufgeschrieben hat,
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Dem muss man nichts aufschreiben! – Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/ DVP meldet sich.)
hätten Sie gemerkt, dass es einfach um eine Gerechtigkeits frage geht. Halten Sie es ernsthaft für gerecht, wenn man in
nerhalb eines Landkreises beispielsweise Bürgermeister in Gemeinden mit 30 000 bis 50 000 Einwohnern letztendlich besser besoldet als den Landrat, der 170 000 bis 175 000 Ein wohnerinnen und Einwohner zu vertreten hat, unabhängig da von, ob es staatliche oder kommunale Aufgaben sind? Des halb ist auch die Änderung der Besoldung von Landräten ge rechtfertigt und gewährleistet Gerechtigkeit.
Bei der Besoldung der Landräte haben wir übrigens seit 1979 keine Veränderung mehr durchgeführt. Das gilt auch für die Beigeordneten. Deshalb ist es höchste Zeit, das Gefüge so zu ordnen, dass es gerechter ist als das gegenwärtige. Deswegen stehe ich ausdrücklich hinter diesem Gesetzentwurf.
(Heiterkeit bei den Grünen und der SPD – Abg. Pe ter Hauk CDU: Herr Präsident, das wäre jetzt eine Rüge wert!)
Im Vermögen Ihrer überlegenen Intelligenz können Sie mir bestimmt jetzt die Frage beantworten: Warum führen Sie die Direktwahl der Landräte nicht ein, obwohl im Koalitionsver trag steht, dass Sie dies tun wollen?
Das hat mit dem heutigen Ta gesordnungspunkt überhaupt nichts zu tun. So einfach ist das. Wir reden über Besoldungserhöhungen, wir reden über das Landeskommunalbesoldungsgesetz. Ich denke, wir werden in absehbarer Zeit auch über das Landesbesoldungsgesetz noch zu reden haben; denn auch dazu liegen Vorschläge auf dem Tisch. In diesem Zusammenhang dürfen Sie die Frage stellen – sie ist logisch und berechtigt; dieser Auffassung bin ich –: Wie halten wir es mit der Direktwahl der Landräte?
Aber ich gehe davon aus, dass Sie den politischen Diskussi onsprozess dazu innerhalb der Regierungsfraktionen und in nerhalb der Parteien in den zurückliegenden Monaten auch verfolgt haben.
Herr Minister, Sie begrün den den Gesetzentwurf der Fraktionen mit einem Zeitargu ment und erklären, das Gesetzgebungsverfahren würde be schleunigt. Sind Sie nicht der Meinung, dass es seit dem 14. Juni 2013 genug Zeit gab? Damals hat das Innenministe rium verkündet, dass eine Besoldungsänderung bei den Bür germeistern vorgesehen sei. Jetzt schreiben wir Ende Juli 2014.
Herr Hollenbach, es gab in der Tat Gesprächsbedarf – das wissen auch Sie –, weil die Ab grenzung nicht ganz einfach gewesen ist. Es ging beispiels weise um die Frage, wie es sich bei den Regelungen zu den Beigeordneten verhalten soll, ob sie analog „mitgezogen“ – ich will es einmal so nennen – werden, ja oder nein. Zu die sem Thema gab es durchaus auch unterschiedliche Auffassun gen in Ihrer Fraktion. Nachdem die Diskussion dann beendet war und man eine einheitliche Position gefunden hatte, haben wir einfach nach einer Möglichkeit gesucht, nicht noch mehr Zeit zu verlieren, und haben deshalb diesen Weg gewählt, den ich, wie gesagt, im Übrigen als völlig normal erachte.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5363 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Druck sache 15/5444
Die Fraktionen sind übereingekommen, keine Aussprache zu führen. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündli che Begründung des Gesetzentwurfs.