Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zu gestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg und anderer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Wahnsinn! Ich glau be es ja nicht! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Alle da gegen! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Ihr könnt ja nicht mehr stehen!)
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Ste fan Fulst-Blei SPD: Jawohl! Super! – Abg. Claus Schmiedel SPD: 45 Jahre haben wir darauf gewar tet!)
Wir haben nun noch über die drei Entschließungsanträge der Fraktion der CDU, Drucksachen 15/5467-6 bis 15/5467-8, ab zustimmen.
Ich lasse zunächst über den Entschließungsantrag der Frakti on der CDU, Drucksache 15/5467-6, abstimmen.
(Abg. Peter Hauk CDU: Blockierer! – Gegenruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Wir gestalten, ihr blo ckiert! – Abg. Claus Schmiedel SPD zu Abg. Peter Hauk CDU: Wenn ihr dem Gesetz zugestimmt hättet, hätten wir darüber reden können!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5467-7. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5467-8. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschlie ßungsantrag Drucksache 15/5467-8 ist mehrheitlich abge lehnt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU in das Bauberufsrecht – Drucksache 15/5445
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wie Sie wissen, geht es bei dem vorliegen den Gesetzentwurf um die Umsetzung der Richtlinie 2013/25/ EU in das Bauberufsrecht.
Es geht bei dieser Gesetzesnovelle um die Änderungen, die aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union notwendig sind, und dabei ganz konkret um die Aner kennung der Berufsabschlüsse der Architekten und Ingenieu re im baden-württembergischen Recht.
Inhaltlich geht es darum, die mit der Änderungsrichtlinie ge schaffenen Möglichkeiten einer erleichterten automatischen Anerkennung bestimmter kroatischer Ausbildungsnachweise auch in baden-württembergisches Recht umzusetzen. Hierzu soll die bisherige sogenannte statische Verweisung auf eine inzwischen veraltete Fassung der Berufsanerkennungsrichtli nie, die das Architekten- und das Ingenieurgesetz derzeit ent halten, durch einen sogenannten dynamischen Verweis auf die jeweilige aktuelle Richtlinienfassung ersetzt werden.
Darüber hinaus sind keine weiteren Änderungen vorgesehen. Ich bitte den Landtag deshalb in aller Kürze um Zustimmung.
Für die Aussprache in der Ersten Beratung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz ändern wir das Architekten- und das Ingenieurgesetz. Die Änderung ist notwendig, weil diese Gesetze auf die Berufsanerken nungsrichtlinie der Europäischen Union verweisen und durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union im Juli letzten Jahres diese Richtlinie erweitert wurde.
Die Berufsanerkennungsrichtlinie sieht eine automatische An erkennung der Berufsqualifikation für sieben sektorale Beru fe vor, zu denen auch der Architektenberuf gehört, weil in der gesamten Europäischen Union einheitliche Ausbildungsstan dards für diese Berufe zugrunde liegen.
Bislang sehen das Architekten- und das Ingenieurgesetz nur eine statische Verweisung auf die Anerkennungsrichtlinie vor, sodass der Beitritt Kroatiens nicht erfasst wird. Damit sind unsere Gesetze derzeit mit europäischem Recht nicht mehr vereinbar, weil alle Bürgerinnen und Bürger der EU das Recht haben, sich dauerhaft in einem Mitgliedsstaat niederzulassen, um dort ihre Tätigkeit in einem reglementierten Beruf auszu üben.
Die Anpassung soll so erfolgen, dass künftig dynamisch auf die Berufsanerkennungsrichtlinie verwiesen wird und gesetz liche Anpassungen bei künftigen Erweiterungen, z. B. durch ein neues EU-Mitglied, nicht mehr erforderlich werden.
Das hätten wir auch gleich richtig machen können. Das haben wir aber nicht, weil die Lernkurve nicht hoch genug war. Jetzt holen wir das mit einiger Verspätung nach.
Der Ministerpräsident hat diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Seine Zustimmung zu bestimmten Vorhaben war ja in letzter Zeit nicht immer zu erwarten. Aber eine Wahl besteht hierbei für die Landesregierung aufgrund des EU-Rechts ohnehin nicht.
Das Gesetz kann helfen, die Situation im Hinblick auf den Fachkräftebedarf in unserem Land, der sich in den nächsten Jahren nach Ansicht der IHK noch deutlich verschärfen wird, zu entspannen. Allerdings dürfen die Erwartungen nicht all zu hoch gesetzt werden.
Dem Land fehlen laut einer Studie der IHK weit über 100 000 ausgebildete Fachkräfte, und der Bedarf wird – auch aufgrund der demografischen Entwicklung – bis zum Jahr 2021 auf über 400 000 Fachkräfte steigen. Ohne gut ausgebildete Fachkräf te wird unsere heimische Wirtschaft im internationalen Wett bewerb Schaden nehmen und an Exportkraft verlieren.