Es liegt im Interesse des Landes und seiner Kommunen, dass dieser Regelung im Deutschen Bundesrat zugestimmt wird. Im Bund gibt es keine dritte Kammer, keine Kommunalkam mer. Die Interessen der Kommunen müssen somit von den Ländern vertreten werden.
Am Freitag der vergangenen Woche haben Sie, indem Sie das Thema von der Tagesordnung genommen haben, versäumt, den Kommunen über den Sommer zwei Monate lang Entlas tung zu verschaffen. Bis September passiert jetzt in dieser Fra ge nichts. Das haben Sie mit zu verantworten.
Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn Sie den Kommunen hel fen wollen. Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn Sie den Flücht lingen und Asylbewerbern helfen.
(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Was soll dann die se Debatte? – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)
Es ist doch auch klar, dass es für viele schwer zu ertragen ist, in der Unterkunft zum Nichtstun verdammt zu sein. Wenn nun also die Frist, ab wann eine Arbeit aufgenommen werden kann, von neun auf drei Monate verkürzt wird, dann tun Sie den Menschen etwas Gutes. Sie tun damit übrigens auch vie len Mittelständlern etwas Gutes, die dringend Arbeitskräfte suchen; das mag in anderen Teilen Deutschlands anders sein, aber der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg gibt das her.
Deswegen liegt es auch im Landesinteresse, dem im Bundes tag angenommenen Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustim men.
Herr Ministerpräsident, es liegt im Interesse von Flüchtlingen und politisch Verfolgten, es liegt im Interesse der Kommunen,
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! In Deutschland und in Mitteleuropa können wir seit mehr als 60 Jahren in Frieden und Sicherheit leben. Gerade das immer stärker zusammenwachsende Euro pa ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedenssicherung.
Leider haben nicht alle Menschen auf der Welt und auch nicht alle jungen Leute – Kollege Pröfrock, dies betrifft auch unse re Generation – die Chance, in einer befriedeten und sicheren Umgebung aufzuwachsen bzw. zu leben. Leider herrschen in Teilen der Welt – da müssen wir gar nicht so weit schauen; Sie haben das angesprochen: Balkan, Nordafrika und Naher Osten – unmenschliche Zustände, teilweise Krieg. Das sind Zustände, deretwegen Menschen ihre Heimat verlassen. Sie fliehen und suchen Asyl.
Wir sehen es als humanitäre Pflicht an, in Deutschland und in Europa über alle politischen Ebenen – den Bund, die Länder und die Kommunen – Menschen, die in ihrem Heimatland ver folgt werden, Asyl anzubieten. Das ist eine gesamtgesell schaftliche Aufgabe.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Einverstanden! – Abg. Matthias Pröfrock CDU: Das ist eine Selbstver ständlichkeit!)
Uns ist es wichtig, dass Menschen, die bei uns untergebracht werden, unter würdigen und humanen Bedingungen unter kommen.
Dafür stehen im Haushaltsplan 2014 187 Millionen € für die pauschale Erstattung an die Stadt- und Landkreise zur Verfü
gung. Wenn Sie die Haushaltsplanberatungen in den letzten Jahren verfolgt haben, konnten Sie feststellen: Wir haben stets reagiert. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Prognosezahlen angehoben hat, haben wir im Haushalts plan auch die Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise re gelmäßig erhöht.
Die Pauschale lag im Jahr 2004 noch bei 7 800 € pro Asylbe werber. In diesem Jahr liegt sie bei 12 600 € und damit um 60 % höher, und im Jahr 2016 wird sie bei 14 000 € liegen. Das heißt, wir tragen den gestiegenen Kosten damit Rech nung.
Auch im Doppelhaushalt 2015/2016 werden wir die Ansätze für die Flüchtlingsunterbringung, für die Asylbewerberunter bringung deutlich erhöhen. Daher ist klar: Grün-Rot steht hier an der Seite der Asylbewerber und auch an der Seite der Kom munen.
Ich möchte das an einem konkreten Beispiel, den Vorberei tungsklassen, festmachen. Es sind auch viele junge Flüchtlin ge im Land, die beschult werden müssen. Das ist für die Schu len eine große Herausforderung. Allein diese Vorbereitungs klassen werden im nächsten Doppelhaushalt mit 20 Millio nen € unterlegt werden. Daran sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir tun etwas, um Flüchtlinge und Kommu nen nicht alleinzulassen.
Unserer Fraktion und der ganzen Koalition war es wichtig, das Flüchtlingsaufnahmegesetz zu novellieren. Wir sehen da rin eindeutige Vorteile.
Ich will ein paar Punkte auf die Schnelle erwähnen: Dass So zialleistungen in Form von Geld und nicht in Form von Sach leistungen gewährt werden und dass die vorläufige Unterbrin gung verbessert wird, entschärft, Herr Kollege Pröfrock, auch viele Konfliktsituationen in den Kommunen. Wenn wir die Quadratmeterzahlen für die vorläufige Unterbringung regeln und wenn Familien zusammen in Wohnungen untergebracht werden können, entschärft das viele Konfliktsituationen in den Kommunen und wird daher von den Kommunen begrüßt.
Auch dass Asylbewerber erstmals Deutschkenntnisse oder ein fache Kenntnisse in deutscher Sprache erwerben können – das gab es vorher nicht –, ist in unseren Augen ein eindeutiger Fortschritt. Denn die Menschen sind da und sollen hier ja auch Kontakt mit der Bevölkerung haben, sollen sich integrieren können.
Auch das Land macht seine Hausaufgaben. Wir haben die Erstaufnahmeeinrichtung finanziell deutlich besser ausgestat tet.
Jetzt sagen die Kommunen: „Das Geld reicht nicht.“ Deswe gen gibt es eine Arbeitsgruppe von Integrationsministerium und Finanzministerium.
Auch der Städtetag ist daran beteiligt, und zwei bevölkerungs reiche Landkreise – der Ortenaukreis und der Landkreis Ess lingen – vertreten den Landkreistag. Ich halte es für gut, dass man die Zahlen aus dem Jahr 2013 dazu, wie sich die Kosten entwickelt haben, aufnimmt und überprüft. Dann werden wir hier im Landtag und dann wird auch die Regierung prüfen, ob man die Pauschalen anpassen muss.