Auch der Städtetag ist daran beteiligt, und zwei bevölkerungs reiche Landkreise – der Ortenaukreis und der Landkreis Ess lingen – vertreten den Landkreistag. Ich halte es für gut, dass man die Zahlen aus dem Jahr 2013 dazu, wie sich die Kosten entwickelt haben, aufnimmt und überprüft. Dann werden wir hier im Landtag und dann wird auch die Regierung prüfen, ob man die Pauschalen anpassen muss.
Wir stehen dem aufgeschlossen gegenüber, dass man, wenn der Bund jetzt eine Änderung des Baugesetzbuchs angeht, über befristete Ausnahmemöglichkeiten im Baugesetzbuch des Bundes nachdenkt. Meiner Meinung nach kann man tat sächlich prüfen: Bestehen baurechtliche oder genehmigungs rechtliche Hindernisse? Wenn ja, dann muss man darüber re den. Man kann weiter prüfen, ob auch in gut angebundenen Gewerbegebieten, die nicht von Lärm oder anderen Emissio nen tangiert sind, Unterkünfte ermöglicht werden können.
Sie sehen, Herr Kollege, wir werden da unserer Verantwor tung gerecht. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass man Flüchtlinge und Kommunen im Stich lassen würde.
einerseits das Thema „Ausgaben für die Flüchtlinge in den Kommunen“, andererseits das Thema „Sichere Herkunftslän der“ und andere Punkte.
Denn in unseren Augen kann man den Schutzanspruch des einzelnen Flüchtlings nicht infrage stellen. Es sind doch indi viduelle Gesichtspunkte. Maßgeblich ist doch das, was ein Flüchtling, ein Asylbewerber in seinem Herkunftsland erlebt hat. Es kommt doch nicht auf die Nationalität oder auf die eth nische Herkunft eines Flüchtlings an,
sondern es kommt darauf an, welche Gründe den Flüchtling dazu bewogen haben, auszureisen und hier in Deutschland Asyl zu suchen.
dann werden die Anträge bestimmter Flüchtlinge pauschal als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Das wird dem Schutz anspruch des jeweiligen Flüchtlings nicht gerecht.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das sind doch gar kei ne Asylberechtigten! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gibt es sichere Herkunftsländer?)
Jetzt hat die Bundesregierung Verhandlungen angeboten. Da zu sage ich: Wir Grünen stellen uns diesen Verhandlungen. Es geht um die Menschen, die hier vor Krieg, vor unmenschli chen Zuständen Asyl suchen. Daher stellen wir uns diesen Ver handlungen. Ich bin gespannt, ob sich am Ende auch die CDUFraktion im Landtag von Baden-Württemberg tatsächlich im Sinne der Menschen diesen Verhandlungen stellt.
Das, was ich heute Morgen in der „Stuttgarter Zeitung“ von Ihrem Landesvorsitzenden gelesen habe, war eher wieder so ein pauschaler Haudraufschlag auf die Landesregierung, auf den Ministerpräsidenten. Dieses Vorgehen wird der Sache, bei der es um die Kommunen und um die Menschen geht, die oft aus Elend zu uns kommen, nicht gerecht,
Ein Satz noch zum Thema „Verkürzung der Sperrzeit, der Dauer des Arbeitsverbots“. Da höre ich inzwischen, dass es einen Konsens für eine Verkürzung auf drei Monate gibt. Von Frau Gurr-Hirsch und Herrn Lasotta habe ich Entsprechendes in der Zeitung lesen können.
Aber ich sage Ihnen noch einmal abschließend: Diese Ver mengung der Themen „Sichere Herkunftsländer“,
„Verschärfung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften“ und „Aus weitung der Haftgründe für Flüchtlinge“ sehen wir als sehr, sehr schwierig an. Es werden, liebe Kolleginnen und Kolle gen, schwierige Verhandlungen über das Paket, das der Bund angeboten hat, werden. Wir stellen uns den Verhandlungen und werden sehen, was herauskommt.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Peter Hauk CDU: Es gibt keine Verhandlungen! Es gibt keinen Gesetzentwurf! – Abg. Matthias Pröfrock CDU: Von welchem Gesetzentwurf reden Sie eigent lich?)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was gibt es Schlimmeres, als seine Heimat mit Kind und Kegel verlassen zu müssen, weil man dort politisch verfolgt wird, weil man dort Angst um sein Überleben hat? Was gibt es Schlimmeres?
Menschen, denen dies widerfährt, brauchen Schutz. Diese Schutzbedürftigen unterteilen wir in Bürgerkriegsflüchtlinge auf der einen Seite, die aufgrund einer aktuellen Situation flüchten müssen. Diese brauchen sofort und befristet Schutz in Deutschland. Das ist unstreitig. Auf der anderen Seite gibt es Schutzbedürftige, die dauerhaft Angst haben müssen und verfolgt werden. Diese brauchen ein schnelles und faires Ver fahren, um Gewissheit zu haben, hier, wenn ein Asylgrund vorliegt, dauerhaft Asyl zu bekommen. Das ist der Unter schied.
Das Asylrecht ist noch gar nicht so alt. In der Stadt Gaildorf z. B. gab es vor 610 Jahren das Asylrecht für Inländer.
Das war ein reiner Inländerschutz, der für Totschläger galt, um innerhalb der Stadtmauern ein faires Verfahren erreichen zu können. Den Schutz für Ausländer gibt es in Deutschland aber erst seit der Schaffung des Grundgesetzes. In der Diskus sion vergessen viele immer, dass es diesen Schutz deswegen gibt, weil Deutsche, die auf der Flucht vor dem Hitlerregime waren, in Europa kein Asyl bekommen haben und im Atlan tik ertrunken sind. Weil Deutsche kein Asyl bekommen ha ben, steht in der deutschen Verfassung, dass wir anderen Ver folgten ein Asylrecht gewähren.
Deswegen ist jede Debatte über das Asylrecht eine Grundwer tedebatte und sollte daher aus meiner Sicht mit dem erforder lichen Ernst geführt werden. Das entspricht nämlich unserem Selbstverständnis.
Mit Verlaub, aber das, was heute angedeutet wird, ist durch sichtig und auch ein bisschen verlogen, weil Sie mit dem Elend der Menschen, die zu uns kommen, Politik machen wol len.
Meine Damen und Herren, worum geht es? Die Visumpflicht für Menschen aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien ist seit 2009 bzw. 2010 aufgehoben. Das heißt, die Menschen, die zu uns kommen, werden nicht durch Schlep perbanden eingeschleust, sondern reisen mit dem Omnibus. Die Zahl der Flüchtlinge ist von 4 800 im Jahr 2010 auf pro gnostizierte 23 000 im Jahr 2014 gestiegen. Es zeichnet sich also nahezu eine Verfünffachung ab.