Protocol of the Session on June 26, 2014

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Erleichterungen bei der Errichtung von Anlagen zur Energie gewinnung, Erleichterungen bei Maßnahmen zur Wärmedäm mung, eine bessere Begrünung von Gebäuden und die Erwei terung der Möglichkeiten für die Verwendung von Holz im Hochbau.

Das alles sind Schritte hin zu einer besseren Wohn- und Lebens qualität, für die dieses Gesetz die Voraussetzungen schafft.

Klagen bleiben dabei natürlich – dazu haben wir eben schon einiges gehört – nicht aus. Man hört, der Status quo reiche aus, der Wohnungsbau werde gebremst, alles werde teurer. Dem muss ich aber entgegenhalten: Beim Bauen gilt, lieber Herr Groh: Teuer wird nur das, was man versäumt – ich ver weise etwa auf die nachträgliche Schaffung von Nebenflächen, die nachträgliche Schaffung von Stellplätzen, die nachträgli che Wärmedämmung, die falsche Wahl von Baustoffen. Hier bei wird es richtig teuer, und dem wollen wir mit der Novel lierung der LBO vorbeugen. Die Wirtschaftlichkeit steht da bei im Vordergrund; das Gesetz wird dazu beitragen, dass es nicht teuer wird, sondern dass der Bürger gut und qualitäts voll bauen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Einem Schwaben müssen Sie nichts vorschreiben! Der freut sich, wenn er selbst sparen kann! – Gegenruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Schaut man sich die gesetzlichen Regelungen und die Forde rungen der 160 angehörten Verbände genau an und wägt die se gegeneinander ab, sieht man, dass dieser Gesetzentwurf an gemessen ist. Es gibt im Baurecht Härten; das ist ganz klar. Aber diesen Härten wirkt die Novelle mit vielen Öffnungs klauseln entgegen.

Dieser Gesetzentwurf zeichnet sich weiter dadurch aus, dass er viele Lücken im Baurecht schließt und dass er Änderungen und Vereinfachungen sowie Streichungen in Bezug auf nicht mehr benötigte Vorschriften enthält.

Als Vorsitzender einer Verwaltungsgemeinschaft mit Bau rechtszuständigkeit hatte ich über 25 Jahre lang mit der LBO zu tun. Das war Bestandteil meiner beruflichen Praxis. Wenn ich den Gesetzentwurf sorgfältig lese und mich nicht nur auf ein paar Schlagworte wie etwa „Fahrräder“ oder „Begrünung“ konzentriere, wenn ich also den Text insgesamt richtig durch lese, zeigt sich mir, welch ein großer Fortschritt damit verbun den ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut!)

Vieles, über das man sich früher geärgert hat, ist mit diesen Regelungen gut gelöst. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf sehr qualitätsvoll.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Der Bauherr erhält mehr Rechtssicherheit bei Abstandsflä chen. Es gibt Erleichterungen bei Grenzbebauungen, es gibt Klarheit bei der Verwendung von Bauprodukten, und es gibt viele Verfahrenserleichterungen, insbesondere bei der Wär medämmung.

Klarheit herrscht nun auch beim Kenntnisgabeverfahren. Das ist ja eines der Verfahren, die im Zuge der Anhörungen noch verändert wurden. Das Kenntnisgabeverfahren wird auf Vor haben beschränkt, für die es keine Überschreitungen des Be bauungsplans gibt. Früher wurde dieses Instrument immer wieder missbraucht; man brauchte zig Befreiungen und Aus nahmen. Das hat Geld gekostet, und es hat Ärger verursacht. Wir schaffen auch hier Klarheit und Rechtssicherheit.

Die LBO ist ein anspruchsvolles Gesetz. Der Sachverstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium war bei der Ausarbeitung dieses Entwurfs sehr hilfreich, ebenso wie die Stellungnahmen der vielen Verbände und Interessenver tretungen. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Frakti on.

Ich bedanke mich auch bei Ihnen, Frau Staatssekretärin Dr. Splett, für diese aufwendige Arbeit. Das war keine Sache, die man so geschwind einmal machen kann, sondern wir haben lange daran gearbeitet. Sie haben hier einen guten Gesetzent wurf vorgelegt.

Die SPD-Fraktion ist gern bereit, noch einmal darüber zu dis kutieren und weitere Anhörungen durchzuführen. Wir stehen zu diesem Gesetzesvorhaben, und ich wünsche hierzu eine gu te Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/DVP spricht Kollege Haußmann.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 4. Dezember 2012 hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine Pressemittei lung zur Ankündigung der Novellierung der Landesbauord nung herausgegeben mit dem Inhalt, dass die geplanten Neu erungen ein Meilenstein bei der Schaffung zusätzlicher Büro kratie sind.

Für den vorliegenden Gesetzentwurf trifft diese Einschätzung nach wie vor zu. Frau Staatssekretärin Dr. Splett, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede gesagt, Sie hätten die LBO nun nach so zialen und ökologischen Standards überarbeitet. Dabei ist je doch interessant, wie das Wort „sozial“ definiert wird. Ihre Ausführungen hierzu hören sich gut an; denn zunächst einmal wird niemand etwas dagegen haben, wenn gesagt wird: Man muss Flächen für Gehhilfen berücksichtigen, für Fahrräder, für Rollatoren. Aber ist es denn ebenfalls sozial, wenn man sagt: „Wir setzen keine Anreize; zahlen müssen es bitte schön die Betroffenen“?

Wir reden über bezahlbaren Wohnraum, wir reden über Al tersarmut; Sie sprechen von der dringenden Notwendigkeit, mehr Wohnraum zu schaffen. Das, was Sie da machen, führt jedoch genau zum Gegenteil. Ich frage mich: Wo ist da die so ziale Komponente in dieser Novellierung?

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wir sind deswegen dankbar, dass Sie auch seitens der Regie rungskoalition zustimmen, dass wir noch einmal eine öffent liche Anhörung durchführen. Denn in den letzten anderthalb Jahren ist das alles ein bisschen im Verborgenen gelaufen. Ich glaube, wir stehen nicht unter einem solchen Zeitdruck, dass wir es übers Knie brechen müssen, sondern wir sollten die Sorgen und Bedenken derjenigen ernst nehmen, die sich je den Tag damit beschäftigen.

Die letzte Novellierung stand unter der Prämisse, dass man die Verfahren beschleunigt, günstiges Bauen ermöglicht und die Eigenverantwortlichkeit der Bauherren stärkt. Die jetzige Novellierung dreht das um. Es ist ein Geist des Misstrauens erkennbar. Man will hier mehr Planwirtschaft führen. Ich glau be, deswegen ist es sehr wichtig, im Sinne des Schaffens von bezahlbarem Wohnraum diese Anhörung durchzuführen.

Ich will nur ein paar Stichworte nennen. Kollege Groh hat es ausgeführt, deswegen kann ich mich weitestgehend auf seine Aussagen berufen. Doch klar ist: Barrierefreiheit nicht mehr erst ab Gebäuden mit mehr als vier, sondern bereits ab drei Wohneinheiten vorzuschreiben, führt natürlich wieder zu wirt schaftlichen Herausforderungen, auch zu Einschränkungen im gewerblichen Bereich. Da gab es bisher Ausnahmen. Denken wir an Cafés in den Kommunen. Hier wird es zukünftig schwie riger; es wird möglicherweise zu solch hohen Investitionen führen, dass manches nicht mehr möglich ist.

Wenn man an Themen wie Fahrradabstellplätze denkt, dann ist es ein Unterschied, ob es sich dort um Siedlungsgebiete mit geringer Verdichtung, einer geringen Grundflächenzahl und einer beschränkten Anzahl von Wohnungen oder um dicht besiedelte Gebiete handelt. Diese Dinge jetzt über einen Kamm zu scheren ist sicherlich problematisch.

Sie haben viele unklare und unbestimmte Regelungen im Ge setz, ob es Regelungen zum Wärmeschutz sind, der schon in anderen Gesetzen geregelt ist, ob es die Barrierefreiheit ist oder ob es beispielsweise um erneuerbare Energien im Be reich denkmalgeschützter Gebäude geht.

Hier muss man immer wieder feststellen: Da, wo es um er neuerbare Energien geht, stellt man den Denkmalschutz, der sonst so wichtig ist, hintan. Da könnte man doch Leitgesichts punkte entwickeln, mit denen man den Kommunen Möglich keiten vorgibt, wie man damit umgeht, statt einfach zu sagen: Dort, wo es um erneuerbare Energien geht, ist alles andere un wichtig.

Ich glaube, es ist sehr wichtig, das Thema der Fachlisten in der Anhörung noch einmal zu definieren, weil zwischenzeit lich unsere Ingenieurbüros in anderen Bundesländern erheb liche Nachteile haben. Deswegen ist es wichtig, noch einmal zu erläutern, ob man nicht diese Fachlisten hier mit aufnimmt.

Schließen darf ich mit einer Gesamtbewertung des BadenWürttembergischen Handwerkstags von vorgestern zur No vellierung. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

Die Einführung neuer Pflichten sehen wir äußerst kri tisch. Statt Anreize für mehr Wohnungsbau zu setzen, wer den potenzielle Bauherren abgeschreckt.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Bauen soll komplizierter, regulierter und teurer werden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Wir sehen nicht, wie unter diesen Bedingungen mehr Wohnraum geschaffen werden soll. Diese LBO-Novelle verfolgt zwar hehre Ziele, überlässt die Kosten dafür aber den Bauherren und somit unmittelbar auch den Mietern und mittelständischen Betrieben.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Dem ist nichts hinzuzufügen außer dem Hinweis, dass man den Handwerkern jetzt empfehlen sollte, zukünftig öfter mit dem Fahrrad zu ihren Kunden zu fahren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren! Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit be endet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5294 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und Infra struktur zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung erle digt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsaus schusses „Ankauf der EnBW-Anteile der Electricité de France (EdF) durch das Land Baden-Württemberg und seine Folgen (EnBW-Deal)“ – Drucksache 15/5300

Berichterstatter: Abg. Alexander Throm und Abg. And rea Lindlohr

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Einbringung und Vorstellung des Be richts durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zehn Minuten, für die Aussprache über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zehn Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses erhält zu nächst Herr Kollege Klaus Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Mit der heutigen Beratung und Beschluss fassung endet ein Untersuchungsausschuss, der in mehrfacher Hinsicht etwas Besonderes war. Das Wesentliche, was diesen Untersuchungsausschuss von anderen unterscheidet, ist, dass das Regierungshandeln einer vorherigen Regierung in der fol genden Legislaturperiode mit einer neuen Regierungsmehr heit untersucht wurde, die auch im Ausschuss eine Verfahrens mehrheit hatte.

Was haben wir nun alles herangezogen? Insgesamt sind etwa 260 Aktenordner dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wor den. Auch in den letzten Wochen sind noch weitere Unterla gen hinzugekommen wie ein Vernehmungsprotokoll des Zeu gen Tschöke vom Mai 2014, ein ergänzendes Gutachten von Dr. Nowak vom 16. Mai und eine Replik zur Stellungnahme von Professor Ballwieser durch Professor Schierenbeck vom 31. März. Auch all diese uns in den letzten Wochen noch zu gegangenen Unterlagen sind in die Arbeit des Ausschusses eingeflossen. Wer in seiner Bewertung was wie berücksich tigt, bleibt dem Parlament überlassen. Wichtig ist, dass ich da rauf hinweise, dass alles Angesprochene dem Ausschuss vor lag.

Darüber hinaus gab es einen virtuellen Datenraum, der von Morgan Stanley eingerichtet wurde und knapp 18 000 Seiten beinhaltete.

71 Beweisbeschlüsse wurden gefasst; 51 Zeugen und acht Sachverständige wurden gehört. Wir haben insgesamt in 30 Sitzungen 135 Stunden getagt, davon 110 Stunden in öffent licher Sitzung und öffentlicher Anhörung. Eine Sitzung im letzten Jahr ging sogar von morgens 9:00 Uhr bis 22:30 Uhr, also knapp dreizehneinhalb Stunden mit nur einer einstündi gen Mittagspause. Es muss hier auch einmal erwähnt werden, dass der Ausschuss und damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags, der Landtagsverwaltung und auch die Presse einiges leisten mussten und geleistet haben.