Protocol of the Session on June 26, 2014

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 15/5264. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 15/5186, zu stimmend Kenntnis zu nehmen. Wer dem zustimmt, möge bit te die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/5371, so wie über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5372, abzustimmen.

Ich schlage vor, weil es der weiter gehende Antrag ist, zu nächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5372, abzustimmen. Wer diesem Entschlie ßungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Ent schließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/5371, ab stimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Dem Entschließungsantrag ist mehrheitlich zuge stimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Ba den-Württemberg – Drucksache 15/5294

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett.

Sehr geehrter Herr Prä sident, meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag ha ben Bündnis 90/Die Grünen und die SPD vereinbart, dass die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Kriterien überarbeitet werden soll. Der Ihnen vorliegende Gesetzent wurf dient der Umsetzung dieses Ziels. Er besteht deshalb im Wesentlichen aus zwei Komponenten.

Als soziale Komponente sieht der Gesetzentwurf insbesonde re Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Gebäudeausstattung im Wohnungsbau vor. Außerdem soll die Verwirklichung von Projekten der Kindertagespflege erleich tert werden.

Die ökologische Komponente des Gesetzentwurfs umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Förderung des Fahrrad verkehrs sowie Maßnahmen zur erleichterten Nutzung rege nerativer Energien. Dem Umweltschutz und der Ressourcen schonung dienen aber auch noch weitere Maßnahmen wie die erweiterte Verwendung von Holz als Baustoff oder die Begrü nung von Dächern und Fassaden.

Ich möchte auf wesentliche Änderungen näher eingehen. Wich tige Änderungen betreffen zunächst den Wohnungsbau. An gesichts der demografischen Entwicklung wird es immer wich tiger, das Angebot an geeigneten, barrierefrei erreichbaren Wohnungen zu erhöhen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Die Landesregierung hat daher im Gesetzentwurf vorgesehen, dass künftig bereits Wohngebäude mit mehr als zwei Woh nungen so zu planen sind, dass Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sind. In diesen Wohnungen eines Ge schosses müssen zudem die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Die der zeitige Regelung stellt diese Anforderungen an die Barriere freiheit erst an Gebäude mit mehr als vier Wohnungen. Wir dehnen das also auf Gebäude mit drei sowie vier Wohnungen aus.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Außerdem ist beabsichtigt, die Pflichten zur Schaffung von Abstellflächen im Bereich des Wohnungsbaus in mehrere Richtungen zu erweitern. Künftig sollen gemeinschaftlich nutzbare Abstellflächen für Gehhilfen wie z. B. Rollatoren ge schaffen werden. Wie die Abstellflächen für Kinderwagen müssen auch diese Flächen möglichst ebenerdig zugänglich oder über Rampen oder Aufzüge leicht erreichbar sein.

Diese Abstellflächen sollen zudem nicht nur in Wohngebäu den im Sinne der Landesbauordnung bereitzustellen sein, son dern auch in gemischt genutzten Gebäuden. Damit sollen künftig auch Wohnungen in Gebäuden, die auch gewerbliche Nutzungen enthalten, beispielsweise Ladengeschäfte, vom Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst werden.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Da kann man gleich wieder Wohnungen streichen!)

Wieder eingeführt werden soll die Regelung, dass generell für jede Wohnung ein eigener Abstellraum zur Verfügung stehen muss. Es ist nämlich keine gute Idee, die Entscheidung über

die Schaffung von Abstellraum allein dem Markt zu überlas sen, da es hierfür auch Gründe des Brandschutzes gibt.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich komme zu Änderungen, die mit dem Mobilitätsverhalten zu tun haben. Meine Damen und Herren, das Fahrrad ist das mit Abstand umweltfreundlichste Verkehrsmittel.

(Zurufe der Abg. Karl Zimmermann und Dieter Hil lebrand CDU)

Unser Ziel ist es daher, die Attraktivität des Fahrrads als Al ternative zum motorisierten Individualverkehr insbesondere auf kürzeren Fahrstrecken zu steigern und den Anteil des Fahr radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen nachhaltig zu er höhen. In Deutschland gibt es eine hohe Fahrradbesitzquote. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts existieren hier 67,3 Millionen Fahrräder in den privaten Haushalten

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Bei mir stehen fünf!)

schön, es gibt auch vorbildliche Fahrradbesitzer mit mehre ren Fahrrädern – im Vergleich zu nur 37,5 Millionen Pkws. Die Tendenz bei den Fahrrädern ist steigend.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Die Verfügbarkeit von Fahrrädern ist also sehr hoch, die Nut zung könnte nach unserer Ansicht noch höher sein. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Mobilitätsentscheidung maßgeblich auch davon abhängt, welche Hindernisse einer Nutzung des jeweiligen Verkehrsmittels entgegenstehen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Bei mir ist es der Berg!)

Eine Entscheidung zugunsten des Fahrrads hängt in besonde rem Maß von der leichten Zugänglichkeit des Fahrrads am Aufbewahrungsort und von der Möglichkeit einer sicheren Verwahrung am Zielort ab.

Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung überzeugt, dass das Vorhandensein von geeigneten Fahrradabstellmög lichkeiten wesentlich zur Attraktivität des Fahrrads als Ver kehrsmittel beiträgt und dass Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auch hier ansetzen müssen. Wir sehen aufgrund des veränderten Mobilitätsverhaltens einen Bedarf für Fahr radabstellmöglichkeiten und deshalb einen Bedarf, Verbesse rungen in der LBO zu verankern.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Der Gesetzentwurf sieht daher eine umfassende gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Fahrradstellplätzen vor. Bei der Errichtung baulicher Anlagen, also z. B. bei Ladenge schäften oder Bürogebäuden, bei denen ein Zu- und Abfahrts verkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, sollen künftig notwen dige Fahrradstellplätze in einer solchen Zahl bereitgestellt werden, dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anla gen ausreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Die notwendigen Fahrradstellplätze müssen eine Diebstahlsi cherung ermöglichen, und sie müssen von der öffentlichen

Verkehrsfläche ebenerdig, durch Rampen oder Aufzüge zu gänglich sein.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Im Bereich des Wohnungsbaus sollen künftig für jede Woh nung zwei geeignete wettergeschützte Fahrradstellplätze ge schaffen werden.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Haben Sie einmal er rechnet, was das an Mehrkosten ausmacht? – Gegen ruf von der CDU: Wir haben doch 3 Milliarden €!)

Das kann man gut planen. Ferner sind die Mehrkosten über schaubar. Im Übrigen geht es ja noch weiter mit dem, was wir regeln.

Hierdurch soll der Stellplatzbedarf der Besucherinnen und Be sucher sowie der Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft ab gedeckt werden. Diese Pflicht zur Bereitstellung von Fahrrad stellplätzen soll nur dann nicht bestehen, wenn Stellplätze nach Art, Größe oder Lage der Wohnung nicht erforderlich sind. Diese Öffnungsklausel schließt also aus, dass Stellplät ze gesetzlich verlangt werden, wenn diese tatsächlich nicht oder nicht in dieser Anzahl gebraucht werden, z. B. bei Alten wohnungen, aber auch bei Wohnungen, in deren unmittelba rem Umfeld eine Vielzahl geeigneter Fahrradstellplätze be reits vorhanden sind.

In Ergänzung zur Fahrradstellplatzpflicht soll die Möglichkeit zur Umwandlung von notwendigen Kfz-Stellplätzen in Fahr radstellplätze eröffnet werden. Dabei sollen für einen notwen digen Kfz-Stellplatz vier Fahrradstellplätze herzustellen sein. Bis zu einem Viertel der vorgeschriebenen Kfz-Stellplätze sol len auf diese Weise durch Fahrradstellplätze ersetzt werden können. Das greift allerdings nicht bei Wohnungen; da bleibt es bei dem einen notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung. Im Übrigen soll eine Anrechnung der durch Umwandlung ge schaffenen Fahrradstellplätze auf die Zahl der vorgeschriebe nen notwendigen Fahrradstellplätze ausgeschlossen sein. Es geht ja um eine freiwillige zusätzliche Schaffung von Stell plätzen.

Als weitere mit dem Ziel einer nachhaltigen Mobilität verbun dene Maßnahme erweitert das im Entwurf vorliegende Gesetz die Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften. Künf tig sollen die Gemeinden auch weniger als den gesetzlich vor geschriebenen einen notwendigen Kfz-Stellplatz pro Woh nung festlegen können. An dieser Stelle vermisse ich den Zwi schenruf: Wie viel billiger wird das denn?

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Klar! Ich stelle mein Auto auf die öffentliche Fläche und stelle das Fahr rad rein!)

Damit sollen sie die Möglichkeit bekommen, im Rahmen ei gener Verkehrskonzepte auch auf diesem Weg auf ein verän dertes Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu re agieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Außerdem soll künftig ausdrücklich die Möglichkeit vorge sehen werden, die Mittel aus der Ablösung von Kfz-Stellplät zen auch für Parkeinrichtungen für Carsharing-Projekte ein zusetzen.