Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Zunächst natürlich vielen Dank, lieber Herr Klingbeil, für Ihre Rede. Ich muss sagen, ich bin mir als zäher Nichtnutzer von Facebook selten so wenig altmodisch vorgekommen wie bei Ihrer Rede.
Dabei bleibe ich ganz sicher, nach diesen überzeugenden Darstellungen. – Ich schließe mich also ausdrücklich dem Dank für die gute Arbeit an. Ich glaube, es ist im Ausschuss auch ganz klar geworden: Der Datenschutz bei uns im Land ist bei Ihnen, lieber Herr Klingbeil, in sehr guten Händen.
Man darf durchaus sagen: Was das Land angeht, sind wir auf einem ordentlichen datenschutzrechtlichen Niveau. Verbesse rungen sind natürlich immer vorbehalten, aber wir sind auf ei nem ganz ordentlichen Niveau. Das kann man bei aller be rechtigten Kritik, auf die ich zum Teil noch kurz zu sprechen komme, schon als Feststellung zu diesem Bericht festhalten.
Gute Arbeit sollte natürlich auch durch entsprechende Unter stützung honoriert werden. Sie haben in Ihrem Bericht die per sonalpolitische Isolierung des Datenschutzbeauftragten be klagt, die natürlich unter Umständen durch die Aufhängung beim Landtag nicht unbedingt besser wird. Das muss man im Auge behalten. Es ist ein altes Thema, dass der Datenschutz beauftragte genug qualifizierten Nachwuchs auch aus den Häusern der Regierung bekommen muss und dass ihm natür lich auch – Sie haben den Punkt angesprochen –, was die Mit tel angeht, die Unterstützung zukommen muss, die er für sei ne Arbeit verdient hat. Denn nur gelobt zu werden wäre zu wenig. Sie haben mit Recht das Ausstattungsproblem ange sprochen.
Ich habe gesagt, der Datenschutz ist insgesamt auf einem or dentlichen Niveau, Verbesserungsmöglichkeiten vorbehalten. Nun komme ich noch auf einige Punkte zu sprechen. Vorweg zunächst zum Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“, weil es genannt worden ist. Ich darf, lieber Herr Kollege Hitzler, an dieser Stelle darauf hinweisen: Wer die Geschichte der Vor ratsdatenspeicherung verfolgt, sieht ganz klar: Die Vorratsda tenspeicherung ist an ihren eigenen Übertreibungen kaputtge gangen.
Ich darf mir schon erlauben, zu sagen, dass ich auf diese Über treibungen auch unter Freunden sozusagen seit Jahren hinge wiesen und davor gewarnt habe. Die Lage, die wir jetzt ha ben, ist misslich, und der Handlungsspielraum, den wir ha ben, wird natürlich durch die höchste Rechtsprechung immer mehr eingeschränkt. Insofern glaube ich, dass da nicht mehr viel Taugliches zustande kommen wird.
Was aber die Speicherung im Land angeht, lohnt es sich schon, einen Blick auf einen Komplex zu werfen, den der Daten schutzbeauftragte anspricht, nämlich die Speicherung von Da ten bei der Polizei. Da möchte ich nicht zu weniger Sicherheit beitragen, sondern natürlich eher zu mehr Sicherheit, wenn ich darauf hinweise, dass, wenn man zu viel zu lange spei chert – auch Bagatellen –, diese Daten dann nicht mehr opti mal genutzt werden können. Das schlägt irgendwo einmal um. Wenn ich eine Datensammlung zu sehr aufblähe, wird sie am Schluss nicht mehr so gut nutzbar sein, wie wenn ich mich auf eine sinnvolle Begrenzung verständige.
Ich meine damit, dass im Moment natürlich sehr viel an Ba gatellsachen bei der Polizei gespeichert wird, verstärkt durch den von Ihnen kritisierten sogenannten Mitzieheffekt – sprich den Effekt, dass sich die Speicherfristen dauernd automatisch noch verlängern und dadurch natürlich vieles in den Compu tern bleibt, was man vernünftigerweise eigentlich gar nicht mehr braucht. Ich würde mich freuen, wenn da eine gewisse Beweglichkeit im Innenministerium vorhanden wäre.
Erstaunlich ist der Punkt, den Sie ansprechen: Im Moment leisten wir uns tatsächlich noch eine verfassungswidrige Be stimmung im Landesverfassungsschutzgesetz, was den Gro ßen Lauschangriff angeht. Die Rechtsprechung des Bundes verfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff ist immer noch nicht umgesetzt, und sie ist – Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – viele Jahre her. Wir haben im Ausschuss zu Recht festgestellt, dass das natürlich nicht allein mit Ihnen einhergeht, sondern das hätte auch in der letzten Legislatur periode noch passieren können. Aber da haben wir immerhin schon einmal das Polizeigesetz angepasst. Dass das Verfas sungsschutzgesetz bis jetzt eigentlich eine verfassungswidri ge Bestimmung enthält, ist eine erstaunliche Tatsache, die man möglichst schnell abstellen sollte.
Zu guter Letzt: Ich habe interessiert zugehört, als Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz gefragt haben. Das tue ich jetzt natürlich auch gern. Lieber Herr Kollege Salomon, ich erinnere mich sehr gut, wie Sie bei unserer letzten Debatte zu diesem Thema so wie heute wortreich und gestikulierend da rauf hingewiesen haben,
wie wenig es ist, was wir da fordern, und dass Sie viel mehr wollen. Was ist passiert? Wir haben einen sofort umsetzbaren Gesetzentwurf eingebracht; den haben Sie abgelehnt mit der fadenscheinigen Begründung, dass Sie viel mehr wollten. Und jetzt stellen wir fest, was wir jetzt haben, nämlich nichts.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/5302. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 17. Januar 2014, Drucksache 15/4600, und der vom Innenministerium hierzu mit Schreiben vom 16. April 2014 vorgelegten Stellungnah me der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. Wer dieser Be schlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist die ser Beschlussempfehlung vom Landtag zugestimmt worden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. Ju ni 2014 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rund funkänderungsstaatsvertrag) – Drucksachen 15/5292, 15/5301
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 15. April 2014 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2002 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Ba den-Württemberg für das Haushaltsjahr 2000 – Beitrag Nr. 17: Kosten für die Abwicklung von Wirtschaftsförder programmen – Drucksachen 15/5106, 15/5240
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 28. April 2014 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2008 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh rung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 18: Organisation und Arbeitsweise der Amtsbetriebsprüfung – Drucksachen 15/5130, 15/5239
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 30. April 2014 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2010 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh rung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 26: Energieverbrauch der Universitätsgebäude – Drucksachen 15/5161, 15/5238
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsaus schusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 15/5303, 15/5304, 15/5305
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüs se zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 15/5272
Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zu stimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich schaue auf die Uhr: Dank der gu ten Zusammenarbeit hat alles geklappt.
Ich danke Ihnen, wünsche Ihnen allen einen Fußballspielaus gang, der Anlass zum Jubeln gibt, und schließe die heutige Sitzung.