und hierzu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/5282-2, der begehrt, § 2
neu zu fassen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist diesem veränderten § 2 einstimmig zu gestimmt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5282-1, abstimmen. Ich schlage vor, über den Änderungsantrag im Ganzen abzustimmen. Wer zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich ist damit § 3 zugestimmt worden.
Wir kommen zur Dritten Beratung. Abstimmungsgrundlage ist der soeben in Zweiter Beratung gefasste Beschluss zu der Beschlussempfehlung Drucksache 15/5241.
Wir kommen in der Dritten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushalts plan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 –, Drucksache 15/5187. Ich schlage vor, über den Gesetzentwurf im Ganzen abzustimmen. – Sie stimmen diesem Vorschlag zu.
Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Würt temberg und anderer Vorschriften – Drucksache 15/5259
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute hier im Landtag von Baden-Württem berg die Gelegenheit haben, diesen Gesetzentwurf einzubrin gen, und möchte Ihnen verschiedene Einzelheiten zu diesem Gesetzentwurf mitteilen.
Die Landesregierung hat für die Einigung mit den kommuna len Landesverbänden zum Ausbau von Ganztagsschulen viel Lob und Anerkennung erhalten.
Mit diesem historischen Erfolg, mit dieser Einigung haben wir den Weg frei gemacht für eine für Baden-Württemberg we sentliche qualitative Weiterentwicklung unseres Bildungssys tems.
Sie wissen es alle: Seit Ende der Sechzigerjahre hat die Bil dungspolitik in Baden-Württemberg versucht, Ganztagsange bote an den Schulen im Land einzurichten. Rund 50 Jahre dau ert dieser Schulversuch mittlerweile an. In dieser Zeit ist es keiner der früheren Landesregierungen gelungen, ein mit al len Beteiligten abgestimmtes Konzept auf den Weg zu brin gen, geschweige denn eine entsprechende gesetzliche Rege lung zu schaffen.
Die die aktuelle Landesregierung tragenden Fraktionen haben den Ausbau ganztägiger Bildungsangebote bereits im Koali tionsvertrag festgeschrieben. Wir haben dieses Vorhaben seit der Übernahme der Regierungsverantwortung zielgerichtet, transparent und in Abstimmung mit allen Beteiligten konse quent und erfolgreich vorangetrieben.
Mit dem Beginn des parlamentarischen Verfahrens biegen wir heute auf die Zielgerade der gesetzlichen Verankerung der Ganztagsschule in Baden-Württemberg ein. Im Anhörungs verfahren haben wir zu diesem Vorhaben eine breite Zustim mung erhalten. Verbände aus allen Bereichen, etwa aus der Wirtschaft, dem Sport, der Musik, den Kirchen und der Ju gendarbeit, die kommunalen Landesverbände, die Gewerk schaften und die Lehrerverbände befürworten die Veranke rung der Ganztagsschule im Schulgesetz.
Ich zitiere beispielsweise die Präsidentin des Städtetags, Bar bara Bosch; sie bezeichnete die Einigung – so das Zitat – als
... Segen für viele Kinder und Eltern, ein Meilenstein in der Bildungspolitik des Landes und der Kommunen.
Es ist wichtig, endlich klare Zuständigkeitsregelungen zu haben, denn dadurch steht der Ganztagsbetrieb, der in der Praxis seit langem gelebt wird, endlich auf sicheren Beinen.
Um den Ausbau nun möglichst schnell voranzubringen, ha ben wir es den Schulträgern und Schulen ermöglicht, bereits zum kommenden Schuljahr eine Ganztagsschule nach dem neuen Konzept einzurichten. Auch hier war die konkrete Re sonanz trotz der Kurzfristigkeit bereits überaus erfreulich. Über 180 Grundschulen – wir haben etwa 370 im Betrieb – haben bereits die Umstellung auf das neue Ganztagskonzept bzw. seine Einrichtung beantragt.
Unser Ziel ist es grundsätzlich, künftig jeder Schülerin und jedem Schüler ein Ganztagsschulangebot in erreichbarer Nä he zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Ausbau im frühkindlichen Bereich und den aktu ellen Investitionen in die Grundschulen muss deshalb mittel fristig natürlich auch der Ausbau von Ganztagsangeboten an den weiterführenden Schulen erfolgen.
Kern der Neuregelung ist, dass Grundschulen und Grundstu fen der Förderschulen attraktive Möglichkeiten bekommen, sich zu Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Dabei legen wir großen Wert auf große Flexibilität und Wahlfreiheit, damit man vor Ort die passenden Konzepte entwickeln kann.
Neben einer verbesserten Ressourcenausstattung bieten wir den Schulen, die sich für den Ganztagsbetrieb entscheiden, größtmögliche Flexibilität. Ganztagsangebote sind nach der neuen Konzeption an drei oder vier Tagen über sieben oder acht Zeitstunden sowohl in verbindlicher Form als auch in of fener Form, in der Wahlform, möglich.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Warum machen Sie es bei den Gemeinschaftsschulen nicht, Herr Minis ter?)
Wenn die Schulen groß genug sind und dies vor Ort gewünscht ist, können entsprechende Konzepte gemeinsam verwirklicht werden.
Bei der Wahlform können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind für mindestens ein Jahr verpflichtend am Ganztagsbetrieb teil nimmt. Bei der verbindlichen Form wird, wenn alternativ kein offenes Angebot gewährleistet wird, die gesamte Schule ver pflichtend für alle Schülerinnen und Schüler auf Ganztags schulbetrieb umgestellt; dies gilt – ganz wichtig – dort, wo dies aus pädagogischen Gründen und mit Zustimmung der El tern gewünscht wird.