Ich gehe davon aus, dass die Kultusverwaltung Modellrech nungen dazu machen wird und das Urteil und seine Begrün dung analysieren wird.
Der VGH lässt wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Gerade weil sich bisher zwei Ebenen so gegensätzlich ent schieden haben, sollte man wohl – aber das ist nur meine per sönliche Sicht der Dinge – diesen Weg beschreiten. Das Kul tusministerium wird uns wahrscheinlich in einigen Wochen vortragen, ob dies so sein wird oder nicht.
Aber unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung – das sage ich noch einmal – gilt: Eine Verbesserung der Finan zierung der freien Schulen bleibt für die CDU-Fraktion auf der Tagesordnung. Das Einziehen einer Untergrenze in Höhe von 70,5 %, wie wir es heute tun, gehört zu den ersten Schrit ten.
Die Anträge von der SPD und den Grünen, die heute vorlie gen, lehnen wir ab. Ich denke, bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts die Landesregierung zum Sparen aufzu rufen und eine Stunde später noch für den laufenden Doppel haushalt erhebliche Ausgaben zu beantragen, das kann sich zwar eine Opposition leisten, aber verantwortungsvolle Haus haltspolitik ist dies nicht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nach ausführlichen Diskussionen bereits wäh rend der Haushaltsberatungen und jetzt auch im Schulaus schuss noch drei Anmerkungen:
Erstens: Wir vollziehen mit diesem Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes eine juristische und haushaltstechnische Abwicklung von Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt bereits erfolgt sind. Das führt dazu, dass es
Zweitens: Dieses Gesetz zur Änderung des Privatschulgeset zes manifestiert noch einmal das Armutszeugnis einer Lan desregierung und der sie tragenden Fraktionen, denen es nicht gelungen ist, ein Versprechen, das sie zu Beginn der Legisla turperiode gegeben haben, einzulösen. Jetzt wird vermutlich wieder dagegen argumentiert, es habe ja schließlich im Koa litionsvertrag gestanden, dass man auf einen Kostendeckungs grad von 80 % kommen wolle, indem man dann bei sinken den Schülerzahlen den Zuschuss insgesamt erhält.
Aber man muss sich doch vergegenwärtigen, dass dies den noch zunächst ein politisches Versprechen ist, das den Trägern der Schulen in freier Trägerschaft übrigens schon lange gege ben worden war. Man kann sich jetzt nicht darauf berufen, dass schließlich der finanzierungstechnische Weg nicht ge klappt habe, da die Schülerzahlen nicht zurückgegangen, son dern gestiegen seien und dass daher dieses Ziel nicht erreich bar gewesen sei. Denn die logische Konsequenz wäre gewe sen, den Privatschulen den Auftrag zu geben: Gründet keine neuen Schulen, und führt möglichst eure Schülerzahlen zu rück, damit ihr endlich auf die 80 % kommt. Ich hätte einmal erleben mögen, wie man das politisch den Eltern, aber auch den Schulen in freier Trägerschaft gegenüber darstellen woll te.
Frau Lazarus, es stimmt eben nicht, dass man auf der einen Seite zum Sparen aufruft und dann wieder die Zuschüsse er höhen will, sondern jede Schülerin und jeder Schüler, die zu sätzlich auf eine der Schulen in freier Trägerschaft gehen, sind schon eine Einsparung für das Land.
Dann ist es nur recht und billig, an diesem Ziel des Kosten deckungsgrads von 80 % festzuhalten, sich für das zu bedan ken, was man durch die steigenden Schülerzahlen an Privat schulen alles einspart, und dann aber auch so fair zu sein, hier zu sagen: Wir müssen einen anderen Finanzierungsmodus fin den, um damit unser politisches Versprechen einzulösen. Da her ist es zynisch, zu sagen: Weil eben die Schülerzahlen nicht zurückgegangen sind, konnten wir unser Versprechen nicht einlösen.
Frau Berroth, es ist ebenso zynisch, zu sagen, die zusätzlichen Kosten und damit der sinkende Deckungsbeitrag seien schließ lich nur entstanden, weil die Kosten an den öffentlichen Schu len für die einzelnen Schüler gestiegen seien, und zwar auf grund dessen, dass sich die Qualität verbessert hat. Wenn man das Thema „Schulen in freier Trägerschaft“ und den grundge setzlichen Anspruch, den es gibt, ernst nimmt, dann muss man auch den Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit ge ben, den Weg der Qualitätsverbesserungen mitzugehen, die man für die öffentlichen Schulen einführt. Man kann das nicht quasi als Vorwurf verwenden, um zu sagen: „Seid doch zu frieden. Der Kostendeckungsgrad ist zwar gesunken, aber ihr
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Zurufe der Abg. Ursula Lazarus und Karl Zimmer mann CDU)
Die Quittung für ein solches Verhalten folgt auf dem Fuß. Man treibt die Schulen in freier Trägerschaft in juristische Ausei nandersetzungen, weil sie sich nicht mehr auf die ursprüngli chen Vereinbarungen mit Ihnen und mit dem Landtag berufen können. Jetzt bekommen sie die Quittung, indem dieses Ur teil nicht von 120 €, nicht von 130 € ausgeht, wie es ursprüng lich einmal angesetzt war, sondern sie jetzt möglicherweise mit 70 € Elternbeitrag im Monat klarkommen müssen.
Sie werden es erleben: Wenn man das konsequent umrechnet, werden wir einen Kostendeckungsgrad brauchen, der wahr scheinlich deutlich über 80 % liegt, um die Absicht und die gerichtliche Festsetzung umzusetzen, dass nämlich der Eltern beitrag und der Zuschuss des Landes ausreichen müssen, um diese Schulen betriebsmäßig am Leben zu erhalten.
Meine Damen und Herren, mit dieser Verweigerung, hier ei nen gemeinsamen Weg weiterzugehen, und mit der Tatsache, dass es nun am Ende noch viel teurer für das Land wird, ha ben Sie sich ins Knie geschossen.
Drittens: Wir halten eine Zustimmung zu diesem Gesetzent wurf deswegen nur dann für möglich, wenn wir gleichzeitig ein klares Versprechen abgeben, dass wir schrittweise min destens auf diese 80 % kommen, aber nach Überprüfung der Auswirkungen des Gerichtsurteils vielleicht auch auf einen höheren Kostendeckungsgrad gehen müssen.
Es bieten sich zwei Wege an. Zum einen ist das der Weg der Grünen, zu sagen: Wir nehmen das als Verpflichtung in die sen Gesetzestext mit hinein. Zum anderen ist es der Weg der SPD, der über einen Entschließungsantrag eine gemeinsame Selbstverpflichtung feststellt und vor allem eine Einigung mit den Verbänden der Träger der Schulen in freier Trägerschaft erreichen möchte, um weitere Klagen zu vermeiden. Denn im Grunde regt dieses Gerichtsurteil geradezu dazu an, dass jetzt jede einzelne Schule versucht, juristisch auf einen entspre chenden Kostendeckungsgrad zu kommen.
Sollten Sie einem dieser beiden Anträge zustimmen, wäre das sehr wünschenswert. Denn ich glaube, wir müssen wieder zu einer gemeinsamen Kultur der Lösung dieses Themas zurück kommen und aufhören, hier immer nur den Schwarzen Peter hin- und herzuschieben.
Sollten Sie keinem dieser beiden Anträge zustimmen können, dann würden wir uns heute der Stimme enthalten, weil wir es unter Auslassung einer solchen Selbstverpflichtung für nicht angemessen halten, hier einer Gesetzesänderung zuzustim men, die nach diesem Gerichtsurteil in ihren Auswirkungen eigentlich nicht einmal rechtskonform ist.
Herr Präsident! Ich kann an die Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Dr. Men trup, im Prinzip nahtlos anschließen. Wir haben heute den Än derungsantrag zur Novellierung des Privatschulgesetzes ein gebracht, weil wir wollen, dass endlich verbindliche Zusagen dahin gehend gemacht werden, dass der Kostendeckungsgrad innerhalb eines überschaubaren Zeitraums auf eine Mindest quote von 80 % erhöht wird. Wegen der jahrlangen leeren Ver sprechungen der Regierungsfraktionen halten wir es für erfor derlich, dass diese Zusage jetzt als verbindliche Regelung in das Privatschulgesetz aufgenommen wird.
obwohl wir mit Sicherheit im Herbst einen Antrag dazu ein bringen werden, sollte eine weitere Novellierung erfolgen. Aber wir sagen: In den Jahren 2012, 2013 und 2014 soll eine Anhebung in drei Stufen auf mindestens 80 % erfolgen. Ich finde, das wäre das Mindeste, was Sie den Schulen in freier Trägerschaft anbieten sollten – auch angesichts des Urteils, das genau an dem Tag, an dem wir das Gesetz im Schulaus schuss beraten haben, nämlich am 14. Juli, ergangen ist. Die ses Urteil hat Ihnen nochmals eindringlich klarmachen müs sen, dass die bisherige ungerechte und verfassungswidrige Unterfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in Ba den-Württemberg nicht mehr fortgesetzt werden darf.
Es ist im Grunde beschämend, dass Sie, obwohl Sie immer wieder das Hohelied der Wertschätzung der Schulen in freier Trägerschaft gesungen haben und ihnen, seitdem ich im Land tag bin – seit 15 Jahren –, das Versprechen eines Kostende ckungsgrads von 80 % gemacht haben, nun die Schulen in freier Trägerschaft in ein Gerichtsverfahren hierzu gezwun gen haben.
Dieses Verfahren ist schon das zweite Gerichtsverfahren, das die Schulen in freier Trägerschaft angestrengt haben. Derzeit läuft noch ein weiteres Verfahren, nämlich das Gerichtsver fahren der Integrativen Waldorfschule Emmendingen, über das noch nicht entschieden ist. Aber das erste Urteil erging im Fall der Integrativen Waldorfschule Emmendingen vor einem Jahr. Diese Schule hatte geklagt, weil ihr integratives Schul konzept nicht fortgesetzt werden durfte, und sie hat gewon nen.
Jetzt haben Sie erneut eine Niederlage erlitten, und zwar vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Wie lange wollen Sie dieses Spiel mit den Schulen in freier Trägerschaft denn noch treiben? Es wird nun endgültig Zeit, dass Sie – das soll ten Sie heute zumindest tun – eine Festlegung vornehmen.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft steigt. Wir Grü nen wollen ausdrücklich, dass in Baden-Württemberg eine
Vielfalt im Bildungswesen besteht. Wir wollen, dass sich El tern zwischen einer staatlichen Schule und einer öffentlichen Privatschule – auch Schulen in freier Trägerschaft gehören für uns zum öffentlichen Bildungswesen –
Wir müssen aber dafür sorgen, dass auch in Baden-Württem berg die staatlichen Schulen so ausgestattet werden, dass El tern und ihre Kinder nicht zur Flucht in freie Schulen gedrängt werden.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Aha! – Abg. Heide rose Berroth FDP/DVP: Das wird ja immer besser! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ha no, ha no!)
Wir müssen also auch in Baden-Württemberg die staatlichen Schulen von den Lernmöglichkeiten her so ausstatten,
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Ihr wollt also die frei en Schulen austrocknen! – Gegenruf der Abg. Ursu la Haußmann SPD: Oh nein!)