Protocol of the Session on July 13, 2010

(Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Sie müssen einmal das Urteil des Amtsgerichts Schorndorf lesen!)

und zwar unabhängig davon, ob die entsprechende Fläche in einem besonderen Schutzgebiet liegt. Häufig liegen Streuobst wiesen jedoch in Naturschutz- bzw. FFH-Gebieten, in denen Umzäunungen ohnehin definitiv unzulässig sind.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beziehen sich die Grü nen auf ein einschlägiges Urteil eines – eines! – Amtsgerichts.

(Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Auch haben Sie, meine Damen und Herren, noch immer nicht dargelegt, ob es bei den Streuobstwiesen bei Zäunen bleiben soll oder dazu kommen soll. Für mich ist noch immer nicht ganz klar, was Sie eigentlich wollen.

An dieser Stelle sollten wir einmal der Frage auf den Grund gehen und kurz hinterfragen, warum vor allem die Wild schweinbestände regional und punktuell so sehr zugenommen haben:

Erstens: Es fehlen die natürlichen Feinde. Zur Erinnerung: Wir leben in einem dicht besiedelten Land und nicht im Ur wald. Wir haben eine historisch gewachsene Kulturlandschaft, in der die Jagd als Regulativ gefordert ist.

Zweitens: Abgesehen vom letzten Winter hatten wir schnee arme Winter, was für die Entwicklung der Population vor al lem der Wildschweine mit ursächlich war. Auch fehlender Schnee – das wissen Sie als Jäger auch – erschwert die Jagd.

Drittens: Für viel gewichtiger halte ich die Änderungen vor allem in der Fruchtfolge des Ackerbaus. Der hohe Anteil an Raps und an Mais im Ackerbau – jetzt vor allem auch auf grund der Biogasanlagen – bietet von April bis Oktober Schutz

und Deckung, sodass die Bejagung in diesem Zeitraum kaum möglich ist.

Viertens: Wildschweinschäden in Streuobstwiesen kommen, wenn überhaupt, vor allem dort vor, wo das Obst nicht aufge lesen wird, das Gras nicht gemäht oder abgeweidet wird, das heißt, vor allem auch dort, wo gemulcht wird.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Meine Damen und Herren, wenn eine Streuobstwiese ordent lich – auch extensiv – bewirtschaftet wird, ist der Anreiz für das Wild, dort nach Futter zu suchen, gering. Ist der Tisch reichlich gedeckt – Obst und Gewürm –, braucht man sich nicht zu wundern, wenn Wildschweine dort zu Nachtzeiten tafeln.

Kollege Rüeck und ich kommen aus Hohenlohe, einem Streu obstflecken.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Dir, lieber Helmut, und mir sind die Darstellungen, die von den Grünen in übertriebener Weise gemalt wurden, mit Si cherheit nicht bekannt.

An dieser Stelle möchte ich – zum Schluss – jedoch die Jä gerschaft vor allem zum stärkeren Abschuss ermutigen. Ih nen, Herr Kollege Pix, sage ich: Gehen Sie vielleicht einmal eher ins Revier als zu einer Parteiversammlung.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/ DVP)

Ich erinnere an den Landesjägertag in Biberach, bei dem ein hoch anerkannter Wildbiologe und Hochschullehrer vor zwei Jahren die Jäger ermunterte, auch Frischlinge vor die Flinte zu nehmen,

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: So ist es!)

weil man sonst die Population nicht in den Griff bekommt.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Nebenbei bemerkt: Spanferkel isst man ja auch.

Die FDP/DVP-Fraktion ist der Auffassung, dass ein zusätzli cher Schutz der Streuobstwiesen über das Jagdrecht nicht er forderlich ist.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Dafür müssen wir uns andere Maßnahmen ansehen. Vielleicht wären weniger Auflagen sogar hilfreicher.

Meine Damen und Herren, es gibt wirksamere Maßnahmen, die Streuobstwiesen zu schützen. Ich hielte es z. B. für ange bracht, wenn wir die Pflege solcher Wiesen als Ausgleichs maßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes aner kennen würden – so, wie wir dies auch in einem Antrag vom 6. Juli von der Landesregierung erfragt haben.

Wir werden den Gesetzentwurf der Grünen, der eine falsche Zielsetzung und eine falsche Begründung enthält, so, wie wir dies schon im Ausschuss getan haben, ablehnen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Köberle.

Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbrau cherschutz Rudolf Köberle: Herr Präsident, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Die CDU-Fraktion lehnt den Gesetzent wurf der Grünen zur Änderung des Jagdrechts ab – aus guten Gründen, lieber Paul Locherer. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Grünen ab – ebenfalls aus guten Gründen, lieber Kollege Winkler.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Vehement ab!)

Die FDP/DVP-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Grünen ab – mit guten Gründen, lieber Kollege Bullinger.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wie bei Stuttgart 21!)

Die Bauernverbände und der Landesjagdverband lehnen Ih ren Gesetzentwurf ab – aus guten Gründen, weil Ihr Antrag wesentlich mehr Probleme schaffen würde, als er Probleme lösen würde.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Deshalb ist jeder weitere Satz eigentlich zu viel.

Nur noch ein Satz oder zwei Sätze: Auch die Landesregierung lehnt Ihren Gesetzentwurf aus den gleichen guten Gründen ab.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Jetzt sind wir schon zu viert!)

Ansonsten wünsche ich Ihnen beim Mittagessen guten Appe tit. Wenn es heute Wildschweinbraten auf der Karte gibt, emp fehle ich Ihnen das. Das ist ein wesentlich stärker zielführen der Beitrag zur Lösung des Problems

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

als Ihr Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/6150.

Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft emp fiehlt ihnen auf der Drucksache 14/6545, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Bei nur zwei Zustimmungen!)

Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Ge setz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.