Protocol of the Session on July 13, 2010

Die EU ist z. B. mit ihrem Bodenschutzgesetz nicht weiterge kommen. Auf diesem Gebiet sprechen gute Gründe für Rege lungen auf nationaler Ebene. Beim Wasserschutz hingegen halten wir aus Wettbewerbsgründen eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, am besten europaweit unter Berücksichti gung des Verursacherprinzips, für geboten. Dabei unterstützt die FDP/DVP-Landtagsfraktion ausdrücklich die Bestrebun gen der EU, für öffentliche Güter wie Wasser marktwirtschaft liche Instrumente einzusetzen, indem für sie ein Preis ange setzt wird.

Meine Damen und Herren, zu dem vorliegenden Gesetzent wurf hat nicht nur die Koalitionsvereinbarung, sondern haben auch Gerichtsentscheidungen geführt. So greift der Gesetz entwurf auch die Rechtsprechung der Vergangenheit auf, in der die Argumentation der FDP regelmäßig bestätigt wurde. Der Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit. Mit der Ein führung von Bagatellgrenzen trägt er auch dazu bei, dass die Verfahren vereinfacht werden und damit Bürokratie abgebaut wird.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Landwirtschaft, Gärtnereien und Forstwirtschaft profitieren durch den Wegfall des Wasserpfennigs bei Beregnungen, die mehr und mehr Bedeutung finden.

Die Möglichkeit eines Ökobonus von bis zu 25 % schafft für die Unternehmen einen Anreiz, in Umwelttechnik und in öko logische Maßnahmen zu investieren und damit die Höhe des Wasserpfennigs selbst unmittelbar zu beeinflussen. Gerade das halte ich für einen sehr guten und nachhaltigen Ansatz.

Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Anhörung in tensiv mit den Belangen aller Betroffenen auseinandergesetzt. Wir haben im Vorfeld den Regierungsentwurf ausführlich be raten. Für diese Möglichkeit bedanke ich mich bei Ihnen, Frau Ministerin Gönner, und bei Ihrem Ministerium sehr herzlich. Die Zusammenarbeit hat sehr gut funktioniert.

(Beifall des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Der Gesetzentwurf ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage, aber auch aus unserer Verpflichtung heraus, al les dafür zu tun, dass unser Grundwasser bestmöglich ge schützt wird, eine gelungene Arbeit.

Darüber hinaus werden wir im Parlament künftig weiter zu diskutieren haben, wie wir unser wichtigstes und im Grunde billigstes Lebensmittel, das Wasser, weiter schützen können. Wir werden nicht nur im europäischen Rahmen über die Was

serrahmenrichtlinie zu diskutieren haben. Auch regionale An sätze wie z. B. die verstärkte Verwendung und Vorbehandlung der Gülle aus der Landwirtschaft in Biogasanlagen oder eine Förderung der Mechanisierung im Sinne der Ökologie wer den Themen sein, die wir gemeinsam weiterverfolgen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzent wurf Drucksache 14/6491 und den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5460, zur weiteren Beratung an den Um weltausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem Vorschlag zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (AGZensG 2011) – Drucksache 14/6536

Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion geführt wird.

Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Dr. Scheffold das Wort erteilen.

(Abg. Jörg Döpper CDU: Da komme ich ja gerade recht!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Zensus durchzu führen. Der Bund hat mit dem Zensusgesetz 2011 die Rege lungskompetenz und die Voraussetzungen hierfür geschaffen.

Wir brauchen eine solche Regelung des Zensus, damit wir die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung in Deutsch land durchführen können. Denn die letzten Volkszählungen haben in den alten Bundesländern im Jahr 1987 und in der ehemaligen DDR im Jahr 1981 stattgefunden. In der Zwi schenzeit hat sich durch die Wanderungsbewegungen inner halb Deutschlands und auch durch die mittlerweile verstärkt bemerkbaren demografischen Veränderungen zwangsläufig sehr viel verändert.

Wir alle brauchen selbstverständlich verlässliche Daten zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, um eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entschei dungen treffen zu können. Die Kommunen müssen sinnvoll planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenhei me und Wohnungen benötigt werden. All diese Daten sind die Grundlage, um solche weitreichenden Entscheidungen treffen zu können. Die amtliche Einwohnerzahl hat auch unmittelba re Auswirkungen auf viele Politikbereiche wie den Länderfi nanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich, die Eintei lung der Wahlkreise und nicht zuletzt auf die Besoldung der Bürgermeister.

Der Zensus 2011 kann im Gegensatz zu früheren Zählungen registergestützt durchgeführt werden. Wir brauchen also nicht mehr diese intensiven – auch kostenintensiven –, umfassen den Direktbefragungen aller Bürgerinnen und Bürger, sondern können auf bestehende Verwaltungsdaten zurückgreifen. Hier zu zählen insbesondere die Melderegister und die Dateien der Bundesagentur für Arbeit bzw. der öffentlichen Arbeitgeber. Lediglich für diejenigen Daten, die dort nicht registriert sind, bedarf es der Befragung der Bürgerinnen und Bürger. Das ist eine wesentliche Veränderung gegenüber früher, vereinfacht die Sache und macht sie kostengünstiger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Durchfüh rung des Zensus 2011 bedarf es in den Ländern damit ergän zender organisations- und verfahrensrechtlicher Bestimmun gen. Diese legen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Er sieht insbesondere die Einrichtung von Erhebungsstellen in Städten mit mindestens 30 000 Einwohnern sowie bei den Landkreisen vor und beschreibt auch deren dann auszufüllen de Aufgabenbereiche, außerdem die Verpflichtung der nach dem Zensusgesetz zuständigen öffentlichen Stellen zur Da tenübermittlung an das Statistische Landesamt, damit die Er fassung dort gebündelt werden kann.

In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, zu sagen, dass die Zensusergebnisse ausschließlich für diese statistischen Zwecke verwendet werden. Der Datenschutz hat bei dieser Zählung höchste Priorität. Die Menschen in unserem Bundes land können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Da ten keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Dazu ha ben wir eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Es erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Daten schutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Selbstver ständlich werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt; ihnen wird vollständig entsprochen. Das vor gelegte Konzept enthält insbesondere die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und entsprechende Löschungsvorschriften für erhobene Daten.

Die Kosten des Zensus liegen deutlich unter denen einer klas sischen Volkszählung. Die Gründe habe ich vorhin schon an gedeutet. Allerdings entfällt der größte Teil der Kosten auf die Länder. Wir haben deswegen – gemeinsam mit den anderen Ländern – mit dem Bund nochmals intensive Verhandlungen geführt. Es ist uns gelungen, auch hier eine freiwillige Finanz zuweisung des Bundes in Höhe von 250 Millionen € zu erwir ken. Das bedeutet, dass sich die Gesamtkosten für BadenWürttemberg, die sich auf ca. 80 Millionen € belaufen wür den, um 25,4 Millionen € verringern. Außerdem werden 7,1 Millionen € von den anderen Ländern für entsprechende Teil aufgaben übernommen. Es verbleibt letztlich ein Rest von 47,5 Millionen €, der in Baden-Württemberg bereits in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt ist.

Die Kommunen werden beim Zensus 2011 aus den genann ten Gründen wesentlich weniger Aufgaben haben. Dennoch entstehen ihnen natürlich gewisse Mehrbelastungen. Hierzu haben wir uns mit den kommunalen Landesverbänden auf ei ne Regelung verständigt, wonach die Kommunen entspre chende Finanzzuweisungen in Höhe von 29,5 Millionen € er halten, sodass auch dies in einem abgestimmten Verfahren durchgeführt werden konnte.

Das Gesetz ist bis zum Abschluss des Projekts „Zensus 2011“ befristet. Wir haben eine großzügige Übergangsregelung bis

zum 31. Dezember 2015 vereinbart – auch das ganz bewusst, damit entsprechende Nacharbeiten durchgeführt werden kön nen. Das Gesetz steht damit auf einer guten Grundlage. Es ist nach intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten ausführlich vorberaten worden. Ich glaube, es erbringt eine wichtige Ver besserung der Datengrundlage, und die Bürger werden da durch nicht übermäßig belastet. Ich darf Sie vor diesem Hin tergrund um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Beck das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt die Landesregierung Ausführungsregelungen zum Bundesgesetz über den register gestützten Zensus 2011 vor. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir den Schlusspunkt unter eine von der Europäischen Union vorgegebene Verordnung. Wir werden dies noch im Einzel nen beraten, aber ich will gleich vorweg für die CDU-Frakti on sagen: Wir stimmen dem Ausführungsgesetz zu.

Ich möchte dem Finanzminister, dem Staatssekretär im Fi nanzministerium und deren Mitarbeitern sowie auch unserem Koalitionspartner für die gefundene Lösung danken.

Meine Damen und Herren, worüber stimmen wir heute eigent lich ab? Das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 enthält notwendige und ergänzende Vorschriften für die Ausführung dieses Bundesgesetzes. Das Ausführungsgesetz schafft die erforderlichen organisations- und verfahrensrecht lichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Durchfüh rung der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg. Dabei geht es vor allem um die Einbin dung der Kommunen mit Blick auf die Durchführung dieses Zensus 2011, und zwar vor Ort, und insbesondere natürlich, wie es der Staatssekretär schon ausgeführt hat, um die Ein richtung örtlicher Erhebungsstellen.

Darüber hinaus erfolgt eine Klarstellung des Zuständigkeits bereichs des Statistischen Landesamts bei der Durchführung des Zensus.

Warum brauchen wir diesen Zensus? Wie ein Unternehmen ohne Inventur und ohne Bilanzen seine Risiken und Chancen nicht einschätzen und deshalb nur ins Blaue hinein wirtschaf ten könnte, so vermag auch der Staat nicht ohne verlässliches Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung und ihre wich tigsten Strukturdaten zu planen, zu handeln und Zukunftssi cherung zu betreiben. Die Erhebung ist deshalb unerlässlich.

Der Zensus ist national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zur Bevölke rung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Pla nungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen. Der Zensus sichert daher Daseinsvorsorge; er liefert die Grundlage für jede fundierte gesellschaftliche und politische Urteils- und Willensbildung und dient damit nicht nur der staatlichen Planung, sondern auch deren Kontrolle.

Als Alternative zur herkömmlichen Volkszählung durch eine flächendeckende Befragung der Bevölkerung haben die sta tistischen Ämter des Bundes und der Länder einen registerge stützten Zensus entwickelt und damit auch die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt. Der nunmehr vorliegende Gesetzent wurf ist deshalb wirklich das Ergebnis außerordentlich inten siver und konstruktiver Verhandlungen zwischen Finanzmi nisterium, Statistischem Landesamt, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den kommunalen Landesverbänden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heiler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Wir hatten heute in unseren Postfä chern eine wunderbare Broschüre, und zwar „Statistik aktu ell“, herausgegeben vom Statistischen Landesamt. Damit wä re eigentlich fast alles gesagt. Kompliment auch für den In halt und die Aufmachung.

Ein paar Punkte möchte ich trotzdem noch erwähnen. Zu nächst einmal: Wir hoffen, dass das Gesetz, über das wir heu te in erster Lesung debattieren, nicht zu spät kommt. Ich hat te im Oktober des letzten Jahres einen parlamentarischen An trag gestellt, und ich darf aus der Stellungnahme des Finanz ministeriums zu diesem Antrag zitieren. Man sieht die Not wendigkeit, dass das alles flott gehen muss. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme:

Diese Erhebungsstellen müssen aus heutiger Sicht zum 1. November 2010 eingerichtet sein, damit sie die vorbe reitenden Arbeiten vor dem Zensusstichtag (9. Mai 2011) abschließen können.

Die Planungen sehen deshalb die Einbringung des Ge setzentwurfes im Landtag im ersten Quartal 2010 vor.

Ich glaube, das erste Quartal ist bereits vorüber, sodass zu hof fen ist, dass die Kommunen, die jetzt Erhebungsstellen ein richten, das Gesetz noch rechtzeitig und schnell umsetzen können.

Über die Notwendigkeit eines Zensus brauche ich nicht zu re den. Das war im Jahr 2009 noch ein gemeinsames Gesetz der Großen Koalition. Wir sind der Auffassung, dass die Erhebun gen benötigt werden, um die Zukunft gestalten zu können.

Was die Erhebungsstellen anbelangt, hieß es ursprünglich ein mal, dass es auch kleinere Kommunen hätten sein können. Seinerzeit ging man von 20 000 Einwohnern aus. Bereits da mals in der erwähnten Stellungnahme war und auch jetzt im Gesetzentwurf ist von Gemeinden ab 30 000 Einwohnern die Rede. Das ist richtig so. Denn in den kleineren Städten und Gemeinden wären solche Erhebungsstellen, an die sehr hohe Anforderungen gestellt werden, aufgrund der sächlichen und personellen Ausstattung wohl nicht machbar gewesen.

Wir begrüßen auch, dass räumliche, organisatorische und per sonelle Trennungen von der üblichen Verwaltung vorgesehen