Protocol of the Session on July 13, 2010

Zweite Feststellung: Ich habe vorhin als Einziger, glaube ich, Beifall geklatscht, als die Ministerin gesagt hat, dieser Aus gleich zwischen Ökologie und Ökonomie gehe nicht zulasten der privaten Wasserverbraucher. Ich habe deswegen ge klatscht, weil ich diesem Haus so lange angehöre, dass ich auch noch Überlegungen kenne, bei denen man gesagt hat: „Wir sind die Proteste der Wirtschaft leid, und deshalb entlas ten wir die Wirtschaft. Weil wir aber das gleiche Aufkommen wie bisher haben wollen, sollen in Gottes Namen die privaten Verbraucher mehr bezahlen.“ Mir ist es viel lieber, bei dieser Lösung etwa 10 Millionen € weniger an Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt zu haben, als draußen den Eindruck zu erwecken, wir würden die Großen laufen lassen und die Kleinen hängen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon alles, was ich zu dem Gesetzentwurf sagen möchte. Ich glaube, dass wir dann, wenn wir dieses Gesetz verabschieden – ich sehe überhaupt kein Hindernis, das dem entgegenstünde –, an der Front des Wasserentnahmeentgelts auf Jahre hinaus Ruhe ha ben werden und gleichzeitig im Laufe der Jahre – denn ich gehe davon aus, dass die Wirtschaft das Angebot, das wir ihr mit diesem Gesetz machen, auch annimmt – Maßnahmen er leben werden, die der Ökologie bei unserem Wasser und un seren Gewässern wirklich zum Vorteil gereichen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Stober das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den vorliegenden Ge setzentwurf, den wir heute beraten, gibt es insgesamt zwei Gründe – wir haben sie hier schon gehört –: Der erste Grund sind die Urteile, die die EnBW und das GKM in Mannheim im Zusammenhang mit der Auslegung des § 17 d des Wasser gesetzes erstritten haben und die schließlich zu entsprechen den Vergleichen – einem gerichtlichen und einem außerge richtlichen Vergleich – geführt haben, was das Land insge samt 64,5 Millionen € gekostet hat. Der zweite Grund ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die in Artikel 9 ein solches Entgelt fordert, um dadurch Anreize zu schaffen, mit unseren Wasserressourcen sinnvoll umzugehen.

Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die in diesem Punkt im Jahr 2010 erfolgen muss, liegen wir voll im Zeit plan. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich auch nicht verschweigen, dass eine kleine Gesetzesnovelle, um die Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des § 17 d zu beseitigen – sie hätte schon deutlich früher erfolgen kön nen –, dazu beigetragen hätte, dass nicht derart hohe Rückfor derungsansprüche der Energieversorger gegen das Land auf gelaufen wären. Die Streitbeträge, um die es da ging, hat die Frau Ministerin genannt.

Aber jetzt zum Inhalt des Gesetzentwurfs selbst. Wir begrüßen ausdrücklich – auch Herr Kollege Scheuermann hat das schon getan –, dass Investitionen in gewässerökologische Maßnah men oder Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmefracht, z. B. durch hocheffiziente KWK-Anlagen, auf die zu zahlen den Wasserentnahmeentgelte angerechnet werden können.

Zudem halten wir es für richtig, die Entgelte erst einmal im Wesentlichen auf dem jetzigen Niveau zu halten. Wir können uns jedoch, wenn wir wissen, wie insbesondere unsere Nach barländer Rheinland-Pfalz und Hessen ihre Wassergebühren politik gestalten – denn auch sie sind verpflichtet, diesen Teil der Wasserrahmenrichtlinie in diesem Jahr umzusetzen; dort zahlt man im Moment kein Wasserentnahmeentgelt –, durch aus auch vorstellen, unsere Gebühren in Baden-Württemberg entsprechend anzupassen.

Ganz zentral ist aber für uns – das ist auch der Kern der Aus einandersetzung mit der EnBW und dem GKM gewesen –, dass die Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Bundesland investiert haben, nicht gegenüber denen in unse ren Nachbarländern unverhältnismäßig benachteiligt werden.

Deswegen möchte ich klar sagen, dass wir der Forderung der Umweltverbände nach höheren Gebühren – ich vermute, dass das jetzt auch von den Grünen wieder kommen wird; wir wer den Sie dann hören, Frau Dr. Splett – zumindest derzeit eine klare Absage erteilen müssen.

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Jetzt weiß ich, was ich zu sagen habe!)

Diskutieren sollten wir sowohl hier als auch im Ausschuss meines Erachtens noch über die Struktur der Entgelte. Zum Teil haben wir zu den geplanten Änderungen im Gesetz Be gründungen gelesen, zum Teil aber auch nicht. Dass die Ge bühr für Wasser für die Beregnung und Berieselung von land wirtschaftlichen Flächen abgeschafft werden soll, weil das Wasser dort unmittelbar im Erdreich versickert und so kein relevanter ökologischer Eingriff damit verbunden ist, ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Warum die Wasserentnahmeent gelte für sonstige Zwecke, also z. B. für die Textil-, Chemie-, Papier- oder Kiesindustrie, von 2 auf 1 Cent pro Kubikmeter halbiert werden sollen, wird dagegen an keiner Stelle in der Gesetzesbegründung plausibel erläutert. Ich habe heute auch von Ihnen, Frau Ministerin, keine Erläuterung hierzu gehört. Aber ich denke, wir können im Ausschuss noch intensiver da rüber diskutieren.

Entscheidend für die ökologischen Auswirkungen der Wasser entnahme ist u. a. die Frage, ob das entnommene Wasser wie der zurückgeführt wird und wie stark es zuvor erwärmt wor den ist. Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass für die öf fentliche Wasserversorgung, bei der das Wasser dem Wasser körper vollständig entzogen wird, mit 5,1 Cent pro Kubikme ter der höchste Satz berechnet wird.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie gleichzeitig Vor schläge der Verbände, die eine Reduzierung der Gebühr bei Wiedereinleitung begehren, aufgrund angeblicher Systemwid rigkeit ablehnen. Andere Bundesländer wie z. B. NordrheinWestfalen gehen hier einen anderen Weg und setzen in Fällen der Durchlaufkühlung eine deutlich niedrigere Gebühr an. Auch das ist, glaube ich, ein Weg, dessen Vor- und Nachteile wir im Ausschuss noch einmal abwägen sollten.

Wir sind daher der Überzeugung, dass wir bei der Beratung im Ausschuss nochmals darüber reden sollten, wie eine Ver besserung der ökologischen Lenkungswirkung möglicherwei se noch zu erreichen ist, ohne dabei unnötigen bürokratischen Aufwand zu erzeugen.

Wichtig ist aber auch, dass wir halbwegs stabile Einnahmen aus dem Wasserpfennig haben. Der Rechnungshof hatte der Landesregierung letztens ja zu Recht ins Stammbuch geschrie ben, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmen richtlinie völlig unterfinanziert sind. Es fehlen hierfür nach Angaben des Rechnungshofs jährlich 7,5 Millionen €, und das bis zum Jahr 2027. Der Rechnungshof hatte daher vorgeschla gen, Teile des Aufkommens aus dem Wasserpfennig zweck gebunden dafür einzusetzen.

Einen ersten Schritt gehen wir nun mit der Anrechnung von ökologischen Maßnahmen auf das Wasserentnahmeentgelt bei Privaten, was aufgrund dieser Gesetzesnovelle möglich wird. Der zweite Schritt, nämlich die Verwendung der Einnahmen aus dem Wasserpfennig für die öffentlichen Maßnahmen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, muss aber bei den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre noch folgen. Denn nur dann sind wir tatsächlich auf einem insgesamt guten Weg, von dem ich hoffe, dass wir ihn zusammen beschreiten kön nen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Frau Abg. Dr. Splett das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Damen und Herren! Die öffentlichen Kas sen sind leer; wir haben gerade vom Kollegen Stober gehört, dass Mittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fehlen. Die Gewässer in Baden-Württemberg leiden unter der Kühlwasserentnahme und der Abwärmeeinleitung; auch das ist heute ganz aktuell im Radio zu hören.

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass Wassernutzer ei nen kostenmäßigen Beitrag für ihre Sondernutzung des All gemeinguts Wasser leisten. Was tut die Landesregierung in dieser Situation? Sie senkt die Wasserentnahmeentgelte für die Energiewirtschaft und andere Unternehmen. Sie verzich tet damit auf Einnahmen, und sie schwächt die Lenkungsfunk tion, die das Wasserentnahmeentgelt hat.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass Kühlwasserentnahmen in Baden-Württemberg etwa drei Vier tel aller Wasserentnahmen ausmachen und dass die dadurch bedingte Wärmebelastung der Gewässer ein Problem darstellt. Dieses Problem nimmt mit Fortschreiten des Klimawandels zu.

Die Landesregierung schreibt selbst, der Wärmeeintrag solle „als Kriterium des Ressourcenschutzes stärkeres Gewicht er halten“. Doch welche Schlussfolgerung zieht die Landesre gierung hieraus? Erhöht sie das Wasserentnahmeentgelt für Kühlwasserentnahmen? Nein, sie senkt es, wenn auch zuge gebenermaßen nur wenig, durch Rundung. Auf jeden Fall er höht sie es nicht.

Was die Landesregierung wirklich ändern will, ist der Tarif für die Entnahmen von Oberflächenwasser für sonstige Zwe cke. Doch auch hier ist natürlich nicht von einer Erhöhung des Entgelts die Rede. Vielmehr soll das Entgelt nach dem Wil len der Landesregierung halbiert und dem Entgelt für Kühl wasserentnahmen angepasst werden.

Warum? Eine echte Begründung dafür habe ich der Begrün dung des Gesetzentwurfs nicht entnehmen können. Dieses Vorhaben ist ebenso wenig begründet wie die Tatsache, dass man ausgerechnet die Entgelte für die öffentliche Wasserver sorgung auf gleichem Niveau hält und hier noch nicht einmal Verrechnungsmöglichkeiten vorsehen will, wie man sie für andere Bereiche schafft.

Insofern ist es auch eine etwas schräge Debatte, wenn man hier sagt, die Wasserversorger würden nicht zusätzlich belas tet. Denn sie werden eben auch nicht entlastet, so, wie man es für andere Bereiche vorsieht.

Das Ganze passt für mich im Übrigen in das Bild der schwarzgelben Regierung auf Bundesebene.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Na, na!)

Insgesamt haben wir in Deutschland ein zu geringes Aufkom men an umweltbezogenen Steuern. Wir liegen in diesem Be reich deutlich hinter anderen EU-Mitgliedsstaaten, und wir haben dabei noch einen abnehmenden Trend zu verzeichnen. Während unter Rot-Grün immerhin ein Anteil von knapp 13 % des Steueraufkommens einen Umweltbezug hatte, sind wir im Jahr 2008 bei unter 10 % angekommen. Nun will die Landes regierung also auch noch Industrie und Energieversorger beim Wasserentnahmeentgelt entlasten.

Bisher liegt der Anteil der öffentlichen Wasserversorgung am Wasserentnahmeentgeltaufkommen bei 38 %. Dieser Anteil soll nun auf 44 % steigen. Dafür sparen Energiewirtschaft, Kieswirtschaft und produzierendes Gewerbe ein.

Übrigens scheint das Wasserentnahmeentgelt die Energiewirt schaft nicht allzu sehr zu schrecken. Für das Kohlekraftwerk in Karlsruhe hat die EnBW aktuell eine neue wasserrechtli che Genehmigung für die Entnahme von 4 Millionen m3 Grundwasser beantragt – zusätzlich zum benötigten Kühlwas ser. Aus Kostengründen will man sauberes Grundwasser ver wenden, obwohl das Wasserentnahmeentgelt für Oberflächen wasser günstiger wäre. So viel zu dem Thema, wie schwer das Wasserentnahmeentgelt in Baden-Württemberg die Energie wirtschaft beutelt.

Etliche Wassernutzungen, z. B. die Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnung und Berieselung landwirt schaftlicher Flächen, will die Landesregierung ganz von der Entgeltpflicht ausnehmen. Wir können akzeptieren, dass man Bürokratie abbauen und auf die Erhebung geringfügiger Be träge verzichten will. Uns ist aber unklar, wie sichergestellt werden soll, dass die entgeltfreie Nutzung nicht zur Beein trächtigung betroffener Ökosysteme führt. Hier muss unserer Ansicht nach nachgebessert werden. Entsprechendes gilt auch für die Verrechnungsmöglichkeit bei der Umstellung von Grund- auf Oberflächenwasser. Auch hier muss sichergestellt werden, dass die ökologische Qualität der betroffenen Ober flächengewässer nicht leidet.

Unzufrieden sind wir auch damit, dass das Land weiterhin auf eine Zweckbindung der Einnahmen verzichten will. Frau Mi nisterin, Sie haben schon mehrfach ausgeführt, eine Zweck bindung sei nicht möglich. Ich frage mich aber, warum ande re Bundesländer diese Möglichkeit nutzen. Rechtlich steht dem offenbar nichts entgegen. Sinnvoll wäre dies natürlich

auch, zumal das auch die Akzeptanz für das Instrument Was serentnahmeentgelt erhöhen würde.

Mir ist auch unklar, ob die Härtefälle klar genug definiert sind und ob eine ISO-14001- oder eine EMAS-Zertifizierung wirk lich ausreicht, um eine Ermäßigung zu rechtfertigen, oder ob die Wassereffizienz nicht genauer geprüft werden sollte. Da rüber muss man noch diskutieren. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und kündige schon jetzt an, dass wir Änderungsanträge einbringen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Ehret das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die FDP/DVP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf. Herr Kollege Scheuermann, wir sehen den Gesetzentwurf ge nauso wie Sie als ein gutes Instrument an. Er ist auch ein Bei spiel dafür, dass Ökologie und Ökonomie einander nicht wi dersprechen, sondern sich sogar ergänzen.

(Beifall des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – Frau Ministerin Gön ner hat es schon angesprochen – wird ein Element der Koali tionsvereinbarung mit unserem Koalitionspartner erfüllt. Wir haben damals festgelegt, die Kriterien des sogenannten Was serpfennigs und die Lenkungswirkung der Abgabe zu über prüfen und sie gegebenenfalls zu optimieren. Der Wasserpfen nig wurde im Jahr 1988 eingeführt. Er diente der Entschädi gung der Landwirte in Baden-Württemberg. Die Landwirte wurden dafür entschädigt, dass sie sich insbesondere in Was serschutzgebieten beim Düngen beschränken.

Herr Scheuermann, Sie wissen noch – mir hat das mein Be rater, Herr Berberich, so aufgeschrieben und mitgeteilt –: Die FDP/DVP-Fraktion hat sich damals gegen die Einführung des Wasserpfennigs ausgesprochen, weil auch Zweifel hinsicht lich der Lenkungswirkung bestanden und man vorrangig das Verursacherprinzip anwenden wollte.

Zumindest beim privaten Verbraucher kann man die Len kungswirkung auch heute noch hinterfragen. Denn ein Vier personenhaushalt wird mit ca. 10 € pro Jahr belastet, und da rüber macht sich niemand Gedanken. Nur über die Senkung des Wasserverbrauchs kann man gewisse Einsparungen errei chen. Der Verbraucher macht sich kaum Gedanken über die Auswirkungen der Art der Wasserbereitstellung und hat ei gentlich auch keine Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen.

Anders sieht es im Bereich der Wirtschaft aus. Dort werden jetzt neue sinnvolle Instrumente der Lenkung eingeführt. Da rauf komme ich später noch zu sprechen.

Das ist die eine Seite, die anfangs wirklich von einer gewis sen Skepsis geprägt war.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der ande ren Seite muss man ganz klar positiv herausstellen, dass mit den bisherigen Einnahmen wichtige Impulse, und zwar so

wohl in der Landwirtschaft als auch zur Bewirtschaftung der Gewässer, gegeben werden konnten. Hinzu kommt, dass Ein nahmen von über 80 Millionen € jährlich bei der derzeitigen Haushaltslage für das Land kein Pappenstiel sind. Diese Ein nahmen werden jetzt um ca. 10 Millionen € reduziert.

Das Wasserentnahmeentgelt wird zwischenzeitlich in 11 von 16 Bundesländern erhoben. Auch in anderen europäischen Ländern, z. B. in Frankreich und in Großbritannien, gibt es entsprechende Regelungen. Dennoch erheben unsere Nach barbundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern keine derartige Gebühr. Nordrhein-Westfalen – zumindest gilt dies bis morgen oder übermorgen – wollte sie bis 2018 abschaffen.

Die EU ist z. B. mit ihrem Bodenschutzgesetz nicht weiterge kommen. Auf diesem Gebiet sprechen gute Gründe für Rege lungen auf nationaler Ebene. Beim Wasserschutz hingegen halten wir aus Wettbewerbsgründen eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, am besten europaweit unter Berücksichti gung des Verursacherprinzips, für geboten. Dabei unterstützt die FDP/DVP-Landtagsfraktion ausdrücklich die Bestrebun gen der EU, für öffentliche Güter wie Wasser marktwirtschaft liche Instrumente einzusetzen, indem für sie ein Preis ange setzt wird.