Herr Kollege Kretschmann hat gesagt, er hätte Baden-Würt temberg gestern nicht mit Griechenland verglichen. Das stimmt zur Hälfte, denn er hat wirklich gesagt:
Die Haushaltssituation hier ist nicht erfreulich, aber nun wirklich nicht vergleichbar mit der von Griechenland.
Aber machen wir uns nichts vor: Der griechische Virus hat längst auch Baden-Württemberg befallen. Bei uns ist die Epidemie nur noch nicht ausgebrochen.
Aber nun zum eigentlichen Thema – ich will es noch einmal ganz deutlich wiederholen –: Eigentlich reden wir über den Länderfinanzausgleich. Aber das Grundproblem ist ein weit größeres. Das wurde schon mehrfach angesprochen. An der Reaktion mancher Kollegen sehe ich, dass viele nicht wissen, was alles wie umverteilt wird. Die Umsatzsteuer wird z. B. überhaupt nicht nach dem Aufkommen verteilt,
sondern zunächst einmal werden 25 % nach dem Bedarf ver teilt. Die restlichen 75 % werden pro Kopf verteilt.
Deshalb zitiere ich aus einer Untersuchung, die im Jahr 2006 an der Universität Würzburg vorgenommen worden ist, in der es um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der finanziel len Ausgleichssysteme in Deutschland geht und in der ganz klar dargestellt wird, dass der Länderfinanzausgleich die Fi nanzkraft der Bundesländer weitgehend nivelliert, nachdem schon zuvor einiges nivelliert wurde.
Herr Kollege Kretschmann, Sie haben gesagt, es gehe darum, den Ländern eine angemessene Aufgabenerfüllung zu ermög lichen. Auch da haben Sie recht, und wir stimmen zu. Aber haben Sie einmal überlegt, dass unterschiedliche Länder bei ihrer Aufgabenerfüllung ganz unterschiedliche Kosten haben, dass z. B. die Mieten, die Baupreise und vor allem auch die Personalkosten bei uns wesentlich höher sind als in den nord östlichen Bundesländern, dass aber für den Länderfinanzaus gleich – ich zitiere hier aus einer Zusammenstellung des Bun desfinanzministeriums – grundsätzlich ein gleicher Finanzbe darf je Einwohner in allen Ländern angenommen wird? Es stimmt einfach nicht, dass überall der gleiche Finanzbedarf besteht. Auch darauf bitte ich bei der Klage einmal einzuge hen.
Einerseits wird gesagt: Die kleineren Länder haben einen grö ßeren Bedarf für ihre Regierung. Dass es aber Länder gibt, die neben anderen Aufwendungen für ihre Regierung einen hö heren Lebensstandard und höhere Preise haben, wird bisher nicht berücksichtigt. Das ist aus meiner Sicht ein großer Feh ler.
Ihr Satz, Herr Kretschmann, jedes Landesparlament habe die Haushaltshoheit darüber, was es mit seinen Einnahmen ma che, trifft gerade nicht zu. In dieser Debatte geht es darum, dass wir höchstens die Hälfte unserer Einnahmen ausgeben können; der Rest wird vorher umverteilt.
Damit Sie mir jetzt nichts Falsches unterstellen: Wir sind schon immer für Solidarität gegenüber Schwächeren gewesen und sind dies auch weiterhin.
Aber es muss angemessen sein. Deshalb müssen wir uns nicht von Herrn Wowereit Egoismus vorhalten lassen. Er tröstet uns
dann damit, dass die sogenannten reichen Länder etwas – ich wiederhole: etwas – davon behalten dürften, wenn sie mehr Steuern einnehmen. Das allein reicht uns nicht.
Es liegen keine weite ren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/6123.
Herr Präsident, zum Antrag: Wir wollen im Hinblick auf die Klage vor dem Bundesverfas sungsgericht größtmögliches Einvernehmen in diesem Parla ment erzielen. Deshalb ziehen wir nach Rücksprache mit dem Kollegen Hauk den Antrag zurück und beabsichtigen, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Im Hinblick auf das An gebot, gemeinsam an dem Thema zu arbeiten,
(Beifall bei der SPD und der CDU sowie Abgeord neten der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Zuruf von der CDU: Prima!)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesheimgesetzes – Druck sache 14/6080
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Verabschie dung der ersten Novelle zum Landesheimgesetz und den drei darauf basierenden Verordnungen – der Landesheimmitwir kungsverordnung, der Landesheimbauverordnung, die beide schon in Kraft getreten sind, sowie der noch ausstehenden Landesheimpersonalverordnung – werden wir ein verbrau cherfreundliches, das Selbstbestimmungsrecht der Bewohne rinnen und Bewohner in Pflegeheimen förderndes Gesetzes werk in den Händen haben,
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Hat der ein anderes Gesetz als wir? – Unruhe – Abg. Bärbl Mielich GRÜ NE: Ist das laut hier!)
Wie ich bereits an dieser Stelle ausgeführt habe: Über allem, was wir tun, muss das Gebot der Menschlichkeit stehen.
wenn gesprochen wird. Verlegen Sie doch bitte Ihre Gesprä che nach außerhalb des Plenarsaals, sonst ist der Redner nicht zu verstehen.