Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Lan despflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften ist ein weiterer Baustein in einem umfassenden Konzept, um unser Land verantwortungsvoll fit für die Herausforderungen, die die demografische Entwicklung und der demografische Wandel mit sich bringen, zu machen. Er ist auch ein Schritt in die richtige Richtung, um die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver zu machen. Ziel ist eine ein deutige Aufwertung des Pflegeberufs und die Integration der Pflegewilligen.
Meine Damen und Herren, wir versuchen, durchlässige Struk turen mit den unterschiedlichsten Ausbildungs- und Berufs bildern zu schaffen, und versuchen, die Pflegeberufe auch für Schulabbrecher und Langzeitarbeitslose zu öffnen. Daher wird u. a. die modellhafte Erprobung – der Herr Staatssekretär ist ausführlich darauf eingegangen – genutzt, um Antworten auf die Herausforderungen zu geben.
Bereits im Anhörungsverfahren wurde die Gesetzesinitiative überwiegend positiv bewertet. Ich möchte an dieser Stelle Sie, Herr Staatssekretär, bitten, diejenigen, die ihr noch etwas kri tisch gegenüberstehen, im Dialog und dann im Ausschuss bzw. in der nächsten Lesung aufzuklären, um höchstmögliche Zu stimmung auch in den Organisationen zu erreichen.
Wir reduzieren mit diesem Gesamtkonzept „Pflege- und pfle geergänzende Berufe“ auch die Bürokratie, indem wir die lan desrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zusammenfüh ren.
Der Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ gilt insbe sondere auch hier. An dieser Stelle möchte ich, meine Damen und Herren, auch noch an die Träger appellieren, angesichts
der qualitativen Anforderungen ihre Ausbildungsbereitschaft nicht zu senken; denn angesichts der vorher genannten Zah len brauchen wir gute Pflegekräfte.
„Die größte Kulturleistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten“, meine Damen und Herren. Das sagt ein japanisches Sprichwort. In diese Sinn sage ich: Lassen Sie uns zusammen auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen sicherstellen.
Die CDU-Landtagsfraktion jedenfalls steht für eine Genera tionengerechtigkeit im Sinne eines Miteinanders von Jung und Alt, gekennzeichnet durch gegenseitige Hilfe und Unterstüt zung sowie gegenseitige Rücksichtnahme. Daher bitten wir als Fraktion in den Beratungen um die Zustimmung zu die sem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie werden sich jetzt gleich wundern – bleiben Sie deswegen einfach sitzen –: Grundsätzlich begrü ßen wir die Initiative des Ministeriums für Arbeit und Sozial ordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg,
durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine Gesamtkonzep tion für die Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen und in den pflegeergänzenden Berufen zu erstellen.
Bereits in den Jahren 2000/2001 hat der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen entsprechen de Möglichkeiten vorgestellt, wie die Pflegeberufe zukünftig neu geregelt werden können.
Im Folgenden möchte ich auf einige Punkte eingehen, die wir teilweise noch für schwierig halten, bei denen wir noch Be darf sehen, einiges zu verändern. Ich möchte aber auch auf die Dinge eingehen, die aus unserer Sicht gut sind und gelun gen sind.
Grundsätzlich richtig und angesichts der veränderten Bedar fe in den Pflegeberufen wichtig ist es, dass die Rahmenbedin gungen für die beiden Berufsfelder Altenpflege und Kranken pflege vereinheitlicht werden. Dies gilt insbesondere für den Umfang der Praxiseinsätze, aber auch für die Außeneinsätze.
Denn wir werden auch nach den Erfahrungen mit den Modell versuchen in unserem Land mit Sicherheit mittel- und länger fristig dahin kommen müssen, dass wir eine gemeinsame Pfle gegrundausbildung haben, die sich dann modular in die ein zelnen Bereiche weiterentwickelt.
Insofern, denke ich, ist hier ein erster Schritt getan. Es gibt aber noch einiges zu tun. Das werden wir gemeinsam mitei nander erledigen.
Wichtig ist für uns auch, dass jetzt die Verpflichtung zur Fort bildung festgeschrieben ist. Denn wir wissen, dass sich die Anforderungen an die Qualifikationen ständig verändern.
Ich möchte auch einmal etwas aus einer sehr persönlichen Sicht sagen: Wenn ich vor 20 Jahren eine Altenpflegeausbil dung gemacht habe, heißt dies noch nicht, dass ich ohne Wei terbildung heute ohne Weiteres in einer Altenpflegeeinrich tung qualifiziert tätig sein könnte.
Ja, klar. Das liegt an etwas anderem. – Wichtig ist auch der ausbildungsbegleitende Erwerb der Fachhochschulreife, weil er den Pflegekräften zukünftig auch den Zugang zu den Hoch schulen ermöglicht und damit auch einer weiteren Professio nalisierung eines eigenständigen Pflegeberufs dient.
In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass Hochschu len zukünftig im Gesetz als Weiterbildungsstätten beschrie ben sind und wir wirklich dazu kommen können, dass wir in der Pflege mehr Professionalisierung und mehr Hochschul studiengänge insgesamt haben.
Auf eines ist allerdings zu achten – allerdings kann ich das bisher noch nicht erkennen –, nämlich dass sich diese Quali fikationen auch in den Tarifgefügen, auch in den Tätigkeiten in den Einrichtungen wiederfinden und auch eine entsprechen de Refinanzierung erfahren. Denn wenn wir unsere Pflege kräfte so qualifizieren wollen – das wollen wir –, dann muss sich das auch in den Tätigkeiten und in den Tarifgefügen nie derschlagen.
In diesem Zusammenhang ist es uns sehr wichtig, die Abgren zung der Fachkraft weiter zu schärfen und klarer herauszuar beiten, wie zukünftig die Berufsinhalte, die Berufsbilder aus sehen, weil es durch die vielerlei Berufe, die jetzt neu entwi ckelt werden, zu unscharfen Abgrenzungen kommt.
Hier wäre es noch einmal sehr wichtig – das ist uns ein An liegen –, die Berufsbilder und auch die Kompetenzen und Fer tigkeiten, die damit einhergehen, noch einmal klar zu be schreiben, um eine klarere Abgrenzung dessen zu haben, was zukünftig eine Fachkraft ist, auch im Sinne der im Heimrecht vorgeschriebenen Fachkraftquote, und was als Hilfskraft bzw. als Unterstützungskraft anzusehen ist.
Ich komme zu den Alltagsbetreuern. Hierbei setzt sich das, was ich eben zu erklären versucht habe, nahtlos fort. Wir ha ben Alltagsbetreuer, wir haben Alltagsbegleitungen, wir ha ben Präsenzkräfte, wir haben ehrenamtliche Kräfte, die aus Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes bezahlt werden können. Auch hier ist die Abgrenzung noch zu undeut lich: Für welches Berufsbild brauche ich denn welche Ausbil dung, z. B. eine 160-stündige Ausbildung, eine einjährige Aus bildung oder eine zweijährige Hilfsausbildung? Was kann ich ehrenamtlich machen, was qualifiziert mich, und – das scheint mir ein wesentlicher Punkt zu sein – wie ist vor allem die fach liche Anleitung und Unterstützung durch Fachkräfte gegeben? Denn ich denke nicht, dass wir erwarten können, dass bil dungsferne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer 160-Stunden-Qualifikation zur Pflege in der Lage sind, selbst ständig zu arbeiten und selbstständig darüber entscheiden kön nen, was zu tun ist und was nicht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen Punkt an sprechen, der vielleicht noch geändert werden sollte. Es ist uns nicht klar, was denn ein „dem Hauptschulabschluss ver gleichbarer Bildungsabschluss“ ist.
Entweder habe ich den Hauptschulabschluss auf dem üblichen Weg oder über eine Schulfremdenprüfung erworben, oder aber den Begriff „dem Hauptschulabschluss vergleichbarer Bil dungsabschluss“ müssten Sie bei Gelegenheit erklären.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Das ist die im Ge setz aufgeführte neue Berufsbezeichnung des Arztassistenten. Dazu muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen, dass dies von uns abgelehnt wird. Denn wenn wir eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe wollen, dann kann dies nicht bedeuten, dass man einen neuen Beruf des Assistenten eines anderen Berufs schafft. Das ist in der Sache an sich widersprüchlich und wird mit uns so nicht machbar sein.