Frau Rastätter, noch einmal dazu, warum wir Abschnitt II Zif fer 4 Ihres Antrags nicht zustimmen können. Das will ich be gründen. Sie haben zu Recht gesagt: zusätzliche Kompeten zen, interkulturelle Fähigkeiten berücksichtigen. Das ist alles in Ordnung. Aber in Ihrem Antrag steht: Sie sollen nicht nur als „zusätzliche Kompetenz anerkannt werden“, sondern auch – jetzt kommt die entscheidende Aussage – „anstelle anderer Voraussetzungen treten können“. Diese Aussage kann ich nicht mittragen, weil ich das Problem sehe, dass wir dadurch genau dahin kämen, dass jemand, der diese Qualifikationen gar nicht erwerben kann, benachteiligt würde. Das möchte ich vermeiden.
Im Grunde gebe ich Ihnen recht: Man sollte zusätzliche Kom petenzen in das Bewerbungsverfahren einfließen lassen. Das unterstützen wir. Wir unterstützen es aber nicht, dafür andere Voraussetzungen zu opfern.
Wir kommen zur Behandlung des Antrags der Fraktion GRÜ NE, Drucksache 14/3968. Abschnitt I ist durch den Bericht der Landesregierung erledigt.
Bei Abschnitt II lasse ich zunächst über die Ziffern 1 bis 3 ge meinsam abstimmen. Wer diesen Ziffern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Mehr heitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt über Abschnitt II Ziffer 4 abstimmen. Wer kann dieser Ziffer zustimmen? – Danke. Gegenstimmen? – Eben falls abgelehnt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C h r i s t o p h B a y e r S P D – H i s t o r i s c h e A l t s t a d t S t a u f e n
die Entwicklung, die Verantwortlichkeiten und die Gesamt schadenshöhe in der durch Erdbohrungen in Mitleiden schaft gezogenen historischen Altstadt von Staufen?
Landeszuschuss für die Erkundungsbohrung in Höhe von 1,9 Millionen € hinaus an den durch Gebäudeschäden ver ursachten Kosten von bislang 3,8 Millionen € zu beteili gen, um die Stadt Staufen vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren?
Für die Landesregie rung erteile ich dem Staatssekretär im Wirtschaftsministeri um, Herrn Drautz, das Wort.
Herr Präsident, meine Da men und Herren Abgeordnete! Herr Abg. Bayer, lassen Sie mich zu Ihrer Frage unter Buchstabe a und dabei zuerst zu der aktuellen Situation und der Entwicklung Folgendes sagen: Die Erkundungsbohrung, die vom Landesamt für Geologie, Roh stoffe und Bergbau fachlich betreut wurde, ist Ende Oktober 2009 abgeschlossen worden und ist zwischenzeitlich vollstän dig ausgewertet.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Hebungen in Staufen auf Quellvorgänge im Gipskeuper zurückzuführen sind. Die Quellvorgänge sind durch die Erdwärmesondenboh rungen im Jahr 2007 ausgelöst worden. Im November 2009 wurden zwei Sanierungsmaßnahmen gegen die Hebungen des Untergrunds eingeleitet.
Zum Absenken des Grundwasserspiegels und zu der nachträg lichen Ringraumabdichtung bei den Erdwärmesonden wurde in einem technisch sehr anspruchsvollen Verfahren Spezial
Die regelmäßig durchgeführten Höhenmessungen belegen, dass die Sanierungsmaßnahmen greifen und zu einer Verrin gerung der Hebegeschwindigkeit geführt haben. Eine Aussa ge darüber, wie lange der ausgelöste Quellprozess noch an dauert, ist nach Einschätzung der Fachleute nicht möglich.
Jetzt gehe ich auf die Verantwortlichkeiten ein: Nach dem vor liegenden Rechtsgutachten ist davon auszugehen, dass die Stadt Staufen als Antragstellerin bzw. Grundstückseigentüme rin gegenüber den Geschädigten verschuldensunabhängig haf tet. Die Stadt strebt an, die Schadensregulierung mit den Ge schädigten außergerichtlich über eine Schlichtungsstelle ab zuwickeln.
Bislang hat ein Geschädigter beim Landgericht Freiburg zu nächst Klage gegen die Stadt erhoben. Daneben kommt eine Haftung der am Geothermieprojekt beteiligten Firmen in Be tracht. Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat am 31. März 2010 beschlossen, eine Feststellungsklage gegen diese Firmen zu erheben.
Für eine Haftung des Landes sieht die Landesregierung kei ne Anhaltspunkte. Vereinzelt wird den beteiligten Landesbe hörden vorgehalten, dass das Vorhaben in Staufen nicht hätte genehmigt werden dürfen. Insoweit ist aber zu berücksichti gen, dass im Vorfeld eine Vielzahl von Erdwärmesondenboh rungen in gleich gelagerten geologischen Verhältnissen erfolg reich durchgeführt worden sind.
Da der Geschädigte, der gegen die Stadt Klage erhoben hat, seine Klage nun auch auf das Land ausgeweitet hat, wird das Landgericht Freiburg auch über die Frage der Amtshaftung zu entscheiden haben.
Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat sich am 31. März 2010 damit befasst, ob auch die Stadt Amtshaftungsansprüche ge gen das Land gerichtlich geltend macht. Es wurde beschlos sen, eine Amtshaftungsklage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erheben.
Zur Gesamtschadenshöhe: Zwischenzeitlich sind mehr als 250 Gebäude als beschädigt gemeldet. Schätzungen zufolge be läuft sich die Schadenssumme auf mindestens 40 Millionen €. Weiter gehende Aussagen können erst nach vollständigem Ab klingen der Hebungen getroffen werden.
Ich komme zu der Frage unter Buchstabe b, der Frage nach der Beteiligung des Landes an den Kosten. Die Schadensbe seitigung und ihre Finanzierung obliegen in erster Linie der Stadt Staufen. Der Ministerrat hat am 18. August 2009 be schlossen, dass das Land zur Unterstützung der Stadt die Ge samtkosten der Erkundungsbohrung übernimmt. Im Jahr 2009 wurden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1,92 Millio nen € bewilligt und ausbezahlt. Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass für die Sanierung des Sondenfelds weitere Kosten in Höhe von ca. 1,1 Millionen € anfallen. Die se Kosten werden entsprechend der Zusage vom August 2009 vom Land getragen.
Die Landesregierung ist auch weiterhin bereit, Staufen bei der Bewältigung der Hebungsschäden zu unterstützen. Als finan zielle Hilfe sind hierfür im Staatshaushaltsplan 2010/2011 ins gesamt 4 Millionen € vorgesehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend feststel len: Sollten Sie zu diesem Projekt noch Fragen haben, kön nen Sie sie gern zu Protokoll geben. Sie werden dann schrift lich beantwortet.
Das könnte sein. Aber mit dem Thema befassen sich mehrere Ministerien. Deshalb wer den die Antworten zwischen ihnen abgestimmt.
Ja. Dann kann man das machen. Aber ich kann natürlich nicht von vornherein jede Frage eines Abgeordneten sofort abwiegeln. Ihre Entschei dung können Sie dann nach der Fragestellung treffen.