Unstrittig ist, dass Steuerhinterziehungen verfolgt werden müssen. Die Frage ist: Sind dabei alle Mittel zulässig? Zum einen gibt es keine einschlägigen gerichtlichen und insbeson dere höchstrichterlichen Entscheidungen zum Ankauf und zur Verwertung von sogenannten Steuer-CDs
zum anderen gibt es aber Aussagen von Rechtsgelehrten – das müssen auch Sie einmal akzeptieren –, die den Ankauf und die Verwertung für rechtlich bedenklich halten.
Deshalb war und ist es richtig – darauf komme ich nachher zu sprechen, damit auch Sie das verstehen –, dass unsere Lan desregierung im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung alle infrage kommenden Rechtsgüter sorgfältig gegeneinander ab gewogen und im Ergebnis der Verantwortung für die Bediens teten höchste Priorität eingeräumt hat. Es kann nämlich nicht sein, dass das Land seine Staatsdiener ohne Not in die Nähe eines Strafverfahrens bringt.
Um das Risiko einer Strafverfolgung der handelnden Beam ten auf jeden Fall auszuschließen, hat das Land Baden-Würt temberg zu Recht die ihm angebotenen Daten an das Bundes zentralamt für Steuern weitergegeben. Gleichzeitig hat das Land eine Kostenbeteiligung zugesagt.
Aus diesen Gründen muss dem Versuch der SPD, zu unter stellen, die Landesregierung und die CDU-Fraktion würden Steuerhinterziehung durch den Nichtankauf der „Steuer-CD“ begünstigen, vehement widersprochen werden.
Das ist nicht unlogisch, lieber Herr Kollege Rust, sondern das hängt noch mit ganz anderen Sachverhalten zusammen.
Dass die Landesregierung ihrer Personalverantwortung und damit ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Bediens teten nachkommt, begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich.
Ach! – Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell sind mit Stand vom 8. April insgesamt 4 352 Selbstanzeigen mit einem
geschätzten Volumen von über 742 Millionen € eingegangen. Die SPD meint in ihrer Pressemitteilung gleichen Datums – vom 8. April –, die Landesregierung verhalte sich beim Er werb von Steuerdaten wie ein Trittbrettfahrer. Diese Erklä rung – auch von Ihrem Herrn Dr. Schmid abgegeben – ist ab surd. Wieder einmal sind ihm anscheinend die objektiven Maßstäbe abhandengekommen und sind ihm die Sachargu mente gänzlich ausgegangen. Schade, er ist nicht da, aber ich denke, das ist krankheitsbedingt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ist be reits vereinbart worden. Künftig wird klar sein, wem das Be steuerungsrecht in welchen Fällen zusteht. Dem werden Sie hoffentlich zustimmen können.
Selbstverständlich bleibt die Landesregierung stets aufgeru fen, über den Bundesrat weitere Verbesserungsvorschläge zu initiieren. Was hingegen die Schaffung einer Rechtsgrundla ge für den Ankauf von illegal erworbenen Steuerdaten sowie die steuerbefreiende Wirkung der Selbstanzeigen anbelangt, muss vom Bund die Abgabenordnung geändert werden. Des halb sieht unser Antrag im Bundesrat auch vor, dass Bediens tete beim Ankauf und bei der Verwertung von Steuerdaten Dritter kein strafrechtliches Risiko mehr eingehen.
Aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung kommt aller dings für die CDU bei Rechtsfolgen der Selbstanzeige nur ei ne Modifizierung infrage. Eine gänzliche Abschaffung der Strafbefreiung bei Selbstanzeigen wäre auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit kontraproduktiv. Über den sich ab zeichnenden Zielkonflikt zwischen dem völligen Wegfall der Straffreiheit und der Steuergerechtigkeit sowie einer gleich mäßigen Besteuerung müssen die Experten entsprechende Vorschläge erarbeiten, die wir dann im Gesetzgebungsverfah ren parlamentarisch behandeln können.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Landesre gierung jeden Einzelfall durch die dafür zuständigen Finanz ämter überprüfen lässt. Konkret sind dort die Steuerfahn dungsstellen zuständig. Damit hält sich die Landesregierung streng an Gesetz und Recht und trägt zur Aufklärung von Steu erstraftaten bei, ohne sich im rechtsfreien Raum zu bewegen und rechtsstaatliche Prinzipien über Bord zu werfen.
Auch der Versuch der SPD, die Verfahren wegen des Ver dachts auf Steuerhinterziehung in Freiburg etwa zu einer Kon kurrenzsituation zwischen Finanzministerium und Justizmi nisterium hochzustilisieren, schlägt fehl.
Ich gehe aber davon aus, dass mit der Stellungnahme des Fi nanzministeriums zum Antrag Drucksache 14/6022 die bei der SPD-Fraktion bestehenden Missverständnisse ausgeräumt werden konnten.
Meine Damen und Herren, im Übrigen möchte ich noch dar auf hinweisen, dass es sich in aller Regel um hinterzogene
Einkommensteuer einschließlich fälliger Hinterziehungszin sen handelt. Nach dem Grundgesetz und den ergänzenden Ge setzen stehen die Erträge dem Bund, den Ländern und den Kommunen zu. Damit fließen diese Steuernachzahlungen so wohl in den Länderfinanzausgleich als auch in den kommu nalen Finanzausgleich ein.
Auch insoweit – jetzt komme ich noch einmal darauf zurück – kann an der zugesagten Kostenbeteiligung des Landes kei ne Kritik geübt werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Was die Landesregie rung beim Thema „Steuer-CD“ geboten hat, war wirklich ein unwürdiges Schauspiel.
Im gesamten Verein der oberschwäbischen Amateurtheater würden wir keine einzige Theatergruppe finden, die bereit wä re, ein solch übles Schauspiel aufzuführen.
Das sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, einmal ganz sachlich betrachtet.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie sind höchstens als Zuschauer dabei! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)
Herr Kollege Schmiedel, Sie haben eigentlich die inneren Wi dersprüche aufgezeigt, und Sie haben aufgezeigt, wie es recht lich widersprüchlich gemacht wird und wie die Landesregie rung hier agiert hat und weiterhin agiert.
Ich stelle fest, Herr Ministerpräsident Mappus: Sie handeln bei der Steuerfahndung, bei der Durchsetzung des Steuer rechts ebenso paradox und unberechenbar
wie beim Steuerrecht selbst. Also einmal so, einmal so. Wir haben keine klare Linie erkennen können.
Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat das Ganze – der Begriff ist heute schon gefallen – als „Eiertanz“ bezeichnet.