Protocol of the Session on April 14, 2010

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nur mit Sozialdemo kraten!)

allerdings natürlich unter einer Voraussetzung: dass in der Tat entsprechende Vorranggebiete ausgewiesen werden, die die notwendige Windhöffigkeit an den Tag legen.

Genau an dieser Stelle setze ich an, meine Damen und Her ren. Wir haben ausrechnen lassen, dass es in Baden-Württem berg seit 2003 etwa 105 Vorranggebiete gibt und dass 75 % dieser Vorranggebiete gut sind – da kann man investieren, da ist auch investiert worden –, dass aber etwa 25 % der Vorrang gebiete nicht gut sind. Das heißt, obwohl dort die Genehmi gungsvoraussetzungen vorliegen und dort investiert werden könnte, wird nicht investiert.

Dies liegt im Wesentlichen an zwei Gründen: Der erste Grund ist die Windhöffigkeit. Das ist klar. Ein Investor wird nur dann investieren, wenn entsprechende Winderträge zu erwarten sind. Also heißt das im Klartext, dass wir mit diesen 25 % der Vorranggebiete relativ wenig anfangen können. Deshalb ha be ich gesagt: Diese 25 % der Vorranggebiete müssen durch andere Gebiete ersetzt oder ergänzt werden, wie auch immer. Ich habe die Regionalverbände aufgefordert, sich auf die Su che zu machen.

Das ist der erste Punkt. Aber selbst dann, meine Damen und Herren, wenn man die Vorranggebiete ganz abschaffen wür de und gewissermaßen alles frei handeln könnte, wäre das Problem nicht gelöst, und zwar deshalb nicht, weil Sie auch nach Ihren Vorstellungen, nach dem Vorschlag Ihrer Geset zesinitiative natürlich immer auch im Konflikt mit Natur schutz und Landschaftsschutz stehen und sich damit ausein andersetzen müssen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sicher! Das ist auch in Rheinland-Pfalz so!)

Daran wird sich nichts ändern. – Ja, in Rheinland-Pfalz. Ich habe die Region Trier angesprochen. Es geht ja offensichtlich.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Mit Sozialdemokraten! – Gegenrufe von der CDU, u. a.: Beglücken Sie Rheinland-Pfalz!)

Langsam! Versuchen wir doch einmal, etwas ernsthafter zu sein.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn man solche Vor ranggebiete ausweist, ist doch klar, dass das so geht!)

Versuchen wir einmal, etwas ernsthafter zu sein. – Ich wei se nur noch einmal darauf hin: Selbst dann, wenn man Ihre Lösung – die ich nicht will – nehmen würde, dann hätten Sie trotzdem das Problem, dass Sie sich mit Naturschutz, mit Landschaftsschutz und vielem anderen auseinandersetzen müssten.

(Abg. Paul Nemeth CDU: Wir leben in einem Rechts staat!)

Deshalb sage ich: Wer wirklich will, dass in Baden-Württem berg mehr passiert, der darf nicht nur neue Gebiete auswei sen, die windhöffig sind – das ist eine Voraussetzung –, son dern muss gleichzeitig darauf achten, dass es ein höheres Maß an Flexibilität in diesem Zielkonflikt mit den Naturschutz- und den Landschaftsschutzgebieten gibt. Das ist ein neuer Ansatz.

Sie haben mich vorhin gefragt: Was tut der Wirtschaftsminis ter, um dieses Ziel voranzutreiben? Ich nenne Ihnen jetzt drei konkrete Punkte.

Der erste Punkt ist – das gilt insbesondere für den Bereich Re powering –: 70 % aller Altanlagen, also aller Anlagen, die vor dem Jahr 2003 erstellt worden sind, stehen heute in Vorrang gebieten. Da kann sofort Repowering gemacht werden. Das ist dort absolut erlaubt. Aber einige stehen eben nicht in Vor ranggebieten. Die kann man natürlich umwandeln oder in Vor ranggebiete übernehmen.

Als erstes Beispiel dafür, was getan worden ist, nenne ich, dass Regierungspräsidien gebeten, angewiesen worden sind, dafür zu sorgen, dass das Thema Zielabweichungsverfahren in der Zukunft nicht mehr so restriktiv gehandhabt wird, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen, bei denen mit diesem Instrument des Ziel abweichungsverfahrens etwas erreicht werden konnte.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE meldet sich.)

Jetzt nicht. – Das war Punkt 1.

Punkt 2: Was die Windhöffigkeit angeht, gibt es seit einiger Zeit einen Windatlas, der gewissermaßen als Orientierung für die Gemeinden, für die Investoren gilt, damit sie eine Vorstel lung haben, wo es sich lohnt, zu investieren. Dieser Windat las soll jetzt optimiert werden. Wir sind im Gespräch mit den entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen, mit dem Wetterdienst und anderen. Wir wollen diesen Windatlas opti mieren und dann den Investoren, den Gemeinden, den Regi onen zur Verfügung stellen, damit eine bessere Information darüber gegeben werden kann, wo sich Windkraftanlagen loh nen.

Dann gibt es den dritten Punkt – ich habe ihn kurz angespro chen –: Ich bin mit der Kollegin Gönner einig – sie ist zustän dig für die Themen Naturschutz und Landschaftsschutz –,

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Mittlerweile!)

dass unbeschadet der rechtlichen Situation in der Zukunft ein höheres Maß an Flexibilität an den Tag gelegt wird, was Ab standsgrenzen zu Wohnbebauungen, zu Naturschutzgebieten, zu Landschaftsschutzgebieten – wie auch immer – betrifft. Dies wird letztlich dazu führen, dass in den Vorranggebieten mehr gebaut werden kann.

Also, meine Damen und Herren, es gibt schon Möglichkeiten.

Nun will ich eines unterstreichen – das haben einige Kolle gen auch gesagt –, was ich nicht will: Es kommt nicht infra ge, dass der Wirtschaftsminister, auf dem grünen Stuhl in Stuttgart sitzend, darüber entscheidet, wo in Baden-Würt temberg Windkraftgebiete aufgebaut werden oder nicht. Das kommt nicht infrage. Denn das kann nur in einem gesell schaftlichen Konsens stattfinden. Das kann nicht gegen die Kommunen stattfinden, das muss mit den Kommunen statt finden. Nur sie sind es, die nahe daran sind, die diese Entschei dung letztlich auch mittragen müssen.

Wenn der Ministerpräsident z. B. gestern in der Pressekonfe renz gesagt hat, dass er nicht eine Politik gegen die Kommu nen machen wird, dann unterstreiche ich das.

(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Was heißt das?)

Jetzt bin ich wirklich einmal gespannt. Diese Gesetzesinitia tive der SPD führt ja auch dazu, dass wir von den kommuna len Landesverbänden entsprechende Stellungnahmen einho len. Das ist eingeleitet. Da gibt es schriftliche Stellungnah men. Dann will ich einmal sehen, was die kommunalen Lan desverbände dazu sagen.

Jetzt sage ich Ihnen eines: Wenn die kommunalen Landesver bände – aber nur dann – im Rahmen dieser Anhörung zu dem Ergebnis kämen, dass es neben Schwarz- und Weißgebieten in Baden-Württemberg in der Zukunft auch Graugebiete ge ben sollte,

(Abg. Thomas Knapp SPD: Das ist doch Bundesge setz!)

dann ist die Frage, ob dafür das Landesplanungsgesetz geän dert werden muss. Wenn die Kommunen sagen: „Wir wollen das; wir wollen in bestimmtem Umfang, also in Graugebie ten, die Verantwortung dafür übernehmen, ob dort gebaut wird oder nicht gebaut wird“, dann werden wir uns über diese Fra ge noch einmal im Einzelnen unterhalten.

Unter dem Strich, meine Damen und Herren: Es ist ein Am menmärchen, zu glauben, dass wir nur mit einer radikalen Än derung des Landesplanungsgesetzes mehr erreichen können. Ich habe Ihnen die Voraussetzungen genannt, die erfüllt wer den müssen, um zu besseren Konditionen zu kommen. Ich nenne sie noch einmal: Flexibilisierung im natürlichen Kon flikt mit dem Landschaftsschutz und dem Naturschutz, Opti mierung des Windatlasses, Einsatz des Zielabweichungsver fahrens und Ausweisung neuer Gebiete. Diese vier Vorausset zungen werden wir auf den Weg bringen. Dann werden wir gute Chancen haben, auch ohne Gesetzesänderungen zu ei nem vernünftigen Windertrag im Land Baden-Württemberg zu kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Herr Minister, die Zwi schenfragen wollen Sie also nicht beantworten?

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Die haben sich erledigt!)

Dann ist die Debatte beendet, denn mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf der Frakti on der SPD, Drucksache 14/6058, und den Antrag der Frak tion der SPD, Drucksache 14/4057, an den Wirtschaftsaus schuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Wider spruch. Damit ist es so beschlossen.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr mit der Regierungsbefragung fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:10 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Die Landesregierung hat dem Herrn Landtagspräsidenten zwei zentrale Themen der letzten Kabinettssitzung mitgeteilt:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des öffentlichen

Dienstrechts (DRG)

2. Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung

Für die Landesregierung darf ich Herrn Innenminister Rech das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal möchte ich eine per sönliche Bemerkung zu diesem Thema voranstellen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Aber gern!)

Wie viele von Ihnen, habe auch ich zuvor einen freien Beruf ausgeübt. In den Jahren zuvor war ich Anwalt. Das war ich gern. Das sage ich vorweg, um nachdrücklich zu unterstrei chen, was ich jetzt sage.