Ihrem fassungslosen Gesicht, Frau Abg. Mielich, entnehme ich, dass Sie eine Zusatzfrage stellen wollen.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass Gaststättenkonzessionen an Verkaufsstellen gegeben werden, die Speisen und Getränke zum alsbaldigen Verzehr vorsehen. Das ist ja nun bei ganz vielen der Fall. Es gibt eine ganze Menge Tankstellen, die aufgrund dieser Regelung jetzt den Antrag gestellt haben, eine Gaststättenkonzession zu bekommen. Ich frage Sie: Wie viele sind es insgesamt, die das beantragt haben?
Meine zweite Zusatzfrage: Welche Möglichkeiten haben Sie denn, eine Gaststättenkonzession nicht auszusprechen? Soweit ich weiß, gibt es überhaupt keine Möglichkeiten, einem Antrag nicht stattzugeben, wenn die entsprechenden Bedingungen geschaffen sind.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Hinsichtlich der Erteilung einer Konzession wird immer genau geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Gaststätte gegeben sind. Dementsprechend muss die Küche über eine Einrichtung verfügen, wie sie in einer normalen Gaststätte zu finden ist
denn sonst wäre es keine. Genauso müssen wie in einer Gaststätte auch Toilettenanlagen vorhanden sein. Es kann nicht sein, dass einfach ein Verkauf aufgemacht wird, ohne dass die Bedingungen für eine Gaststätte gegeben sind.
(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Und die andere Frage: Wie viele Anträge sind gestellt worden?)
Herr Staatssekretär, Sie haben formuliert, dass der Gastwirt Getränke nur in einer Menge abgeben darf, die einen „gesellschaftlich üblichen Konsum“ zulässt. Mich würde interessieren, wie das Wirtschaftsministerium diesen Begriff definiert.
Zum Schluss haben Sie noch gesagt – auch das war interessant –, dass die Landesregierung, wenn jetzt praktisch Verbote ausgesprochen werden müssen, in diesem Bereich einschreiten wolle. Ich dachte, wenn Konzessionen erteilt werden müssten, wären die Kommunen zuständig.
Sie haben völlig recht: Die Kommunen sind zuständig. Trotzdem wird das Land darüber wachen, dass das Thema „Tankstellen mit Gaststätten“, das Frau Mielich zu Recht angesprochen hat, nicht weiter ausgeweitet wird. Im Endeffekt sind aber die Kommunen zuständig; da haben Sie recht.
(Abg. Hans Heinz CDU: Was ist „gesellschaftlich üb- licher Konsum“? – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Zwei Flaschen Wein! – Zuruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE – Unruhe)
(Lebhafte Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten al- ler Fraktionen – Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)
Herr Staatssekretär, wer wird die Einhaltung dieses Gesetzes überwachen? Wie wird das Gesetz vollzogen? Wer wird damit betraut?
Frau Abgeordnete, damit Sie es ganz genau erfahren, werde ich auch diese Frage schriftlich beantworten.
Herr Staatssekretär, ist das Wirtschaftsministerium nicht der Ansicht, dass bei einer Tankstelle mit Gaststättenkonzession die Tankstelle der hauptsächliche Betriebszweck ist und im Vordergrund steht und ein Kiosk, eine angegliederte Gaststätte als Zusatzgeschäft zu verstehen ist? Wäre Ihre Aussage – möglichst baldiger Verzehr – nicht auch so zu verstehen, dass auch ein oder zwei Flaschen Wodka nach einem Kauf alsbald verzehrt und auch von einem Autofahrer möglichst schon während der Fahrt ausgetrunken werden müssten?
Herr Staatssekretär, teilt das Wirtschaftsministerium meine Auffassung, dass eine Tankstelle eine Tankstelle und eine Gaststätte eine Gaststätte ist, dass aber, wenn eine Tankstelle mit einer Gaststätte verbunden ist, die Tankstelle auch eine Gaststätte ist?
Teilt das Wirtschaftsministerium zudem meine Auffassung, dass hier überhaupt kein Problem besteht, weil nämlich alles klar ist und weil jeder genau gewusst hat, wie es ist? Teilt das Wirtschaftsministerium auch die daraus folgende Auffassung, dass wir uns mit dieser Frage nicht weiter befassen müssen?