Protocol of the Session on March 11, 2010

schusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 12. Dezember 2008 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2007 – Drucksachen 14/3784, 14/5925

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

(Unruhe – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Pst! He!)

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. Dezember 2009 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Landesbeteiligungen an Unternehmen und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien – Drucksachen 14/5580, 14/5927

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. September 2009 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 12. März 2009 zur Wirtschaftlichkeitsanalyse von ÖPP-Projekten der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes – Drucksachen 14/5102, 14/5928

Berichterstatter: Abg. Klaus Herrmann

Das Präsidium hat als Redezeit für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Groh für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema PPP, also Public Private Partnership, hat uns schon des Öfteren beschäftigt, hier im Plenum zuletzt am 7. Juli 2009. Wir haben uns zuletzt im Finanzausschuss vor wenigen Tagen, am 4. März, mit der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs auseinandergesetzt, die heute nochmals Gegenstand unserer Debatte im Plenum ist.

Lassen Sie mich deshalb nochmals dem Grunde nach kurz darstellen, um was es bei den alternativen Finanzierungen bei PPP oder – wie es auch genannt wird – ÖPP der ersten oder zweiten Generation eigentlich geht.

Es geht schlichtweg um die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme im Vergleich von Eigenleistung zu Fremdleistung. Weil der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ein Verfassungsgebot ist, steht er auch über allen anderen Haushaltsgrundsätzen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

Er steht auch über den von Herrn Dr. Schmid so oft zitierten Haushaltsvorgaben wie Klarheit oder Wahrheit. Der Wirtschaftlichkeit ist also in erster Linie Rechnung zu tragen. Das möchte ich auch Ihnen sagen, Herr Dr. Prewo.

Wenn wir mit den uns anvertrauten Steuergeldern oder den speziellen Kreditfinanzierungen sorgsam umgehen und größte Effizienz erzielen wollen, dann müssen wir uns auch mit allen denkbaren Möglichkeiten zur Realisierung beschäftigen. Das Ergebnis einer seriösen Wirtschaftlichkeitsprüfung darf keinesfalls durch Pauschalurteile vorweggenommen werden wie z. B.: Wenn andere verdienen, dann muss es zwangsläufig teurer sein; VOB und Ausschreibung gewähren ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit; Generalunternehmer sind pauschal abzulehnen, weil sie das heimische Handwerk gefährden; Private können sich nicht so günstig Kredite beschaffen wie die öffentliche Hand. Das sind nur ein paar Vorurteile, die ich hier nennen möchte.

Wer es mit der Wirtschaftlichkeit ernst nimmt und ihr voll und ganz Rechnung tragen möchte, der muss sich mit der Maßnahme insgesamt beschäftigen und darf sich nicht nur auf das konkrete, im Haushalt mit den entsprechenden Baumitteln etatisierte Projekt fokussieren. Wer beispielsweise weiß, dass allein eine Mehrbelastung aus der Finanzierung um 1 % gleichbedeutend mit einer Steigerung der Baukosten um 10 % sein kann, der muss nolens volens auch verstehen, dass wirtschaftliche Vergleichsberechnungen ein Muss sind.

Was meine ich damit? Die Etatisierung einer Hochbaumaßnahme spiegelt nur die geschätzten Baukosten wider. Alle anderen projektbezogenen Kosten, z. B. Finanzierung, Bauzeit, Personalaufwand, Bauunterhaltung, Abschreibung, steuerliche Aspekte usw., sind meist in vielen anderen Haushaltsstellen mit veranschlagt oder in der Kameralistik gar nicht erfasst. Daraus folgt, dass der finanzielle Aufwand ein viel größerer ist als die dem Haushaltsplan in der Summe entnehmbaren Projektbaukosten.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wohl wahr!)

Deshalb muss im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der seriöse Vergleich geschaffen werden und dann nach den Prinzipien der dynamischen Investitionsrechnung eine Bewertung erfolgen. Diese Barwertmethode ist anerkannt und unstrittig. Die Zeitwerte können ebenfalls mit ins Kalkül einbezogen werden.

Dies alles, meine Damen und Herren, hat der Rechnungshof in der vorliegenden Beratenden Äußerung bestätigt. Jedenfalls hat er bis auf einen Ausnahmefall die Wirtschaftlichkeit der realisierten PPP-Maßnahmen anerkannt und die Vorteile bestätigt.

Gleichwohl habe ich der Stellungnahme des Rechnungshofs eine gewisse Besorgnis entnommen, weil dem Rechnungshof durch die einseitige Veranschlagung im Haushaltsplan entweder als PPP-Maßnahme oder als Eigenlösung die eigentliche Marktorientierung nicht mehr gewährleistet erscheint. Das Finanzministerium prüft zwar vorab die Maßnahme im Kern auf ihre Realisierbarkeit, kann dabei allerdings auf keine realen

Werte zurückgreifen, sondern muss sich mit Annahmen und Erfahrungswerten behelfen. Auch das Verhandlungsverfahren erscheint dem Rechnungshof in diesem Zusammenhang sehr fraglich.

Andernfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf eine Doppelveranschlagung, wie vom Rechnungshof verlangt, einer Ausweitung des Kreditrahmens. Dies aber lehnen sowohl das Finanzministerium als auch die CDU-Fraktion ab.

Der Rechnungshof tendiert – wie ich meine, zu Recht – zu den Investorenlösungen der ersten Generation. Weiter gehende Lösungen wie insbesondere ÖPP-Projekte der zweiten Generation hält er für zweifelhaft, weil Verträge gerade im Bereich des Facilitymanagements – etwa Hausmeisterleistungen, Ener giebezug, Reinigung oder Wartung – über 15 bis 20 Jahre nicht unbedingt seriös bewertbar sind. Hinzu kommt, dass sie den klassischen Aufgabenbereich des Mittelstands darstellen und über zu viele Jahre dem Markt schlichtweg entzogen werden.

Die CDU-Fraktion – ich komme zum Schluss – nimmt von der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs sowie von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis. Wir werden aber die Fortentwicklung in diesem Bereich weiterhin im Auge behalten und mögliche, die Wirtschaftlichkeit infrage stellende Richtungsänderungen unverzüglich aufgreifen und darauf reagieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Prewo für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die im Ansatz etwas nachdenklichen Bemerkungen, die Kollege Groh am Schluss seiner Ausführungen gemacht hat. Es geht bei PPP in Wahrheit nicht nur um Wirtschaftlichkeitsfragen.

(Zuruf des Abg. Manfred Groh CDU)

Öffentlich-private Partnerschaften, wörtlich verstanden, sind nicht das Problem. Zusammenarbeit bei der Aufgabenerfüllung ist nicht neu: Sie reicht vom Straßenbau über Kinderbetreuung bis zum Energiecontracting; das kennen wir.

Das Problem ist vielmehr, dass daraus bei Baumaßnahmen die Beauftragung von Generalunternehmern abgeleitet und so das Mittelstandsförderungsgesetz ausgehebelt wird. Kleine Unternehmen, kompetent in ihrem Gewerk, und Handwerker können sich selbst nicht mehr am Markt um den ausgeschriebenen Auftrag bewerben.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das stimmt doch nicht!)

Das ist die Folge. Die Folge sind u. a. vertikale, klientelistische Abhängigkeitsstrukturen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das stimmt doch nicht!)

Ordnungspolitisch betrachtet handelt es sich um einen Angriff auf das freie Handwerk.

(Abg. Ingo Rust SPD: So ist es! – Abg. Manfred Groh CDU: Ach!)

Das wollen wir nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

So steht es auch im Gesetz. Aber die Landesregierung verstößt immer öfter gegen das Mittelstandsförderungsgesetz.

(Abg. Manfred Groh CDU schüttelt den Kopf.)

In § 22 Abs. 1 dieses Gesetzes heißt es – ich zitiere –:

... sind Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft... zu berücksichtigen. Insbesondere sind Leistungen... so in Lose nach Menge und Art zu zerlegen, dass sich Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft bewerben können.

(Abg. Ingo Rust SPD: Sehr richtig! – Abg. Heidero- se Berroth FDP/DVP: Das ist aber gar nicht Thema dieser Beschlussempfehlung!)

In der Verwaltungsvorschrift dazu heißt es – ich zitiere –:

Durch die Wahl des Verfahrens ist Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich um den Auftrag zu bewerben.