Ich kann durchaus damit leben, wenn man die Erbschaftsteuerreform an zehnjährige Fortführung koppelt, und damit meine ich Fortführung der wesentlichen Bestandteile, mit Sicherheit nicht Fortführung mit dem seitherigen Personalstand; das wäre schlicht unwirtschaftlich gedacht. Aber Fortführung der wesentlichen Bestandteile – dafür gibt es ja Kriterien aus anderen Rechtsgründen – ist in Ordnung. Wer früher aufhört, zahlt halt pro rata temporis, was anfällt. Das ist eine vernünftige Lösung.
Dass unser Mittelstand heute so sehr auf Fremdfinanzierung angewiesen ist, liegt übrigens – das macht man sich viel zu wenig klar – an jahrzehntelanger falscher Steuerpolitik.
Wie oft habe ich einem Unternehmer geraten, er solle endlich einen Gewinn ausweisen, weil sein Eigenkapital laufend am Sinken ist! Dann hat er gesagt: „Dann muss ich Steuern zahlen, und dann habe ich wieder kein Eigenkapital.“ Das ist das falsche Konzept; wir müssen es endlich ändern.
Übrigens hat genau dieses Steuerrecht die Unternehmen in die Rechtsform der GmbH getrieben mit all den Gefahren, die da bestehen, mit Geschäftsführerhaftung und allem Drum und Dran und zum Teil mit zu versteuernden „falschen“ Entnahmen. Das ist ein großes Risiko und wäre völlig unnötig. Wir könnten weit mehr Unternehmer noch als Einzelunternehmer haben, wenn wir nicht so ein kompliziertes Steuerrecht hätten.
Dass man jetzt auch noch die Zinsen zur Besteuerung bei dem hohen Eigenkapital heranziehen wollte, war wirklich der größte Unsinn, und ich bin sehr froh, wenn ich Signale höre, dass dies jetzt nicht mehr vorgesehen ist.
Das Eigenkapital ist zu niedrig, und deswegen sind es hohe Zinsen. Sie werden es wohl doch noch verstehen.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Aber Sie haben doch das Beispiel vom Herrn Finanzminister ge- hört! Machen Sie doch einen Vorschlag, wie man es machen kann!)
dass nicht einmal Finanzbeamte es noch verstehen. Wenn schon die Steuergewerkschaft zu mir kommt und sagt: „Macht endlich das Steuerrecht einfacher“, dann sollte die Große Koalition schleunigst darüber nachdenken, wie schnell sie dies schaffen kann.
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Aber Sie machen es sich gemütlich in der Opposition! Das haben wir gern!)
Eine ganz, ganz wichtige Sache sind Abschreibungen über den Anschaffungswert hinaus. In aller Regel ist der Wiederbeschaffungswert für eine Maschine, eine Anlage heute durch die technologische Weiterentwicklung wesentlich höher.
Zusammenfassend: Es gibt noch viel zu tun. Die FDP hat schon viele Jahre lang stimmige Lösungen erarbeitet und vorgeschlagen, weil wir wissen, dass unser kompliziertes Steuerrecht eines der größten Hemmnisse für Wachstum und Investitionen ist. Deshalb frage ich Sie: Wann kommt in Deutschland und damit auch in Baden-Württemberg eine für die Zukunft tragfähige Lösung bei den Unternehmensteuern und im gesamten Steuerrecht?
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte unter Punkt 2 ist damit beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes – Drucksache 14/27
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Steuerberaterversorgungsgesetz in seiner Originalausgabe gehört noch nicht zu den kunsthistorischen Schriftsätzen in unserem Land. Das vorliegende Gesetz in seiner Änderung verkompliziert zudem nicht das Steuerrecht, weshalb die CDU-Fraktion dieser beabsichtigten Gesetzesänderung auch zustimmt.
Begründet ist dies mit der Notwendigkeit, das Gesetz an die europäische Gesetz- und Verordnungsgebung anzupassen und die bisherige Altersgrenze für eine Mitgliedschaft aufzuheben. Ein Versorgungswerk hat uns dies entsprechend empfohlen, und es ist auch der Wunsch des Verbands der Berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Deshalb sind viele Länder derzeit dabei, dies gesetzlich umzusetzen.
Des Weiteren wird mit der Vereinfachung der Beitragsfestsetzung und mit dem geplanten Wegfall der Genehmigungspflicht für den Haushaltsplan durch das Finanzministerium und zusätzlich durch das Wirtschaftsministerium Bürokratie abgebaut, und es werden viele Verwaltungswege vereinfacht. Das kommt sowohl dem Versorgungswerk als auch dem Finanzministerium, dem Wirtschaftsministerium und nicht zuletzt dem Rechnungshof entgegen, der sich ebenfalls für diese Vereinfachungen ausspricht. Die Qualität der Fachaufsicht des Finanzministeriums wird durch diese Gesetzesänderung ebenfalls nicht leiden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Versorgungswerk, Herr Kollege Klein, gehört zwar noch nicht zu den kulturhistorisch schützenswerten Gütern. Es könnte sich aber als Sponsor für diese Kulturgüter anbieten, wie wir heute Morgen schon diskutiert haben.
Wir haben es mit einem Gesetzeswerk zu tun, das im Wesentlichen drei Elemente umfasst: die Öffnung der Mitgliedschaft für über 45-Jährige, die Vereinfachung der Beitragsfestsetzung und die Vereinfachung der Rechtsaufsicht. Allen drei Punkten können wir inhaltlich zustimmen.
Die Öffnung der Mitgliedschaft für über 45-Jährige resultiert unter anderem aus Vorgaben des europäischen Rechts. Ich glaube, das Berufs- und Ständerecht in unserem Land wird noch an vielen Stellen Änderungen erfahren müssen, um europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Insofern ist die vorliegende Gesetzesänderung eine konsequente Umsetzung der europäischen Richtlinie.
Das Versorgungswerk – das geht aus Ihrer Vorlage hervor – ist gleichwohl in sich ausgewogen und verträgt diesen erweiterten Kreis von Mitgliedern, ohne dass es deshalb in eine finanzielle Schieflage geraten würde. Das Versorgungswerk der Ärzte und Zahnärzte hat es vorgemacht; dort funktioniert es ja in ähnlicher Weise.
In gleicher Weise stimmen wir der Vereinfachung der Beitragsfestsetzung zu. Die Beitragsfestsetzung erfolgte bisher durch Bescheid; künftig erfolgt sie durch ein Anmeldeverfahren, wie es etwa bei der Umsatzsteuer schon praktiziert wird. Auch das ist eine sinnvolle und rationelle Regelung.
Schließlich – Herr Kollege Klein hat es ebenfalls angesprochen –: Die Rechtsaufsicht des Finanzministeriums bleibt gewahrt. Deshalb bedarf es sicher keiner besonderen Genehmigungspflicht im Hinblick auf den Haushaltsplan mehr.
Insgesamt ist es eine sinnvolle gesetzliche Regelung, die sicher auch zur Klarheit und zur Erweiterung des Spielraums der Versorgungswerke beiträgt. Wir begrüßen diese Gesetzesänderung. Für die SPD-Fraktion kann ich deshalb die Zustimmung erklären.