cherweise nicht mehr leisten kann – vielleicht auch im Sinne der Haushaltskonsolidierung nicht mehr will –, neue Möglichkeiten eröffnet und meinetwegen auch einmal modellhaft, z. B. zusammen mit einer Stiftung, eine andere Rechtsform möglich macht. Von daher bitte ich, ganz gelassen zu bleiben und nicht wieder alle Leute auf die Bäume zu treiben nach dem Motto: Dann wird alles ganz schrecklich schlecht.
In diesem von einer Stiftung betriebenen psychiatrischen Krankenhaus höre ich weder von den Ärzten noch von den Patienten, dass sie sich in irgendeiner Form schlecht behandelt fühlten. Im Gegenteil, ein Oberarzt, der lange in einer psychiatrischen Klinik an der Uni Tübingen war, sagt: „Ich würde nie mehr zurückgehen.“ Das kann also alles nicht so furchtbar schlecht sein. Patienten haben sie auch.
Das Thema Gewinnerzielung muss man außen vor lassen. Denn um Gewinnerzielung geht es gerade gar nicht, sondern darum, dass wir nicht sehenden Auges in defizitäre Situationen gelangen, die wir als Land nicht mehr aufheben können. Deshalb müssen wir uns in aller Ruhe gemeinsam über das unterhalten, was von einer interministeriellen Arbeitsgruppe vorbereitet wird. Das muss so geschehen, dass man nicht wieder von vornherein sagt: „Das haben wir immer so gemacht; daran ändern wir nichts“, und Probleme beiseiteschiebt. Sie holen uns dann irgendwann einmal so ein, dass wir nicht mehr daran vorbeikommen und überhaupt nicht mehr gestaltend einwirken können. Hierbei bitte ich um eine faire, sachliche und offene Diskussion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern – es ist schon angesprochen worden –, am 10. Oktober, war der Welttag für seelische Gesundheit. Diesen Anlass haben die Zentren für Psychiatrie genutzt, um ihr zehnjähriges Bestehen zu feiern.
Die Zentren haben allen Grund, auf dieses Jubiläum stolz zu sein. 1996 sind sie aus den ehemaligen Landeskrankenhäusern zu rechtlich selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts geworden, und man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Zentren seither eine Erfolgsgeschichte geschrieben haben. Sie bilden das Rückgrat der psychiatrischen Versorgung im Land, sie versorgen ihre Patienten auf qualitativ hohem Niveau, und sie bieten ihren insgesamt 8 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsplätze, und diese Arbeit wird auch angemessen bezahlt.
Die Landesregierung will, dass sich diese Erfolgsgeschichte fortsetzt. Dies liegt vor allem im Interesse der psychisch kranken Menschen, für die wir ja Verantwortung tragen. Dabei darf – das ist schon angesprochen worden – nicht verkannt werden, dass die Zentren Wirtschaftsunternehmen sind und dass sie auf ausgeglichene Betriebsergebnisse angewiesen sind. Denn schwarze Zahlen fallen nicht vom Himmel. Schwarze Zahlen erfordern vielmehr gute Arbeit.
Schwarze Zahlen erfordern gute Arbeit – und dies gilt für die Ärzte, für das Pflegepersonal und das Management gleichermaßen –, und sie erfordern Unternehmensstrukturen, die den Rahmenbedingungen angemessen sind.
Im Frühsommer dieses Jahres haben die Geschäftsführer der Zentren für Psychiatrie ihre Absicht bekundet, die Zentren aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes herauszuführen. Dazu muss man sich Folgendes vergegenwärtigen: Schon das Haushaltsstrukturgesetz 2004 hat die gesetzliche Bindung der Universitätsklinika und der Zentren für Psychiatrie an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes aufgehoben. Die Universitätsklinika haben diese Rechtsänderung umgesetzt. Sie sind zum 30. Juni 2005 aus dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes und damit aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten. Drei Monate nach dem Austritt haben die Universitätsklinika mit der Gewerkschaft ver.di einen Haustarif vereinbart. Die Geschäftsführer der Zentren für Psychiatrie sahen für einen vergleichbaren Schritt, den Austritt aus der TdL, zunächst keine Notwendigkeit.
Die jüngste Tarifeinigung der TdL mit der Gewerkschaft ver.di gab jedoch Anlass für eine andere Beurteilung seitens der Geschäftsführer. Die zu erwartenden Mehrkosten werden die Veränderungsraten, mit denen die Budgets angepasst werden, erheblich übersteigen, und vor diesem Hintergrund forderten die Geschäftsführer einen Haustarif für die Zentren für Psychiatrie. Dazu wäre der sofortige Austritt aus dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes notwendig geworden. Daraus ist in der Tat eine zugespitzte Situation entstanden.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich persönlich mit Herrn Finanzminister Stratthaus in die Verhandlungen eingeschaltet. Wir haben am 17. Juli gemeinsam die Geschäftsführer der Zentren angehört, und am 20. Juli haben wir mit der Gewerkschaft ver.di und mit Personalvertretern der Zentren gesprochen. Ziel der Gespräche war es, zu klären, welche Lösung einerseits den Interessen der Beschäftigten gerecht wird und andererseits unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen für die Zentren darstellbar ist. Wir haben die Vor- und Nachteile eines Austritts aus dem öffentlichen Tarifrecht sorgfältig geprüft und abgewogen, und die Gespräche ergaben, dass derzeit kein Austritt aus dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes erfolgt.
Dabei haben sich alle Beteiligten eines bewusst gemacht: Die Zentren für Psychiatrie können auf Dauer keine strukturellen Defizite verkraften. Deshalb müssen die Zentren bei der Umsetzung des neuen Tarifrechts große Anstrengungen unternehmen, um zu ausgeglichenen Betriebsergebnissen zu kommen. Ich will darauf jetzt nicht näher eingehen, bin allerdings optimistisch, dass die Geschäftsleitungen und die Personalvertretungen ihren Weg gemeinsam gehen und dabei einen fairen Interessenausgleich finden werden.
Jetzt ist gefragt worden, wie es weitergeht. Es wurde um eine nicht ausweichende Antwort gebeten. Liebe Frau Kol
legin, da gibt es nichts auszuweichen. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung einen klaren Auftrag, eine formelle Privatisierung zu prüfen. Das ist etwas, was intensiv diskutiert werden muss. Die interministerielle Arbeitsgruppe, die natürlich diffizile Fragen und Möglichkeiten klärt und prüft, ist schon angesprochen worden, und Sie können davon ausgehen, dass wir, sobald Ergebnisse vorliegen, diese zur Diskussion stellen. Aber auch angesichts der Schwierigkeit der Diskussion kann ich im Moment nur sagen, dass diese Arbeitsgruppe intensiv arbeitet, aber dass wir da noch auf Ergebnisse warten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich steht im Koalitionsvertrag zwischen FDP/DVP und CDU eine ganz wolkige Ankündigung, die Zentren für Psychiatrie formell zu privatisieren. Aber die Realität haben wir ja alle gerade erlebt. Herr Hoffmann sagt, es könnte eine GmbH-Lösung sein. Ulrich Noll spricht von Privatisierung. Die beiden Koalitionsfraktionen sind unseres Erachtens schon sehr weit auseinander. Also, von daher hätte ich mir schon etwas Habhafteres in der Aussage gewünscht,
weil die Beschäftigten in den Zentren auch endlich eine Antwort verdient haben, wie es weitergeht. Erst wenn klar ist, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die Zentren künftig arbeiten sollen, kann auch über eine Fortentwicklung – ich betone ausdrücklich: Fortentwicklung, nicht Ausstieg, lieber Kollege Noll – des Tarifvertrags geredet werden.
Meine Frage: Wann können wir mit Ergebnissen rechnen? Die Beschäftigten hängen ja schon sehr lange in der Luft, und es besteht eine große Unruhe in den Einrichtungen.
Ich will für die SPD-Fraktion noch einmal ganz klar sagen: Wir lehnen die Privatisierung ab. Wir bekennen uns – und das wird auch in Zukunft so sein – zu der Verantwortung des Landes für die Zentren für Psychiatrie. Statt zentralistischer Holdingstrukturen, wie sie auch einmal durch die Landschaft gegeistert sind, wollen wir ganz klare regionale Kooperationen oder Zusammenschlüsse, wie sie beispielsweise in den oberschwäbischen Zentren bereits seit Längerem diskutiert wurden.
Ich sage: Frau Ministerin, es wird Zeit, dass hier wirklich klare Antworten gegeben werden. Die Öffentlichkeit und die Beschäftigten erwarten von Ihnen endlich Antwort auf die Fragen.
Lieber Kollege Noll, wie Ihre Lösung bezüglich der Unikliniken aussieht, wissen wir. Sie wollen privatisieren. Sie wollen die Zentren für Psychiatrie privatisieren. Eine Lan
desaufgabe, die Versorgung von psychisch kranken Menschen, wollen Sie privatisieren, wollen Sie von sich wegschieben.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Die Krankenver- sorgung ist zunächst einmal Aufgabe der Kranken- versicherung!)
Die Antwort reicht uns in diesem Zusammenhang nicht. Ich habe heute nichts von den beiden Koalitionspartnern gehört, was uns in der Sache weiterbringt. Ich bin da sehr enttäuscht.
Ja, Sie haben gesagt: GmbH. Herr Noll wiederum sagt: Privatisierung. Und jetzt sind wir genauso schlau wie vorher, lieber Kollege.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/94. Wer diesem Antrag zustimmt,
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Justizministeriums – Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht – Drucksache 14/148
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Demokratie lebt von Transparenz. Demokratie braucht Transparenz, weil sonst Partizipation nicht möglich wird. In unserer demokratischen Gesellschaft stellt das öffentlich tagende Parlament die Transparenz her. Das tun aber insbesondere auch die Medien, und die Medien handeln durch Journalistinnen und Journalisten. Das Rechtsgut der Pressefreiheit ist für die Demokratie substanziell und muss deshalb auch substanziell geschützt werden.
Warum diskutieren wir das Thema heute? Weil im Land Baden-Württemberg seit inzwischen mehr als einem halben
Jahr – Stand heute – gegen drei Journalisten ermittelt wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat, zur Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Ganz kurz noch einmal: Was war der Anlass? Der Anlass war, dass Stuttgarter Medien, Stuttgarter Zeitungen über einen Vorgang im Zusammenhang mit einem Geburtstagsfest des SWR-Intendanten berichtet haben, wodurch dann offensichtlich klar war, dass Informationen vonseiten eines Amtsträgers an die Journalisten gegeben worden sind. Das wird auch gar nicht bestritten. Es ist auch überhaupt kein Thema, dass gegen die potenziell infrage kommenden Amtsträgerinnen und Amtsträger ermittelt wird. Das sieht das Strafgesetzbuch so vor.