Frau Vogt, aus Ihrer Zwischenfrage von vorhin habe ich entnommen, dass Ihnen offensichtlich der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht klar ist.
Das hätte ich von einer Juristin anders erwartet. Die Dinge sind im Besitz des Landes. Aber die Eigentumsfrage ist eben bei einem bestimmten Teil nicht geklärt.
Sie haben Professor Mußgnug zitiert. Ich habe die Chance gehabt, mir am Sonntag einen ruhigen Nachmittag zu gönnen und im Programm von SWR 2 das ausführliche Interview mit Professor Mußgnug zu hören. Er plädiert ja für einen Gang vor Gericht. Das verstehe ich: Ein Jurist klärt immer gern vor Gericht. Er hat aber in diesem Beitrag unter anderem auch gesagt, wie es vor Gericht ausgehen kann. Selbstverständlich werde nicht alles beim Land bleiben – so
die Aussage von Herrn Mußgnug. Hören Sie das Interview einmal nach: Es gibt einen Mitschnitt von dieser Sendung. Wenn selbst Professor Mußgnug, der ja eine sehr eindeutige Position hat, eine solche Aussage trifft, dann – so muss ich sagen – muss man auch auf andere hören, die uns zum Vergleich raten, wie kürzlich Professor Würtenberger und wie Jahrzehnte zuvor schon andere Gutachter. Es ist ja nicht das erste Mal, dass zum Vergleich geraten wird.
Frau Kollegin, Sie reden immer über diese Gutachten. Sind Ihnen die Inhalte dieser Gutachten bekannt? Mir als frei gewähltem Abgeordneten dieses Landtags sind sie jedenfalls nicht bekannt.
(Lachen bei der SPD – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das war ein Blattschuss!)
Lachen Sie ruhig. Diese Aussagen sind in Artikeln getroffen worden, in denen gewaltig über uns hergezogen wurde. Wenn diese Gutachten selbst in diesen Artikeln so zitiert werden, dann werden sie so falsch nicht sein.
Der Grund dafür, dass das Ganze jetzt so hochgekocht ist, besteht darin, dass über halbfertige Dinge geredet worden ist. Das ist immer ein Problem.
Niemand hatte sich bereits konkret ausgedacht, was verkauft werden solle. Das haben ganz andere in den Vordergrund gestellt. Um die Objekte, die da in den Vordergrund gestellt worden sind, wäre es mit Sicherheit nicht gegangen.
Jetzt zu Ihrem Antrag. Sie wollen, dass wir keine Vereinbarung schließen. Meine Fraktion und ich sind anderer Meinung. Wir müssen das Ganze endlich und endgültig klären, weil dies vor Gericht Jahrzehnte dauern würde und dazwischen immer wieder andere Forderungen erhoben würden. Mit diesen will ich den Landeshaushalt nicht belasten.
Schließlich stellt sich ja auch die Frage, wenn verkauft wird – ich gehe davon aus, dass Gegenstände verkauft werden müssen – –
Es kommt aber nicht nur darauf an, was verkauft werden soll, sondern vor allem auch darauf, an wen verkauft werden soll.
Mir gefällt da insbesondere das Vorhaben, eine oder vielleicht zwei Bürgerstiftungen zu gründen. Es gibt genügend Bürger im Land, die an Kultur interessiert sind und die auch bereit wären, das Ihre dazu zu tun.
Da denke ich nicht nur an die Betuchten, sondern auch an die, die vielleicht nur 50 € geben. Auch Kleinvieh gibt in diesem Fall Mist.
Ich bitte die Landesregierung, sehr bald die Voraussetzungen für die Gründung einer solchen Stiftung zu schaffen, damit alle, die sich engagieren wollen, dies auch können. Ich hoffe, dass dann auch viele Kollegen aus diesem Haus dabei sein werden.
Im Übrigen würde es angesichts ihrer unterschiedlichen Aussagen aus meiner Sicht auch nichts bringen, die Gutachten vorzulegen.
Ich glaube nicht, dass es in unserem Landtag Kollegen gibt, die sich besser auskennen als erfahrene Leute wie Professor Mußgnug und Professor Würtenberger.
Letzter Satz: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Aber wir werden weiter daran arbeiten, wertvolles Kulturgut in unserem Land zu erhalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Vor fast 90 Jahren haben wir zeitgeschichtlich den Übergang von der Monarchie zur Demokratie erlebt.
In Württemberg wurde alles geregelt: jeder Hektar Forst, jedes Gebäude, jedes Schloss, jeder Kunstgegenstand. Man hat damals entschieden, was privat ist und was dem Staat gehört.
Genau dies geschah in Baden nicht. Das werfe ich niemandem vor – nicht dem Haus Baden, nicht dem Freistaat Baden.
Aber vor mehr als zwei Jahren kam das Haus Baden auf uns zu und hat geltend gemacht, dass es finanzielle Probleme gebe und das Recht des Eigentums an Kunstobjekten zu klären sei. Die Regierung Erwin Teufel hat dieses Thema damals gründlich geprüft. Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wer es anfordert, bekommt es. Dies wissen die Medien. Kollege Walter, wenn Sie es anfordern, bekommen Sie es unverzüglich.