Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 87. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident Günther Oettinger hat mir am 9. Februar 2010 sein Rücktrittsschreiben übermittelt. Er hat Folgendes mitgeteilt:
gemäß Artikel 55 Abs. 1 der Landesverfassung erkläre ich meinen Rücktritt vom Amt des Ministerpräsidenten mit Ablauf des 9. Februar 2010.
Ich danke dem Hohen Haus für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den von mir geführten Landesregierungen.
Das Europäische Parlament hat gestern, wie Sie wissen, die Mitglieder der neuen EU-Kommission bestätigt. Ich gratuliere Herrn Ministerpräsidenten Oettinger, den ich sehr herzlich begrüße, zu seiner Berufung als EU-Kommissar für Energie und wünsche ihm in seinem neuen Arbeitsfeld viel Erfolg.
Gemäß Artikel 55 der Landesverfassung sind mit dem Rücktritt des Ministerpräsidenten auch die Ämter der Minister und Staatssekretäre beendet. Die bisherigen Regierungsmitglieder führen bis zur Amtsübernahme der neuen Regierung die Geschäfte weiter.
Meine Damen und Herren, unter unseren zahlreichen Gästen auf der Zuhörertribüne, die ich herzlich begrüße, gilt mein besonderer Gruß dem früheren Ministerpräsidenten Lothar Späth. Erwin Teufel ist – wahrscheinlich witterungsbedingt – noch nicht anwesend. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 2. Februar 2010 mitgeteilt, dass das Mandat des ausgeschiedenen Kollegen Günther Oettinger auf Herrn Albrecht Fischer übergegangen ist.
Er hat die Wahl angenommen und mit Wirkung vom 6. Februar 2010 die rechtliche Stellung eines Abgeordneten des 14. Landtags von Baden-Württemberg erworben.
Herr Kollege Fischer, ich begrüße Sie sehr herzlich und wünsche Ihnen für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Wählbar ist, wer zum Abgeordneten gewählt werden kann und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Der Landtag hat 139 Mitglieder, sodass die Mehrheit im Sinne dieser Verfassungsbestimmung in Verbindung mit Artikel 92 der Landesverfassung 70 Stimmen ausmacht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der CDU-Landtagsfraktion und der Fraktion der FDP/DVP schlagen wir den Kollegen Stefan Mappus für das Amt des Ministerpräsidenten vor.
Danke. – Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag gehört. Werden weitere Vorschläge unterbreitet? – Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Wahlhandlung ein.
Als Wahlkommission für die Entgegennahme der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses berufe ich Frau Abg. Heberer sowie die Herren Abg. Locherer, Lusche, Schlachter und Dr. Bullinger.
Meine Damen und Herren, die Landesverfassung bestimmt, dass der Ministerpräsident in geheimer Abstimmung zu wählen ist. Ich darf Sie daher bitten, die drei Telefonzellen auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals als Wahlkabinen zu benutzen. Herr Abg. Lusche wird vom Rednerpult
aus den Namensaufruf vornehmen. Bitte begeben Sie sich nach dem Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort am Tisch die Wahlunterlagen: Stimmzettel und Wahlumschlag. Füllen Sie bitte den Stimmzettel in der Wahlkabine aus, und werfen Sie ihn dann in die hier rechts aufgestellte Wahlurne.
Ein Mitglied der Wahlkommission bitte ich, in einer Namensliste festzuhalten, welche Abgeordneten gewählt haben.
Wer den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Herrn Abg. Stefan Mappus zum Ministerpräsidenten wählen will, der muss diesen Namen auf den Stimmzettel schreiben. Sie sind an den Wahlvorschlag nicht gebunden; der Stimmzettel darf jedoch nur e i n e n Namen enthalten. Nicht beschriebene Stimmzettel oder Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Auch Neinstimmen sind möglich. – Sie stimmen diesem Wahlverfahren zu. Es besteht kein Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Ich darf Herrn Abg. Lusche bitten, den Namensaufruf vorzunehmen. Ich bitte, dies langsam zu tun, damit bei der Ausgabe der Stimmzettel vor den Wahlkabinen kein größerer Stau entsteht. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, am Schluss abzustimmen.
Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und darf die Wahlkommission bitten, das Ergebnis festzustellen.
Ich darf jetzt noch den früheren Ministerpräsidenten Erwin Teufel recht herzlich begrüßen, ebenso den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Eberhard Stilz.
(Die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP spenden stehend anhaltenden lebhaften Beifall. – Abg. Stefan Mappus CDU nimmt Glückwünsche entgegen.)
Mit Nein haben 51 Abgeordnete gestimmt. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Auf andere Namen entfielen zwei Stimmen.
Herr Abg. Stefan Mappus ist damit mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags zum Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gewählt worden.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Minister- präsident Stefan Mappus nimmt Glückwünsche ent- gegen.)