Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5706 abzustimmen. Wer Abschnitt II der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur A b s t i m m u n g über den Tagesordnungspunkt 1 c: Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/5712. Die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag werde ich bei den entsprechenden Kapiteln zur Abstimmung stellen.
Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5812-3, und der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5812-4, vor.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 14/5812-3 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Über die Frage des Ankaufs von Steuerdateien ist gestern in Berlin entschieden worden. Unsere Fraktion und auch die Fraktion der FDP/DVP halten diesen Entschließungsantrag deshalb für unzulässig. Wir halten ihn für nicht kompatibel. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen, bzw. wir werden mit Mehrheit entscheiden – gegebenenfalls, wenn Sie das wünschen –, dass darüber nicht abgestimmt werden kann.
Erstens: Der Entschließungsantrag ist zulässig. Zweitens: Wir entscheiden darüber, ob wir über diesen Antrag namentlich abstimmen oder nicht, weil wir über die notwendige Anzahl von Stimmen für die Durchführung einer namentlichen Abstimmung verfügen.
Der Antrag ist deshalb zulässig, weil er begehrt, dass sich das Land für den Ankauf von Steuerdaten einsetzt.
Es geht darum, dass sich das Land beteiligt, dass das Land mitmacht und dass es eine klare politische Äußerung dieses Landes dazu gibt. Denn dies ist eben eine schwierige Abwägung zwischen den Grundrechten der betroffenen Steuerbetrüger und dem Einnahmeinteresse des Landes.
Deshalb ist es wichtig, dass, gerade wenn man diese schwierige Abwägung vornimmt und sich für den Ankauf entscheidet, dies öffentlich geschieht und mit einem Landtagsbeschluss bekräftigt wird, damit es nicht irgendwelche Ministerialbeamte sind, die das machen. Es geht um das Verhalten des Landes, und deshalb ist dieser Antrag zulässig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist namentliche Abstimmung beantragt. Hat dieser Antrag die nach § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall.
Das geht nicht. Sie können es mit Ihrer Mehrheit nicht ablehnen, über Anträge, die im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt wurden, abzustimmen.
(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Aber über einen un- zulässigen Antrag kann nicht abgestimmt werden! – Gegenruf der Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Kennen Sie die Geschäftsordnung denn? – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Ein unzulässiger Antrag! Das ist doch entschieden! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Diese Frage ist doch entschieden! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist nicht entschieden! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Na- türlich!)
Die Frage, ob es ein unzulässiger Antrag im Parlament ist, ist eine ganz andere Frage, Herr Kollege. Aber die Frage ist – –
(Zurufe von der CDU und der FDP/DVP, u. a.: Der Antrag ist unzulässig! – Abg. Norbert Zeller SPD: Die Debatte darüber wird im Präsidium geführt! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Das ist kein Haus- haltsantrag! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Entschei- dungen des Präsidenten sind zu respektieren! – Wei- tere Zurufe – Unruhe)
gestern ist sie in Berlin entschieden worden – und nachdem diese Frage für den Landeshaushalt von Baden-Württemberg überhaupt keine Rolle spielt,
halte ich den Antrag für unzulässig und halte es auch für unzulässig, darüber eine Abstimmung herbeizuführen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass es für diesen Antrag in unserer Geschäftsordnung überhaupt keine Grundlage gibt.
Wir von der Fraktion GRÜNE sind der Auffassung, dass dieser Antrag eindeutig zulässig ist. Wenn Sie meinen, dass der Inhalt des Antrags nicht mehr aktuell ist, dann ist das Ihre Auffassung. Sie können dem durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten Ausdruck geben. Die Abstimmung jedoch aus formalen Gründen abzulehnen ist nicht in Ordnung. Wir halten dies vom Verfahren her für eine vollkommen klare Sache und bitten darum, abzustimmen.