Protocol of the Session on February 5, 2010

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5706 abzustimmen. Wer Abschnitt II der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II einstimmig so beschlossen.

Damit ist der Einzelplan 06 – Finanzministerium – beschlossen.

Wir kommen nun zur A b s t i m m u n g über den Tagesordnungspunkt 1 c: Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/5712. Die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag werde ich bei den entsprechenden Kapiteln zur Abstimmung stellen.

Ich rufe auf

Kapitel 1201

Steuern

Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5812-3, und der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5812-4, vor.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 14/5812-3 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5812-4.

Bitte, Herr Abg. Gall.

Herr Präsident, wir beantragen namentliche Abstimmung.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Herr Präsident, An- trag zur Geschäftsordnung!)

Bitte schön, Herr Abg. Dr. Scheffold.

Hat der Antrag auf Durchführung der namentlichen Abstimmung die notwendige Unterstützung?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Hat er!)

Gut.

Über die Frage des Ankaufs von Steuerdateien ist gestern in Berlin entschieden worden. Unsere Fraktion und auch die Fraktion der FDP/DVP halten diesen Entschließungsantrag deshalb für unzulässig. Wir halten ihn für nicht kompatibel. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen, bzw. wir werden mit Mehrheit entscheiden – gegebenenfalls, wenn Sie das wünschen –, dass darüber nicht abgestimmt werden kann.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das geht doch gar nicht!)

Das halte ich für problematisch, Herr Kollege.

Bitte, Herr Abg. Dr. Schmid.

Erstens: Der Entschließungsantrag ist zulässig. Zweitens: Wir entscheiden darüber, ob wir über diesen Antrag namentlich abstimmen oder nicht, weil wir über die notwendige Anzahl von Stimmen für die Durchführung einer namentlichen Abstimmung verfügen.

Der Antrag ist deshalb zulässig, weil er begehrt, dass sich das Land für den Ankauf von Steuerdaten einsetzt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die sind doch be- reits angekauft! – Weitere Zurufe – Unruhe)

Es geht darum, dass sich das Land beteiligt, dass das Land mitmacht und dass es eine klare politische Äußerung dieses Landes dazu gibt. Denn dies ist eben eine schwierige Abwägung zwischen den Grundrechten der betroffenen Steuerbetrüger und dem Einnahmeinteresse des Landes.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb ist es wichtig, dass, gerade wenn man diese schwierige Abwägung vornimmt und sich für den Ankauf entscheidet, dies öffentlich geschieht und mit einem Landtagsbeschluss bekräftigt wird, damit es nicht irgendwelche Ministerialbeamte sind, die das machen. Es geht um das Verhalten des Landes, und deshalb ist dieser Antrag zulässig.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist namentliche Abstimmung beantragt. Hat dieser Antrag die nach § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall.

(Zurufe von der CDU: Aber wir lehnen das ab!)

Das geht nicht. Sie können es mit Ihrer Mehrheit nicht ablehnen, über Anträge, die im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt wurden, abzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das ist auch nach der Geschäftsordnung nicht möglich.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Aber über einen un- zulässigen Antrag kann nicht abgestimmt werden! – Gegenruf der Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Kennen Sie die Geschäftsordnung denn? – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Ein unzulässiger Antrag! Das ist doch entschieden! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Diese Frage ist doch entschieden! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist nicht entschieden! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Na- türlich!)

Die Frage, ob es ein unzulässiger Antrag im Parlament ist, ist eine ganz andere Frage, Herr Kollege. Aber die Frage ist – –

(Zurufe von der CDU und der FDP/DVP, u. a.: Der Antrag ist unzulässig! – Abg. Norbert Zeller SPD: Die Debatte darüber wird im Präsidium geführt! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Das ist kein Haus- haltsantrag! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Entschei- dungen des Präsidenten sind zu respektieren! – Wei- tere Zurufe – Unruhe)

Der Antrag ist nicht unzulässig. Es ist ein Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Bitte, Herr Abg. Dr. Scheffold.

Herr Präsident! Nachdem diese Frage meines Erachtens entschieden ist –

(Widerspruch bei der SPD und den Grünen – Abg. Reinhold Gall SPD: Nein, sie ist nicht entschieden!)

gestern ist sie in Berlin entschieden worden – und nachdem diese Frage für den Landeshaushalt von Baden-Württemberg überhaupt keine Rolle spielt,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

halte ich den Antrag für unzulässig und halte es auch für unzulässig, darüber eine Abstimmung herbeizuführen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Herr Abg. Kluck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass es für diesen Antrag in unserer Geschäftsordnung überhaupt keine Grundlage gibt.

Deswegen bitten wir das Hohe Haus, diesen Antrag hier gar nicht zuzulassen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Frau Kollegin Bauer, zur Geschäftsordnung.

Wir von der Fraktion GRÜNE sind der Auffassung, dass dieser Antrag eindeutig zulässig ist. Wenn Sie meinen, dass der Inhalt des Antrags nicht mehr aktuell ist, dann ist das Ihre Auffassung. Sie können dem durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten Ausdruck geben. Die Abstimmung jedoch aus formalen Gründen abzulehnen ist nicht in Ordnung. Wir halten dies vom Verfahren her für eine vollkommen klare Sache und bitten darum, abzustimmen.

(Beifall bei den Grünen)