Protocol of the Session on February 3, 2010

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 84. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen.

Urlaub für heute habe ich Frau Abg. Dr. Splett erteilt.

Krankgemeldet sind Frau Abg. Dr. Unold sowie die Herren Abg. Kaufmann und Kretschmann.

Aus dienstlichen Gründen hat sich heute Herr Ministerpräsident Oettinger entschuldigt.

Dienstlich verhindert ist Herr Staatssekretär Drautz.

Aufgrund der Verhinderung des Ministerpräsidenten haben die Fraktionen gestern Nachmittag vereinbart, die ursprünglich für heute vorgesehene Beratung des Einzelplans 02 – Staatsministerium – auf morgen zu verschieben und stattdessen heute mit dem Einzelplan 01 – Landtag – die Zweite Beratung des Staatshaushaltsplans zu beginnen.

Meine Damen und Herren, auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion GRÜNE für eine Umbesetzung bei den Schriftführern (Anlage). – Ich stelle fest, dass Sie der vorgeschlagenen Umbesetzung zustimmen.

Wir treten dann in die Tagesordnung ein.

Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2010/11 (Staatshaushaltsgesetz 2010/11 – StHG 2010/11)

Wir kommen zunächst zum Buchstaben a:

Einzelplan 01: Landtag

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 14/5701

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 01 eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kößler.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesamthaushalt des Landtags beläuft sich im Jahr 2010 auf 51,8 Millionen € und im Jahr

2011 auf 61,3 Millionen €. Der Anteil des Einzelplans 01 am Gesamtetat des Landes liegt damit auch weiterhin unter 2 Promille.

Im Vergleich zu den Ansätzen des Jahres 2009 erhöhen sich die Ausgaben im Jahr 2010 um gut 5 % und im Jahr 2011 gar um 24 %. Wesentliche Ursachen sind die gestiegenen Ausgaben für Personal. Sie erhöhen sich im Jahr 2010 um 2 % auf 38,2 Millionen €. Im Jahr 2011 schlagen die mit der Parlamentsreform einhergehenden Steigerungen mit gut 26 % durch und erhöhen die Personalausgaben auf 47,4 Millionen €.

Hauptsächlich handelt es sich dabei um Änderungen der Altersversorgung; sie machen 4,3 Millionen € aus. Die Anhebung der Diäten auf das Niveau eines Vollzeitparlaments macht mit 1,8 Millionen € ebenfalls einen erheblichen Betrag aus. Die Erhöhung der Mitarbeiterentschädigung schlägt mit 2,3 Millionen € zu Buche.

Von der Umgestaltung der Altersversorgung der Abgeordneten, von der in der laufenden Periode 50 Abgeordnete betroffen sind, geht in den kommenden Jahren zwar eine Mehrbelastung aus; sie wird in der Zukunft jedoch zu Entlastungen führen, und zwar ab dem Jahr 2017. Die Entlastungswirkung wird so lange fortgesetzt, bis der letzte Abgeordnete, für den noch die alte Regelung gilt, das Parlament verlässt. Das heißt, danach wird der Haushalt des Landtags von Altersversorgungsausgaben der bisherigen Form frei sein.

Insgesamt wird der Haushalt des Landtags natürlich stark von den Personalkosten dominiert. Über 70 % des Haushaltsansatzes sind Personalausgaben. Gut die Hälfte davon sind Ausgaben und Aufwendungen für Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene. Die zweite Hälfte wird für die eigentliche Landtagsverwaltung sowie für den Parlamentarischen Beratungsdienst gebraucht. Insgesamt handelt es sich derzeit um 171 Mitarbeiter, davon 132 in der eigentlichen Landtagsverwaltung und 37 im Parlamentarischen Beratungsdienst sowie zwei Fahrer der Fraktionen.

Lassen Sie mich etwas ausführlicher auf die zusätzlichen Stellen eingehen, insbesondere in der Landtagsverwaltung und im Parlamentarischen Beratungsdienst. Durch die Parlamentsreform sind die Anforderungen an den Mitarbeiterstab des Landtags und des Parlamentarischen Beratungsdiensts erheblich gestiegen. Hierzu will ich einfach ein paar Daten nennen.

Bis zum Ende der Legislaturperiode wird im Vergleich zur vorangegangenen Periode die Zahl der Drucksachen um rund 50 % steigen, die der selbstständigen Anträge um 30 % und die der Kleinen Anfragen um nahezu 100 %. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der zusätzlichen Aufgaben. Weitere Aufga

ben kommen hinzu, die die Landtagsverwaltung zu bewältigen hat, und zwar erstens die Prozessänderung im Hinblick auf die Altersversorgung – hier müssen zukünftig zwei Sys teme gleichzeitig betrieben werden – und zweitens die aufwandsbezogene Abrechnung der Fahrtkosten, die wir in Zukunft machen müssen.

Die Stellenausweitung beim Parlamentarischen Beratungsdienst der Fraktionen hat ebenfalls ihre Begründung im Hinblick auf das Vollzeitparlament. Erhöhte Anforderungen an die einzelnen Abgeordneten erfordern eine höhere Beratungskapazität. Von Lothar Späth stammt das folgende Zitat:

Es gibt Politiker, die meinen, von nichts etwas verstehen zu müssen, weil man nur so unbefangen über alles Mögliche reden könne.

Wir wollen das natürlich nicht. Wir wollen Abgeordnete, die wissen, wovon sie reden. Wir wollen ein Parlament sein, das die Regierung effizient kontrolliert, sachkundige Kritik übt, fachkundige Anfragen stellt und Alternativen zu Regierungsvorschlägen erarbeiten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen)

Daher geht es bei der Stellenausweitung nicht um übertriebene Personalausstattung. Es geht um vernünftige und sachgerechte Beraterkapazität.

Lassen Sie mich noch wenige Sätze zu den Sachausgaben sagen. Die Sachausgaben des Landtags erhöhen sich moderat auf 12,1 Millionen € im Jahr 2010 und auf 12,4 Millionen € im Jahr 2011. Hierbei schlagen die Zuschüsse an die Fraktionen mit 60 % zu Buche.

Meine Damen und Herren, trotz aller Ausgabesteigerungen kann man feststellen, dass unser Parlament neben dem Landtag von Nordrhein-Westfalen die kostengünstigste Volksvertretung aller Bundesländer ist. Der Landtag von Baden-Würt temberg kostet jeden Einwohner des Landes im Jahr 2010 umgerechnet 4,80 € und im Jahr 2011 aufgrund der dargelegten Ausgabeerhöhung 5,70 €.

In anderen Flächenstaaten liegen die Ausgaben pro Kopf bedeutend höher. In Niedersachsen und in Bayern betragen sie 6 € pro Einwohner. Rheinland-Pfalz liegt bei den Ausgaben pro Kopf mit 8,65 € um 50 % höher als Baden-Württemberg.

Auch hinsichtlich der Relation zwischen Mitarbeitern und Abgeordneten zeigt sich, dass wir ein effizientes und zugleich kostenbewusstes Parlament sind. Auf einen Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg kommt ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. In Bayern beträgt dieses Verhältnis 1 : 1,2 und in Niedersachsen 1 : 1,5.

Dass die Zahl der Abgeordneten in unserem Landtag angemessen und nicht, wie manchmal behauptet wird, zu hoch ist, lässt sich anhand der Relation zwischen Einwohnerzahl und Abgeordnetenzahl ablesen. In Baden-Württemberg kommen auf einen Abgeordneten 77 300 Einwohner. In Bayern sind es 66 900 und in Rheinland-Pfalz sogar nur 40 000 Einwohner.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Abgeordneter des Landtags von Baden-Württemberg im Durchschnitt weit mehr

Einwohner vertritt, als dies bei Abgeordneten in anderen Landesparlamenten der Fall ist, und dies bei bedeutend geringeren Kosten.

Ich möchte Ihnen, Herr Präsident – ich glaube, dabei spreche ich im Namen aller –, unseren Dank

(Abg. Walter Heiler SPD: Er hört gar nicht zu!)

für gute Betreuung und Unterstützung sagen. Bitte übermitteln Sie diesen Dank dem Direktor des Landtags

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Er hört das gerade selbst! Da hinten sitzt er! – Gegenruf des Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Den Dienstweg muss man schon einhalten!)

sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Danken möchte ich insbesondere dem Besucherdienst. Seine Tätigkeit ist politische Bildung, insbesondere auch für Jugendliche. Vielen Bürgerinnen und Bürgern und darunter auch vielen Jugendlichen wird beim Besuch des Landtags erst richtig bewusst, was wir hier eigentlich tun.

Lassen Sie mich zum Schluss einige persönliche Bemerkungen machen. Ich zitiere § 7 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung:

Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben.

Hierzu als Ergänzung noch ein Kommentar aus einer Abhandlung über die Arbeitsplatzgestaltung: Besseres Licht ist gleich bessere Arbeit. Die Überlegung dahin gehend überlasse ich Ihnen. Denken Sie darüber nach.

(Abg. Stephan Braun SPD: Das haben wir jetzt nicht verstanden! – Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Ich denke, dass wir mittel- bis langfristig zu Ergebnissen kommen sollten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Gall.

Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wenn man das Gesamtvolumen des Einzelplans 01 – Landtag – betrachtet, dann könnte man auch zu dem Ergebnis kommen, es lohne sich gar nicht groß, darüber hier im Parlament zu diskutieren. Das Gegenteil aber – das will ich ausdrücklich sagen – ist der Fall. Denn gerade auch dieser Haushalt oder zumindest einzelne Titel des Einzelplans 01 geben immer wieder Anlass zu öffentlichen Diskussionen, auch deshalb, weil es immer Kreise gibt, die ein hohes Interesse daran haben, beim Thema Diäten, insbesondere mit Bezug auf Diätenerhöhungen oder auf die finanzielle Ausstattung von Fraktionen, öffentliche Brisanz herzustellen, während andere Themen, etwa die räumliche und sächliche Ausstattung von Fraktionen, die Arbeitsbedingungen für Mit